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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Was sind gehört zu Pflichten/Aufgaben des Hafenmeisters?
Moin, mal ne frage.
Was gehört zu den Aufgaben des Hafenmeisters? Konkrete frage, an der Ostsee zb gibts ja nur geringen Tidenhub. Wenn, (so passiert) das Wasser nun bei starkem Nord/ost stark ansteigt 1m-1,50m und das boot hängt sich in den Leinen fest oder das Boot ist ist so gestiegen das die Fender aufm Steg liegen, ist der Hafenmeister dafür zuständig Schaden abzuwenden? Oder auch,wenn ich Sonntagabend bei sehr wenig Wasser einlaufe und es sich in der Woche wieder normalisiert. Es gab da in der alten Marina in der ich lag 2-3 mal schon sehr teure Schäden. Der betreiber Tat so als wäre es nicht sein Problem !
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#2
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Huhu...
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten das der Betreiber dafür verantwortlich ist wie gut, oder den Umständen angepasst, ein Boot befestigt ist? Das kann ich mir nun gar nicht vorstellen
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Grüße Richard |
#3
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Aber was willst/kannst du selber machen wenn du 200km vom liegeplatz entfernt wohnst?
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#4
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Zitat:
Es sei denn, man macht mit denen einen Vertrag in denen alles Einzelheiten beschrieben sind, inklusive eventuelle Haftungsübernahmen. Das werden die aber bestimmt nicht machen, und wenn doch, dann nur für viel Geld.
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Grüße Richard |
#5
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Moin,
ob der Hafenmeister dafür zuständig ist wie Dein Boot befestigt ist wage ich mal zu bezweifeln. Wenn es sich nicht um einen Schwimmsteg handelt kann man das Boot mit Stahlringen an Dalben befestigen. Dann ist es egal wie der Wasserstand ist (wird bei uns jedenfalls so gemacht). Ich habe auch 260 km Anfahrtsweg.
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Gruss Vestus |
#6
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Ist auch nur mal so eine generelle frage ,weil manche fühlen sich ja für alles mögliche verantwortlich z. B. Das das Auto richtig steht das mit dem Fahrrad nicht aufm Steg Gefahren werden darf oder jetzt neu,das die kiddies mit Außenborder nicht mehr in Hafen fahren dürfen, sie müssen paddeln
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#7
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Ich glaub, das dies von Hafen zu Hafen anders geregelt ist.
In HR (Mali-Losinj, Steganlage Camp Poljana) schaut der Hafenmeister schon, ob bei den Booten alles passt. Ich hab ihn auch schon gesehen, wie er an den Festmachern was verändert oder die Länge der Fender geändert hat. Da liegen auch immer Boote, wo der Eigner mal für einige Wochen nicht vor Ort ist. Bei uns im Club interessiert das den Hafenmeister weniger. Der ist nur zuständig, das die Clubregeln eingehalten werden, vorwiegend kümmert er sich um Ordnung, Sauberkeit, Trailerparkplatz, ....... Wenn man aber längere Zeit nicht in den Hafen kommen kann, kann man den Hafenmeister aber schon bitten, ein Auge auf das Boot zu werfen und bei Unwettern mal nachzubessern, z.B. Persenning prüfen, Fender und Festmacher prüfen. Diese Dinge macht aber auch nach Absprache der Stegnachbar oder andere befreundete Clubmitglieder. Ich kenne aber keinen Bootsklub/ Hafenmeister, der für Schäden am Boot haftbar ist, und das ist ja denke ich die Kernaussage.
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !!
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#8
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Malte,
ich kann Dir nicht ausdrücklich sagen, welche Pflichten dem Hafenmeister betreffen. Wenn Du ein Schiff im Hafen festmachst, hast Du eher einen Vertrag mit dem Hafenbetreiber. Der stellt Dir gegen Entgelt u.a. einen Platz zur Verfügung, Dein Boot abzustellen. Wie Du das sichr festmachst ist Deine Sache. Hauptsache für den Betreiber Du bringst die Anlage und andere Boote nicht in Gefahr. Für den Tidenausgleich gibt es gewisse Festmacher, brauchte sie bisher nicht, aber wie gesagt, das ist die Sache des Bootsführeres. Wenn unsere lieben Hafenmeister bislang m,it Rat und Tat an unseren Booten waren, war das ein Akt der Nettigkeit, den niemand wagen sollte einzufordern. LG Guido
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#9
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Zitat:
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#10
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Ich denke es ist wie immer im Leben.
