|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Bootsversicherung. Schaden im Winterlager
Hallo Gemeinde,
ich inszeniere mal folgendes Szenario: (ist nur Fiktiv und nicht eingetroffen, aber...) Boot steht in einer Halle. Temperaturen in der Halle gehen unter 0 Grad. man (Frau) möchte gerne am Boot den nächsten Tag arbeiten. Ein Heizgebläse wird eingeschaltet ...läuft über Nacht, ohne Beaufsichtigung. Das Gebläse ist so stark, dass am Gelcoat und GFK wegen zu starker Hitze Schäden entstehen (...ist angeschmolzen und verformt, instabil geworden) Ist das ein VK Schaden den die Versicherung übernimmt, oder dies wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ablehnen? ... in den AGB "hierrüber" finde ich nichts.
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
#2
|
||||
|
||||
Hi Tom, das kann dir nur die Versicherung beantworten.
Wer weis denn schon, was in deiner Versicherung ausgeschlossen ist. Ich würd mal deine Versicherungdpolice lesen, was da alles ausgeschlossen ist. Aber, wer ein Heizgebläse so dicht vor sein Boot stellt, das es Schaden nimmt, der handelt nicht grob fahrlässig, sondern mit voller Absicht.
__________________
Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
|
#3
|
||||
|
||||
Zitat:
genau darum geht es ja! Dieser Fall ist nicht in der Police enthalten/geregelt oder angesprochen! Mal abwarten, was Normen hierzu sagt; ... er meldet sich bestimmt bald ;)
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... |
#5
|
||||
|
||||
Da muss man nicht lange nachdenken:
Kasko-Versicherungen sind nicht dazu gedacht, Schäden am Boot zu bezahlen, die infolge von Arbeiten am Boot (direkt oder indirekt) entstehen, sondern "Schäden durch Unfall der Fahrzeuge, zum Beispiel auch Sinken und Kentern, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm ab Windstärke 8, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs." Die Ablehnung wird bestimmt nicht wegen "Vorsatz" (was soll daran vorsätzlich sein? Das muss mal einer beweisen, dass ich absichtlich einen Schaden herbeiführen wollte) oder Fahrlässigkeit, sondern schlicht und einfach, weil dies keinen Versicherungsfall darstellt: Das Boot ist nicht abgebrannt. Es gab kein Feuer. Fertig.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#6
|
|||
|
|||
Hallo alle zusammen ,
Frage was ist die beste Versicherung für Boote . zur Zeit bin ich bei der Allianz versichert aber ich bin nicht zufrieden damit . Da im Winterlager mein 110 Ps Motor gestollen wurde und die versicherung erst prüffen mus ob und wieviel sie Zahlen . Ich hoffe das ich wieder ein Motor von den Geld kauffen kann ( aber ich schätze nicht ) Andy |
#7
|
||||
|
||||
Zitat:
Wer ist denn dieser Normen? Hab schon überall etwas gelesen das der Normen mit Versicherungen zu tun hat, ist die wirklich so gut die Bootsversicherung?? |
#8
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das die den Wert und den Fall prüfen ist doch nun normal Wenn man allerdings eine Vers. wählt die keine Fachkompetenz hat ( haben kann ) wie ein Spezialversicherer wird die Prüfung eher länger dauern, da die sich die fachliche Beratung ja erst einholen müßen Wir haben hier den Norman ( blaue elise ) der sich mit dem Thema extrem gut auskennt. Du solltest den mal kontakten
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
|
#9
|
||||
|
||||
Zitat:
Dieser Fall wird so wohl nie eintreten Jeder Hallenbesitzer schließt i.d.R. durch ein Verbot von Feuer, Rauchen, offenen Heizquellen und unbeaufsichtigtes betreiben von Maschinen und Geräten, die Haftung aus Solltest Du dagegen verstossen wird auch jede andere Versicherung sich darauf berufen dass Du falsch, bzw gegen Verbote gehandelt hast
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#10
|
||||
|
||||
wenn der Heizlüfter umgekippt ist schon....
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
|
#11
|
||||
|
||||
ohne hier jemandem persönlich auf die Füße latschen zu wollen.... - würd ich mich als Versicherungsnehmer schon ganz schön ärgern, wenn die Versicherung für solche Dummheiten auch noch aufkommt und diese mit meinen Prämien bezahlt....
Schon klar, dass soetwas mal passieren kann, aber sollten man sich heutzutage wirklich auch noch gegen die eigene Schusseligkeit versichern....
__________________
Gruß - Georg
|
#12
|
||||
|
||||
Alleine das unbeaufsichtigte Betreiben eines Heizgebläses über Nacht, evtl. noch mit offener Flamme, ist grob Fahrlässig.
