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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.02.2012, 21:28
Aurania Aurania ist offline
Cadet
 
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Boot: Cytra DS 31
5 Danke in 3 Beiträgen
Standard Rechtliches

Um kurz zu erklären worum es mir geht.

Wir haben im letzten Jahr ein gebrauchtes Boot von Privat gekauft. Leider konnte das Boot vor Ort nicht zu Wasser gelassen werden um eine Probefahrt zu machen. Zudem war es nur möglich einen Motor der zwei Motoren zu testen.

Wie es nun ist, das Boot wurde gekauft und bei uns zu Wasser gelassen. Nachdem dann der letzte Papierkram (Versicherung, Gasabnahme) erledigt war, wollten wir dann auch mal den zweiten Motor testen. Nun denn, er sprang an und zog sich voll Wasser und war hinüber (Bild ist auch irgendwo noch im Forum).

Ein Gutachter (nichtamtlich) hat festgestellt, dass der Zylinderkopf bereits einmal ausgetauscht worden ist (schon längere Zeit her). Hiervon war uns nichts bekannt.

Wir wissen nun überhaupt nicht, was wir machen können. Neuer Motor kostet 6.000,00 Rechtsanwalt sagt: bei Klageweg müssen wir erstmal alle Kosten vorschießen (unsere Rechtschutz hat keine Motorboot enthalten).

Hat jemand von euch Erfahrungen bei Rückabwicklung von Kaufverträgen, oder wie sehen die Chancen aus? Weiß jemand ob die Rechtsschutz zumindest in solchen Fällen finanzielle Unterstützung zusichert. Darf die Rechtsschutz sich so einfach rausreden, weil schließlich geht es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages, da ist der Kaufgegenstand doch uninteressant?

Vlt. hat jemand das gleich erlebt, und kann uns ein wenig bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen.
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  #2  
Alt 06.02.2012, 21:33
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
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Boot: derzeit keines
32.764 Danke in 12.358 Beiträgen
Standard

Ich bin kein RA soviel vorweg.

Wenn Rechtsschutz das decken kann / soll wird das wohl in den Vertragsrechtsschutz fallen

Aus welcher Ecke von Deutschland kommst Du

Wende Dich einfach an einen RA für Vertragsrecht in Deiner Nähe.
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative

Geändert von 45meilen (06.02.2012 um 21:47 Uhr)
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  #3  
Alt 06.02.2012, 21:36
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Aurania Beitrag anzeigen
Wir haben im letzten Jahr ein gebrauchtes Boot von Privat gekauft. Leider konnte das Boot vor Ort nicht zu Wasser gelassen werden um eine Probefahrt zu machen. Zudem war es nur möglich einen Motor der zwei Motoren zu testen.
Auf diese Weise sind schon viele gutgläubige Käufer auf die Nase gefallen.
Unter den Bedingungen macht man Verträge unter Vorbehalt, aber nun ist zu spät.
Gericht und Gutachter werden sich über Jahre hinziehen - Ausgang ungewiss.
In der Zeit wirst Du sicher auch nichts verändern dürfen an dem Kahn, also kein Bootfahren.
Mein Tip: Kurz ärgern, Schaden als Lehrgeld verbuchen und optimistisch in die Zukunft blicken und das Beste draus machen.
Haben sicher schon einige so machen müssen, meine Person eingeschlossen.

Gruß Torben
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  #4  
Alt 06.02.2012, 21:37
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
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Boot: derzeit keines
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Auf diese Weise sind schon viele gutgläubige Käufer auf die Nase gefallen.
Unter den Bedingungen macht man Verträge unter Vorbehalt, aber nun ist zu spät.
Gericht und Gutachter werden sich über Jahre hinziehen - Ausgang ungewiss.
In der Zeit wirst Du sicher auch nichts verändern dürfen an dem Kahn, also kein Bootfahren.
Mein Tip: Kurz ärgern, Schaden als Lehrgeld verbuchen und optimistisch in die Zukunft blicken und das Beste draus machen.
Haben sicher schon einige so machen müssen, meine Person eingeschlossen.

