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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.03.2012, 11:11
ElCid2009 ElCid2009 ist offline
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Boot: Nidelv 23 sport
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Standard Bootsversicherung - Schadensfall

Wie in einem anderen Thread angekündigt hier nun mal die Geschichte. Der "Fall" ist noch nicht abgeschlossen sondern zieht sich nun schon eine geraume Zeit. Bitte habt Verständnis, wenn ich keine weiteren Details preis geben kann odr will, aber gehen wir mal von folgender Geschichte aus:

Ein Sportbootfahrer befährt einen Fluss über eine längere Zeit mit mehr oder weniger unvermindert zügiger Geschwindigkeit. Es ist ein sonniger Tag - auf dem Fluss ist einiges los, aber die Breite und die Bestimmungen lassen eine zügige Fahrt zu. Die Aufmerksamkeit des Bootsführers gilt dem Verkehr, der Besatzung an Bord und den Instrumenten. Die Fahrt verläuft ohne Probleme.

Als der Bootsführer die Geschwindigkeit aufgrund der Verkehrslage erheblich verringert, wird er durch die Besatzung eines anderen Bootes durch Zurufen auf Rauch aus dem Maschinenraum aufmerksam gemacht.

Mit einem Schwung steuert der Bootsführer das Boot aus der Fahrrinne in Ufernähe, um andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Berufsschifffahrt nicht zu behindert/zu gefährden und um das Ufer in Reichweite zu bringen. In Ufernähe hat das Boot aufgrund fehlender "Präzision" der Lenkmanöver in dieser Gefahrenlage eine Grundberührung.

Der Bootsführer stellt unverzüglich den Motor ab!!!

Aus der Motorabdeckung quillt weisser, "feuchter" Qualm. Nach Öffnen der Abdeckung stellte sich heraus, dass der Motor bzw der Kühler am "kochen" war. Da der Motor abgestellt war und die Abdeckung geöffnet wurde verzog sich der Rauch bald, so dass man die Maschine ansehen konnte. Ein Grund für das Überhitzen des Motors war auf den ersten Blick nicht erkennbar - auch waren bis dahin keinerlei Probleme mit dem zuverlässigen Motor aufgetreten. Im Motorraum war aber ein verschmorter Geruch wahrzunehmen.

Der Bootsführer des anderen Bootes bot an, das havarierte Boot abzuschleppen. Aufgrund der unklaren Schadensursache sollte der Motor nicht mehr gestartet werden und abschleppen war die einzige Alternative. Vor dem Schleppmanöver wurde der Antrieb aufgrund der Grundberührung kontrolliert/angehoben - an dem Antrieb wurde ein Stück Kunststofffolie entdeckt.
Nach dem Schleppvorgang wurde gemeinsam mit dem freundlichen Bootskollegen (Abschlepper) über mögliche Schadensursache diskuttiert - dabei kam die Kunststofffolie als mögliche Ursache für die Überhitzung in Betrachtung.

Der Schadenshergang wurde der Versicherung gemeldet.
Der Propeller wies Beschädigungen infolge der Grundberührung auf. Es war noch nicht abzusehen, ob und inwieweit ein Schaden an der Maschinenanlage vorliegt. Der Motor war zwar überhitzt, aber es war nicht klar, ob ein es zu dauerhaften Schäden gekommen ist.

Daher wurde im weiteren Verlauf besprochen, das Boot in einer Fachwerksatt insoweit kontrollieren zu lassen. Dabei sollte geprüft werden, ob der Impeller in Ordnung sei. Sollte die Kunststofffolie die Seewasserzufuhr am Antrieb blockiert haben, so sei der Impeller infolge fehlender Kühlung durch Wasser (trocken laufen) gänzlich verschmort. Dies sei dann ein eindeutiges (evtl sogar einziges) Indiz für eine blockierte Frischwasserzufuhr (Gem. Versicherungsbedingung: "von aussen wirkendes Ereignis..").

Der Imperller stellte sich als intakt und funktionsfähig heraus. Lediglich Abnutzungserscheinungen waren erkennbar. Die Werkstatt hat dem Impeller gegen einen neuen ersetzt. Der alte Impeller wurde zur Vorlage bei der Versicherung aufgehoben.

Nach Einschätzung der Fachwerkstatt könnte es vorgekommen sein, dass die Frischwasserzufuhr nicht gänzlich blockiert wurde, sondern lediglich reduziert wurde, also nicht ausreichend Wasser zur Kühlung zugeführt wurde. Um nun einen eventuellen Schaden beziffern zu können, müssten Teile des Motors demontiert werden. Insbesondere im Auspuff könnten sich Verschmorungen ergeben haben (?).

Während eines Probelaufs im Wasserbad lief der Motor problemlos. Die Temperatur blieb ebenfalls normal. Lediglich liess sich der Motor schwieriger starten und eine Undichtigkeit am Kühlsystem wurde festgestellt.
Ein Probelauf "unter Last" konnte nicht mehr durchgeführt werden (Saisonende).

Nach Aussage der Versicherung sei der Schaden am Propeller (Grundberührung) zu vernachlässigen, da die Schadenshöhe offensichtlich im Bereich der 500Euro Selbstbeteiligung ist.

