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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.01.2012, 17:27
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Standard Banküberweisungsprobleme, bitte um hilfe.

Hallo,

ich habe ein Problem.
Ich habe Geld überwiesen welches durch einen Zahlendreher an eine falsche Bank ging.
Leider gibt es dort dieses Konto.
Welche möglichkeiten habe ich wieder an mein Geld zu kommen?
Mit meiner Bank habe ich schon kontackt aufgenommen und die sagen mir das eine Rücküberweisung nicht möglich sei.
Ich bekomme wohl nur die Daten des Empfängers und muß mich dann selber kümmern.
Kann mir jemand weiterhelfen was ich tun kann?
__________________
Gruß,Schwarznase ...

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  #2  
Alt 04.01.2012, 17:28
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Snackman Snackman ist offline
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Wenn das Konto nicht zum Namen passt sollte das einfach werden. Sonst mußt du auf Mithilfe des Empfängers hoffen, und wenn du diese nicht bekommst darfst du den Klageweg gehen.
Viel Glück!
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #3  
Alt 04.01.2012, 17:40
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Wenn das Konto nicht zum Namen passt sollte das einfach werden. Sonst mußt du auf Mithilfe des Empfängers hoffen, und wenn du diese nicht bekommst darfst du den Klageweg gehen.
Viel Glück!
Grüße

Seit neustem muß der Name nicht mehr zum Empfänger passen oder besser gesagt es wird nicht kontrolliert.
Auf die mithilfe des Empfängers hoffe ich schon seit dem 28.12.2011.
Wenn ich den Klageweg gehe bleibe ich sicher auf den Anwaltskosten sitzen denke ich mal?
__________________
Gruß,Schwarznase ...

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  #4  
Alt 04.01.2012, 17:44
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Wenn es unter Tausend Euro sind, einfach vergessen.
Kosten für den Anwalt und Gerichtskosten dürften höher leigen.
Wenn der Empfänger dann auch noch mauert und Hartz 4 Empfänger ist,
null Chance.


Gruß Werner
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  #5  
Alt 04.01.2012, 17:47
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Wenn es unter Tausend Euro sind, einfach vergessen.
Kosten für den Anwalt und Gerichtskosten dürften höher leigen.
Wenn der Empfänger dann auch noch mauert und Hartz 4 Empfänger ist,
null Chance.


Gruß Werner

Geht um 350€
Aber an hand der Überweisung ist doch eindeutig zu erkennen das das Geld für wen anders bestimmt war.
Somit ist es doch nicht rechtens wenn er es behält, zumal ich es ihm ja auch anzeige das es nicht ihm gehört.
__________________
Gruß,Schwarznase ...

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  #6  
Alt 04.01.2012, 17:53
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Geht um 350€
Aber an hand der Überweisung ist doch eindeutig zu erkennen das das Geld für wen anders bestimmt war.
Somit ist es doch nicht rechtens wenn er es behält, zumal ich es ihm ja auch anzeige das es nicht ihm gehört.
Du bist aber auf das Wohlwollen des Empfängers angewiesen.
Wenn der nicht überweisen oder zahlen wiil, hast du einfach Pech gehabt.
Unter Lebensweisheit abbuchen

Gruß Werner
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  #7  
Alt 04.01.2012, 17:54
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Du bist aber auf das Wohlwollen des Empfängers angewiesen.
Wenn der nicht überweisen oder zahlen wiil, hast du einfach Pech gehabt.
Unter Lebensweisheit abbuchen

Gruß Werner

DAs kann doch nicht sein, Schecks kann man doch auch ewig zurückbuchen
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Gruß,Schwarznase ...

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  #8  
Alt 04.01.2012, 17:55
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Jörg 07 eine Nachricht über ICQ schicken
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Wenn Du Namen und Adresse vom vermeintlichen Empfänger hast,

würde ich mich mit ihm in Verbindung setzen und die Sachlage

erklären. Ihm sollte bewußt sein, dass er das Geld zwar auf seinem

Konto hat, aber er es nicht gebrauchen kann, da er sich strafbar

macht, wenn er es ausgibt. Biete ihm eine Entschädigung für die

Unannehmlichkeiten an (z.Bsp. 10 % der Summe) und stehe auch

für die Rücküberweisungskosten ein.