Gruß Torben

Schnucki
nich jeder zieht 6 Scheine aus der Portokasse
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #5  
Alt 06.02.2012, 21:41
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Schnucki
nich jeder zieht 6 Scheine aus der Portokasse
Hab ich auch nicht - mein Boot stand 3 Jahre auf der Wiese, während ich gespart habe...

Gruß Torben
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  #6  
Alt 06.02.2012, 21:59
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Jetzt weisst du auch, warum der zweite Motor nicht getestet werden konnte Ich hatte seinerzeit einen versteckten und geflickten Frostschaden und meine RSV hat sich nicht quergestellt. Auch so war es mir ein großes Vergnügen, den Armleuchter von Verkäufer auf seine Kosten von Passau nach Bremen vor Gericht antanzen zu lassen. Verhandelt wird nämlich vor deinem Gericht, also wo der Vertragsgegenstand in regelmäßigen Verkehr gebracht werden sollte. So kann es aussehen, wenn du auf Rüchnahme wegen arglistiger Täuschung klagst. Rausgekommen ist bei mir ein Vergleich, mit dem ich gut leben konnte. Ich hatte aber auch eine gute RSV, einen fiffigen Anwalt, und selbst ein paar gute Ideen...

Achja, erster Tipp: schreib hier nicht so viel darüber, das Forum kann auch vom "Feind" gelesen werden
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #7  
Alt 06.02.2012, 22:30
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Auch so war es mir ein großes Vergnügen, den Armleuchter von Verkäufer auf seine Kosten von Passau nach Bremen vor Gericht antanzen zu lassen. Verhandelt wird nämlich vor deinem Gericht, also wo der Vertragsgegenstand in regelmäßigen Verkehr gebracht werden sollte.
Ich hatte ähnliches und mein RA sagte, Gerichtsstand wäre Verkaufsort, in dem Fall Hamburg.

Um unkalkulierbare Folgekosten zu vermeiden habe ich auf eine Zivilklage verzichtet ....
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  #8  
Alt 07.02.2012, 09:32
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hatte ähnliches und mein RA sagte, Gerichtsstand wäre Verkaufsort, in dem Fall Hamburg.

Um unkalkulierbare Folgekosten zu vermeiden habe ich auf eine Zivilklage verzichtet ....
Ich müsste die Akte raussuchen Es gibt/gab dazu ein OLG/BGH/WWI-Urteil, was eben die Zuständigkeit bejahte. Das Bremer AG hat die Klage darauf basierend angenommen und sich zuständig erklärt. Das, wie gesagt, bei arglistiger Täuschung!

Ich würde eh erstmal den Verkäufer kontaktieren und ihn auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen. Evtl. hat er ja auch so eine bescheuerte RSV und ein Vergleich kommt ihn günstiger Ich hatte seinerzeit verdammt wenig in der Hand, aber es hat mir ungeheuer Spass gemacht, die gegnerischen Schreiben zu zerlegen Hat meinem Anwalt seinerzeit die Arbeit sehr erleichtert, weil er ja keine Ahnung von Booten und Motoren hatte. Vor Gericht kommt es dann darauf an, was man will, weil Richter & Co. ja auch keine Ahnung von den Dingen haben. Also schlagen sie einen Gutchter vor, der auch viel Geld kostet. Also, schlagen die gerne einen Vergleich vor, um auch die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. Da kommt dann wieder der "gute" Anwalt in Spiel...
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  #9  
Alt 07.02.2012, 09:43
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Zitat:
Zitat von Aurania Beitrag anzeigen
Um kurz zu erklären worum es mir geht.

Wir haben im letzten Jahr ein gebrauchtes Boot von Privat gekauft. Leider konnte das Boot vor Ort nicht zu Wasser gelassen werden um eine Probefahrt zu machen. Zudem war es nur möglich einen Motor der zwei Motoren zu testen.

Wie es nun ist, das Boot wurde gekauft und bei uns zu Wasser gelassen. Nachdem dann der letzte Papierkram (Versicherung, Gasabnahme) erledigt war, wollten wir dann auch mal den zweiten Motor testen. Nun denn, er sprang an und zog sich voll Wasser und war hinüber (Bild ist auch irgendwo noch im Forum).