Dann hast du bei den meisten Versicherungen die A....karte gezogen. Und sollten bei einer solchen Aktion noch andere Boote in der Halle zu Schaden kommen, wäre es für dich vielleicht besser, dich in der Halle nicht mehr blicken zu lassen.
__________________
Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
|
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
natürlich hast du Recht und gehst auch konform mit meiner Meinung. Aber ziehen wir einmal Vergleiche: Warum schliesst man z. B. eine "Private Haftpflicht Versicherung" ab? Diese dient dazu "Schusseligkeiten", sprich "aus Unachtsamkeit hervorgerufene Schäden" abzudecken. ...ja ja, bezieht sich auf Schäden Dritter. Oder eine "Hausratversicherung". Wenn man (meistens Frau) einmal Wasser über den DVD-Player kippt, wird das i. d. R. von der Versicherung übernommen. Glasschäden oder Brandschäden weil ich die Tür am Kamin aufgelassen habe, u.s.w. Warum sollte also ein Yachtversicherung mit "Vollkasko" generell diesen Schaden nicht übernehmen? Es wäre ja nicht vorsätzlich, sondern aus Unachtsamkeit passiert. Versichert ist z. B. ja auch der Propeller bei Grundberührung. Ist das nicht fahrlässig? Mich würde mal interessieren, ob schon mal Jemand hier im einen solchen (oder ähnlichen) Fall im Winterlager hatte und wie die Regulierung war. Welche "Ausreden" die Versicherung vorbrachte um nicht zahlen zu müssen.
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
#14
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Kasko halte auch ich schon für sinnvoll, um damit Totalausfall abzusichern, der die eigenen finanziellen Mittel schnell ans Ende bringen kann. So etwa bei Hausbrand und ähnlichen, wo´s schnell an´s Eingemachte gehen wird. Bei dem von Dir beschriebene Fall jedoch würd ich mir reichlich überlegen, so etwas einfach als eigene Dummheit abzutun und fertig.... # Hab mein Boot auch in der Vollkasko, falls das Teilchen mal ganz absaufen sollte. Einen verkratzte Scheuerleiste hingegen, die ich mir selber beim verpatzten Anleger rein gemacht hab, würd ich niemals meiner Versicherung melden....
__________________
Gruß - Georg
|
#15
|
||||
|
||||
und PS: in dem Fall würd ich applaudierend daneben stehen, weil ich mir dann nicht mehr zum gefühlt 126,5ten Mal irgendwelche aufgenommenen Sissi-Filme oder sowas anschauen müsste....
__________________
Gruß - Georg
|
#16
|
||||
|
||||
Da kommt mir doch Tatsächlich ein Grinsen in mein Gesicht...
__________________
Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... |
#17
|
||||||
|
||||||
Also, ich habe den Eindruck, dass - wie oft bei "Versicherungs-Threads" - hier mal wieder Kraut und Rüben durcheinander gehen.
Zitat:
Zitat:
Entweder es hat Herr A die Heizkanone eingeschaltet und das Boot von Herrn B wurde beschädigt. Dann ist Herr A haftbar und müsste für den Schaden aufkommen. Wenn Herr A eine Haftpflichtversicherung hat, die für den Schaden aufkommt, ist das schön für Herrn A. Aber Herr B hat erstmal Forderungen an Herrn A und nicht an irgendeine Versicherung. Wenn Herr B die Heizkanone selber aufgestellt hat, dann zahlt die Kasko nicht, ebensowenig wie die Krankenversicherung dafür bezahlt, wenn man wegen Dachschaden einen Blödsinn macht. Außer beim "bestimmungsmäßigen Gebrauch" (also Bootfahren) sind in vielen Kasko-Versicherungen einige wenige zusätzliche Risken mitversichert , zB Kranen, Winterlager, Transport am Trailer. Praktisch immer ausgeschlossen sind - Ungeschicklichkeit hin oder her - Schäden, die mit Bootfahren nichts zu tun haben, sondern zB mit Wartung, Reparatur und dergl., zB
Egal, wie du es drehst und wendest, du hast ja schon gesagt, du findest das nicht in den Bedingungen. Einfacher Grund: Es ist nicht versichert. Deine KFZ-Kasko zahlt auch nicht, wenn dir beim Winterreifen umstecken der Wagen vom Wagenheber rasselt, es sei denn, du erzählst ihnen ein Lügenmärchen. Das nennt man dann gelegentlich Versicherungsbetrug.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#18
|
||||
|
||||
hat zwar nichts mit dem Versicherungsthema zu tun, aber aus genau solchen Gründen haben wir eine Zeitschaltuhr in die Stromversorgung der Winterlagerhalle eingebaut. Um 19.00Uhr schaltet sich der Strom ab und erst um 7.30uhr wieder ein.
