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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.12.2011, 08:49
Benutzerbild von Hicos
Hicos Hicos ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Ostseebad Boltenhagen
Beiträge: 173
Boot: Success Fly
38 Danke in 16 Beiträgen
Standard Boot registrieren ??

Hallo,
mein Liegeplatz ist an der Ostsee und ich möchte im nächsten Sommer mal von der Müritz nach Berlin fahren.(hab keine Registrierungsnummer) Muß ich mein Boot registrieren lassen und wenn ja, wie und wo ??

MfG
Lutz
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  #2  
Alt 07.12.2011, 09:02
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.472
Boot: Sunseeker San Remo
37.925 Danke in 7.724 Beiträgen
Standard

Moin Lutz,

geh/fahr zum nächsten WSA, leg 18 Euronen auf den Tresen und schon haste deine Nummer.


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #3  
Alt 07.12.2011, 09:03
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
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Ort: Fuldabrück/Stanković a. Pelješac
Beiträge: 5.499
Boot: Kein Eigenes mehr....
19.659 Danke in 5.873 Beiträgen
Standard

Moin Lutz,

Wasser- und Schifffahrtsamt oder ADAC unter Vorlage des Eigentumsnachweises (Kaufvertrag), der EU-Konformitätserklärung, wenn das Boot nach 1996 hergestellt wurde, sowie Personalausweis.
Bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern geht das in der Regel auch online.
Kostet ca. 18,-- Euro
__________________

Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 07.12.2011, 09:04
Benutzerbild von maribde
maribde maribde ist offline
Captain
 
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Ort: Mittelfranken
Beiträge: 463
Boot: Hellwig Triton, Vega Pioneer
413 Danke in 259 Beiträgen
Standard

Hallo
Dann brauchst du einen amtlichen Ausweis für Kleinfahrzeuge oder einen
Internationalen Bootsschein (IBS)
Den IBS muss man aber alle 2 Jahre verlängern lassen
Amtlichen Ausweis gibts beim WSA
IBS beim ADAC oder DMYV
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität

Geändert von maribde (07.12.2011 um 09:07 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #5  
Alt 07.12.2011, 09:17
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.767
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.659 Danke in 20.453 Beiträgen
Standard

wie die meisten schon sagten geh zum WSA.

Stellen dfindest du über Tante Google.

Anmeldung kostet wie schon geschrieben 18€. Wird in der gesammten EU annerkannt (wenn du mal woanders hinwillst)
Außerhalb der EU wird teilweise nur der IBS annerkannt. Kostet mehr und muss verlängert werden.

Bevor ich den IBS holen würde würd ich mir lieber ein Flaagenzwertifikat vom BSH holen. Kostet ungefähr das gleiche und gilt 8 Jahre Gilt Weltweit.

Aber so wie du die Frage stellst kannst du ja eigentlich keine Binnen Führerschein haben. Das lernt man dort nämlich.
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 07.12.2011, 09:41
Benutzerbild von Hicos
Hicos Hicos ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Ostseebad Boltenhagen
Beiträge: 173
Boot: Success Fly
38 Danke in 16 Beiträgen
Standard

Danke für die Tips,
meinen Schein hab ich schon ca.20 Jahre,
da geht es schon unter wo und ob mann sein Boot Anmelden muß.

