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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.12.2011, 09:49
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Standard Boot in Belgien anmelden

Ich habe mir ein "neues" altes Boot gekauft und stehe jetzt vor dem Problem der Anmeldung.

Wer von euch hat schon einmal sein altes Boot in Belgien angemeldet?
Vorteile: problemlose Anmeldung, keine Fahrtbereichsrestriktionen, keine elendslange Ausrüstungsliste, kombinierte Binnen und Offshoreanmeldung, für euch aus "DE" - keine BSH Vorschriften (Waschpo!) usw usw

Nachteile: belgische Flagge, Kosten bei der Anmeldung von neuen Booten sehr hoch, Neubootanmeldung kostet zu viel. - was noch?

Würde mich über euren Imput bzw. eure Erfahrungen freuen.

LG Peter
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  #2  
Alt 01.12.2011, 10:08
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Moin Peter,

keine Ahnung wie das in Belgien abläuft, aber die von Dir angeführte Problematik bei der D-Zulassung sehe ich nicht, sofern es sich um ein Sportboot handelt.

Bei der Anmeldung brauchst Du lediglich den Kaufvertrag, Perso und evtl. Bootspapiere des Voreigners, sofern vorhanden, vorlegen. Die CE-Erklärung wirst Du auch in BE haben müssen, sofern nach 1998 etc...

Fahrbereichsrestriktionen gibt es nicht, weil für See gar keine Zulassung benötigt wird.

Ausrüstungsliste - ebenso Fehlanzeige.

BSH-Beleuchtung ist nicht mehr erforderlich, die Zulassung darf auch aus einem anderen EU-Land erfolgt sein.
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Gruss Vestus
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  #3  
Alt 01.12.2011, 10:30
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
Ich habe mir ein "neues" altes Boot gekauft und stehe jetzt vor dem Problem der Anmeldung.

Wer von euch hat schon einmal sein altes Boot in Belgien angemeldet?
Vorteile: problemlose Anmeldung, keine Fahrtbereichsrestriktionen, keine elendslange Ausrüstungsliste, kombinierte Binnen und Offshoreanmeldung, für euch aus "DE" - keine BSH Vorschriften (Waschpo!) usw usw

Nachteile: belgische Flagge, Kosten bei der Anmeldung von neuen Booten sehr hoch, Neubootanmeldung kostet zu viel. - was noch?

Würde mich über euren Imput bzw. eure Erfahrungen freuen.

LG Peter
ich weiss auch nicht wo das Problem Liegt.
in Deutschland mit dem Kaufvertrag zum WSA und anmelden CE ,wenn benöigt, nicht vergessen und gut.
Ausrüstungsliste braucht man nicht.
Kosten sind mit unter 30€ überschaubar.
Fahren darf ich damit überall in Europa.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 01.12.2011, 10:45
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OK, ich seh schon, dass DE da großzügiger ist, wie die "Seemacht" Österreich.

Als Ösi hab ich da doch einige Beschränkungen.
1. ich muss den Fahrtbereich beantragen. Der Fahrtbereich ist eingeteilt wie unser "Befähigungsausweis" zum Schifferlfahren. d.h.
Fahrtbereich 1 - 4
und je nach Fahrtbereich, der sich auch an die Mindestlänge des Bootes richtet, wird die Ausrüstungsliste länger und länger.
Dann musst du bei einem Boot, das du im Ausland kaufst und das noch nie in Ösiland angemeldet war, einen Messbrief vorlegen.
Hast du keinen: dann Zivilingenieur (es gibt 4 staatlich beauftragte) der dir auf Basis von Daten bzw. einer evtl. Vermessung vor Ort den Messbrief erstellt. usw.usw

deshalb meine Frage.

Da mein "neues" Schiff 9,98 met lang ist könnte ich es auch in IT zulassen. d.h. ich brauch, wenn ich eine residenza in IT habe, nichts machen, denn dann gilt es als "natante". Dann gilt aber für mich IT-Recht und das mag ich schon gar nicht! Obendrein hab ich dann keinen Seebrief/Bootschein/Zertifikat, rein gar nichts, ausser der Versicherungsbestätigung für den Motor des Schiffes, die ich immer am Boot aussen sichtbar angebracht haben muss.
Ich glaub, ich werde nach DE übersiedeln müssen.

LG Peter
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  #5  
Alt 01.12.2011, 11:10
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Hallo Peter
Wie es für Dich als Österreicher aussieht,kann ich nicht sagen.

Meine Erfahrungen als Deutscher mit damaligen Liegeplatz in Holland
darüber kann ich berichten.

