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  #1  
Alt 02.03.2012, 12:21
Benutzerbild von il capo
il capo il capo ist offline
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Standard Parasailing / Schleppschirmfliegen

Hallo an Alle,

nachdem ich mehrfach die Suchfunktion benutzt habe und die Beiträge zu Parasailing / Schleppschirmfliegen durchgelesen habe, konnte ich mir immer noch kein genauses Bild davon machen, wo Ihr die Leine für den Schirm am Boot festgemacht habt.

Deshalb meine Frage an die, die das schonmal gemacht haben:

- Wer hat die Leine in die Wasserskizugöse eingehangen?
- Gab es Probleme, z.B. mit der Festigkeit?

und weiter noch:

- wie schnell musste beim Strandstart beschleunigt werden (also ähnlich wie beim Wasserski oder eher sehr gemächlich Gas geben)?
- wie schnell seid Ihr anschließend weiter gefahren?

Ich habe mir 2011 auf der Messe einen Schirm gekauft, möchte ihn dieses Jahr ausprobieren und bestmöglich vorbereitet sein.

Viele Grüsse
Günter
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il capo


Geändert von il capo (02.03.2012 um 12:29 Uhr)
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  #2  
Alt 02.03.2012, 12:25
tinta tinta ist offline
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Ist zwar jetzt nicht Deine Frage...

Nur mal zum Nachdenken.... diese Art zu "fliegen" ist nicht mit normalen Versicherungen abgedeckt....
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  #3  
Alt 02.03.2012, 18:06
Benutzerbild von gummiadler
gummiadler gummiadler ist offline
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HAllo Capo, und hallo Martina, Capo hat ja nicht nach der Haftung gefragt.... sondern wie damit umgehen. Ich komme aus der Fliegerei und wir haben früher viel geschleppt, an Land und auch auf dem Wasser. Wir haben damals alte BW Rundkappen genommen und auf einer Seite eingeschlitzt (wie ein enger Rock) dadurch hat sich die Kappe stabilisiert. Die Geschwindigkeit merkst am besten wie die Kappe reagiert. Einen Gleitschirm kannst Du im lafen starten. Die Befestigung keinesfalls am Schlepphaken für die Wasserskileine, denn die ist oben offen. Also sicher an einer Öse einhängen.
Macht Spass, vor allem die Starts... GEschwindigkeit beim schleppen max. 40 km/h, aber das sollte beim Schirm beschrieben sein. Wo wollt ihr schleppen? Viel Spass, Grüße vom Bodensee, Urs
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  #4  
Alt 02.03.2012, 19:16
achim1 achim1 ist offline
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Hi Günter,
wir haben das vor ca. 15 Jahren mal gemacht. Die Start und Schleppgeschwindigkeit hängt ganz vom Wind ab. Bei Null Wind musst du richtig schnell sein, ich würde mal sagen fast so schnell das der Fliegende fast nicht so schnell laufen kann und man braucht auch schon mal 50 oder mehr m Startstrecke. Bei ca. 4 Windstärken startet man fast aus dem Stand und kann dann auch den Schirm mit ca. 10 bis 15 km/h ziehen. Aber das alles kommt warscheinlich auch auf den Typ der Schirms an, ich kann nur das berichten was wir erlebt haben. Gab übrigens richtig Ärger mit der Wasserschutz. Wir habe das in Lemmer am Strand gemacht und in NL auf dem Ijsselmeer ist das wohl verboten. Genauer wusste die Wasserschutz auch nicht. Die haben erst mal den lauten gemacht, sich alle Personalien aufgeschrieben und ein bißchen gedroht. Aber es kam nichts.

Gruß Achim

P.S. Wo willst du das machen?????
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  #5  
Alt 02.03.2012, 20:47
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Zitat:
Zitat von il capo Beitrag anzeigen
Hallo an Alle,

nachdem ich mehrfach die Suchfunktion benutzt habe und die Beiträge zu Parasailing / Schleppschirmfliegen durchgelesen habe, konnte ich mir immer noch kein genauses Bild davon machen, wo Ihr die Leine für den Schirm am Boot festgemacht habt.

