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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Tja, das ist erfreulich gelaufen:
http://www.ebay.de/itm/250912267796?...84.m1438.l2649 (PaidLink) Ich möchte das Boot nun so bald wie möglich abholen. Auf was sollte ich im Kaufvertrag achten? Mir fällt ein: - Gewährleistungsansprüche aus der Motorreparatur an mich abtreten lassen - Gibt es so etwas wie einen KFZ-Brief für Boote? - Weitere Punkte ???
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Gruß, Thorsten |
#2
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Gewährleistungen sind eigentlich sachbezogen, müsste machbar sein.
Nein Hast doch ein schönes Schnäppchen gemacht, da musst du auch mit Folgenkosten rechnen. Hast du dir das Boot vorher nicht angesehen/ begutachtet?
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Gruß Harald
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#3
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Nein, keine Vorabbesichtigung. Bei dem Kaufpreis wäre es für mich zu teuer gewesen, extra einen Tag für die Besichtigung einzuplanen. Zumal ja bei einer Auktion ungewiss ist, ob man den Zuschlag erhält.
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Gruß, Thorsten |
#4
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Hallo Thorsten,
was heisst denn hier Kaufvertag? Du hast das Ding ersteigert. Ich würde sagen zahlen und abholen. Je mehr Unterlagen du bekommst, desto besser. Verhandlungsspielraum hast du ja keinen mehr ![]() Viel Glück damit. Gruß Bernd |
#5
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Hi Thorsten,
Ich hab immer einen normalen Kaufvertrag (gibt es im Netz bei Bootsbörsen) zum runterladen gemacht. Als Käufer solltest du darauf achten, das da sowas wie: mir sind keine weiteren Mängel als die hier schriftlich aufgeführten Mängel bekannt, steht. Der Verkäufer wird die Sachmangelhaftung sicherlich ausschließen. Zum Kaufvertrag gehört auch eine Ausstattungsliste, in der aufgeführt wird, welche Ausstattungsmerkmale das Boot hat und das sie bei Übergabe funktionsfähig sind. Ansonsten viel Glück, das alles funktioniert und du viel Spaß mit dem Bötchen hast.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#6
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Ich schließe grundsätzlich Kaufverträge ab für bei eBay ersteigerte Wertgegenstände. Selbst dann, wenn ich nur eine Gitarre für 1.500 EUR ersteigere. U.a. wird dort die PA-Nummer von Käufer und Verkäufer festgehalten, die Seriennummer des Kaufgegenstandes etc.
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Gruß, Thorsten |
#7
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![]() Zitat:
Das ist bei dem Kaufpreis sicherlich verständlich. Umso wichtiger sind Probefahrt und Kaufvertrag, um halbwegs sicher zu gehen, dass im Auktionstext keine Mängel verschwiegen wurden und die Beschreibung "Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig" zutrifft.
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Gruß, Thorsten |
#8
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Verrätst Du mir bitte, was genau bei der Kombi "beendet" und "Mindestpreis nicht erreicht" so erfreulich gelaufen ist?
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#9
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![]() Zitat:
Am 25.10.11 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:Habe versucht den Mindestpreis zu ändern das geht aber nicht.Darum erfolgt der Verkauf an den Höchstbieter auch wenn der Mindestpreis nicht erreicht wird.Bitte beachtet das der Höchstbieter einen Kaufvertrag mit mir eingeht.Also rann und bieten und ein SCHNÄPPCHEN machen .Keine Rückname oder Garantie oder Sachmängelhaftung.Privatverkauf
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#10
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Hi!
Außer der Abtretung der evtl. Gewährleistungsansprüche ist nix mehr da, was man regeln könnte, da ja nach Angebot alles ausgeschlossen ist. Aber: Ich würde mir vom Verkäufer den Perso zeigen lassen und die Nr. des Perso in den Kaufvertrag schreiben. Dann bist Du hinter "fein" raus, falls irgendetwas "rechtlich" nicht stimmt. Außerdem ist es für einen Eigentumsnachweis (Kennzeichen) usw. auch nicht schlecht. Falls Boot und Motor eingestanzte Nummern haben, ebenfalls unbedingt notieren!!!!!! Inventarliste ist Banane. Ist ja eh alles ohne Gewährleistung. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#11
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Moin,
dass der Verkäufer als Gewerbetreibender auftritt habt Ihr aber gesehen, oder? Damit kann er die Gewährleistung per se schon mal nicht ausschliessen, er kann sie höchstens, da es sich um einen Gebrauchtartikel handelt, auf ein Jahr beschränken. Tut er es denoch sind volle zwei Jahre fällig. Ausnahme, der Käufer ist selbst Gewerbetreibender.
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Gruss Vestus
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#12
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Gewährleistungsverkürzung bzw -ausschluß hätte in die Versteigerung hineingemußt.
Steht aber nicht drin. ![]() Es heißt vielmehr: "Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig." Deshalb würde ich KEINE weiteren schriftlichen Vereinbarungen treffen, die nur schlechter werden können, sondern lediglich den Vollzug des Versteigerungsresultates festhalten (Quittungen über Kaufpreis- und Bootsübergabe). ![]() Bootspapiere gehören natürlich zum Boot.
