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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherung im Winterlager
Die Suche im Forum hat zwar viele Treffer zum Thema Versicherung ergeben aber nicht zu meiner Frage:
Meine Werft, bei der ich das Boot über Winter samt Schlüssel zur Einwinterung in der Halle und zum Service abgebe meint, das Boot wäre in diesem Zeitraum NICHT über sie (die Werft) gegen Diebstahl, Brand usw. versichert. Wenn da was passierte, wäre nur meine eigene Kasko ansprechbar. Kann das richtig sein? Ich meine die Aufsicht über das Boot und seine Sicherung ist doch in dem Fall komplett aus meinen Händen und ich bezahle ja auch eine ziemliche Summe dafür. Das Thema kam hoch, weil in der Nachbarwerft aus der verschlossenen Halle Bootsmotoren geklaut wurden und ich gehört hatte, dass auch dort die Eigner mit ihrer Kasko zahlen sollen und die Werft sich raus hält. Irgendwie finde ich das hochgradig zweifelhaft Was mein Ihr? Gruß Uwe
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-Drago 26, Mercruiser 1,7 DTI, 120PS- |
#2
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In deiner Kasko ist auch das WInterlager abgesichert. Und Kasko sollte man haben. Wenn es zum Versicherungsfall kommt sollen sich die Versicherungen doch rumstreiten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Das ist wie wenn du dein Auto in einem Parkhaus abstellst!
Ein Beispiel gefällig? du parkst dein Auto in einem Parkhaus, im Stockwerk ober dir, fängt ein Fahrzeug Feuer. Durch die Hitze schmilzt der Asphalt und dieser tropft auf dein Fahrzeug. Dieser Schaden wird nicht durch die Versicherung des Parkhauses gedeckt - du bleibst darauf sitzen! Wenn in einem Parkhaus in dein Fahrzeug eingebrochen wird - bleibst du drauf sitzen. genauso ist es in den Marinas. Da hilft nur, sich selbst zu versichern. Gute Marinabetreiber bzw. Firmen, die Hallenstellplätze für Boote vermieten, werden darauf bestehen, dass du eine entsprechende Versicherung hast bzw. vorweist, oder sie werde in deinem Namen eine entsprechende Versicherung anbieten bzw. für dich abschließen. Unser Versicherungsspezialist Norman (Blaue Elise) wird da sicherlich mehr darüber wissen. LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#4
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[QUOTE=Peter R;2470774]Das ist wie wenn du dein Auto in einem Parkhaus abstellst!
Ein Beispiel gefällig? du parkst dein Auto in einem Parkhaus, im Stockwerk ober dir, fängt ein Fahrzeug Feuer. Durch die Hitze schmilzt der Asphalt und dieser tropft auf dein Fahrzeug. Dieser Schaden wird nicht durch die Versicherung des Parkhauses gedeckt - du bleibst darauf sitzen! Sollte das nicht die Haftpflichverscherung des brendenden Fahrzeug bezahlen |
#5
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Zitat:
Die Frage war aber: Haftet die Werft in solchen Fällen tatsächlich nicht? Warum nicht? Gruß Uwe
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-Drago 26, Mercruiser 1,7 DTI, 120PS- |
#6
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Du brauchst eine Kasko-Dringend! Hätte ich 2005 keine Kaskoversicherung gehabt, könnte ich heute nicht mehr auf dem Wasser sein
Frag mich nicht warum, aber die Verträge mit den Marinas haben eine Ausschlussklausel, die wohl rechtlich nicht zu beanstanden ist.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#7
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Die Versicherung der Werft muß sicherlich eintreten wenn durch Arbeiten in der Halle Feuer entsteht und Botte beschädigt werden. Dann sollte deren Haftpflicht gefordert sein.
Wenn allerdings von Deinem Eigentum etwas entwendet wird, wird Deine Kasko eintreten. So mein Verständnis der Lage
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#8
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Also da bin ich anderer Meinung!
Sorry - ich habe zwar keine Ahnung, aber wenn ich mein Fahrzeug/Boot in eine "GEWERBLICH" angemietete Garage/Halle stelle, dann hat der Betreiber doch für im Schadenfall zu haften. So einfach kommt der da nicht raus! m.M.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#9
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Zitat:
LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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#10
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ist so ähnlich wie wenn meinem Bootsnachbar das Boot aus tehnischen Gründen anfängt zu brennen. Dann tritt für meinen Schaden nicht seine Haftpflicht ein, sondern meine Kasko.
