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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.03.2012, 15:04
Hundfortuna Hundfortuna ist offline
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Standard Bodensee-Patent ?

Hallo zusammen

Ich brauche mal euren gesammelten Verstand !!!!!!

Meine Frage nach heftiger Diskotion.
Ich bin im Besitz eines SBF / See und Binnen.
Ich darf als Gast ( Urlaub usw ) mit meinem Boot den Bodensee Befahren.
Das Bodensee - Patent wird benötigt wenn ich meinen Wohnsitz zum Bodensee verlege oder dauerhaft mein Boot dort liegen habe.
So mein Verstäntniss °!°???
Mit dem Bodensee - Patent " allein " kann ich doch ansonsten nichts anfangen. Ode wie oder was ??? Also Patent ohne SBF ist nicht Oder ??
Um die Streithäne zu trennen währe eure Hilfe von nöten.
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  #2  
Alt 13.03.2012, 15:12
Täuberich Täuberich ist offline
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Du kannst Dir für max 4 Wochen im Jahr bei Besitz des SBF binnen ein Gastpatent ausstellen lassen, aber nur einmal im Jahr.

Ansonsten brauchts das BSP. Ist aber auch kein Beinbruch, es ist einfach zu erwerben.

Mit dem Wohnsitz hat das nix zu tun.

Das BSP kann in den SBF Binnen umgeschrieben werden, andersrum geht es aber nicht.

Andreas
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  #3  
Alt 13.03.2012, 15:16
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Hundfortuna Beitrag anzeigen
Mit dem Bodensee - Patent " allein " kann ich doch ansonsten nichts anfangen. Ode wie oder was ??? Also Patent ohne SBF ist nicht Oder ??
Um die Streithäne zu trennen währe eure Hilfe von nöten.
Mit dem Bodenseeschifferpatent alleine kannst Du auf dem Bodenseefahren, sonst nirgends !
Deshalb heisst es ja auch Bodenseeschifferpatent !
Ein SBF ist dazu nicht Voraussetzung ! (sofern ich Deine Frage richtig verstanden habe)

Wer das Bodenseeschifferpatent macht kann dann ohne weitere Prüfung den SBF-Binnen erhalten gegen eine geringe Umschreibegebühr. Da Du diesen SBF bereits hast entfällt das natürlich bei Dir ....
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Gruß Fred
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  #4  
Alt 13.03.2012, 15:33
skipperjames skipperjames ist offline
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Standard Bodensee....

Hallo Fred,

was ist eigentlich der Hintergrund dieses " Patentes "...........

geht es da nur um reinen Bürokratismus,wegen Dreiländereck, oder der Besonderheit der die Abgasnormen der Motoren beinhaltet.....???
Dafür ein eigenständiges Patent!!!

Kannst Du mich da mal Bitte aufklären?

Gruß
Hans
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  #5  
Alt 13.03.2012, 15:39
DerBruzzler DerBruzzler ist offline
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Es ist leider genau so wie du denkst, es existiert nur, weil auf dem Bodensee die Österreicher und Schweizer mitreden dürfen, und deshalb die Gesetze abweichen. Als Gast ist das scheinbar egal, und wird erst danach zum Problem ;)
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  #6  
Alt 13.03.2012, 15:47
Klampen Kaiser Klampen Kaiser ist offline
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Es ist für mich auch unverständlich, jedoch habe ich mich gebeugt und es im Herbst letzten Jahres gemacht. Die ewige Beantragung für einmalig 4 Wochen ist nervig und
gilt ja auch nur EINMALIG im Jahr! Es gibt eine schöne Lern CD mit den Fragen.
Recht simpel, EINE FRAGE / 4 Antworten nur EINE ist richtig. Die meisten sind recht ähnlich oder selbstklärend von SEE / BINNEN, die blöden km Distanzen und Brückenhöhen muss man einmal auswendig lernen, sind aber glaube ich nur insgesamt 10 Fragen, enbenso 4-5 Fragen zu den mathematischen Durchfahrtshöhen bei unterschieldichen Pegelständen.
Die ganze Prüfung hat bei mir 20 Minuten gedauert, bekommst DIREKT das Ergebnis!
Eine Woche später ist der Führerschein da

LG
Timo Kaiser
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  #7  
Alt 13.03.2012, 16:12
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Zitat:
Zitat von skipperjames Beitrag anzeigen
geht es da nur um reinen Bürokratismus,wegen Dreiländereck, oder der Besonderheit der die Abgasnormen der Motoren beinhaltet.....???
Dafür ein eigenständiges Patent!!!
Der Bodensee ist ja ein internationales Gewässer und die drei Länder haben sich auf besondere Vorschriften bezüglich Fahrregeln (z.B. 300m Uferzone oder Seerhein) oder Boots-Ausrüstung (z.B. 100N Schwimmwesten mit Kragen) oder Boots-Vorschriften (z.B. Oelwanne unter dem Motor oder Fäkalientank oder Abgasvorschriften).
Damit nun jeder Skipper diese Besonderheiten kennt und sich entsprechend verhält gibt es eben dieses Bodensee-Schifferpatent.