Vielleicht hilft`s, viel Glück !
__________________
Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #9  
Alt 04.01.2012, 17:56
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Meines Wissens nach ist der unberechtigte Empfänger verpflichtet das Geld wieder rauszurücken. Wird natürlich schwierig wenn er das Geld schon ausgegeben hat.
Grüße
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Marco,



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  #10  
Alt 04.01.2012, 17:59
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Wenn Du Namen und Adresse vom vermeintlichen Empfänger hast,

würde ich mich mit ihm in Verbindung setzen und die Sachlage

erklären. Ihm sollte bewußt sein, dass er das Geld zwar auf seinem

Konto hat, aber er es nicht gebrauchen kann, da er sich strafbar

macht, wenn er es ausgibt. Biete ihm eine Entschädigung für die

Unannehmlichkeiten an (z.Bsp. 10 % der Summe) und stehe auch

für die Rücküberweisungskosten ein.

Vielleicht hilft`s, viel Glück !

Ja, das wäre eine Möglichkeit.
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Gruß,Schwarznase ...

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  #11  
Alt 04.01.2012, 17:59
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@ Jörg

@ Snackmam

Alles falsch.

Nur eine von vielen Infos

http://www.welt.de/finanzen/article2...gen-haben.html

Gruß Werner
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  #12  
Alt 04.01.2012, 18:00
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Geb mal bei Google folgendes ein:geld falsch überwiesen was tun,
sieht nicht gut für dich aus.

Hoffe trotzdem das alles gut wird.
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Gruß Torsten
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  #13  
Alt 04.01.2012, 18:02
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Mit meiner Bank habe ich schon kontackt aufgenommen und die sagen mir das eine Rücküberweisung nicht möglich sei.
Ich bekomme wohl nur die Daten des Empfängers und muß mich dann selber kümmern.
Kann mir jemand weiterhelfen was ich tun kann?
DAS kann es aber eigentlich auch nicht sein !!

Da sollte Deine Bank noch mal drüber nachdenken (über das rot markierte) :

Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch

Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) Titel 12 - Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (§§ 662 - 676c) Untertitel 3 - Zahlungsdienste (§§ 675c - 676c) Kapitel 3 - Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten (§§ 675j - 676c) Unterkapitel 3 - Haftung (§§ 675u - 676c) Gliederung

§ 675y
Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht


(1) Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst, kann dieser von seinem Zahlungsdienstleister im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen. Wurde der Betrag einem Zahlungskonto des Zahlers belastet, ist dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Abs. 1 Entgelte abgezogen wurden, hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich zu übermitteln. Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlers nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt die Haftung nach diesem Absatz.
(2) Wird ein Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst, kann dieser im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags verlangen, dass sein Zahlungsdienstleister diesen Zahlungsauftrag unverzüglich, gegebenenfalls erneut, an den Zahlungsdienstleister des Zahlers übermittelt. Weist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach, dass er die ihm bei der Ausführung des Zahlungsvorgangs obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahler gegebenenfalls unverzüglich den ungekürzten Zahlungsbetrag entsprechend Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erstatten. Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Abs. 1 und 2 Entgelte abgezogen wurden, hat der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich verfügbar zu machen.
(3) Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 2 bestehen nicht, soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Zahler von seinem Zahlungsdienstleister jedoch verlangen, dass dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag für diese Wiederbeschaffung ein Entgelt vereinbaren.
(4) Ein Zahlungsdienstnutzer kann von seinem Zahlungsdienstleister über die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 hinaus die Erstattung der Entgelte und Zinsen verlangen, die der Zahlungsdienstleister ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt oder mit denen er dessen Zahlungskonto belastet hat.
(5) Wurde ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft ausgeführt, hat der Zahlungsdienstleister desjenigen Zahlungsdienstnutzers, der einen Zahlungsvorgang ausgelöst hat oder über den ein Zahlungsvorgang ausgelöst wurde, auf Verlangen seines Zahlungsdienstnutzers den Zahlungsvorgang nachzuvollziehen und seinen Zahlungsdienstnutzer über das Ergebnis zu unterrichten.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.07.2009 ( BGBl. I S. 2355) m.W.v. 31.10.2009.
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Gruß Jörg
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  #14  
Alt 04.01.2012, 18:05
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Snackman Snackman ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
@ Jörg

@ Snackmam

Alles falsch.

Nur eine von vielen Infos

http://www.welt.de/finanzen/article2...gen-haben.html

Gruß Werner
Okay, das ist bekannt mit den Sepa-Überweisungen. Dachte es betrifft nur diese im Ausland. Hier dürfte es aber um´s Inland gehen.
Grüße
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Marco,



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  #15  
Alt 04.01.2012, 18:05
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
DAS kann es aber eigentlich auch nicht sein !!

