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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Positionsbeleuchtung für kleines Sportboot (4,5m) - Zulassung?
Hallo und Servus alle Zusammen,
so langsam Blicke ich nicht mehr ganz durch. Nachdem ich jetzt mehrere Threads hier im Forum durchgelesen habe ist mir noch immer nicht 100%ig klar, welche Positionsleuchten ich jetzt an unser Motorboot anbauen darf - und welche nicht. Gebraucht wird ein weißes Rundumlicht sowie zwei Seitenlichter (Stb. und Bb.) - soweit auch klar. Schwierig wird's, wenn es um diese ominöse BSH-Zulassung geht. Wir sind mit dem Boot auf Binnengewässern genauso unterwegs wie an Küstengewässern, daher brauchen wir eine Beleuchtung, die Binnen und Küste verwendet werden darf. Im Internet habe ich nun diese Leuchten hier gefunden: http://goo.gl/jJkVh Die sind relativ günstig, und erfüllen Ihren Zweck - oder hat jemand Anmerkungen dazu? Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Lichter auch verwenden darf - die Leuchten mit BSH-Zulassung kosten ein vielfaches dieser Lampen, habe aber hier auch einen Thread gelesen, in dem etwas davon Stand, dass die BSH-Zulassungspflicht aufgehoben wurde? Über eine kurze Info würde ich mich freuen! Sofern jemand auch noch ein paar gebrauchte Positionslichter herumliegen hat --> Bin dann auch an einem Kauf interessiert. DANKE schonmal und viele Grüße, Max |
#2
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Moin,
die BSH-Zulassungspflicht wurde aufgehoben. Das bedeutet aber nicht dass jede x-beliebige Funzel verwendet werden darf. Die Leuchten können auch von einer anderen EU-Behörde zugelassen sein, die das BSH aber anerkennen muss. Das normale CE-Zeichen reicht da nicht. Die Du Dir da rausgesucht hast sind weder binnen noch buten zugelassen.
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Gruss Vestus |
#3
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Hallo Vestus,
danke für deine Antwort - und warum gibt's die Leuchten dann? Ist ja auch dämlich, soll also heißen, dass ich die, die ich rausgesucht hab nicht anbauen darf? Hat vielleicht jemand einen Vorschlag - also die günstigsten zugelassenen Positionsleuchten? Wenn ich doch die von mir rausgesuchten hinbaue - kontrolliert das überhaupt jemand? Danke schonmal... VG Max |
#4
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Hi Max,
steht ja mit bei: "Positionslaterne für Wasserfahrzeuge auf Binnengewässern, die nicht der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unterliegen." Der Fachhändler Deines Vertrauens verkauft auch in Länder in denen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung keine Anwendung findet. Der Beschixx lauert überall. Schau mal in der Bucht, da gibt es manchmal Schnäppchen.
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Gruss Vestus |
#5
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Auf der Ostsee wurden nicht nur die Leuchten, sondern sogar die Leuchtmittel (Birnen) auf Zulässigkeit überprüft. Die wollten sogar die Bescheinigungen für die Zulassung sehen.
Gruß HansH |
#6
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Zitat:
mit den Kontrollen hat es zwar merklich nachgelassen, aber wirklich sicher bist du vor Kontrollen bist du natürlich nicht da ist es besser ganz ohne Beleuchtung zu fahren richtig schwierig wird es wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, da werden keine Gefangenen gemacht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Du darfst alle möglichen Leuchten anbauen, Du darfst sie aber in Deutschland nicht unbedingt benutzen.