Zunächst wurde eine weitere Schadenbearbeitung abgelehnt, da entgegen der Absprache Reparaturen durchgeführt wurden: der Impeller wurde entgegen der Absprache nicht nur "überprüft", sondern ersetzt; somit sei eine (behauptete) blockierte Wasserzufuhr nicht mehr nachzuweisen. Auch wurden entgegen der Absprache keine Bilder von dem Impeller und dem Pumpengehäuse der Versicherung vorgelegt.

Nach langem hin und her (Schadensereignis war im Oktober 2011) wird das Boot nun endlich durch einen Sachverständigen begutachtet. Dabei ist zu klären, ob überhaupt ein Schaden durch die eventuelle Überhitzung entstanden ist. Es handelt sich um einen Volvo Motor, der ja eigentlich einiges abkann und als sehr robust gilt. Alleine die Überprüfung der Maschine verursacht aber schon Kosten....

Wie gesagt, der Fall ist derzeit noch in Bearbeitung, daher möchte ich mich hier nicht weiter zu Details äussern. Ich gebe aber die Thematik mal zur offenen Diskussion frei.
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  #2  
Alt 10.03.2012, 12:50
balticskipper balticskipper ist offline
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Grundsätzlich ist es bei den Versicherungen so, daß man einen Schaden unverzüglich meldet und die Versicherung den nun folgenden Ablauf vorschreibt.
In der Reihenfolge: Schaden-Meldung-Begutachtung-Reparatur.

Ahoi Dietrich
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  #3  
Alt 10.03.2012, 12:54
ElCid2009 ElCid2009 ist offline
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So ist es ja passiert: Schaden - sofort gemeldet - nachgefragt - nachgefragt - nachgefragt - Weihnachten - nachgefragt - Neujahr - nachgefragt - .....Gutachter -
was soll daran falsch gelaufen sein?
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  #4  
Alt 10.03.2012, 13:04
Benutzerbild von rammidammi
rammidammi rammidammi ist offline
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Wenn ich mich noch richtig erinnere, dürfte es sich bei dem vermeintlichen Schaden an der Maschine um einen sogenannten Betriebsschaden handeln, der nicht versichert ist. Denn mit der Kunsstofffolie dürfte der "Unfallbegriff" (plötzlich von außen auf das Boot wirkendes Ereignis) eher nicht gegeben sein - viel mehr ist von einem "Allmählichkeitsschaden" auszugehen.
Wenn ich Versicherer wäre, würde ich den Schaden also ablehnen.
Wenn ich du wäre, würde ich ihn durchsetzen wollen.
Ein Klasse Fall zum Prozessieren also!
__________________
Es grüßt Bernd aus M-V

Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr
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  #5  
Alt 10.03.2012, 13:06
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christian_2911 christian_2911 ist offline
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Vielleicht kann die "blaue Elise" hier mal ein bis drei Worte einwerfen!? Ich hätte es vielleicht nicht anders gemacht... Mal sehen wie sich das hier so entwickelt
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  #6  
Alt 10.03.2012, 14:16
ElCid2009 ElCid2009 ist offline
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Zitat:
Zitat von rammidammi;2582518 .... ([U
plötzlich [/U]von außen auf das Boot wirkendes Ereignis) eher nicht gegeben sein - viel mehr ist von einem "Allmählichkeitsschaden" auszugehen...
Naja, bei Fahrt ist eher nicht davon auszugehen, dass sich ein solcher Gegenstand gaaaaanz allmählich um den Antrieb legt sondern doch eher recht plötzlich die Wasserzufuhr hindert. Es könnte also festgestellt werden, wann "der Ursprung der Schädigung gegeben" ist. Vielleicht nicht auf die Sekunde genau, aber wenn dies Voraussetzung für eine Schadensregulierung bei solch einem Ereignis wäre, dann können wir alle unsere Versicherungen getrost kündigen, weil dieser Nachweis wohl NIE zu erbringen wäre, oder? Oder hat einer von euch eine Beobachtungskamera unterm Boot, die permanent den Antrieb kontrolliert?
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  #7  
Alt 10.03.2012, 15:52
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rammidammi rammidammi ist offline
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Zitat:
Zitat von ElCid2009 Beitrag anzeigen
Zunächst wurde eine weitere Schadenbearbeitung abgelehnt, da entgegen der Absprache Reparaturen durchgeführt wurden: der Impeller wurde entgegen der Absprache nicht nur "überprüft", sondern ersetzt; somit sei eine (behauptete) blockierte Wasserzufuhr nicht mehr nachzuweisen. Auch wurden entgegen der Absprache keine Bilder von dem Impeller und dem Pumpengehäuse der Versicherung vorgelegt.
Schon wegen der schwierigen Beweislage (fehlende Bilder) wirst du relativ schlechte Karten haben.
Die Tatsache, dass der Impeller ansonsten eher intakt war, macht die Sache nicht einfacher und deutet auch darauf hin,dass die Kühlwasserzufuhr nicht plötzlich vollkommen abgeschnitten wurde.
Mit einem Kühlwasserthermometer im Instrumentenbord wäre dir das ganze Übel wahrscheinlich erspart geblieben, aber hey: Ich habe auch nicht ständig ein Auge auf alle Anzeigen.
Also: vielleicht ist tatsächlich gar nichts Schlimmes passiert (außer dem Prop) dann hat die ganze Diskussion nur akademischen Wert.
Ich drück dir jedenfalls die Daumen!
__________________
Es grüßt Bernd aus M-V

Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr
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  #8  
Alt 10.03.2012, 16:41
ElCid2009 ElCid2009 ist offline
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Zitat:
Zitat von rammidammi Beitrag anzeigen
...Schon wegen der schwierigen Beweislage (fehlende Bilder) wirst du relativ schlechte Karten haben.
Die Tatsache, dass der Impeller ansonsten eher intakt war, macht die Sache nicht einfacher...