In Holland hatte mein Boot einen festen Liegeplatz.
Nach holländischen Recht durfte ich eine NL Nationale am Heck führen.
Das Boot hatte auch eine NL Kennzeichnung.

So jetzt kommt es :

In Deutschland hätte ich nicht mit diesem Boot fahren dürfen.
Noch nicht einmal für die Zeit eines Urlaubs.
Es gab auch noch nicht einmal eine Ausnahme Genehmigung.

Das Deutsche Recht besagt:
Deutscher Eigner, Deutscher Wohnsitz also Deutsche Nummer.
Ich musste also eine Deutsche Nummer beantragen,um hier zufahren.
Meine Angelegenheit ging bis zum Ministerium für Verkehr.

Mein Rat wäre,setze Dich bitte mit der Belgischen Botschaft in Verbindung
oder frage beim Belgischen Verkehrsministerium nach.
Welche Gebiete und Länder Du mit der Belgischen Nationale befahren darfst.

So kann man späteren Ärger vermeiden,wenn man kontrolliert wird.

Gruß Detlef
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  #6  
Alt 01.12.2011, 23:38
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von stoppen Beitrag anzeigen
In Holland hatte mein Boot einen festen Liegeplatz.
Nach holländischen Recht durfte ich eine NL Nationale am Heck führen.
Das Boot hatte auch eine NL Kennzeichnung.

So jetzt kommt es :

In Deutschland hätte ich nicht mit diesem Boot fahren dürfen.
Noch nicht einmal für die Zeit eines Urlaubs.
Es gab auch noch nicht einmal eine Ausnahme Genehmigung.

Das Deutsche Recht besagt:
Deutscher Eigner, Deutscher Wohnsitz also Deutsche Nummer.
Ich musste also eine Deutsche Nummer beantragen,um hier zufahren.
Meine Angelegenheit ging bis zum Ministerium für Verkehr.
Hallo stoppen,
wie lange ist denn die Sache her ?
es gibt da nämlich sehr unterschiedliche Meinungen zu dem Thema
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Bertrand Russell
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  #7  
Alt 02.12.2011, 00:00
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Zitat:
Zitat von stoppen Beitrag anzeigen
Hallo Peter
Wie es für Dich als Österreicher aussieht,kann ich nicht sagen.

Meine Erfahrungen als Deutscher mit damaligen Liegeplatz in Holland
darüber kann ich berichten.

In Holland hatte mein Boot einen festen Liegeplatz.
Nach holländischen Recht durfte ich eine NL Nationale am Heck führen.
Das Boot hatte auch eine NL Kennzeichnung.

So jetzt kommt es :

In Deutschland hätte ich nicht mit diesem Boot fahren dürfen.
Noch nicht einmal für die Zeit eines Urlaubs.
Es gab auch noch nicht einmal eine Ausnahme Genehmigung.

Das Deutsche Recht besagt:
Deutscher Eigner, Deutscher Wohnsitz also Deutsche Nummer.
Ich musste also eine Deutsche Nummer beantragen,um hier zufahren.
Meine Angelegenheit ging bis zum Ministerium für Verkehr.

Mein Rat wäre,setze Dich bitte mit der Belgischen Botschaft in Verbindung
oder frage beim Belgischen Verkehrsministerium nach.
Welche Gebiete und Länder Du mit der Belgischen Nationale befahren darfst.

So kann man späteren Ärger vermeiden,wenn man kontrolliert wird.

Gruß Detlef

Wo ist das Problem? Mein Boot war beim WSA Duisburg registriert und ich habe es ohne Probleme bei der "PTT" (Post) in Harderwijk NL nochmals angemeldet.
Zwei Kennzeichen am Boot, hat mich nicht gestört.
Gruß Klaus
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  #8  
Alt 02.12.2011, 07:19
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In Belgien brauchst du CE Dokumente in flamischer(niederländisch) und französicher Sprache - kein Scherz, Die Konformitätserklärung in englisch wird nicht mehr akzepziert
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  #9  
Alt 02.12.2011, 11:17
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
...
Zwei Kennzeichen am Boot, hat mich nicht gestört.
Gruß Klaus
Da hast Du aber Glück gehabt, nicht von der WaPo kontrolliert worden zu sein. Das Führen von 2 verschiedenen Kennzeichen am Boot ist nämlich in DL verboten (§2.3 KIFzKV-BinSch). Daher Vorsicht mit solchen Ratschlägen!
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (02.12.2011 um 11:33 Uhr)
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  #10  
Alt 02.12.2011, 13:25
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Irgendwie hat mich die Antwort von Detlef irritiert.

d.h. du als Besitzer des Bootes und deutscher Staatsbürger, darfst dein Boot nicht in einem anderen Land anmelden und dann in DE herumdüsen... HMMMM

... und was ist dann mit all den Leuten, die ihre Yachten auf Guernsey registriert haben???
Allein in Castiglioncello hab ich sicherlich 10 Bundesbürger getroffen, die auf ihren Yachten den UnionJack hatten. Und noch viel mehr Italiener.