Das Schweizerische Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt ist seit ein paar Jahren flexibler. Macht man den Binnenseeschein auf irgend einem Schweizerischen See, ist der Bodensee mit dabei. Wir haben ja noch andere Grenzseen wie den Lago Maggiore oder den Genfersee und bei der Prüfung werden alle Besonderheiten aller Seen behandelt.

Als Dessert gibt es ja noch den Sonderschein für den Hochrhein (Strecke Stein am Rhein bis Schaffhausen).
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Richard

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  #8  
Alt 13.03.2012, 16:17
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wer das Bodenseeschifferpatent macht kann dann ohne weitere Prüfung den SBF-Binnen erhalten gegen eine geringe Umschreibegebühr.
Das ist ein guter Tipp. Als Schweizer habe ich auch den Deutschen SBF-Binnen erhalten, kostete mich ein Foto, ein frankiertes Rückantwort-Umschlag und 14 EUR.

Irgendwie lustig, ich wohne nicht in Deutschland, habe dort nie gewohnt und habe einen Deutschen amtlichen Ausweis.
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Richard

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  #9  
Alt 13.03.2012, 16:25
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Der Bodensee ist ja ein internationales Gewässer und die drei Länder haben sich auf besondere Vorschriften bezüglich Fahrregeln (z.B. 300m Uferzone oder Seerhein) oder Boots-Ausrüstung (z.B. 100N Schwimmwesten mit Kragen) oder Boots-Vorschriften (z.B. Oelwanne unter dem Motor oder Fäkalientank oder Abgasvorschriften).
Damit nun jeder Skipper diese Besonderheiten kennt und sich entsprechend verhält gibt es eben dieses Bodensee-Schifferpatent.
Nicht zu vergessen die Naturschutzgebiete.

Natürlich muss man auch unbedingt wissen, wie tief der See an seiner tiefsten Stelle ist und wo die zu finden ist.

Ich will doch kein U-Boot fahren .......
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Gruß Fred
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  #10  
Alt 13.03.2012, 17:14
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
...
Ein SBF ist dazu nicht Voraussetzung ! (sofern ich Deine Frage richtig verstanden habe)

Wer das Bodenseeschifferpatent macht kann dann ohne weitere Prüfung den SBF-Binnen erhalten gegen eine geringe Umschreibegebühr. Da Du diesen SBF bereits hast entfällt das natürlich bei Dir ....

...und wer einen SBF hat ist beim BSP von der praktischen Prüfung befreit.

http://www.bodenseekreis.de/verkehr-...ferpatent.html
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Gruss Vestus
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  #11  
Alt 13.03.2012, 17:27
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Natürlich muss man auch unbedingt wissen, wie tief der See an seiner tiefsten Stelle ist und wo die zu finden ist.
Nö, das ist keine Prüfungsfrage, so schwierig ist es nicht
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Richard

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  #12  
Alt 13.03.2012, 17:53
Hundfortuna Hundfortuna ist offline
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Also ich bestehehe Prüfung in der schweisz ( binnen ) und kann nach zahlung ------------------------------------------------eu 15 überall fahtren ???????????????Gleiche Prüfung SBF Nein ????
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  #13  
Alt 13.03.2012, 18:06
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Zitat:
Zitat von Hundfortuna Beitrag anzeigen
Also ich bestehehe Prüfung in der schweisz ( binnen ) und kann nach zahlung ------------------------------------------------eu 15 überall fahtren ???????????????Gleiche Prüfung SBF Nein ????