Ansonsten ist es wie 45meilen schreibt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#11
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Es ist doch immer die Verschuldensfrage zu stellen.
Bei Diebstahl ist die Sache immer klar: Der Eigentümer der Sache hat den Schaden - bzw. seine Kasko. Brennt die Halle ab, wird sie durch Tsunamis, Wind oder wer weiß was zerstört - und auch die Boote darinnen - haftet dafür die Versicherung, die für diesen Schadensfall abgeschlossen wurde. Vermieter sind nicht verpflichtet, eine Versicherung für untergebrachte Boote abzuschließen. Also wiederum Eigentümer oder dessen Kasko. Wird das Boot durch verschulden des Hallenvermieters beschädigt, haftet er natürlich. Eine Naturkatastrophe ist kein verschulden. Ein technischer Defekt nur dann, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Gruß HansH
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#12
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Ich darf noch ergänzen: Auch wenn der Vermieter (Hallenbetreiber) meint, jedem erzählen zu müssen, dass er für niGs gerade zu stehen hat, muss das nicht immer richtig sein. Auch Klauseln in Verträgen können nichtig sein. Wie oben beschrieben, erwartet man gegen die Leistung des Mietzinses auch eine Entschädigung im Falle einer schuldhaft herbei geführten Schadens. Aus diesem Grund wird bei Gewerbemietverträgen verlangt, dass der Vermieter entsprechenden Versicherungsschutz nachweist! Die Pflichten aus der Verkehrssicherung und In-Obhutnahme bleiben in jedem Fall bestehen, wenn sich nicht vertraglich abbedungen oder anderweitig deligiert werden. Auf jeden Fall sollte man bei hochwertigen Booten eine Kaskoversicherung, die auch das Winterlagerrisiko deckt, unterhalten. Denn der Vermieter kann nicht für alle Schäden haftbar gemacht werden (Brandstiftung, Blitz). Im Industriebereich ist es sogar so, dass der Mieter vom Vermeiter den Nachweis einer Haftpflcihtversicherung verlangt!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#13
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Zitat:
Erst mal Dank an alle für die Antworten. Gruß Uwe
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-Drago 26, Mercruiser 1,7 DTI, 120PS- |
#14
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Hier ist schon viel Richtiges dazu geschrieben worden.
Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass der Vermieter nur für Schäden haftet, die er in irgendeiner Form selbst verschuldet hat. Man kann also seinen Versicherungsbeitrag nicht dadurch sparen, dass man einen Unterstellplatz mietet. Zum besseren Verständnis: Mal angenommen ihr habt selbst eine leerstehende Halle. Nun passen da 10 große Boote rein. Je nachdem wie hochwertig die Boote sind, können die Kaskoversicherungsprämien der Eigner aller 10 Boote insgesamt zwischen 1.000 und 20.000 € pro Jahr (oder auch drüber) liegen. Verschenken wird diesen Schutz dem Vermieter leider keine Versicherung. Wenn er die Kaskoversicherung für die Boote nun selbst abschließen würde, müsste er seinen Beitrag also nicht nur nach der Größe des Stellplatzes berechnen, sondern zusätzlich auch noch für den Wert des jeweiligen Bootes. Das müsste er dann zusätzlich auf den Mietpreis des Stellplatzes aufschlagen. Hinzukommt, dass dann die meisten Boote ja schon eine Kasko haben und deshalb dann doppelt versichert wären, was ja auch nicht sinnvoll wäre, schon gar nicht wenn die Eigner dann ja indirekt beide Prämien bezahlen müssten. Gruß Norman
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#15
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Zitat:
wie teuer war den dein Kasko. Ich gehe mal von max 400€ inkl Haftpflcht im Jahr aus. das Heisst du willst fürs Winterlager 150€ sparen inder du die Versichr ist das dein Ernst ?