Also die Logik dieser Argumentation erschluiesst sich mir nur äusserst bedingt.

WENN (!!!) gegenüber der Versicherung ein verschmorter Impeller "behauptet" worden wäre, aber kein Beweis in Form von Photos oder ähnlichem vorgelegt werden könnte, dann wäre es lverständlicher, dass die Versicherung Schadensersatz ablehnt, weil der Beweis nicht erbracht werden kann oder der Schaden nicht mehr nachgewiesen werden kann. Ähnlich verhält es sich ja auch im Kfz-Wesen bei Wildunfällen und beispielsweise Haaren am Fahrzeug.

Im beschriebenen Fall war der Impeller jedoch intakt und was anderes wurde auch nie behauptet - warum sollten also Bilder von einem "Nicht-Schaden" aussagekräftig oder beweissichernd sein?

Kommen wir nochmal zum Wildunfall: wer würde ein Fahrzeug nach einem behaupteten Wildunfall fotographieren, wenn da keine Haare oder sonstige Kollisionsspuren erkennbar sind???

Also einen "Beweis" anzuführen, der garkeiner ist, ist höchst befremdlich.

Stimmt, womöglich ist die Wasserzufuhr nicht "PLÖTZLICH VOLLKOMMEN" abgeschnitten, sondern lediglich vermindert, aber ist "plötzlicher vollkommener Abschnitt der Wasserzufuhr" Voraussetzung für eine Schadensregulierung?
Ich kann darüber in den Versicherungsunterlagen ebensowenig finden wie über die Pflicht, gewisse Kontrollinstumente an Bord zu haben und diese in vorgegbenen Zeitintervallen zu prüfen. Normale Kontrolle der Standartinstumente ist wohl Sorgfaltspflicht, klar! Insoweit ist bis zum Ereignis jedenfalls nichts an den Instrumenten aufgefallen.

Ich darf nochmal betonen: Die Versicherung hat bisher die Schadensregulierung NICHT abgelehnt - der Fall ist, wie gesagt, noch in Bearbeitung.
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  #9  
Alt 10.03.2012, 21:28
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Lieutenant
 
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Eine schwierige Situation, sowohl Dein Problem auf dem Wasser und des entsprechenden (richtigen) reagierens, wie aber auch, was wesentlich schwieriger sein wird, die Beweislage danach glaubhaft und zweifelsfrei führen zu können.

Eine wichtige Komponente als Beweis, wäre den Bootsbesitzer ausfindig zu machen, der Dich gewarnt hat und bei Rechtsstreit als Zeuge berufen werden kann.
Nur dieser kann Dir in dem Fall zumindest soweit helfen, dass er bezeugen kann, dass eine Rauchwolke aus Deinem Schiff kam.
Da keine anderen Möglichkeiten als Beweise vorhanden sind (z.B. Plastiktüte, die ggfs. Dein Ansaugtrakt verstopft hat und somit ev. die Wasserzufuhr unterbrochen hat,oder der noch intakte Impeller, wäre zumindest die Möglichkeit geschaffen, durch Zeugenaussagen Deine Glaubwürdigkeit im Hinblick des Geschehensablauf zu untermauern.

Desweiteren wird der Sachverständige weitere Beweise heraus ziehen, wenn er sich den Motor und seine Gegenheiten heraus zieht.
Wird hier jedoch festgestellt, dass es sich um eine Verstopfung im Motor selbst handelt, die z.B. Aufgrund mangelender Wartung oder dergleichen basiert, dann kannst Du ohne Beweis nicht den Gegenbeweis antreten, dass Dein Schiff geraucht, bzw. überhitzt gewesen sein könnte.

Eine sehr schwierige Sachlage mit sehr ungewissem Ausgang.

Viel Glück

Klaus
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  #10  
Alt 10.03.2012, 23:08
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Hallo "ElCid2009",

habe Normen mal gebeten ein Statement abzugeben.

Aber nebenbei:
hast du auch einen Namen, oder steht in deinem Ausweis "ElCid2009"???
...sorry, aber ich find es halt blööd nicht zu wissen, wie du heisst
__________________
wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
_________________________________

Gruss, Tom
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  #11  
Alt 11.03.2012, 10:44
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Du wirst erst mal das Gutachten des Sachverständigen abwarten müssen um zu klären ob hier überhaupt ein versicherungspflichtiger Schaden vorliegt.
Das Gutachten wird aufzeigen welche Schäden an deinem Motor vorliegen und wie diese vermutlich zu Stande gekommen sind.
__________________
Gruß

Jochen
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  #12  
Alt 11.03.2012, 10:50
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Zitat:
Zitat von allround57 Beitrag anzeigen
Du wirst erst mal das Gutachten des Sachverständigen abwarten müssen um zu klären ob hier überhaupt ein versicherungspflichtiger Schaden vorliegt.
Das Gutachten wird aufzeigen welche Schäden an deinem Motor vorliegen und wie diese vermutlich zu Stande gekommen sind.