MfG
Lutz

Geändert von Hicos (07.12.2011 um 09:47 Uhr)
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  #7  
Alt 07.12.2011, 10:46
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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33.659 Danke in 20.453 Beiträgen
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wenn du ihn 20 Jahre hast dann Solltest du mal schauen ob er auf der Rückseite mehrsprachig ausgeführt ist. Wenn dies nicht der Fall ist solltest du ihn umschreibne lassen da er in Frankreich z.B. nicht annerkannt wird.
Anbei die Rückseite wie sie annerkannt wird. Umschreiben kann man beim DMYV lassen.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Seiten aus Führerscheine.pdf (104,7 KB, 179x aufgerufen)
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 08.12.2011, 13:56
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
... Den IBS muss man aber alle 2 Jahre verlängern lassen ...
Zur Ehrenrettung des IBS, das stimmt so nicht:
Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 08.12.2011, 14:46
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DerMajo DerMajo ist offline
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Hallo Lutz
ich bin online zum WSA, Antrag gestellt, 18 €uronen überwiesen, Nummer bekommen, die und den Heimathafen ans Heck gepappt und fertig. Ging alles innerhalb einer Woche.
Für Dich ist entweder Stralsund oder Lübeck zuständig. Hab Dir gleich die richtigen Seiten verlinkt, wo Du die Details genau nachlesen kannst. Antrag ausfüllen und abschicken. Rest wie oben beschrieben. Ich hoffe geholfen zu haben.
__________________
Grüße
DerMajo
Biete https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=331309
Urteile nie über jemanden, in dessen Schuhe du nicht genauso lange gesteckt hast!
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  #10  
Alt 08.12.2011, 14:48
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo zusammen, hallo Lutz .

Zitat:
Zitat von Hicos Beitrag anzeigen
meinen Schein hab ich schon ca.20 Jahre,
da geht es schon unter wo und ob mann sein Boot Anmelden muß.
MfG
Lutz
Besser das, als Dein Boot !!!


Was ich immer wieder poste,
hier die erste, amtliche u. gesetzesgebundene Quelle :

www.elwis.de


Und hier findest Du auch alle wichtigen Behörden im Lande,
auch mit Tel-Nr's .



Grüße : TOMMI
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Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #11  
Alt 08.12.2011, 15:51
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von VEGA499 Beitrag anzeigen
Hallo Lutz
ich bin online zum WSA, Antrag gestellt, 18 €uronen überwiesen, Nummer bekommen, die und den Heimathafen ans Heck gepappt und fertig. Ging alles innerhalb einer Woche.
Für Dich ist entweder Stralsund oder Lübeck zuständig. Hab Dir gleich die richtigen Seiten verlinkt, wo Du die Details genau nachlesen kannst. Antrag ausfüllen und abschicken. Rest wie oben beschrieben. Ich hoffe geholfen zu haben.
oder hinfahren und die Bescheinigung gleich mitnehmen.
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 08.12.2011, 16:37
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maribde maribde ist offline
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413 Danke in 259 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
hast ja in gewisser Weise recht, ich aber auch
Wenn man im Ausland fahren will, muss man alle 2 Jahre verlängern lassen ( ist wie ein Reisedokument )
Vielleicht will er ja mal irgendwann ins Ausland mit seinem Boot
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

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Geändert von maribde (08.12.2011 um 16:52 Uhr)
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  #13  
Alt 08.12.2011, 17:02
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
hast ja in gewisser Weise recht, ich aber auch
Wenn man im Ausland fahren will, muss man alle 2 Jahre verlängern lassen ( ist wie ein Reisedokument )
Vielleicht will er ja mal irgendwann ins Ausland mit seinem Boot
Ich bin jedes Jahr im Ausland und keiner hat je danach gefragt. Ich glaube, die Dänen interessiert das einfach nicht,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #14  
Alt 08.12.2011, 17:40
Benutzerbild von maribde
maribde maribde ist offline
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Boot: Hellwig Triton, Vega Pioneer
413 Danke in 259 Beiträgen
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Dann sozusagen in Deutschland vorgeschrieben ( vielleicht wegen der Gebühren ), und im Ausland nicht kontrolliert, weil die das nicht wissen, daß er verlängert werden muss.
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Michael

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  #15  
Alt 08.12.2011, 17:48
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn du ihn 20 Jahre hast dann Solltest du mal schauen ob er auf der Rückseite mehrsprachig ausgeführt ist. Wenn dies nicht der Fall ist solltest du ihn umschreibne lassen da er in Frankreich z.B. nicht annerkannt wird.
Anbei die Rückseite wie sie annerkannt wird. Umschreiben kann man beim DMYV lassen.
Kein guter Tip.

In diesem Fall steht im neuen Führerschein nämlich die Längenbegrenzung <15m.