Man kann dann nur hoffen das in der restlichen Zeit ein Brand rechtzeitig bemerkt wird. Grüße Jan |
#19
|
|||||
|
|||||
Wenn man bei Frost im Winterlager einen Heizlüfter unbeaufsichtigt im Boot laufen lässt und dann nach Hause fährt, ist das allein zumindest schon mal sehr "mutig" (und mit Sicherheit auch durch den Mietvertrag verboten).
Wenn der dann zusätzlich auch noch so ungeschickt platziert wurde, dass bei normaler Nutzung das Boot schon Schaden nimmt, oder gegebenenfalls sogar in Brand gerät, ist das nochmal eine Steigerungsform davon. Grobe Fahrlässigkeit ist juristisch dann gegeben, wenn man die "im Verkehr erforderliche Sorgfall in erhöhtem Maße ausser Acht gelassen hat". Davon würde ich in diesem Fall mal ausgehen. Zumal ein durch den normalen Betrieb allein entstandener Schaden ja schon zeigt, dass da in erhöhtem Maße unachtsam vorgegangen worden sein muss. Inwieweit der Versicherer jetzt eine Kürzung der Leistung durch grobe Fahrlässigkeit vornimmt/vormehmen kann hängt vom Einzelfall ab und auch von den persönlichen Umständen des Verursachers. Z.B. kann man bei einem Feuerwehrmann sicher ein höheres Verständnis für brandgefährliche Ursachen voraussetzen, als es z.B. bei einem Schüler der Fall wäre. In der KFZ-Kasko-Versicherung z.B. gibt es diverse Urteile, bei denen grobe Fahrlässigkeit gerichtlich festgestellt wurde, die ein weit geringeres Maß an Mitverschulden haben. Z.B. das Wegschlagen einer Wespe, das Umdrehen nach dem schreienden Kind auf der Rückbank, oder in der Hausratversicherung das Laufen lassen der Waschmaschine wenn man das Haus verlässt, oder das Nicht-Abschließen der Haustür, Kerze unbeaufsichtigt usw. Vieles in der Schadensbearbeitung von Versicherern und den Ausschlüssen ist aber schon durch die vorbeugende Vermeidung von Nachahmerverhalten erklärbar. Stellt euch mal vor hier wird jetzt gesagt, kein Problem, alles versichert. Da würde sich sicher spontan der Eine oder Andere denken, och, wenn das so einfach ist, könnte man ja einfach mal seinen Heizlüfter neben die alten Polster, oder die Persenning, stellen, die sollten sowieso neu. Ob das dann noch dem eigentlichen Versicherungsgedanken entsprechen würde (sich gegen nicht vermeidbare Risiken zu schützen) ist fraglich. Und ob die Prämien sich auf dem jetzigen Niveau halten lassen sicher auch. Viele Auschlüsse und Rechtssprechungen haben ihren Ursprung in der Vermeidung solcher Anspruchsgedanken... Zitat:
Das Beispiel stimmt nur bei einem Versicherer mit Einzelgefahrendeckung. Hier wäre in diesem Fall nur Brand versichert. Brandschäden sind versicherungstechnisch „Schäden durch Feuer, das seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag“. Klingt erst mal komisch, bedeutet aber letztlich, dass das Feuer von allein weiterbrennen muss, wenn man die Feuerquelle wegnimmt. Alles andere wären Sengschäden, Verkohlungschäden, Rußschäden, usw, die nicht unter Brandschäden fallen! Anders ist es bei der Allgefahrendeckung. Hier wäre auch solche Schäden versichert, es sei denn in den Versicherungsbedingungen gibt es hierfür unter "Ausschlüsse" einen gesonderten Ausschluss (ist mir aber bei keiner Gesellschaft mit Allgefahrendeckung bekannt) PS: Hoppla, ganz schön lang geworden. Gruß Norman Geändert von blaue-elise (19.02.2012 um 12:45 Uhr)
|
#20
|
||||
|
||||
..neee , war interessant, dein Beitrag;)
nicht langweilig. Ich fand ihn sogar hilfreich!! Da ich bei dir (ja, ich weiss, mache jetzt Werbung für Norman, aber ist mir egal!) die "Allgefahrendeckung" abgeschlossen habe, gehe ich mal davon aus, dass meine "Schusseligkeit" (so der inszenierte Fall eintreten sollte) durch die VK abgedeckt ist Klar ist auch, wenn jemand, der ein , sagen wir mal, 50.000,00€ Boot besitzt und 100€ Versicherungsprämie (...das sind gerade mal 2 Promille(!!!) des Bootewertes, oder 65 Liter Sprit, die locker in einer Stunde durchgeheitzt werden können) einsparen will, dann muss er halt selber zahlen. oder liege ich da Falsch und kann nicht rechnen???