Genau!
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  #13  
Alt 14.03.2012, 21:36
kuddeldaddelich kuddeldaddelich ist offline
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Zitat: "Mit einem Schwung steuert der Bootsführer das Boot aus der Fahrrinne in Ufernähe, um andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Berufsschifffahrt nicht zu behindert/zu gefährden und um das Ufer in Reichweite zu bringen. In Ufernähe hat das Boot aufgrund fehlender "Präzision" der Lenkmanöver in dieser Gefahrenlage eine Grundberührung."

Kleiner Tipp: Jeder Bootsführer hätte in diesem Fall die Maschine sofort gestoppt um größeren Schaden zu vermeiden. Auf Grund der Verkehrslage und zur Vermeidung von Schäden an Dritten musste das Boot erst aus der verkehrsgefährdenden Situation gebracht werden. Also stellt sich hier die Frage, ob nicht die Rettungskosten zur Vermeidung eines größeren Schaden greifen. Gibt es Zeugen? Mit Sicherheit ja. Die Informationen sind zwar sehr dürftig, aber meiner Meinung nach hat die Maschine langfristig etwas abbekommen. Versuche es ggf. mit der Argumentation oder suche Dir einen Fachanwalt.
Gruß K.

Geändert von kuddeldaddelich (14.03.2012 um 22:04 Uhr)
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  #14  
Alt 15.03.2012, 06:53
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apiroma apiroma ist offline
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Zitat:
Zitat von ElCid2009 Beitrag anzeigen
Wie in einem anderen Thread angekündigt hier nun mal die Geschichte. Der "Fall" ist noch nicht abgeschlossen sondern zieht sich nun schon eine geraume Zeit. Bitte habt Verständnis, wenn ich keine weiteren Details preis geben kann odr will, aber gehen wir mal von folgender Geschichte aus:

Ein Sportbootfahrer befährt einen Fluss über eine längere Zeit mit mehr oder weniger unvermindert zügiger Geschwindigkeit. Es ist ein sonniger Tag - auf dem Fluss ist einiges los, aber die Breite und die Bestimmungen lassen eine zügige Fahrt zu. Die Aufmerksamkeit des Bootsführers gilt dem Verkehr, der Besatzung an Bord und den Instrumenten. Die Fahrt verläuft ohne Probleme.

Als der Bootsführer die Geschwindigkeit aufgrund der Verkehrslage erheblich verringert, wird er durch die Besatzung eines anderen Bootes durch Zurufen auf Rauch aus dem Maschinenraum aufmerksam gemacht.

Mit einem Schwung steuert der Bootsführer das Boot aus der Fahrrinne in Ufernähe, um andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Berufsschifffahrt nicht zu behindert/zu gefährden und um das Ufer in Reichweite zu bringen. In Ufernähe hat das Boot aufgrund fehlender "Präzision" der Lenkmanöver in dieser Gefahrenlage eine Grundberührung.

Der Bootsführer stellt unverzüglich den Motor ab!!!

Aus der Motorabdeckung quillt weisser, "feuchter" Qualm. Nach Öffnen der Abdeckung stellte sich heraus, dass der Motor bzw der Kühler am "kochen" war. Da der Motor abgestellt war und die Abdeckung geöffnet wurde verzog sich der Rauch bald, so dass man die Maschine ansehen konnte. Ein Grund für das Überhitzen des Motors war auf den ersten Blick nicht erkennbar - auch waren bis dahin keinerlei Probleme mit dem zuverlässigen Motor aufgetreten. Im Motorraum war aber ein verschmorter Geruch wahrzunehmen.

Der Bootsführer des anderen Bootes bot an, das havarierte Boot abzuschleppen. Aufgrund der unklaren Schadensursache sollte der Motor nicht mehr gestartet werden und abschleppen war die einzige Alternative. Vor dem Schleppmanöver wurde der Antrieb aufgrund der Grundberührung kontrolliert/angehoben - an dem Antrieb wurde ein Stück Kunststofffolie entdeckt.
Nach dem Schleppvorgang wurde gemeinsam mit dem freundlichen Bootskollegen (Abschlepper) über mögliche Schadensursache diskuttiert - dabei kam die Kunststofffolie als mögliche Ursache für die Überhitzung in Betrachtung.

Der Schadenshergang wurde der Versicherung gemeldet.
Der Propeller wies Beschädigungen infolge der Grundberührung auf. Es war noch nicht abzusehen, ob und inwieweit ein Schaden an der Maschinenanlage vorliegt. Der Motor war zwar überhitzt, aber es war nicht klar, ob ein es zu dauerhaften Schäden gekommen ist.