Deshalb meine Frage an die, die das schonmal gemacht haben:

- Wer hat die Leine in die Wasserskizugöse eingehangen?
- Gab es Probleme, z.B. mit der Festigkeit?

und weiter noch:

- wie schnell musste beim Strandstart beschleunigt werden (also ähnlich wie beim Wasserski oder eher sehr gemächlich Gas geben)?
- wie schnell seid Ihr anschließend weiter gefahren?

Ich habe mir 2011 auf der Messe einen Schirm gekauft, möchte ihn dieses Jahr ausprobieren und bestmöglich vorbereitet sein.

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Günter
Hallo Günter,

wir sind schon ein paar mal geflogen, haben das Seil aber immer an den Klampen eingehängt, es kommt ordentlich Zug auf das Seil, ich denke die Klampen sind einfach stabiler. In Kroatien haben wir eine ruhige Bucht ausgesucht und sind gegen den Wind gestartet. Beim Start (leichtem Wind) haben wir den Schirm mit Helfern aufgehalten, dann beim Boot Hebel auf den Tisch und hoch geht´s. Unser Boot war ein Bayliner 2355 mit 4,3l. Bei ca. 100kg mussten wir vollgas starten und sind so auch weitergeflogen. Bei 55kg geht der Start deutlich schneller.
Wenn du noch Fragen hast, dann melde dich.

Gruß

Gerd
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einen Mann traf, der keine Füße hatte.
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  #6  
Alt 02.03.2012, 20:58
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In D ist das "Fallschirmfliegen", wer hätte das gedacht , im §2 der Wasserskiverordnung als "Wasserskilaufen" definiert.

Und nach § 4 (1) 2. dieser Verordnung darf das Fallschirmfliegen nur mit Erlaubnis der Wasser- und Schifffahrtsdirektion betrieben werden.

Gruß Lutz
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  #7  
Alt 03.03.2012, 10:29
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Vielen Dank für Eure Antworten.

Zitat:
Zitat von gummiadler Beitrag anzeigen
Die Befestigung keinesfalls am Schlepphaken für die Wasserskileine, denn die ist oben offen. Also sicher an einer Öse einhängen.

Die Wasserskizugöse ist oben offen, da gebe ich Dir recht. Meine hat außen einen Kranz, um die ich die Leine umschlingen könnte, so daß sich sich nicht löst.
Die Klampen habe ich mir mal angesehen. Sie sind lediglich mit zwei ca. 6mm Kreuzschlitzschrauben verschraubt (durchgeschraubt mit kleiner Unterlage und Muttern).
Dagegen hat die Wasserskizugöse zwei ca. 10mm Verschraubungsbolzen (Ist sicherlich alles Zollkram, den ich nicht genau gemessen habe). Denen traue ich mehr zu.
Diese Öse habe ich innen mit einer 5mm starken ca. 180x180mm großen Edelstahlplatte unterlegt.
Eigentlich sollte das halten.

Fliegen wollten wir in Italien auf einem großen See

Dort startet auch gegelentlich ein Ultra-Light-Wasserflugzeug.
Also denke ich, dass es keine Probleme geben wird.
Und wenn doch......
ein paar der Carabinieris kenne ich

Wenn noch jemand Erfahrung hat, bitte her damit.

Vielen Dank an Euch.

Günter
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il capo

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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 03.03.2012, 21:13
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moin zusammen,

muss man in deutschland para noch anmelden wegen luftraumnutzung ? mir war so dass wir damals für die ostsee morgens in kiel bei der luftsicherung den spaß anmelden mußten. ist allerdings gute 20 jahre her
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  #9  
Alt 05.03.2012, 14:00
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Wegen Luftraumnutzung weiß ich nicht.

Für Binnen guckst Du #6 und für Buten gilt laut SeeSchStrO:

Nach §2 21. a. ist Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug Parasailing.

Nach §57 (1) 6. a. bedarf Parasailing einer schiffahrtspolizeilichen Genehmigung nach §55 Abs. 2 des zuständigen Wasser- und Schiffahrtsamtes.

Gruß Lutz
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