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  #1  
Alt 20.02.2012, 12:16
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ToxicToolz ToxicToolz ist offline
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Standard Motor Bestätigung 3,68 KW nötig ?

Tach Leute ...

Vor kurzem kaufte ich ja nen IBIS mit 9,9PS Suzuki. Der Motor ist auf 3,68KW gedrosselt und das steht auch so in dem Ausweis. Ich habe auch nur den Ausweis (siehe Bilder) und den Kaufvertrag. Eine Bestätigung (Drosslungsbestätigung) hatte der Vorbesitzer nicht mehr zur Hand.

Nun meine Frage, wenn ich den Ausweis auf meinen Namen umschreiben lasse, wird da von mir eine Bestätigung was die Drosselung angeht verlangt?
Wenn ja, kann ich mir die bei einem Schrauber meiner Wahl unter Vorlage des Ausweises ausstellen lassen? Muss ich diese Bestätigung beim fahren mit dem Motor auch immer bei mir haben?


Hier mal die Bildchen, falls nötig....






Gruß Toxe
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  #2  
Alt 20.02.2012, 12:22
RING18 RING18 ist offline
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Nach meiner Erfahrung mit dem WSA kannst Du das einfach so umschreiben lassen.

Was Anderes ist die WSP, da würde ich mal fragen, denn die sind die Jenigen, die es interessiert, ob der Motor wirklich gedrosselt ist.
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  #3  
Alt 20.02.2012, 22:47
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo ToxicToolz,
ohne die Bescheinigung wird dir die WSP das mit dem gedrosselt nicht glauben und dich lang machen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell

Geändert von ralfschmidt (20.02.2012 um 23:41 Uhr)
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  #4  
Alt 20.02.2012, 23:39
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Hier ist die Liste der führerscheinfreien Motore, (hat die WSP an Bord)
da steht der DF9,9 nicht drin. http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...oren/Liste.pdf
Mach Dich also beim Vertragshändler schlau, ob er überhaupt zu drosseln ist.

Edit: Du hast ja den 9,9DT Zweitakter dran, der ist mit Sicherheit nicht zu drosseln.
Wie kommt denn das DF in den Ausweis?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.

Geändert von checki (20.02.2012 um 23:47 Uhr)
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  #5  
Alt 21.02.2012, 01:05
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Hier ist die Liste der führerscheinfreien Motore, (hat die WSP an Bord)
da steht der DF9,9 nicht drin. http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...oren/Liste.pdf
Mach Dich also beim Vertragshändler schlau, ob er überhaupt zu drosseln ist.

Edit: Du hast ja den 9,9DT Zweitakter dran, der ist mit Sicherheit nicht zu drosseln.
Wie kommt denn das DF in den Ausweis?
Weil das WSA einträgt, was du denen angiebst, die WSP ist vermutlich nicht so blauäugig.
__________________
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  #6  
Alt 21.02.2012, 08:40
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Ich dachte, das Thema hätte sich durch die Anhebung der Führerscheinfreiheit von 5 auf 15PS gerade erledigt oder ist das noch nicht ganz durch?
__________________
Gruß,
Philip
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  #7  
Alt 21.02.2012, 08:51
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Die Anhebung der grenze auf 15PS ist amtlich noch nicht abgesegnet.
__________________
Viele Grüße
Marco

Ich stolz, Deutscher zu bin.
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  #8  
Alt 21.02.2012, 09:10
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ToxicToolz ToxicToolz ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Edit: Du hast ja den 9,9DT Zweitakter dran, der ist mit Sicherheit nicht zu drosseln.
Warum sollte man diesen nicht drosseln können?


Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wie kommt denn das DF in den Ausweis?
Tja da fragste mich wat. Ick hab wie gesagt das Boot inkl. Motor vor kurzem gekauft und dazu diesen Ausweis bekommen. DF scheint ja nicht zu stimmen das kam ja in meinem anderen trööt schon raus. Is also nen DT9,9. Die Motornummer selbst stimmt aber überein. Entw. nen Tipfehler oder einfach ne unwissentliche falsche Angabe beim Amt.

Gruß Toxe
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  #9  
Alt 21.02.2012, 09:26
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von ToxicToolz Beitrag anzeigen
Warum sollte man diesen nicht drosseln können?
Weil es mE nie eine Freigabe bzw. einen Umrüstsatz seitens
des Herstellers gab.
Genaues sagt Dir ein Vertragshändler.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #10  
Alt 21.02.2012, 09:38
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Ja hat er auch grad. Auf der Motorhaube is nen Aufkleber von nem Vertragshändler drauf...Da hab ick mal ebend per Tel. Ahnenforschung betrieben so zusagen .