Ein Gutachter (nichtamtlich) hat festgestellt, dass der Zylinderkopf bereits einmal ausgetauscht worden ist (schon längere Zeit her). Hiervon war uns nichts bekannt.

Wir wissen nun überhaupt nicht, was wir machen können. Neuer Motor kostet 6.000,00 Rechtsanwalt sagt: bei Klageweg müssen wir erstmal alle Kosten vorschießen (unsere Rechtschutz hat keine Motorboot enthalten).

Hat jemand von euch Erfahrungen bei Rückabwicklung von Kaufverträgen, oder wie sehen die Chancen aus? Weiß jemand ob die Rechtsschutz zumindest in solchen Fällen finanzielle Unterstützung zusichert. Darf die Rechtsschutz sich so einfach rausreden, weil schließlich geht es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages, da ist der Kaufgegenstand doch uninteressant?

Vlt. hat jemand das gleich erlebt, und kann uns ein wenig bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen.
Ein Hinweis auf dein "Hilfe, was ist das" Thread hättest du hier einstellen sollen,
dann gibt es ein vollständiges Bild

http://www.boote-forum.de/showthread...48#post2283048
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Alt 07.02.2012, 09:46
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Zitat:
Zitat von Aurania Beitrag anzeigen
Um kurz zu erklären worum es mir geht.

Wir haben im letzten Jahr ein gebrauchtes Boot von Privat gekauft. Leider konnte das Boot vor Ort nicht zu Wasser gelassen werden um eine Probefahrt zu machen. Zudem war es nur möglich einen Motor der zwei Motoren zu testen.

Wie es nun ist, das Boot wurde gekauft und bei uns zu Wasser gelassen. Nachdem dann der letzte Papierkram (Versicherung, Gasabnahme) erledigt war, wollten wir dann auch mal den zweiten Motor testen. Nun denn, er sprang an und zog sich voll Wasser und war hinüber (Bild ist auch irgendwo noch im Forum).

Ein Gutachter (nichtamtlich) hat festgestellt, dass der Zylinderkopf bereits einmal ausgetauscht worden ist (schon längere Zeit her). Hiervon war uns nichts bekannt.

Wir wissen nun überhaupt nicht, was wir machen können. Neuer Motor kostet 6.000,00 Rechtsanwalt sagt: bei Klageweg müssen wir erstmal alle Kosten vorschießen (unsere Rechtschutz hat keine Motorboot enthalten).

Hat jemand von euch Erfahrungen bei Rückabwicklung von Kaufverträgen, oder wie sehen die Chancen aus? Weiß jemand ob die Rechtsschutz zumindest in solchen Fällen finanzielle Unterstützung zusichert. Darf die Rechtsschutz sich so einfach rausreden, weil schließlich geht es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages, da ist der Kaufgegenstand doch uninteressant?

Vlt. hat jemand das gleich erlebt, und kann uns ein wenig bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen.
Ohne den Vertrag zu kennen, wird niemand eine vernünftige Antwort geben können.

Enthält der Vertrag einen Gewährleistungsausschluss, Kauf von Privat/Händler, wann wurde der Kauf vollzogen, zugesicherte Eigenschaften usw, usw, usw
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  #11  
Alt 07.02.2012, 09:52
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und schon nahc 6 monaten musst du als Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf da war.
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  #12  
Alt 07.02.2012, 10:31
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Zitat:
Zitat von Aurania Beitrag anzeigen
...
Nun denn, er sprang an und zog sich voll Wasser und war hinüber (Bild ist auch irgendwo noch im Forum).
...
Frage 1: Die Feststellung des Motorschadens liegt mehr als sieben Monate zurück. Was habt Ihr in diesen sieben Monaten in der Sache unternommen?
Frage 2: Was steht im Vertrag?