Die Pflichten und Aufgaben ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag des Hafenmeisters gegnüber seinem Arbeitgeber. Geht insoweit den Liegeplatzinhaber gar nichts an. Welche Recht und Pflichten man als Liegeplatznutzer dem gegenüber hat, ergibt sich aus dem Miet-Vertragsverhältnis mit Diesem. Diese werden sichr von Fall zu Fall etwas unterschiedlich sein. Daraus Haftungsübernahmen abzuleiten wird sicher im Einzelfall ein interessantes juristisches Abenteuer.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#11
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Da mußt Du eben jemanden beauftragen, da regelmäßig nachzuschauen. Im Zweifel eben einen gewerblichen Wachdienst. Einige Häfen haben das.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#12
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Zitat:
Das macht halt einen guten Hafenmeister aus oder eine gute Marina ! Es ist nicht mir persönlich passiert aber einem Freund am nachbar Steg . anders festmachen kann er es auch nicht vorn und hinten ca 1m Platz und ca5m Platz neben dem boot wo andere lang müssen .
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How Up do High Knee ! Gruss Malte
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#13
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Das habe ich mir gedacht, ansonsten hätte sich die Frage nach Tide erübrigt.
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Gruss Vestus
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#14
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Zitat:
Glück Auf! Gunar
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#15
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wichtig ist aber auch die Info das er längs an dem Steg liegt und nicht hinten oder vorne an dalben das hatte ich noch vergessen.
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#16
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@arzgebirger
Ich hab jetzt wieder Kaimauer und dalben!!! Und bin glücklich wären da nicht diese Kack Möwen!
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#17
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Wenn Du Dalben hast kannst Du auch Flatterband anbringen. Oder untersagt das der Hafenmeister?
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Gruss Vestus |
#18
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Zitat:
Glück Auf! Gunar |
#19
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Ne ne , der Hafen ist spitze!
Alles so wie es sein sollte jeder lässt sich in ruhe ,wenn was nicht passt kommt wer rüber mit lütt un lütt und alles läuft!! Es geht auch ohne abv's
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#20
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Eine Pflicht des Hafenmeisters, sich um die Festmacher der Boote zu kümmern, kenne ich aus keinem Hafen, allerdings ist es in vielen Häfen guter Brauch, dass der Hafenmeister mal nach dem Rechten sieht.
Ich war aus gesundheitlichen Gründen mal verhindert, mich in Damp um mein Boot zu kümmern (wurde mir den Notarztwagen nach Eckernförde ins Krankenhaus gekarrt), als ich ein paar Tage später zurückkam hatte der Hafenmeister, der übrigens auch Mitglied im boote-forum ist, meine Festmacher so nachjustiert, dass das Boot weiter weg vom Steg lag und deshalb auch bei unterschiedlichen Wasserständen keinen Kontakt zum Steg bekommen konnte. Seine Pflicht war das sicherlich nicht, wurde aber dann extra honoriert mit einem netten Dankeschön, verziert mit einer Flasche Whisky, Siggi
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#21
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Grundsätzlich sind Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien in den AGB definiert, das kann durchaus sehr unterschiedlich sein, ob allerdings in der "normalen" Liegeplatzgebühr "Boatsitting" enthalten ist, wage ich zu bezweifeln.
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#22
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Wie gesagt es gibt solche und solche !
Genauso finde ich es ein Unding das wenn ich Nachts in einen Hafen einlaufe mich auf einen freien grün gekennzeichneten Platz lege und der Hafen Meister morgens um 07:50 auf meiner Reling trommelt wegen Liegegeld man achte bitte auf "07:50"!!
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#23
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Ich kann nur sagen, wie es mein Mann als Hafenmeister gehalten hat.
Wenn irgendetwas nicht in Ordnung ist, dann ruft er die Eigner an. Im akuten Notfall bindet er auch mal ein Boot wieder fest oder fängt es ein. Aber er hätte niemals ein Boot betreten, außer der Eigner hätte ihn direkt drum gebeten. |
#24
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Zitat:
Ein bischen neben der Spur ist das schon, aber sicher sind ihm schon einige früh auslaufende Yachten durch die Lappen gegangen.... Cheers, Guido
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#25
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das ist z.B. in Barth beim BYC Usus, dass der Hafenmeister Bei Hoch- oder Niedrigwasser Leinenwache geht. In Hohe Düne wird sich auch gekümmert.
Und wenn Du Dir eine Marina suchst, wo man sich auch in Abwesenheit gut aufgehoben fühlt? "teure Schäden" sind ja erstmal keine so vertrauenserweckende Situation. |
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