Man kann sich für diesen Fall bei einer WSD ein Sportschifferzeugnis "E" für Boote <25m, beschränkt auf <15 Kubikmeter Verdrängung, ausstellen lassen, allerdings mit Gültigkeitsvermerk 50. Geburtstag. Danach muss man alle 5 Jahre zum Doc.

Das Sportschifferzeugnis "E" wird auch in Frankreich anerkannt.

Den "alten" SBF-Binnen ohne Längenbegrenzung behält man trotzdem.
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Gruss Vestus
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  #16  
Alt 08.12.2011, 17:57
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Bevor ich den IBS holen würde würd ich mir lieber ein Flaagenzwertifikat vom BSH holen. Kostet ungefähr das gleiche und gilt 8 Jahre Gilt Weltweit.

....
Für alles bis 12 m halte ich das auch für die denkbar beste Lösung, zumal die Zertifikatsnummer zusätzlich schon als Binnennummer zugelassen ist.

Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Ich bin jedes Jahr im Ausland und keiner hat je danach gefragt. Ich glaube, die Dänen interessiert das einfach nicht,
Siggi
Ich bin nur in Holland mal bzgl. der Eigentumsverhältnisse beschnüffelt worden.
Die Dänen grüßen immer nur
__________________
Gruß
Kai
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  #17  
Alt 08.12.2011, 17:59
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Kein guter Tip.

In diesem Fall steht im neuen Führerschein nämlich die Längenbegrenzung <15m.

Man kann sich für diesen Fall bei einer WSD ein Sportschifferzeugnis "E" für Boote <25m, beschränkt auf <15 Kubikmeter Verdrängung, ausstellen lassen, allerdings mit Gültigkeitsvermerk 50. Geburtstag. Danach muss man alle 5 Jahre zum Doc.

Das Sportschifferzeugnis "E" wird auch in Frankreich anerkannt.

Den "alten" SBF-Binnen ohne Längenbegrenzung behält man trotzdem.
damit darfste aber nicht auf allen Strecken in Deutschland fahren. Auf dem Rhein benötigst du das Rheinpatent bei >15m
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Gruß Volker
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  #18  
Alt 08.12.2011, 18:01
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Für alles bis 12 m halte ich das auch für die denkbar beste Lösung, zumal die Zertifikatsnummer zusätzlich schon als Binnennummer zugelassen ist.
Danke für deine Zustimmung allerdings halte ich das WSA Kennzeichen für ausreichend da billiger und man muss es nicht verlängern.
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  #19  
Alt 08.12.2011, 21:22
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
damit darfste aber nicht auf allen Strecken in Deutschland fahren. Auf dem Rhein benötigst du das Rheinpatent bei >15m

Das ist ja nix neues.

Allerdings darfst Du mit dem alten SBF-Binnen alle anderen Strecken mit Booten <25 m und <15 Kubikmeter Verdrängung befahren, was beim neuen SBF nicht mehr der Fall ist. Da ist bei 15 m grundsätzlich Schluss.

Was man hat, das hat man. Freiwillig lasse ich den nicht umschreiben.
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Gruss Vestus
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  #20  
Alt 08.12.2011, 22:01
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Moin Lutz,

Wasser- und Schifffahrtsamt oder ADAC unter Vorlage des Eigentumsnachweises (Kaufvertrag), der EU-Konformitätserklärung, wenn das Boot nach 1996 hergestellt wurde, sowie Personalausweis.
Bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern geht das in der Regel auch online.
Kostet ca. 18,-- Euro
Hallo Lutz,
vermutlich besitzt Du Dein Boot schon länger, aber vorsichtshalber der Hinweis, dass absolut unwichtg ist, wann das Boot gebaut wurde. Entscheidend dafür, ob eine CE-Bescheinigung verlangt wird, ist, ob das Boot vor dem 16. Juni 1998 in der EU in Verkehr gebracht worden ist oder erst danach. Wird leider immer wieder mit dem Baujahr verwechselt.
Gruß
Wepi
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  #21  
Alt 08.12.2011, 22:28
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das Sportschifferzeugnis "E" wird auch in Frankreich anerkannt.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist ja nix neues.