Gruß Michael.
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  #13  
Alt 07.02.2012, 10:56
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Ein Hinweis auf dein "Hilfe, was ist das" Thread hättest du hier einstellen sollen,
dann gibt es ein vollständiges Bild

http://www.boote-forum.de/showthread...48#post2283048
Wann hast du denn das Boot gekauft? Ich meine, bestehen überhaupt Chancen, glaubhaft zu machen, dass der Frostschaden nicht in deiner Zeit passiert ist? Ausserdem musst du ja auch glaubhaft machen, dass der Verkäufer von dem Schaden gewusst hat. Das sehe ich nicht.
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  #14  
Alt 07.02.2012, 11:17
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Warum war es nicht möglich den zweiten Motor zu testen beim kauf?
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  #15  
Alt 07.02.2012, 12:05
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Wenn Rechtsschutz das decken kann / soll wird das wohl in den Vertragsrechtsschutz fallen
Wenn Motorboote und Raumfähren nicht ausgeschlossen sind.
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  #16  
Alt 07.02.2012, 12:06
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Zitat:
Zitat von Shira Beitrag anzeigen
Warum war es nicht möglich den zweiten Motor zu testen beim kauf?
Weil er kaputt war!
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  #17  
Alt 07.02.2012, 12:07
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Gericht und Gutachter werden sich über Jahre hinziehen - Ausgang ungewiss.
In der Zeit wirst Du sicher auch nichts verändern dürfen an dem Kahn, also kein Bootfahren.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett?????
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  #18  
Alt 07.02.2012, 12:09
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Ich hatte aber auch eine gute RSV, einen fiffigen Anwalt, und selbst ein paar gute Ideen...
Das ist perfekt! Der Rechtsanwalt ist immer nur so gut wie sein Mandant.
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  #19  
Alt 07.02.2012, 12:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und schon nahc 6 monaten musst du als Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf da war.
Das muss man sowieso immer und sogar noch, dass dem Verkäufer von dem Mangel wusste...
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  #20  
Alt 07.02.2012, 12:13
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Linkliches.


Habe ich schon geschrieben, dass mir doofe Überschriften auf den Senkel gehen? Ja, habe ich.
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  #21  
Alt 07.02.2012, 12:13
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Ich zitiere aus dem ersten Thread

Zitat:
Zitat von Aurania Beitrag anzeigen
Hallo,
........................
Nach den ersten Startversuchen haben wir feststellen müssen das scheinbar eine Dichtung vom Kühlkreislauf defekt ist.
Nachdem dann alles abgedichtet war ist der Motor auch gut angesprungen.
...........
So wie ich im alten Thread lese, habt Ihr selbst Hand angelegt
Sicherlich wird euch die Frage gestellt werden, warum ihr
selbst abgedichtet habt und ob ihr die Arbeiten richtig
ausgeführt (also Fachmännisch) habt

So ganz sauber wirst du da nicht raus kommen.

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #22  
Alt 07.02.2012, 12:17
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Wie kommst du auf dieses schmale Brett?????
Bauchgefühl...
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  #23  
Alt 07.02.2012, 12:25
In Flagranti In Flagranti ist offline
Commander
 
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Hallo zusammen,
Also bei einem Boot handelt es sich um ein Kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug,
also greift hier nur ein Fahrzeugrechtsschutz.

Wenn du viel Geduld und etwas Spielgeld hast, kannst du es ja mal versuchen,
wichtig wären aber dann auch Zeugen.

Wenn du Zeugen hast und du wirklich beschissen wurdest, Zeig ihn halt einfach an!

Gruß

Michael
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  #24  
Alt 07.02.2012, 12:29
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Bauchgefühl...
Du hast was falsches gegessen!
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  #25  
Alt 07.02.2012, 12:31
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Zitat:
Zitat von In Flagranti Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
Also bei einem Boot handelt es sich um ein Kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug,
also greift hier nur ein Fahrzeugrechtsschutz.

Wenn du viel Geduld und etwas Spielgeld hast, kannst du es ja mal versuchen,
wichtig wären aber dann auch Zeugen.

Wenn du Zeugen hast und du wirklich beschissen wurdest, Zeig ihn halt einfach an!

Gruß

Michael
Von einer Fahrzeugrechtschutz hab ich jetzt noch nie was gehört.

Bisher kenn ich nur Verkehrsrechtschutz und die gilt nur für Fahrzeuge im Strassenverkehr (wobei hier Wasserstrassen nicht hinzuzählen).

hierfür benötigt er eine Privat-Rechtschutz.
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Gruß Volker
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