Kannst Du das mal übersetzen? Oben schreibst Du Du hättest beide SBF:
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 13.03.2012, 19:57
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von Hundfortuna Beitrag anzeigen
Also ich bestehehe Prüfung in der schweisz ( binnen ) und kann nach zahlung ------------------------------------------------eu 15 überall fahtren ???????????????Gleiche Prüfung SBF Nein ????
Nachdem Du dich mit den Prüfungsanforderungen in der Schweiz beschäftigt hast wirst Du nie wieder über das deutsche Scheinwesen klagen.
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  #15  
Alt 14.03.2012, 09:42
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Nö, das ist keine Prüfungsfrage, so schwierig ist es nicht
Irrtum !!
Genau das war bei mir eine Prüfungsfrage, ist allerdings schon ein paar Jahre (1989) her (Prüfungsort Tettnang).
Damals war die Prüfung auch noch in Langschrift ....
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  #16  
Alt 14.03.2012, 12:18
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Hallo,
die Prüfung ist Multiple-Choice...es kommen fragen wie nennen Sie die Naturschutzgebiete. Wie tief ist der See. Wo ist die tiefste Stelle. Wieviel Km² hat der See. Was bedeutet der grüne Punkt auf den Schiffen usw....also wirklich einfach.

Ich muss nur bei einem widersprechen. Mit dem BSP kann ich auch auf anderen EU Binnengewässern fahren. Gesetzlich gesehen wäre der SBF-Binnen nicht notwendig. Aber für 14 Euro....was man hat, hat man. Zumindest wurde es mir so von einem Amtsmitarbeiter erklärt.

Ansonsten gilt 4 Wochen Urlaubspatent beantragen. Diese gelten 4 Wochen am Stück. Das Boot muss ebenfalls der Bodenseenorm entsprechen, man kann nicht einfach ein Boot in See setzen und los fahren.

Gruß
Yvonne
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Man fährt kein Boot um anzukommen.
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  #17  
Alt 14.03.2012, 12:31
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Das Boot muss ebenfalls der Bodenseenorm entsprechen, man kann nicht einfach ein Boot in See setzen und los fahren.

Gruß
Yvonne
Das ist ein ganz wichtiger Hinweis. Wenn das Boot (noch) keine Bodenseezulassung hat, muss diese erst einmal beantragt und die TÜV-Untersuchung vorgenommen werden. Die Plakette gibt es nur, wenn alle Auflagen erfüllt werden. Das kann schwieriger werden als die Beantragung eines Ferienpatents.

Gruß
Peter
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  #18  
Alt 14.03.2012, 12:56
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Zitat:
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Das ist ein guter Tipp. Als Schweizer habe ich auch den Deutschen SBF-Binnen erhalten, kostete mich ein Foto, ein frankiertes Rückantwort-Umschlag und 14 EUR.

Irgendwie lustig, ich wohne nicht in Deutschland, habe dort nie gewohnt und habe einen Deutschen amtlichen Ausweis.
der aber wenn du in der Schweiz wohnst hier nicht akzepiert wird. Also müsstest du den Umschreiben, das kannst du aber nicht da du nicht belegen kannst das du in D gewohnt hast und dadurch den deutschen Schein hast
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #19  
Alt 14.03.2012, 12:57
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Zitat:
Zitat von Hundfortuna Beitrag anzeigen
Also ich bestehehe Prüfung in der schweisz ( binnen ) und kann nach zahlung ------------------------------------------------eu 15 überall fahtren ???????????????Gleiche Prüfung SBF Nein ????
nein, den kannst du hier nur machen mit Wohnsitz in der CH
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!

Geändert von boetli (14.03.2012 um 13:02 Uhr)
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  #20  
Alt 14.03.2012, 18:02
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Das ist ein guter Tipp. Als Schweizer habe ich auch den Deutschen SBF-Binnen erhalten, kostete mich ein Foto, ein frankiertes Rückantwort-Umschlag und 14 EUR.

Irgendwie lustig, ich wohne nicht in Deutschland, habe dort nie gewohnt und habe einen Deutschen amtlichen Ausweis.
Zitat:
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der aber wenn du in der Schweiz wohnst hier nicht akzepiert wird. Also müsstest du den Umschreiben, das kannst du aber nicht da du nicht belegen kannst das du in D gewohnt hast und dadurch den deutschen Schein hast
Moin,

mal ´ne Frage an die Schweizer Sportfreunde: kann man bei Euch die ausländischen Bootsführerscheine in nationale Scheine umschreiben lassen?

Bei uns geht es nicht.
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Gruss Vestus
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  #21  
Alt 15.03.2012, 07:41
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mal ´ne Frage an die Schweizer Sportfreunde: kann man bei Euch die ausländischen Bootsführerscheine in nationale Scheine umschreiben lassen?

Kurz Antwort: Ja

Eine Umschreibung ist ja dann relevant wenn man den Wohnsitz in die Schweiz verlegt. Hier habe ich eine gute Übersicht gefunden.
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Richard

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