Allerdings darfst Du mit dem alten SBF-Binnen alle anderen Strecken mit Booten <25 m und <15 Kubikmeter Verdrängung befahren, was beim neuen SBF nicht mehr der Fall ist. Da ist bei 15 m grundsätzlich Schluss.

Was man hat, das hat man. Freiwillig lasse ich den nicht umschreiben.
Naja jetzt erklär mir mal wie du nach Frankreich kommen willst mit einem Boot >15m ohne den Rhein zu befahren ?
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Gruß Volker
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  #22  
Alt 08.12.2011, 23:31
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Immer schön trennen,
Zulassung der Boote u. eine Fahrerlaubnis sind absolut 2 verschiedene Baustellen .

Das Sportpatent (E) bis 25m Schiffslänge genügt nicht alleine,
um z.B. den Rhein befahren zu können .

Man benötigt auch den Nachweis der Streckenkunde .

Der Rhein sowieso, aber auch Teile der Donau sind streckenkundepflichtig .
Ich glaube auch kurze Teile der Elbe, bin aber nicht ganz sicher .


Nun, wie kommt man sonst über den Rhein ?

Dafür gibt es auch Lotsen, nicht immer unbedingt teuer .
So manche Profikapitäne im Ruhestand machen das sogar gerne .

Eine Frage :

Wieso sollte der Inhaber eines Sportpatentes nicht mehr als 15m³ Verdrängungen bewegen dürfen ?

Das ist mir neu !


Grüße : TOMMI
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  #23  
Alt 09.12.2011, 05:37
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
hast ja in gewisser Weise recht, ich aber auch
Wenn man im Ausland fahren will, muss man alle 2 Jahre verlängern lassen ( ist wie ein Reisedokument )
Vielleicht will er ja mal irgendwann ins Ausland mit seinem Boot
Ich wollte damit ausdrücken, dass man die Verlängerung erst braucht, wenn man ins Ausland will. Dann kann man einen z.B. 5 Jahre alten IBS aber auch verlängern lassen. Die Einhaltung der Zwei-Jahres-Frist ist also nicht zwingend erforderlich.

Daher habe ich eine unbefristetet WSA-Registrierung - einmal hin, alles drin . Damit war ich in Polen, Dänemark und Schweden. Bin allerdings Buten (auch D) noch nie kontrolliert worden .

Gruß Lutz
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  #24  
Alt 09.12.2011, 14:49
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen

Eine Frage :

Wieso sollte der Inhaber eines Sportpatentes nicht mehr als 15m³ Verdrängungen bewegen dürfen ?

Das ist mir neu !


Hallo Tommi

der Inhaber eines Sportpatentes "E" darf selbstverständlich mehr als 15m³ bewegen.

Inhaber eines Sportbootführerscheines Binnen, ausgestellt nach der "alten Sportbootführerscheinverordnung-Binnen von 1989", also die zweiseitigen Lappen, erhalten auf Antrag ebenfalls das Sportpatent "E", aber beschränkt auf 15m³. BinSchPatentV, § 21. Das gilt dann auf allen Strecken, ausser dem Rhein. Es muss auch keine Strecke nachgewiesen werden.

Wer so ein Teil besitzt, sollte m.E. diese Rechte nicht aufgeben. Wird der Führerschein, wie hier empfohlen wurde, umgeschrieben auf den neuen dreiseitigen, sind diese Rechte erloschen.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (09.12.2011 um 15:11 Uhr)
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  #25  
Alt 09.12.2011, 15:04
Benutzerbild von vestus
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Naja jetzt erklär mir mal wie du nach Frankreich kommen willst mit einem Boot >15m ohne den Rhein zu befahren ?
Wenn mich meine Geografiekenntnisse nicht im Stich gelassen haben, meine ich Frankreich auch über den Atlantik, die Nordsee, das Mittelmeer oder auch den Ärmelkanal erreichen zu können.
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Gruss Vestus
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