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Beste Grüße John |
#13
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Schau dir das Boot gut an und versuche alles zu testen was nur geht!
Wenn du das Boot nicht willst kannst du ja immer noch zurück treten. So genau kann man den Artikel garnicht beschreiben! Wenn ne kleinigkeit anders ist wie beschrieben sofort nach Hause fahren außer es ist dir egal! Habe letzte Woche das gleiche hinter mir, auch Blind ersteigert weil das Angebot einfach so gut war und andere auch dran waren das Boot zu kaufen! Also einfach schnell Sofort Kauf! Wenn alles passt und nix verschwiegen wird ist das ja kein Problem dann nehme ich es ansonsten wieder nach Hause fahren hat der Verkäufer Pech gehabt! Bei mir hat zum Glück alles gepasst und nun bin ich endlich ein glücklicher Bootsbesitzer! Viel Glück das alles nach deinen wünschen verläuft!!! Und mach auf jeden Fall einen Kaufvertrag! Gruß Michael
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Gruß Michael ![]()
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#14
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![]() Zitat:
Hallo, wie er bei ebay angemeldet ist, ist meiner Meinung nach egal. Wenn er als Anbieter seine private Anschrift angegeben hat, dann handelt er als Privatperson. Hat er dort seine geschäftl. Adresse stehen, kann es trotzdem sein, dass er nur vermittelt und somit bleibt es ein Privatverkauf. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, somit gibt es da auch nichts mehr dran zu ändern. Durch die Abgabe eines Angebotes und den Zuschlag wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Die Rücknahme wurde im Angebot ausgeschlossen. Somit ist nichts mit "Anschauen und bei Nichtgefallen wieder heimfahren". Anschauen können hätte man sich das Teil auch vorher, es wurde ja ausdrücklich angeboten. Mit dem Hinweis auf "Abnutzungsspuren" hat der Verkäufer eigentlich alles gesagt und ist auf der sicheren Seite. Gruß Axel |
#15
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Moin Thorsten,
wenn jetzt das Drumherum stimmt sag ich mal Glückwunsch und viel Spaß ![]() Gruß aus Hamburg ![]() Olli
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#16
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ist. Nach BGH ist man gaaanz schnell ein gewerblicher Händler, ganz besonders, wenn das sogar explizit dasteht: "Angemeldet als gewerblicher Verkäufer". Im Ergebnis ähnlich ist die mehrmalige (> 2) Verwendung derselben Haftungsausschlußklausel. Sie wird dann als AGB angesehen, in der ein Haftungsausschluß so ohne weiteres nicht geregelt werden darf. Das gilt auch für einen Privatmann. Und ein Kommissionsverkauf geht bei E-Bay schlichtweg nicht, weil die Plattform so ist, daß der Vertrag zwischen Anbieter und Ersteigerer zustandekommt. Folgerung (eines Nicht-Juristen): 24 Monate Gewährleistung. ![]()
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Beste Grüße John |
#17
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Hi ,
mal eine Frage eines unwissenden . Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und unter diesem Gewerbe bei eBay z.B. Damenbinden verkaufe dann sollte ich doch trotzdem als Privatanbieter bei ebay ein Boot verkaufen können , oder etwa nicht ? Ansonsten schönes Boot , hätte mir bei dem Preis auch schon gefallen . Gruß vom Leukermeer, Udo |
#18
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Beste Grüße John |
#19
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Hi ,
darf man sich bei eBay mit mehreren Accounts anmelden ? Ich würde ihn aber nutzen wenn ich darüber auch etwas , was nicht mit meinem Gewerbe zu tun hat , privat verkaufen könnte/dürfte. Gruß Udo |
#20
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So gehts aber: Account 1 Udo Mustermann, Einzelfirma Firmensitz Account 2 Udo Mustermann, Privatperson Wohnort So hatte ich mehrere Jahre privates vom geschäftlichen getrennt. Thilo
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Facebook/ Thilo Neubauer ![]()
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#21
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Es wurde doch schon ein Kaufvertrag geschlossen.
Ist ein Privatverkauf gewesen und stand auch so in der Artikelbeschreibung. Vielleicht kommt man noch raus wegen der Mindestpreisangabe...
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#22
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Ob das allerdings noch erlaubt ist, weiß ich nicht. Bin zur Zeit nicht sooft in ebay. Gruß Axel |
#23
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@Wattikan
Er will doch gar nicht raus ... |
#24
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gibt es da sehr wohl. Ist schon lange entschieden. Das regelt im Übrigen auch E-Bay selbst so (und zwar mind. seit 2005). § 15 E-Bay AGB (Verkaufsagent) Zitat:
![]() So einen Fall haben wir auch hier. Sieht man schön an dem Versuch, erst einen Tag vor Ablauf einen Privatverkauf draus zu machen. ![]() Es ist IMHO keiner.
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Beste Grüße John
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#25
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Hallo,
ich würde alle Zusicherungen des Verkäufers in den Vertrag aufnehmen. Für die dann zugesicherten Eigenschaften greift der Gewährleistungsausschluss nämlich nicht. Desweiteren sollte die vollständige Erfüllung der gegenseitigen Leistungen (Ware gegen Geld) von beiden Parteien mit Datum quittiert werden.
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