Daher wurde im weiteren Verlauf besprochen, das Boot in einer Fachwerksatt insoweit kontrollieren zu lassen. Dabei sollte geprüft werden, ob der Impeller in Ordnung sei. Sollte die Kunststofffolie die Seewasserzufuhr am Antrieb blockiert haben, so sei der Impeller infolge fehlender Kühlung durch Wasser (trocken laufen) gänzlich verschmort. Dies sei dann ein eindeutiges (evtl sogar einziges) Indiz für eine blockierte Frischwasserzufuhr (Gem. Versicherungsbedingung: "von aussen wirkendes Ereignis..").

Der Imperller stellte sich als intakt und funktionsfähig heraus. Lediglich Abnutzungserscheinungen waren erkennbar. Die Werkstatt hat dem Impeller gegen einen neuen ersetzt. Der alte Impeller wurde zur Vorlage bei der Versicherung aufgehoben.

Nach Einschätzung der Fachwerkstatt könnte es vorgekommen sein, dass die Frischwasserzufuhr nicht gänzlich blockiert wurde, sondern lediglich reduziert wurde, also nicht ausreichend Wasser zur Kühlung zugeführt wurde. Um nun einen eventuellen Schaden beziffern zu können, müssten Teile des Motors demontiert werden. Insbesondere im Auspuff könnten sich Verschmorungen ergeben haben (?).

Während eines Probelaufs im Wasserbad lief der Motor problemlos. Die Temperatur blieb ebenfalls normal. Lediglich liess sich der Motor schwieriger starten und eine Undichtigkeit am Kühlsystem wurde festgestellt.
Ein Probelauf "unter Last" konnte nicht mehr durchgeführt werden (Saisonende).

Nach Aussage der Versicherung sei der Schaden am Propeller (Grundberührung) zu vernachlässigen, da die Schadenshöhe offensichtlich im Bereich der 500Euro Selbstbeteiligung ist.

Zunächst wurde eine weitere Schadenbearbeitung abgelehnt, da entgegen der Absprache Reparaturen durchgeführt wurden: der Impeller wurde entgegen der Absprache nicht nur "überprüft", sondern ersetzt; somit sei eine (behauptete) blockierte Wasserzufuhr nicht mehr nachzuweisen. Auch wurden entgegen der Absprache keine Bilder von dem Impeller und dem Pumpengehäuse der Versicherung vorgelegt.

Nach langem hin und her (Schadensereignis war im Oktober 2011) wird das Boot nun endlich durch einen Sachverständigen begutachtet. Dabei ist zu klären, ob überhaupt ein Schaden durch die eventuelle Überhitzung entstanden ist. Es handelt sich um einen Volvo Motor, der ja eigentlich einiges abkann und als sehr robust gilt. Alleine die Überprüfung der Maschine verursacht aber schon Kosten....

Wie gesagt, der Fall ist derzeit noch in Bearbeitung, daher möchte ich mich hier nicht weiter zu Details äussern. Ich gebe aber die Thematik mal zur offenen Diskussion frei.
Der Hauptfehler war das Boot schnell in Richtung Ufer zu bewegen. Verständlich die unpassende Aufmerksamkeitsverteilung, aber wenn die Maschine noch dreht, sofort Leistung aufs Nötigste reduzieren, raus aus dem Fahrwasser und Notankerung klarmachen.

Zum Thema Motorcheck, suche Dir einen Bekannten der einen Druckverlusttester hat (Differenzdruckprüfer). Zusätzlich zu einer Kompressionsprüfung guckst Du wo der Druck entweicht.
Nach einer kurzzeitigen Überhitzung schätze ich, daß die Maschine wahrsch. eine durchgeblasene Kopfdichtung hat. Mit dem Dd-Prüfer kannst Du den Zylinder identifizieren und wohin der Druck entweicht (Kühlsystem, Ölsystem).
Evtl. kann man mal mit einem Endoskop reingucken bevor man das Ganze unnötig auseinanderreißt.
Die Versicherung ist verständlich, evtl. such Dir ne andere, aber stelle weitere Kämpfe mit denen ein. Lohnt sich nicht, da keine körperlichen Schäden entstanden. Das Problem ist eigentlich "nur" der Motor und Prop.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #15  
Alt 15.03.2012, 07:54
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Zitat:
Zitat von kuddeldaddelich Beitrag anzeigen
Zitat: "Kleiner Tipp: Jeder Bootsführer hätte in diesem Fall die Maschine sofort gestoppt um größeren Schaden zu vermeiden. Auf Grund der Verkehrslage und zur Vermeidung von Schäden an Dritten musste das Boot erst aus der verkehrsgefährdenden Situation gebracht werden. Also stellt sich hier die Frage, ob nicht die Rettungskosten zur Vermeidung eines größeren Schaden greifen. Gibt es Zeugen? Mit Sicherheit ja. Die Informationen sind zwar sehr dürftig, aber meiner Meinung nach hat die Maschine langfristig etwas abbekommen. Versuche es ggf. mit der Argumentation oder suche Dir einen Fachanwalt.
Gruß K.
Ich denke nicht, dass die Versicherung einen langfristigen Schaden in Betracht zieht. So wie sie sich bisher verhalten hat....
Ausserdem ist ein "etwaiger", langfristiger Schaden kaum nachzuweisen, noch zu beziffern - zu viele Konjunktive
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  #16  
Alt 15.03.2012, 08:02
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Der Hauptfehler war das Boot schnell in Richtung Ufer zu bewegen. Verständlich die unpassende Aufmerksamkeitsverteilung, aber wenn die Maschine noch dreht, sofort Leistung aufs Nötigste reduzieren, raus aus dem Fahrwasser und Notankerung klarmachen.
Ob das ein Fehler war? In so einer Situation handelt jeder wohl eher intuitiv und denkt kaum an spätere Argumentationen mit der Versicherung. Wäre ich in der Fahrrinne geblieben, wäre der Schaden zwar leicht nachweisbar, da wohl ein Frachter zur Kaltverformung des Bootes beigetragen hätte , aber ob das in meinem Sinne oder im Sinne der Versicherung gewesen wäre ist mal fraglich?

