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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.02.2012, 18:32
PassatoProssimo PassatoProssimo ist offline
Commander
 
Registriert seit: 08.07.2010
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433 Danke in 179 Beiträgen
Standard Steuerberaterfrage

Ist ein Steuerberater oder ein anderer konpetenter User hier vor Ort, der mir folgende Frage beantworten kann:

Es ist zu erstellen:

Umsatzsteuererklärung aus einer EÜR

Übergeben wurden:

- Belege für Betriebseinnahmen, geordnet, numeriert, in Liste eingetragen (37 Positionen)
- Belege für Ausgaben aus Bankbelegen, geordnet, numeriert, in Liste eingetragen (90 Positionen)
- Belege für Ausgaben aus Einzelbelegen, geordnet, numeriert, in Liste eingetragen (33 Positionen)

Jetzt die Frage: Darf der Steuerberater folgendes berechnen:

"Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege §33 Abs.1 StBGebV Art.15 JStG 2007", das ganze als Höchstsatz x 12 Monate


OBWOHL die Belege fertig geordnet und sotiert und numeriert etc. angeliefert wurden und obwohl eine monatliche Buchführung gar nicht nötig ist?


Frage 2:

Darf er für

"Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen üb. die -ausgaben §25 Abs.1 StBGebV Art.15 JStG 2007" 20/10 (Höchstsatz!) berechnen, obwohl die Tätigkeit nur im Summieren dreier Positionen, die bereits fix und fertig berechnet sind, (s.o.) besteht?

Für einen kompetenten Rat bin ich außerordentlich dankbar.
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  #2  
Alt 21.02.2012, 18:37
Die-Grenzgängerin Die-Grenzgängerin ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 74
109 Danke in 51 Beiträgen
Standard

Hallo,

schau doch einmal in die Gebührenordnung für Steuerberater, findest Du im Inet. 2. Es hängt auch ein wenig von den Vereinbarungen ab, die Du mit ihm getroffen hast.
3. Wenn Du doch so gut vorbereitet hast, warum macht Du die EÜR nicht selber? Das Formular hierzu bekommst Du doch auch über Elster.

Grüße aus dem Sauerland

Gaby
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