Welche Leuchten auf Binnengewässern zugelassen sind und welche nicht weiß keiner so ganz genau. Um Einwänden vorzubeugen, was in Elwis steht ist eine Empfehlung, kein Gesetz! In der Binnenschiffahrtsstraßenordnung sowie in der Rhein-, Mosel- und Donauschiffahrtspolizeiverordnung habe ich zu den Leuchten nichts Näheres gefunden. Auf Seeschiffahrtsstraßen und Seestraßen darfst Du nur Leuchten mit BSH-Zulassung benutzen. Wenn Du sicherstellen kannst, daß Du nicht bei Nacht oder unsichtigem Wetter mit Deinem Boot unterwegs bist, brauchst Du keine Beleuchtung an Bord zu haben, bzw. die vorhandene Beleuchtung hat keinen Vorschriften zu genügen. In zivilisierten Ländern wie z.B. Skandinavien, Niederlande oder Frankreich kannst Du die von Dir beschriebenen Leuchten ohne Probleme überall benutzen. Ich setze natürlich voraus, daß die Abstrahlwinkel und die Farben dem internationalen Standard entsprechen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen Geändert von huebi (08.02.2012 um 01:28 Uhr) Grund: Schreibfehler BGH ist falsch, BSH ist richtig und ich habe gepennt!
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#8
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Auch wenn's jetzt wieder der Stich ins Wespennest ist ... Seit über 35 Jahren in denen ich jetzt auf'm Wasser unterwegs bin, hat sich noch nie jemand für unsere US-Funzeln interessiert. Und das ist auch gut so. Aber Du kannst gerne Dein Boot mit diesen tollen backsteingroßen BSH-konformen Lampen "verschönern"! Grüße, David
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#9
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Zitat:
Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen Geändert von huebi (08.02.2012 um 01:29 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#10
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.... kann mir mal jemand "BGH" übersetzen?
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#11
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Also, ich habe schon selber erlebt, das die Waschpo Signallampen kontrolliert hat. Ich selber habe die wirklich gut sichtbaren LED-Positionslampen von
http://www.compass24.de/web/catalog/...uchten/4722202 Das war im letzten Jahr der beste Preis! Leider fehlt dabei die 225 Grad Voraus. Wenn jemand da eine günstige LED-Lösung hat, immer her damit, uns fehlt sie noch!!
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schöne Grüße aus dem Siegerland Johannes & Sabine! In 20 Jahren wirst du eher von den Dingen enttäuscht sein, die du nicht getan hast, als von denen, die du getan hast. Lichte also die Anker und verlasse den sicheren Hafen. Lasse den Passatwind in die Segel schießen. Erkunde. Träume. Entdecke. Mark Twain (1835 - 1910) |
#12
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Zitat:
Falls es euch entgangen ist gibt es inzwischen auch BSH-zugelassene LED-Laternen, die nur rund 5cm hoch (Aquasignal) sind - also nix mit Backstein-groß! Und warum überhaupt diese ganzen Vorschriften? Um die in der KVR vorgeschriebene Mindesttragweite sicherzustellen. Was nutzen ein paar gesparte Euronen wenn der Rudergänger eines Frachters eure Funzeln erst sehen kann wenn ihr schon unter dem Bug verschwunden seid.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#13
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Hallo christian.k,
da ist vermutlich BSH gemeint
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#14
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Die leidige Mindesttragweite! Ich habe gerade einen Segler (>12 / <20m) auf LED umgerüstet. Die Seitenlaternen (2M Tragweite) kosten knapp € 100,-, das 225° Topplicht (3M Tragweite) aus der gleichen Serie fast das Doppelte. Bei einem Motorboot <12m könntest du auf ein 360° Topplicht ausweichen, dort reicht eine Tragweite von 2M.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#15
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Und ich dachte schon ich hätte was verpasst
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#16
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Tach zusammen
ich habe an meinem Boot diese hier verbaut: http://www.marblu.de/ECO-Line-Navi/L...-Eco-Line.html Preis leistung war mir beim Kauf sehr sympatisch was ich allerdings erst bei der Monatge feststellte war das auf dem gehäuse eine rina Nummer drauf war, was bedeutet diese darf ich auch in D betreiben.
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Michael Auf jedem Schiff, das schwimmt und schwabbelt, ist einer drauf, der dämlich sabbelt. |
#17
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@Ixam - mal doof gefragt - wie schnell ist den euer Böötchen?