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#16
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Zitat:
2. Die Überlegung mit dem Winterlager war nur ein Aspekt von mehreren beim Kündigen der Kasko. Aber wie gesagt, es wird wieder eine Kasko geben. Ich bin ja lernfähig Gruß Uwe
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-Drago 26, Mercruiser 1,7 DTI, 120PS- |
#17
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Zitat:
und mein boot ist 28 fuß lang lass dir mal von Norman ein angebot machen ider gib mal hier beim Onlinerechner deine Daten ein www.wengert-makler.de
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#18
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Moin moin also ich kann nur sagen immer eigene Versicherung abschließen... hatte dieses Jahr nen Hausbrand und die Versicherungen klemmen sich wo sie können! Gebäudeversicherung übernimmt den schaden am Haus und (Gartenmöbel) weil direkt am Haus. Der Parkplatz auch direkt am Haus ist nicht mit in der Gebäudeversicherung, da sollte die Kaskoversicherung vom Pkw für aufkommen und der Hausrat ist auch über die Hausratversicherung abgedeckt. Die sich bis heute klemmt zu zahlen auch wo die Gebäudeversicherung schon bezahlt hat!
Also immer einzeln Versichern.
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Gruß Björn |
#19
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Norman hat alles schon dazu gesagt, habe früher auch WL vermietet in Hallen und es wäre unmöglich gewesen für alle Boote eine Kasko abzuschließen, da nicht mal die Werte richtig ermittelt werden können.
Die Prämien wären horrend gewesen und hätte man dann ja umlegen müsse, aber nach welchem Schlüssel? Nein ist schlichtweg nicht machbar, bzw. auch nicht zu verkaufen. Das durch Fehler des Betriebes gehaftet wird ist normal, dafür gibt es die Betriebshaftpflicht, aber eben nur für die eigenen Fehler. Wir haben nach dem Großbrand bei Ancora dann jeden Mieter auf die Kasko angesprochen, denn bei Ancora waren viele Boote nicht versichert und diese Eigner gingen alle leer aus. Also sollte Jeder eine eigene Kasko haben, wenn er abgesichert sein will, sonst gibt es oft gar nichts im Schadensfall. Ahoi Balticskipper
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#20
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Hallo,wenn man schon eine Haftpflichtversicherung auch im Winterlager hat, sollte man darauf achten,
daß "Mietsachschäden"mitversichert sind. Zwischen Schäden an gemieteten oder fremden Sachen wird da sehr fein unterschieden. Als Beispiel:Ladegerät nicht abgeschaltet und verursacht Kurzschluß.Boot fängt an zu brennen.Die Halle und die darin gelagerten Schiffe"fackeln ab".Nicht wegen der anderen Boote, die werden bezahlt.Hinsichtlich der abgebrannten Halle,könnte es jedoch zu Schwierigkeiten bei der Regulierung kommen.Anderer Fall,-aus dem versicherten Boot läuft(autom.Lenzpumpe) Treibstoff aus.Der Hallenboden muß saniert werden.Ohne den Einschluß dieser Schäden,muß man selbst "in die Tasche greifen". Einige"Billigversicherer"schließen Mietsachschäden, nur gegen Extraprämie, als Zusatz ein.
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Freundliche Grüße von Arno Geändert von Arno (16.12.2011 um 22:08 Uhr)
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#21
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Naja, ohne Haftpflicht würde ich überhaupt keinen Mieter nehmen.
Übrigens ist die im ganzen MM in den Marinas und bei den Behörden Vorschrift. Aber dies ist ein ganz anderes Thema. Gruß Dietrich PS. Mich hat man schon mal bei einer Kontrolle vor der Küste Italiens aufgebracht und in den Hafen beordert, weil ich die Haftpflicht nicht sofort nachweisen konnte. Police lag zu Hause.Erst nach Übermittelung der Police per Fax durfte ich Stunden später weiter fahren. |
#22
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Zitat:
"Billighaftpflichtversicherung"des Mieters kannst Du möglicherweise nichts erwarten.
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Freundliche Grüße von Arno Geändert von Arno (16.12.2011 um 21:16 Uhr)
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#23
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hier findet sich die rechtliche Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/hg...7BJNG040100307
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Gruß Christian |
#24
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Zitat:
interessant! d.h. jeder Privatparkplatzbetreiber arbeitet dMn nach den ADSB bzw. nach den AÖSB? das meinst du aber nicht wirklich... Evtl. bei euch in DE möglich, aber bitte vergesst das am Mittelmeer ganz, ganz schnell! LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#25
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Zitat:
was ist dir den für eine Laus über die Leber gelaufen? Dass das HGB nur in Deutschland gilt sollte allgemein bekannt sein, ansonsten ist der Geltungsbereich auch noch einmal im Buch angegeben.
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Gruß Christian |
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