|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Bootspapiere in Belgien und Frankreich
Hallo Leute-
erbitte Eure Hilfe, da ich beim googlen und mit der Suchfunktion nicht weiterkomme- Welche Papiere braucht man um mit einem 17m Motorboot (Verdränger) in Belgien und Frankreich rumzuschippern? Bisher weiß ich, dass man in Holland mit dem SBF - Binnen fahren darf, in Deutschland bräuchte ich ein Sportpatent (mit Rhein) oder ein ein Sportschifferzeugnis (ohne Rhein) oder einen SBF.Binnen vor 1998, das Boot ist im Binnenschifffahrtsregister eingetragen und als Sportboot über den ADAC gemeldet. Wäre doch schade, wenn mich die Wasserschutz schon in Belgien am weiteren Urlaub hindern würde ) Danke für Eure Antworten Gunter |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Gunter,
Gemäß Revierführer Belgien vom DMYV werden der Sportbootführerschein Binnen /See für des jeweilige Revier anerkannt. Die Kennzeichnung und die Papiere des Binnenschiffsregisters ist auch ausreichend.
__________________
Charly |
#3
|
||||
|
||||
und in F wird ein Flaggenzertifikat benötigt (selbst für Schlauchis mit Motor!)
Pit
__________________
Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#4
|
||||
|
||||
Re: Bootspapiere in Belgien und Frankreich
Zitat:
Wer erinnert sich besser als ich? Kai |
#5
|
||||
|
||||
du brauchst für Fr den Sportboot See und ein Flaggenzertifikat.
Anstelle des Flaggenzertifikates empfehle ich gleich das richtige Schiffszertifikat. Mehr nicht. In DL ggfs das Rheinpatent, aber natürlich nur für den Rhein.. Belgien weiß ich nicht, da komme war ich mit dem Boot noch nicht.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen |
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
soviel mir bekannt ist, gilt das nicht für Boote die ins Binnen- oder Seeschiffsregister eingetragen sind.
__________________
Charly |
#7
|
||||
|
||||
charly das ist richtig. Eintrag in das Seeschiffreg ist soz. eine Stufe mehr als Flaggenzertifikat, das die Minimalanforderung ist. Mit dem Eintrag erhält man das internationale Schiffszertifikat, das weltweit gilt.
Für Dt. Seeschiffe (auch Sportboot) > 15m vorgeschrieben, auch wenn der Heimathafen nicht in DL ist..
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen |
#8
|
||||
|
||||
Re: Bootspapiere in Belgien und Frankreich
Zitat:Moin und Frage: Galt denn die Bestimmung -SFB-Binnen, Sportboote nicht mit mehr als 15 m Länge vor 1998 nicht? Bzw. Gabs da nicht früher was mit Tonnage?
Wer erinnert sich besser als ich? Kai[/quote] Hallo Kai, vor 98 galt der SBF-Binnen bis 15 Tonnen Wasserverdrängung, danach bis 15m Länge ohne Ruder etc. Glaube ich säg mein Böötchen hinten nen Meter ab, dann kann ich fahren wo ich will Gruß Gunter Irgendwas hab ich mit der Zitatfunktion beim Posten nicht ganz verstanden |
|
|