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#18
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Zitat:
Ich habe nur Vorschriften interpretiert, daraus muß niemand für sich selbst entsprechende Schlüsse ziehen, noch sind wir alle für uns und unser Tun selbst verantwortlich! Und ich wünsche mir, daß das auch so bleibt. Der fett markierte Teil Deines Beitrags ist so nicht richtig. Ich muß nicht grundsätzlich eine Beleuchtung mitführen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#19
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hier die Richtlinei für die Beleuchtung binnen.
Für euch interressant Seite 9 Artikel 15 somit dürfte die Diskusion was man benötigt wohl beendet sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#20
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Zitat:
Die in dem Beitrag genannten sind ja wirklich günstig - nur, dürfen die wirklich in D benutzt werden, d.h. sind die auch vom BSH anerkannt? |
#21
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Zitat:
In der Beschreibung steht ja Zulassung International. Darauf würde ich den Verkäufer festnageln. Entweder mal Anrufen oder einfahc bestellen. Wenn kein Ankersymbol drauf ist kann man sie Binnen eigentlich vergessen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#22
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Zitat:
@ christian.k, da ich das Licht etwas höher als Stehhöhe voraus montieren möchte, würde ich bei Dunkelheit immer in eine Rundumleuchte hineinsehen.
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schöne Grüße aus dem Siegerland Johannes & Sabine! In 20 Jahren wirst du eher von den Dingen enttäuscht sein, die du nicht getan hast, als von denen, die du getan hast. Lichte also die Anker und verlasse den sicheren Hafen. Lasse den Passatwind in die Segel schießen. Erkunde. Träume. Entdecke. Mark Twain (1835 - 1910) |
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Schaut doch mal auf folgenden Artikel:
http://www.boote-magazin.de/test_tec...el/a23677.html Da ist unten eine schöne Tabelle abgedruckt, wo auch RINA aufgeführt ist. Ich habe diesbezüglich auch schon bei unserer WSP angefragt, die sich vornehm zurück gehalten hat mit verbindlichen Aussagen. Im Falle einer Kontrolle kommt man sicher schnell in Bedrängnis, wenn man keine entsprechende Zulassung oder ein Äquivalent nachweisen kann. Die WSP hat mir empfohlen, direkt beim BSH mit der entsprechenden Lampe anzufragen. Die können einem da direkt Auskunft geben. Prinzipiell wurde hier schon korrekt gesagt: Prinzipiell brauche ich keine Beleuchtung, wenn ich nicht im dunkeln fahre. Verbaue ich allerdings welche, dann muss sie zugelassen sein, inkl. dem verwendeten Leuchtmittel. Ich würde vor dem Kauf einfach per Mail beim BSH nachfragen, dann hat man doch Ruhe und ein "Beweismittel". Grüße, Dirk |
#24
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Du meinst das hier:
Die zugelassenen Signalleuchten, Optiken und Lichtquellen müssen wie folgt gekennzeichnet sein: (hier steht das Anker-Symbol) . X . JJ . nnn Dabei bedeutet „ „ das Zulassungszeichen, „X“ der Staat, in dem die Zulassung erteilt wurde: B Belgien CH Schweiz D Bundesrepublik Deutschland F Frankreich N Niederlande L Luxemburg „JJ“ die zwei letzten Ziffern des Zulassungsjahres und „nnn“ eine Zulassungsnummer, die die Prüfbehörde erteilt hat. 2. Die Kennzeichnung muss gut lesbar und dauerhaft angebracht sein Dem Text nach betrifft das nur den Rhein, trotzdem bist du mit dem Anker - zumindest binnen - auf der sicheren Seite.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#25
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Überlasse ich dir auch, aber der Standpunkt der Entenpolizei ist einfach: Rechne mit dem Unerwarteten! Auch wenn du vor hast vor Einbruch der Dunkelheit wieder im Hafen zu sein könnte dich bei schönsten Sonnenschein ein Sandsturm überraschen, oder ein Tanker in Brand geraten etc, etc. Dinge auf die du keinen Einfluss hast.
Du brauchst ja das Verwarnungsgeld nicht annehmen, aber wenn dich in dieser Situation ein Grosser überläuft wird es für deine Hintebliebenen schwierig die Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben.
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