Mir ging in diesem Fall die Gesundheit der Besatzung vor... und natürlich hätte ich mich auch über den Kratzer geärgert, den ein Frachtschiff in mein GFK gezogen hätte.

Umsomehr ärgert es mich ja, dass sich die Versicherung so anstellt. DAS es so passiert ist, ist ja duch Zeugen belegt, also ....

aber lassen wir diese Argumentation in der Öffentlichkeit besser
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  #17  
Alt 15.03.2012, 09:22
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Zitat:
Zitat von ElCid2009 Beitrag anzeigen
Ich denke nicht, dass die Versicherung einen langfristigen Schaden in Betracht zieht. So wie sie sich bisher verhalten hat....
Ausserdem ist ein "etwaiger", langfristiger Schaden kaum nachzuweisen, noch zu beziffern - zu viele Konjunktive

Versicherer machen auch Fehler, dort arbeiten auch nur Menschen. Da sitzen nicht unbedingt nur Versicherungsspezialisten mit hohem technischem Sachverstand. Genauso wie nicht jeder Sportbootfahrer eine gute Seemannschaft beherrscht. Es ist auch nicht wichtig, was die Versicherung in Betracht zieht. Entscheidend ist, ist ein Schaden eingetreten.
Es war auch nur eine Argumentationshilfe.
Wichtig ist, dass der Schaden gemeldet wurde. Alle anderen Entscheidungen kann man immer noch treffen.
Stammtischparolen helfen Dir hier nicht weiter.
Für weitere Fragen, immer gerne.


Gruß K.
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  #18  
Alt 15.03.2012, 09:27
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Ein Schaden durch Grundberührung nach so einem Vorfall wird sicher von keiner Versicherung abgelehnt werden können, da selbst bei denen
mit den schlechtesten Versicherungsbedingungen, Unfälle (wie so eine Grundberührung) mitversichert sind und die Leistung dafür nur bei grober Fahrlässigkeit eingeschränkt werden kann. Grobe Fahrlässigkeit kann einem aber im Zusammenhang mit dem notwendigen Verlassen des Fahrwassers und der Aufregung in einer Notsituation nicht vorgeworfen werden.

Wenn der versicherte Gesamtschaden aber unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt, wird eine Propellerrepartur, oder sogar ein Austausch eines normalen Propellers, in der Regel nicht die Höhe einer Üblichen SB für Motorboote erreichen.

Ob überhaupt ein Schaden am Motor entstanden ist und falls ja, wodurch, das heißt, ob es überhaupt eine versicherte Ursache war wird der Gutachter ja herausfinden.
Da die Versicherung ja dann auch zahlen will, sonst hätte sie den Gutachter ja nicht geschickt, ist momentan eine Diskussion hier wenig zielführend, da sicher niemand von hier aus mehr als ein Gutachter vor Ort dazu sagen kann.

Deshalb sollten wir mal das Ergebnis abwarten, alles andere wäre nur Spekulation.

Gruß
Norman
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  #19  
Alt 16.03.2012, 06:27
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Zitat:
Zitat von ElCid2009 Beitrag anzeigen
Ob das ein Fehler war? In so einer Situation handelt jeder wohl eher intuitiv und denkt kaum an spätere Argumentationen mit der Versicherung. Wäre ich in der Fahrrinne geblieben, wäre der Schaden zwar leicht nachweisbar, da wohl ein Frachter zur Kaltverformung des Bootes beigetragen hätte , aber ob das in meinem Sinne oder im Sinne der Versicherung gewesen wäre ist mal fraglich?

Mir ging in diesem Fall die Gesundheit der Besatzung vor... und natürlich hätte ich mich auch über den Kratzer geärgert, den ein Frachtschiff in mein GFK gezogen hätte.

Umsomehr ärgert es mich ja, dass sich die Versicherung so anstellt. DAS es so passiert ist, ist ja duch Zeugen belegt, also ....

aber lassen wir diese Argumentation in der Öffentlichkeit besser
Die Frage wird so oder so auftauchen, in so einer Lage, speziell bei Stromversetzung, kommt es im Streß zwangsläufig zu etwaigen Folgen, (hier eben Grundberührung).

Ich selbst habe auch schon ein Motorboot versehentlich auf einen Anlegesteg gefahren . Das geschah bei einer "Verfolgung" einer Gruppe Rowdies (hatten uns bei ner größeren Regatta Bahnmarken versenkt). Wir hatten gewaltig zu improvisieren (konnten den Lauf nicht einfach abbrechen, mußten diverse Sicherungsfahrzeuge als Bahnmarken einsetzen) und versuchten dann die Typen nach dem Lauf trotzdem noch zu greifen (was uns knapp gelang). Außer etwas gesplitterten morschen Holzes passierte damals glücklicherweise nichts.

