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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kann man so eine Lichtleiste anbauen
Guten Abend,
ich habe eine Frage zur Anbringung der Lichtleiste am Trailer, ich habe einen HP 350 mit Umbausatz zum Trailer den ich neu aufgebaut habe und alle Papiere dazu habe, ich möchte damit menie Anka transportieren,nun zu meiner Frage kann ich die Lichtleiste so anbringen wie auf dem Bild unten zusehen ist, danke für eure Antworten und Mühe MfG Uwe |
#2
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Ich wüsste nichts was dagegen spricht...
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so long, der Thomas... |
#3
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Ich wüßte auch nicht was es da zu meckern geben sollte.
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Gruß aus Unterfranken Mac |
#4
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hallo ihr beiden,
danke für eure antworten,hatte ich mir auch so gedacht das es da keine probleme geben wird,nur wie mache ich es wenn ich zum tüv fahre,wollte das boot nicht mitnehmen,danke für eure hilfe mfg uwe |
#5
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Hallo und ja kannst du nur mit dem Nummernschild sehe ich schwarz! Da es sich um einen Anhänger mit Zulassung handelt müsste da nicht das Kennzeichen am Anhänger sein da es sich ja um das Kennzeichen des Anhängers handel und nicht um die Zulassung des Bootes?!? Es könnte passieren das dir da die Rennleitung einen strich durch die Rechnung macht
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Gruß Björn |
#6
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hallo björn,
danke für deine antwort,du könntest recht haben mit dem nummernschild und wenn ich es am trailer befestige,das boot schaut ca. 80 cm über das endes des trailers,weiss nicht wie ich die leiste verlängern soll denn es gibt keine löcher im rahmen wo ich etwas anbauen kann und da darf man doch nicht bohren und schweißen oder ? danke für eure sehr nützliche antworten mfg uwe |
#7
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Ich würde die "aktive" Beleuchtung nach außen setzen und den Reflektor nach innen. Könnte dem Tüv besser gefallen
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Gruß Markus ________________________ Auf den Alkohol, dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme (Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts) |
#8
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Hallo teckelburry,
also das mit dem Schweißen sehe ich nicht so... und das mit dem Bohren auch nicht! Aber wenn du da Befürchtungen haben solltest dann mache dich doch mal schlau bei den Sachverständigen... und an sonsten kannst du auch Klemmschellen nehmen.
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Gruß Björn |
#9
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Zitat:
Dann hat er keine nummern schild beleuchtung mehr ! |
#10
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Zitat:
Beleuchtung und Kennzeichen müssen am Hänger angebracht sein. Wenn das Boot nur 80 cm über den Hänger hinausragt, ist das kein Problem StVO § 22 4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen...
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Gruss Vestus |
#11
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Das ist Halbwissen! Es muss nur sichergestellt sein dass die Beleuchtung auch am Anhänger angebracht werden kann sofern er ohne Boot unterwegs ist.
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so long, der Thomas... |
#12
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Nach meiner Kenntnis,ist die Beleuchtungseinheit am "Ladegut" nur dann zulässig,wenn diese die zulässige Länge oder Breite überschreitet.
Sie gilt dann allerdigs als Zusatzbeleuchtung und schließt die Beleuchtung am Anhänger nicht aus.Das gilt ebenfalls für das amtliche Kennzeichen!(ähnlich beim Fahrradträger!) Ist aber nur meine Auslegung der Bestimmungen
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#13
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Bevor hier weiter Spekuliert wird und Du völlig durcheinander kommst,wie wäre es,wenn Du zuvor lieber direkt beim Tüv nachfragst? Am besten gleich noch das Foto mitgenommen und hin gefahren!
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Alkohol ist ein schleichendes Gift,ich hab Zeit...!!! |
#14
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Die Ausrüstung mit Leuchten ist nicht in der der StVO geregelt, sondern in der StVZO, zB hier:
http://www.sadaba.de/GSBT_StVZO_51_62.html Neben anderen Dingen geht daraus hervor, dass die Beleuchtung am Fahrzeug angebracht sein muss. Bei diesem Text daher einfach darauf achten, bei welchen Leuchten steht: "am Fahrzeug angebracht". Beleuchtung, die am Ladegut angebracht ist, ist daher nicht am Fahrzeug angebracht. So will es die deutsche Sprache. Davon unberührt bleibt die Frage der Beleuchtung von Ladegut, wenn dieses Teile der Beleuchtung verdeckt oder über Fahrzeugbreit und -Länge hinausragt. Siehe auch das PDF, welches anschaulich zeigt, welche Leuchten in welchen Abständen zur Fzg-Mitte, zum Fzg-Rand und in welchem Abstand (min/max) zur Straßenoberfläche montiert sein müssen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#15
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Wenn Du mein posting schon als Halbwissen abqualifizierst könntest Du ja mal netterweise die Quelle für Dein Vollwissen benennen. Wir lernen gern alle dazu.