Gut, ich bin kein deutscher Staatsbürger, aber irgendwie gilt doch da EU-Recht.

Detlef, kannst du da mit ein paar Grundlagen dienen, auf Grund derer dir der deutsche Staat Probleme gemacht hat??

LG Peter
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  #11  
Alt 02.12.2011, 13:32
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ich versteh grundsätzlich nicht warum ein deutscher Staatsbürger im Ausland seine Yacht anmledet.
Steuerliche Gründe kann ich nicht erkennen da mna für Boot ja keine Steuer außer der Umsatzsteuer bei Kauf bezahlt und da sind wir ja billiger als die genannten Länder.
Also warumm nicht den Adenauer im Heck ?
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  #12  
Alt 02.12.2011, 13:47
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Es hat einfach doch steuerliche Gründe, die man legal nutzen kann. Sonst würde dies ja auch Keiner machen, oder?

Ahoi Dietrich
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  #13  
Alt 02.12.2011, 14:00
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@ Peter

das ist in der
Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

geregelt.

§ 3 Ausnahmen

Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen:
Kleinfahrzeuge, die
  1. durch Führen der Dienstflagge oder durch Aufschriften als Behördenfahrzeuge gekennzeichnet sind;
  2. durch Führen einer Flagge oder durch Aufschriften als Wasserrettungsfahrzeuge einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft gekennzeichnet sind;
  3. ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie
    1. das nach dem Recht ihres Heimatstaates vorgeschriebene Kennzeichen, verbunden mit dem Nationalitätenkennzeichen, führen oder
    2. ihren Namen und Heimathafen oder -ort außen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben sowie den Namen und Anschrift des Eigentümers an einer innen gut sichtbaren Stelle fest angebracht führen, soweit ein Kennzeichen nicht vorgeschrieben ist;
    dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist;
Quelle: Elwis

Wenn der Wohnsitz ebenfalls im Ausland ist gibt es keine Probleme
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 02.12.2011, 14:41
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
Irgendwie hat mich die Antwort von Detlef irritiert.

d.h. du als Besitzer des Bootes und deutscher Staatsbürger, darfst dein Boot nicht in einem anderen Land anmelden und dann in DE herumdüsen... HMMMM

... und was ist dann mit all den Leuten, die ihre Yachten auf Guernsey registriert haben???
Allein in Castiglioncello hab ich sicherlich 10 Bundesbürger getroffen, die auf ihren Yachten den UnionJack hatten. Und noch viel mehr Italiener.

Gut, ich bin kein deutscher Staatsbürger, aber irgendwie gilt doch da EU-Recht.

Detlef, kannst du da mit ein paar Grundlagen dienen, auf Grund derer dir der deutsche Staat Probleme gemacht hat??

LG Peter
Detlefs Antwort war vollkommen korrekt. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland benötigt binnen ein deutsches Kennzeichen. Er fällt also nicht unter die Ausnahmeregelungen. Darüber läßt sich nicht diskutieren.
Gruß
Wepi
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  #15  
Alt 02.12.2011, 21:49
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland benötigt binnen ein deutsches Kennzeichen. Er fällt also nicht unter die Ausnahmeregelungen. Darüber läßt sich nicht diskutieren.
Gruß
Wepi
Das ist nicht nur für Deutsche so, das ist für alle Eigner mit deutschem Wohnsitz, egal welcher Staatsangehörigkeit.
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Gruss Vestus
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  #16  
Alt 02.12.2011, 22:25
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Detlefs Antwort war vollkommen korrekt. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland benötigt binnen ein deutsches Kennzeichen. Er fällt also nicht unter die Ausnahmeregelungen. Darüber läßt sich nicht diskutieren.
Gruß
Wepi
da steht aber ganz deutlich und
das bedeutet da mein Heimathafen in NL oder B ist darf man auch mit NL Zulassung in D fahren
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Bertrand Russell
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  #17  
Alt 02.12.2011, 22:45
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
da steht aber ganz deutlich und
das bedeutet da mein Heimathafen in NL oder B ist darf man auch mit NL Zulassung in D fahren
Nein, da hast Du leider nicht richtig gelesen. Das "UND" gilt für die Ausnahmen von der deutschen Kennzeichenpflicht.
Du fällst nur unter die Ausnahmen, wenn das Boot seinen Heimathafen im Ausland hat und der Eigner seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Also:
Ein deutscher Eigner mit Wohnsitz in DL und einem Boot, das in NL stationiert ist, darf in DL binnen ausschließlich mit deutschem Kennzeichen fahren.
Ein Niederländer, der in NL wohnt und sein Boot in einem deutschen Heimathafen ´liegen hat, müßte ebenfalls hier ein deutsches Kennzeichen führen.
Gruß
Wepi