Ansonsten hattest Du alles richtig gemacht (SchXX aufs Material, die Leute dürfen keinen Kratzer abbekommen).
Die Maschine muß aber def. überprüft werden (was ist das für ne Undichtigkeit im K-System?? Wasseraustritt??), Kompression, Druckverlust. Abbauen muß man auch einen Nassauspuff (vor allem Kunststoffwassersammler und Auspuffanlage ab Seewassereinspritzung nach Krümmer bzw. diesen selbst wenn wassergekühlt) und ebenfalls checken. Bei einer Zweikreiskühlung (was hast Du für ein System??)steigt die Temp im inneren Kreis langsam an während die Auspuffanlage sofort Schaden nimmt. Bei Einkreis ist die Sache etwas anders und es kann der Motor überhitzen. Solange die Maschine aber dreht, dürfte ein Fresser unwahrscheinlich sein (Einspritzdüsen raus und mit Endoskop prüfen). Die Kopfdichtung würde ich auf alle Fälle tauschen, wenn Druckverlust- und Kompressionsprüfung Auffälligkeiten hervorbringen.

Wahrsch. aber hätte man die Vers. über alle kleinen Schritte auf dem Laufenden halten müssen (mit Schadenszentrum abstimmen bzw. Berichte eingeben, was mir aber wahrsch. auch etwas umständlich vorgekommen wäre). Ich würde an deiner Stelle nochmal versuchen mit dem jeweiligen Bearbeiter persönlich mal Kontakt aufzunehmen (evtl. den Kahn dann mitbringen, oder Ortstermin, evtl. bei einer Werkstatt). Es gibt Schäden, (Außenborder ins Wasser gefallen), da kann man aber im ersten Moment nur reagieren, aber die Folgen sieht man erst später (dein Fall mit der Plastiktüte).
Da hilft dann nur die Keule ("geben sie mir mal den Chef") bzw. die Jungs auf einen Klön in der Werkstatt einladen um die Sache vor Ort anschaulich zu machen (ein Bürokrat lernt so etwas Wichtiges dazu, einer der sich die Sache einfach machen wollte, rudert so viell. zurück).

edit: Fehler korrigiert
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)

Geändert von apiroma (16.03.2012 um 07:25 Uhr)
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  #20  
Alt 16.03.2012, 07:31
ElCid2009 ElCid2009 ist offline
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Die Maschine muß aber def. überprüft werden (was ist das für ne Undichtigkeit im K-System?? Wasseraustritt??), Kompression, Druckverlust. Abbauen muß man auch einen Nassauspuff (vor allem Kunststoffwassersammler und Auspuffanlage ab Seewassereinspritzung nach Krümmer bzw. diesen selbst wenn wassergekühlt) und ebenfalls checken. Bei einer Zweikreiskühlung (was hast Du für ein System??)steigt die Temp im inneren Kreis langsam an während die Auspuffanlage sofort Schaden nimmt. Bei Einkreis ist die Sache etwas anders und es kann der Motor überhitzen. Solange die Maschine aber dreht, dürfte ein Fresser unwahrscheinlich sein (Einspritzdüsen raus und mit Endoskop prüfen). Die Kopfdichtung würde ich auf alle Fälle tauschen.....

...Wahrsch. aber hätte man die Vers. über alle kleinen Schritte auf dem Laufenden halten müssen ....
Ja, ich habe eine Zweikreiskühlung und die Werkstatt, die damals in einem ersten Anlauf den Impeller überprüft hatte, hat auch was von einer Überprüfung des Auspuffs gesprochen. Es wurden alle Schritte mit der Versicherung besprochen, aber in ersten Gesprächen wurde eine weitere Bearbeitung abgelehnt, da ich keine Photos vorgelegt habe. Es hat halt sehr sehr lange gedauert, bis sich die Versicherung mal dazu bereit erklärt hat, einen Gutachter zu schicken - soooo überragend war die Bereitschaft nun auch wieder ncitj, das Schadensereignis zu bearbeiten. Wenn ich nicht immer wieder und wieder nachgefragt hätte....
Siehe Anfangstread;
"Zunächst wurde eine weitere Schadenbearbeitung abgelehnt, da entgegen der Absprache Reparaturen durchgeführt wurden: der Impeller wurde entgegen der Absprache nicht nur "überprüft", sondern ersetzt; somit sei eine (behauptete) blockierte Wasserzufuhr nicht mehr nachzuweisen. Auch wurden entgegen der Absprache keine Bilder von dem Impeller und dem Pumpengehäuse der Versicherung vorgelegt."

Also Versicherung sagte:
"Lassen sie den Impeller überprüfen. Wenn dieser verschmort ist, ist das ein Indiz auf abgeschnittene Wasserzufuhr. Dann brauchen wir Photos davon"

Werkstatt machte:
Impellergehäuse geöffnet - Impeller ok, normale Verschleisserscheinung - Impeller ersetzt - alter Impeller sichergestellt.

Ansonsten sind an dem Boot KEINE Arbeiten durchgeführt worden!!! Lediglich wurde der Motor frostsicher gemacht, da sich der Fall ja nun schon an ein halbes Jahr zieht.