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Gruss Vestus |
#16
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Wir hatten vor einiger Zeit in der Firma ein ähnliches Problem und sind beim TÜV damit vorstellig geworden. Die Aussage des Ingenieurs war wie oben beschrieben. Solange die Leiste incl. Kennzeichen am Ladegut sowie Hänger angebracht werden kann ist es unerheblich. Unser Hänger wurde ohne Probleme im Strassenverkehr bewegt und ist 2x zur HU gewesen bevor er verkauft wurde.
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so long, der Thomas... |
#17
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Unser TÜV in Brühl sagte mir auf meine diesbezügliche Frage:
Die Beleuchtung muß am Fahrzeug befestigt sein und nicht an der Ladung. Also geht so nicht!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#18
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#19
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Könnte man das nicht so lösen, wie bei den Fahrradträgern, die beim PKW auf die Anhängerkupplung kommen??
Da wird ja auch eine zweite Beleuchtungseinheit und ein Nummernschild (ohne Stempel) am Träger befestigt. Uwe müßte dann eine Steckdose hinten am Trailer montieren und die Leiste nach Bedarf einstecken. Die Leuchten am Trailer können ja dann trotzdem mitleuchten...
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Gruß vom schönen Mittelrhein Andre |
#20
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Ich war selber mit dem Hänger beim TÜV
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so long, der Thomas... |
#21
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Nach StVZO § 49a (9) gilt folgendes:
Die nach hinten wirkenden LTE dürfen bei bestimmten Fahrzeugen (siehe § 49a (9) StVZO) auf einem abnehmbaren Schild oder Gestell (Leuchtenträger) angebracht sein. Zusätzlich sind die nach hinten wirkenden LTE an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die für die geometrische Sichtbarkeit geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug hineinragen. Das heißt in Deutsch: Ist der Leuchtenträger, wie im vorhandenen Fall, entsprechend angebracht, wird der Hänger auch zugelassen. Allerdings ist es natürlich problematisch, wenn der Hänger ohne das "Hilfsmittel" Boot, das hier quasi als Halterungsgrundlage dient, abgenommen werden soll. Das wird dann nicht funktionieren.
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Gruß Heinz, Geändert von jugofahrer (26.02.2012 um 10:32 Uhr) |
#22
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Zitat:
Ein Anhänger, bei welchem die Lichtleiste nur an der Ladung montiert werden kann, ist nicht zulassungsfähig. Es muss möglich sein, den Leuchtenträger auch am unbeladenen Hänger ordentlich zu fixieren. Dein geschildertes "Problem" ("wie bekomme ich den Hänger ohne Boot zum TÜV?") zeigt ja auch die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Bestimmung.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#23
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hallo an alle,
erst einmal danke für eure ausführlichen antworten, ich werde diese woche einmal zum tüv fahren und das bild mitnehmen, diese sind die experten und müssen es wissen,ich kann mir schon vorstellen das die beleuchtung am hänger angebracht werden muß, hoffentlich kann ich die lichtleiste dann auch verwenden um an den hänger anzubauen sonst war es ein fehlkauf,dann weiß ich auch noch nicht wie ich das mit der beleuchtung am hänger machen soll, danke noch einmal für eure hilfe mfg uwe |
#24
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Hallo zusammen,
wer hat den gesagt, dass das Boot nicht Teil des Anhängers ist...? Gruß, Markus
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Irgendwas ist immer! |
#25
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Zitat:
Ich hatte die Idee, quasi unter den Bootsrumpf eine Achse zu schnallen, eine Zugvorrichtung dranzubauen und das Ganze als Einheit zuzulassen. Nach vielen Gesprächen mit TÜV-Mitarbeitern in Brühl und Köln kam immer wieder das Argument vor, den Bootsrumpf auf Festigkeit berechnen zu müssen. Dafür fehlten mir aber auch dem TÜV die Grundlagen. Da ich ja auch mal Boot fahren wollte, habe ich einen sehr leichten Trailer entworfen, für den mir der TÜV dann gegen eine Zahlung von DM 400,- eine Festigkeitsberechnung geliefert hat. Dabei wurde das Boot aber immer als Ladung gesehen. Die andere Alternative wäre mal was für junge Fahrzeugtechniker! Wo seid Ihr?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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