Hier der genaue Text:
§ 3 Ausnahmen
Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen:
Kleinfahrzeuge, die
durch Führen der Dienstflagge oder durch Aufschriften als Behördenfahrzeuge 1. gekennzeichnet sind;
durch Führen einer Flagge oder durch Aufschriften als Wasserrettungsfahrzeuge einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft
gekennzeichnet sind;
2.
ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis
zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie
das nach dem Recht ihres Heimatstaates vorgeschriebene Kennzeichen, verbunden mit dem Nationalitätenkennzeichen,
führen oder
a.
ihren Namen und Heimathafen oder -ort außen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben sowie den Namen
und Anschrift des Eigentümers an einer innen gut sichtbaren Stelle fest angebracht führen, soweit ein Kennzeichen nicht
vorgeschrieben ist;
b.
dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist;

3

Geändert von Wepi (02.12.2011 um 22:59 Uhr)
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  #18  
Alt 03.12.2011, 01:00
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Ein Niederländer, der in NL wohnt und sein Boot in einem deutschen Heimathafen ´liegen hat, müßte ebenfalls hier ein deutsches Kennzeichen führen.
das ist bestimmt nicht dein ernst oder
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  #19  
Alt 03.12.2011, 09:46
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und wie ist das bei euch für Offshore geregelt?

bis jetzt lese ich immer nur "Binnen"...

LG Peter
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  #20  
Alt 03.12.2011, 10:46
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
das ist bestimmt nicht dein ernst oder
Ist aber leider nach der Verordnung so, weil auch in einem solchen Fall nicht beide Bedingungen der VO erfüllt wären. Das war allerdings von mir nur als eher theoretisches Beispiel gedacht, denn es wird in der Praxis wohl kaum vorkommen, weil man ja schwer erkennen kann, ob das Boot des Niederländers einen deutschen Heimathafen hat. Es sei denn, er ist so naiv, am Spiegel einen deutschen Heimathafen anzugeben. Der umgekehrte Fall kommt allerdings oft vor: ein Deutscher mit Wohnsitz in DL und Boot mit Heimathafen in NL. Denn wenn er ein niederländisches Kennzeichen hat, zeigt dies ja sofort, dass der Heimathafen in NL liegt und er damit nicht beide Ausnahmebedingungen erfüllt. Er muß daher hier ein deutsches Kennzeichen führen.
Gruß
Wepi
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  #21  
Alt 03.12.2011, 10:50
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
und wie ist das bei euch für Offshore geregelt?

bis jetzt lese ich immer nur "Binnen"...

LG Peter
Die Kennzeichenverordnung gilt bei uns nur binnen. Auf See gelten andere Regeln. Da reichen Name und Heimathafen. Aber wer beides befährt, braucht natürlich das vorgeschriebene Binnenkennzeichen.
Gruß
Wepi
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  #22  
Alt 03.12.2011, 16:37
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Ein Niederländer, der in NL wohnt und sein Boot in einem deutschen Heimathafen ´liegen hat, müßte ebenfalls hier ein deutsches Kennzeichen führen.

Das deutsche Kennzeichenpflicht ergibt sich allein schon aus der Angabe des deutschen Heimathafens.

Ob er damit in NL rumfahren darf wird in deren Gesetzen geregelt sein.
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 04.12.2011, 10:41
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
und wie ist das bei euch für Offshore geregelt?

bis jetzt lese ich immer nur "Binnen"...

LG Peter
See= wie schon geschrieben Name und Heimathafen, wobei letzterer auch ein Binnenhafen sein kann,

Ausrüstungspflicht für privat genutzte Sportboote < 20 m= Positionslaternen, Schallsignalgeber und Kompass. Fertig.
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Gruss Vestus
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  #24  
Alt 04.12.2011, 11:56
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Zitat:
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Hallo stoppen,
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es gibt da nämlich sehr unterschiedliche Meinungen zu dem Thema

Letztes Jahr und fing an auf der Boot in Düsseldorf.
Gruß Detlef
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  #25  
Alt 04.12.2011, 11:59
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Gruß Klaus
In Deutschland sind zwei Kennzeichen am Boot verboten.
Die Erfahrung habe ich gemacht.

Gruß Detlef
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