M.E. ist ja alleine die Notwendigkeit zur Überprüfung der Maschinenanlage schon ein Schadensfall, da man ja ohne driftigen Grund nicht einfach so den Motor auf etwaige Schäden überprüfen lässt.

Wäre ja schön, wenn sich herausstellen würde, dass alles okay ist und der Motor keinen Schaden genommen hat. Das wäre mir natürlich auch am liebsten. Aber ich will halt sicher gehen. Es ist ja auch verständlich, dass der Schaden gemeldet wird. Könnte ja sein, dass sich erst jetzt zu Saisonbeginn, bei der ersten Fahrt, herausstellen würde, dass etwas defekt gegangen ist. Und soll ich dann der Versicherung melden, ich hätte letztes Jahr im Oktober ein Schadensereignis gehabt?

Letztlich habe ich aber aus dem Fall einiges gelernt....
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  #21  
Alt 04.04.2012, 09:24
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da sich grosses Interesse an dem Beitrag gezeigt hat und mich viele Nachrichten erreicht haben, hier mal ein Update um die Gemeinde auf dem Laufenden zu halten...

ich warte immernoch....
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  #22  
Alt 13.04.2012, 07:21
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Schon wieder sind 10 Tage ins Land gegangen, ohne dass sich die Versicherung gemeldet hat... Naja, vielleicht muss man sich an dieses neue Service-Denken erst noch gewöhnen.... Nun ist es schon über 6 Monate her, dass der Schaden gemeldet wurde, doch die Versicherung hat bisher nur sehr sehr sporadisch Kontakt mit mir aufgenommen. Insgesamt habe ich einen einzigen Brief bekommen, in dem mir ein Gutachtertermin avisiert wurde - seit dem ist wieder Stille um die Versicherungsgesellschaft. Ich dachte immer, im Jahre 2012 stünden renomierten Firmen eine derat breit gefächerte Palette an Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung dass es jedem gelingen sollte, mit seinen Kunden in Kontakt zu treten. Offensichtlich kann man sich bei meinem Versicherer aber garnicht entscheiden, welches Medium nun das geeignete ist...
Was meint ihr dazu? Ist das im Bootswesen normal, dass sich Versicherungen so mit ihren Kunden zurückhalten? Ich erinnere mich an Werbeslogans, die im Schadensfall schnelle und einfache Hilfe etc versprechen.... Vielleicht sollten wir die Begrifflichkeiten "schnell", "einfach" und "Hilfe" neu definieren. Ich habe jedenfalls das Gefühl, das es schon Pyramiden gab, die schneller fertig wurden als dieser Versicherunsgfall....
Nur mal so als Richtwert... wie lange dauerte es eigentlich, bis der Schadensfall der Titanic bearbeitet war?
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  #23  
Alt 13.04.2012, 07:40
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Moin Moin,

in #13 wurde schon mal der Fachanwalt erwähnt, kontaktiere diesen doch mal, dort kann Dir bestimmt geholfen werden und das erste Telefonat ist meistens auch kostenneutral
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #24  
Alt 13.04.2012, 07:48
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Tja, Lybri, ich bin eigentlich kein Freund von dieser Rechtsstreiterei. Jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, meint doch heute sofort wegen jeder Kleinigkeit prozessieren zu müssen. Allerdings gebe ich dir wohl Recht - nach über 6 Monaten Wartezeit und etlichen Kontaktversuchen sind wohl alle Mittel eines normalen Umgangs miteinander gänzlich ausgeschöpft. Schade!
Besonders befremdlich finde ich ja, dass ich von der Verischerung lediglich eine Deckungszusage o.ä. möchte - es ist ja wie gesagt garnicht klar, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist... dass sich eine Versicherung heutzutage noch mit so trivialen Mitteln (spielen auf Zeit) scheinbar aus der Verantwortung zu ziehen versucht hätte ich nicht gedacht. Der Markt ist doch recht transparent und insbesondere für Dienstleister und Serviceunternehmen sollte das doch von besonderem Interesse sein.
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  #25  
Alt 13.04.2012, 08:09
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Zitat von ElCid2009 Beitrag anzeigen
Tja, Lybri, ich bin eigentlich kein Freund von dieser Rechtsstreiterei. Jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, meint doch heute sofort wegen jeder Kleinigkeit prozessieren zu müssen. Allerdings gebe ich dir wohl Recht - nach über 6 Monaten Wartezeit und etlichen Kontaktversuchen sind wohl alle Mittel eines normalen Umgangs miteinander gänzlich ausgeschöpft. Schade!
Besonders befremdlich finde ich ja, dass ich von der Verischerung lediglich eine Deckungszusage o.ä. möchte - es ist ja wie gesagt garnicht klar, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist... dass sich eine Versicherung heutzutage noch mit so trivialen Mitteln (spielen auf Zeit) scheinbar aus der Verantwortung zu ziehen versucht hätte ich nicht gedacht. Der Markt ist doch recht transparent und insbesondere für Dienstleister und Serviceunternehmen sollte das doch von besonderem Interesse sein.
Siehe #18 und setze der Versicherung eine Frist, mit oder ohne Anwalt.
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Freddy

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