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
#21
|
||||
|
||||
Hallo Tom,
deine Fragen habe ich jetzt ehrlich gesagt irgendwie nicht ganz verstanden. Normale "Schusseligkeit" ist versichert, grobe Fahrlässigkeit ist ohne Abzüge allerings in keiner Bootskasko versicherbar. Beispiele und Erklärungen was im Allgemeinen juristisch unter grobe Fahrlässigkeit fällt, habe ich dazu ja in meinem letzen Posting gegeben. Ruf mich doch am besten mal kurz an, dann können wir das in Ruhe besprechen. Gruß Norman |
#22
|
||||
|
||||
Hallo Norman,
ja, hab mich da wohl etwas verdrückt ausgekehrt, die wechsel verbuchstabt Also wäre das dann so: - wenn ich mein Boot (eagl wo) mit einem Heizer ankokele, weil dieser Heizer unbeaufsichtigt ist: Zählt das als "Grob" fahrlässig; keine Erstattung, obwohl es nicht "vorsätzlich" gewesen wäre. - wenn ich in Ufernähe nicht aufpasse und Grundberührung habe (Propeller hin): Fällt das unter "Schusselig"; Erstattung der Kosten. (mit rundum Sorglospaket, das dann aber 100,00€ mehr kostet) - wenn ich denke mein Boot beim trailern mit einem Strick aus dem Rucksack von Luis Trenker anzubinden, es auch tue und es dann runterplumpst: ist das "Vorsatz" Fazit: Wenn`s zu kalt wird in der Halle, die Frau dort einquartieren, damit sie auf den Heizer aufpasst
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
#23
|
||||
|
||||
Habe mit Tom das Thema schon ausführlich am Telefon besprochen, beantworte aber hier trotzdem noch mal die Frage, da sie ja vielleicht auch andere interessiert.
"Normale bzw. einfache Fahrlässigkeit" ist versichert. Das wäre das, was man im Allgemeinen darunter versteht, dass etwas versehentlich, durch eine Unachtsamkeit, oder auch Ungeschicklichkeit passiert ist. Auf gut deutsch also, wenn man sich einfach etwas blöd angestellt, oder mal nicht aufgepasst hat. "Grobe Fahrlässigkeit" ist wie gesagt juristisch dann gegeben, wenn man die „übliche Sorgfaltspflicht in erhöhtem Maße außer Acht lässt“. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt für jede anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres klar und logisch gewesen wären. Beispiel: Wenn man wegen Lampenausfall nachts mit einer Kerze in die Kajüte leuchtet und dabei versehentlich etwas anbrennt, wird niemand von grober Fahrlässigkeit sprechen. Hält man die brennende Kerze aber in den Tank, um mal nachzusehen, wie viel Benzin denn noch so da ist, sicher schon. Auf gut deutsch gesagt, ist grobe Fahrlässigkeit immer bei Situationen gegeben, in der sich der normal denkende Mensch an den Kopf fasst und denkt, dass hätte er doch wissen müssen, dass das in die Hose gehen wird. "Grobe Fahrlässigkeit" war bis 2008 bei allen Kaskoversicherungen noch durch das Versicherungsvertragsgesetz immer mit einer kompletten Ablehnung der Leistung verbunden. Seit der Gesetzesänderung des Versicherungsvertragsgesetz 2008 führt die nun nicht mehr pauschal zu einer Ablehnung, sondern es wird die Leistung je nach Grad des Verschuldens gekürzt. Bei ganz offensichtlichem Fehlverhalten auch bis zu 100%. Also je nachdem wie weit man sich vom normal vorsichtigen Handeln entfernt hat, wird die Kürzung der Leistung steigen. Bei ganz klarem Verstoß gegen den gesunden Menschenverstand kann das dann bis hin zu einem kompletten Leistungsausschluss führen. Eine pauschale Antwort, welcher Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird, kann einem niemand geben, weil es immer Einzelfallentscheidungen sind, bei denen die genauen Umstände des Schadenhergangs, die persönliche Situation des Verursachers und auch die Schadenformulierung selbst eine wichtige Rolle spielen. Grundberührung zum Beispiel ist normalerweise natürlich versichert, wenn es aber in einem Bereich passieren würde, in dem die Möven im Wasser drumherum trockene Knie haben, weil es da so flach ist, kommt es ganz sicher auf die näheren Begleitumstände an. Gruß Norman Geändert von blaue-elise (22.02.2012 um 12:12 Uhr)
|
#24
|
|||
|
|||
Zitat:
Naja, meine Versicherung braucht jetzt schon seit Oktober 2011 um einen Fall zu prüfen... |
#25
|
||||
|
||||
Zitat:
...kannste mal Details einstellen bitte?
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es _________________________________ Gruss, Tom |
|
|