Er sagte das auch, das der wohl nich zu drosseln is. Aber, dadurch das in dem Ausweis drin steht das er auf 3,68KW läuft, muss ja mal ne Drosselungsbestätigung vorgelegen haben. Er hat mir nun geraten den Ausweis einfach auf meinen Namen umschreiben zu lassen und den Motor so zu fahren. Da meckert und murrt wohl auch keiner rum.
Auch auf die Gefahr hin das ich hier gleich von den Bootsführerscheinbesitzern gesteinigt werde, ich werd es genauso machen. Ich habe ja schließlich nicht vor mit dem Boot die Sau raus zu lassen, für mich ist es schlicht nen besserer Angelkahn und dafür wird er auch genutzt.

Gruß Toxe
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  #11  
Alt 21.02.2012, 09:43
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Zitat:
Zitat von ToxicToolz Beitrag anzeigen
Er hat mir nun geraten den Ausweis einfach auf meinen Namen umschreiben zu lassen und den Motor so zu fahren. Da meckert und murrt wohl auch keiner rum.
Auch auf die Gefahr hin das ich hier gleich von den Bootsführerscheinbesitzern gesteinigt werde, ....
Das übernimmt die WSP.
Du kannst mit dem Boot nicht fahren.
Sie halten Dich an, merken es sofort und Du bekommst eine
Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Straftatbestand)
Du hast drei Möglichkeiten
-Führerschein machen
-Auf die 15PS-Regelung warten
-Anderen Motor montieren.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #12  
Alt 21.02.2012, 09:43
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Das WSA trägt ein, was du denen sagst. Und solange dich niemand kontrolliert und nix passiert, passiert auch nix.
Aber wehe wenn....
__________________
Gruß
Ewald
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  #13  
Alt 21.02.2012, 09:49
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Moin,

hier wird keiner gesteinigt.

Nichtsdestotrotz ist es der Rennleitung piepegal was in den Papieren steht.

Neben Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es dann noch ´ne Anzeige wegen falscher Angaben bei der Zulassung. Mit Unwissenheit kannst Du Dich nicht rausreden.
__________________
Gruss Vestus
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  #14  
Alt 21.02.2012, 10:21
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Ähmm, eine andere Sache könnte mir denke ich auch helfen. Da wir eigendlich immer zu dritt Angeln fahren und einer der Jungs nen Bootsführerschein hat, dürfte es doch dabei keine Probleme geben. Meines Wissens muss der Bootseigner nicht gleich auch Führerscheinbesitzer sein... Und der FS Besitzer ist in der Regel immer dabei, da Zeit-weil Rentner... Wäre mein Problem bis zur 15PS Freigrenzenfreigabe doch eigendlich schon fast Perfekt gelöst oder .... Wie gesagt, das Boot dient rein dem Angeln.

Gruß Toxe
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  #15  
Alt 21.02.2012, 10:28
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Das ist vollkommen ausreichend, der FS-Inhaber braucht nicht mal selbst fahren. Hauptsache einer hat die Mütze auf.

Bleibt nur noch das Problem mit den falschen Angaben in den Papieren.....

Lass es lieber beim Umschreiben gleich richtig eintragen.
__________________
Gruss Vestus
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  #16  
Alt 21.02.2012, 10:36
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Ja Okay. Das die Angaben da nun so drin sind ist ja so nicht mein Verschulden, daher kann ich dafür beim Umschreiben ja wohl nicht belangt werden, oder?

Könnten da evtl. noch Probleme für den Vorbesitzer auftreten? (Nur das ich den evtl. schon einmal vorwarne...


Gruß Toxe
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  #17  
Alt 21.02.2012, 10:41
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Zitat:
Zitat von ToxicToolz Beitrag anzeigen
Ja Okay. Das die Angaben da nun so drin sind ist ja so nicht mein Verschulden, daher kann ich dafür beim Umschreiben ja wohl nicht belangt werden, oder?

Könnten da evtl. noch Probleme für den Vorbesitzer auftreten? (Nur das ich den evtl. schon einmal vorwarne...