Da sollte Deine Bank noch mal drüber nachdenken (über das rot markierte) :

Wie groß die Möglichkeiten meiner Bank sind ist dann die Frage?
__________________
Gruß,Schwarznase ...

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  #16  
Alt 04.01.2012, 18:08
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
@ Jörg

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Alles falsch.

Nur eine von vielen Infos

http://www.welt.de/finanzen/article2...gen-haben.html

Gruß Werner


Schon klar Werner, deswegen hab ich ja auch geschrieben in

Verbindung setzen mit dem Empfänger. Denn wenn er davon in

Kenntnis gesetzt wurde, dass es nicht sein Geld ist, dann macht

er sich strafbar, wenn er es trotzdem ausgibt. Bei Deinem Link :

Zitat:
Das Geld landete zwar beim richtigen Geldinstitut, jedoch nicht beim eigentlichen Adressaten. Die überraschte Bankkundin freute sich über den Geldsegen und gab es schnell aus. Versuche, das Geld per Gericht wiederzubekommen scheiterten
wurde die Kundin nicht schnell genug und nachweisbar vom Irrtum in

Kenntnis gesetzt.
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Gruß Jörg
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  #17  
Alt 04.01.2012, 18:41
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Ich bin am überlegen nochmal eine Überweisung mit einem Cent los zu schicken wo ich den Empfänger dann im betreff über die Fehlüberweisung aufmerksam mache.
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Gruß,Schwarznase ...

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  #18  
Alt 04.01.2012, 18:46
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Wie groß die Möglichkeiten meiner Bank sind ist dann die Frage?
Beschränkt.

Beruft sich die Empfängerbank auf den Datenschutz bist Du erst mal Neese.
__________________
Gruss Vestus
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  #19  
Alt 04.01.2012, 18:47
Anderl Anderl ist offline
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ich hatte letzte Woche auch einen Zahlendreher bei der ÜW gemacht.
Habe einfach meinen Bankberater angerufen.
Der hat sich mit der Empfängerbank telefonisch unterhalten und einen Tag später war die Kohle wieder auf meinem Konto.
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  #20  
Alt 04.01.2012, 18:48
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Das ist mal ne gute Idee...

Sava
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  #21  
Alt 04.01.2012, 18:49
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Beschränkt.

Beruft sich die Empfängerbank auf den Datenschutz bist Du erst mal Neese.

Ja,
das dachte ich auch schon.
Dann sollen sie mir den Namen eben nicht geben sondern meine Belange an Ihren Kunden umgehend weiterleiten.
Damit wäre mir auch geholfen...
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Gruß,Schwarznase ...

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  #22  
Alt 04.01.2012, 19:01
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Wäre doch mal interessant einen öffentlichen Pranger für solche Leute zu erstellen mit Namen Adresse Kontonummern und welchen Betrag diese erhalten haben ohne diesen ehrlicherweise wieder zurück zu erstatten !
Ich habe einem in Pasewalk 380€ für Teile überwiesen und nie etwas erhalten.
Das Geld ist futsch der Anwalt zu teuer wg der geringen Summe.
Genau so unmoralisch ist der oben beschriebene Fall.
Da ich 700km von Pasewalk entfernt wohne kann ich bei dem Kollegen nicht einmal persönlich vorsprechen.....leider zu weit !
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  #23  
Alt 04.01.2012, 19:01
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Anderl Beitrag anzeigen
ich hatte letzte Woche auch einen Zahlendreher bei der ÜW gemacht.
Habe einfach meinen Bankberater angerufen.
Der hat sich mit der Empfängerbank telefonisch unterhalten und einen Tag später war die Kohle wieder auf meinem Konto.
Das geht aber nur wenn der Betrag noch nicht gebucht wurde bzw, das Geld auf einem Verrechnungskonto der Bank gelandet ist, weil z.B. die Kontonummer bei der Empfängerbank nicht existiert.

Ist das Geld auf einem existierenden Konto gelandet, ist nix mit zurückbuchen.
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Gruss Vestus
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  #24  
Alt 04.01.2012, 19:03
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Ja,
das dachte ich auch schon.
Dann sollen sie mir den Namen eben nicht geben sondern meine Belange an Ihren Kunden umgehend weiterleiten.
Damit wäre mir auch geholfen...
Und wenn der nicht reagiert?
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Gruss Vestus
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  #25  
Alt 04.01.2012, 19:06
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Und wenn der nicht reagiert?
Dann mach ich Nase.
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