Gruß Toxe
Das war ein Übertragungsfehler. Irren ist menschlich.
__________________
Gruss Vestus
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  #18  
Alt 21.02.2012, 10:44
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Okay. Davon ab würde denke ich nichmal mein Vorbesitzer einen rein bekommen, sondern der Vorbesitzer meines Vorbesitzers, da mein Vorbesitzer die Papiere nie auf seinen Namen hat ändern lassen. (man soviele Vorbesitzer/Wörter in einem Satz hab ick ja noch nie geschrieben )...


Gruß Toxe
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  #19  
Alt 21.02.2012, 10:55
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ToxicToolz ToxicToolz ist offline
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Ähhh, da kommt mir doch gleich noch ne Frage in den Kopf.
In den Papieren steht der Vorbesitzer meines Vorbesitzers.
Im Kaufvertrag mein Vorbesitzer.

Kann es da Probleme/Fragen ect. geben beim ummelden?


Gruß Toxe
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  #20  
Alt 21.02.2012, 12:31
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Thorte70 Thorte70 ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das übernimmt die WSP.
Du kannst mit dem Boot nicht fahren.
Sie halten Dich an, merken es sofort und Du bekommst eine
Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Straftatbestand)
Du hast drei Möglichkeiten
-Führerschein machen
-Auf die 15PS-Regelung warten
-Anderen Motor montieren.
Ich gebe Dir in den Punkten recht.
Fahren ohne FS ist jedoch noch eine Ordnungswidrigkeit nach der Sportbootführerscheinverordnung See und Binnen.
Wobei derjenige im Wiederholungsfall Probleme Kriegen könnte, zukünftig einen FS zu erwerben wegen fehlender Eignung und Befähigung.

Gruß
Thorsten
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  #21  
Alt 21.02.2012, 14:09
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Zitat:
Zitat von ToxicToolz Beitrag anzeigen
Ähhh, da kommt mir doch gleich noch ne Frage in den Kopf.
In den Papieren steht der Vorbesitzer meines Vorbesitzers.
Im Kaufvertrag mein Vorbesitzer.

Kann es da Probleme/Fragen ect. geben beim ummelden?


Gruß Toxe
Nein, der Kaufvertrag weist Dich als Eigentümer aus. Alles andere kann Dir egal sein.
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Gruss Vestus
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  #22  
Alt 21.02.2012, 14:51
Bernd66 Bernd66 ist offline
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Hallo,

das ein Motor auf die halbe Leistung gedrosselt wird ist sehr außergewöhnlich, das die WSP garantiert genauer nachforscht. Da hilft der Eintrag im Bootsschein nicht wirklich.

Bernd
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  #23  
Alt 21.02.2012, 17:26
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Zitat:
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Ja Okay. Das die Angaben da nun so drin sind ist ja so nicht mein Verschulden, daher kann ich dafür beim Umschreiben ja wohl nicht belangt werden, oder?

Könnten da evtl. noch Probleme für den Vorbesitzer auftreten? (Nur das ich den evtl. schon einmal vorwarne...


Gruß Toxe
Schön, dass hier jetzt schon Bilder samt Zweifel, Fragen und Antworten eingestellt (somit googletauglich) sind. Vermutlich würde es sich für die Obrigkeit auszahlen, hier einfach mitzulesen, in allen Bereichen....
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  #24  
Alt 21.02.2012, 18:08
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Schön, dass hier jetzt schon Bilder samt Zweifel, Fragen und Antworten eingestellt (somit googletauglich) sind. Vermutlich würde es sich für die Obrigkeit auszahlen, hier einfach mitzulesen, in allen Bereichen....
Und, was soll da passieren?

Da hat irgend jemand mal ein Boot mit unwissentlich falschen Angaben angemeldet und danach 10 Jahre unbenutzt in der Garage stehen lassen.

Was kann der jetzige Eigentümer dafür?
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Gruss Vestus
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  #25  
Alt 21.02.2012, 18:11
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mike-stgt mike-stgt ist offline
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Zitat:
Zitat von ToxicToolz Beitrag anzeigen
Ähhh, da kommt mir doch gleich noch ne Frage in den Kopf.
In den Papieren steht der Vorbesitzer meines Vorbesitzers.
Im Kaufvertrag mein Vorbesitzer.

Kann es da Probleme/Fragen ect. geben beim ummelden?


Gruß Toxe
Wer da drinsteht ist egal. Du mußt nur den Erwerb glaubhaft nachweisen.
Hast ja einen Kaufvertrag. Und das Kleine muß auch nicht ins Schiffsregister.

Gruss Micha
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