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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer überführen !?
Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe hier eine Antwort zu finden. Ich habe einen gebrauchten u. unangemeldeten Trailer gekauft. Ich möchte den Trailer diese Woche abholen. Mir wurde schon gesagt das ich dafür eine Kurzzulassung benötige. Um diese aber zu bekommen brauche ich ja einen Nummer zur Überführung der Versicherung. Die sagten mir aber das sie nur Motorräder und Autos versichern Brauche ich jetzt eine extra Versicherung oder ist bei einem Unfall der Trailer trotzdem während der Überführung über das Fahrzeug versichert Wie bekomme ich den Trailer am besten zu mir und was muß ich nun genau machen? Schonmal danke wenn mir jemand helfen kann. Gruß Michael |
#2
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Noch etwas, der Trailer ist ein Einachser mit 550Kg.
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#3
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Bootstrailer sind nicht versicherungspflichtig und über das Zugfahrzeug mitversichert, solange es dran hängt bzw. beides gemeinsam im Betrieb war.
Wenn Du trotzdem versichern willst, vorher bei der Versicherung anmelden mit den Daten, die Du hast, dann kriegst Du die Nummer. Von wo nach wo muß denn der Trailer? Evtl. passt der ja auf nen Autotrailer. Gruß Torben |
#4
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Ok, also heißt das soviel wie.
Selbst wenn die Versicherung keinen Trailer seperat versichert ist er aber trotzdem über das Fahrzeug mitversichert Aber ich brauche doch für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherungsnummer oder nicht. Ich finde in D ist das wieder alles viel zu kompliziert geregelt. Der Trailer befindet sich 75Km von meinem Wohnort entfernt und fast nur Autobahnstrecke. |
#5
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Du kannst ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen hier beantragen:http://www.kurzzeit-evb.de/
Es ist völlig gleichgültig, wo Du dieses dann dranschraubst, steht auch so auf der Homepage des Anbieters. WICHTIG ist nur: das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung gültig, also bei onlineversand u.U. dann abzgl. Versandzeit!
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Gruß Heinz, |
#6
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Hallo Michael,
borge Dir einen Auto-Transportanhänger und lade den Trailer auf. Wenn er zu groß ist borge Dir ein Rotes-Kennzeichen von Deiner Werkstatt. Gruß Uwe |
#7
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@Jugofahrer
Du bekommst dort nur eine EVB, das KZK bekommst du auf der Zulassungsstelle, es muss also keine Versandzeit beachtet werden |
#8
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Zitat:
https://www.kurzzeitkennzeichen-versand.de/
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Gruß Heinz, |
#9
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Peter Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“ |
#10
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Hallo
Leih Dir einen PKW Transportanhänger und hol den Trailer so ab. Kosten am Wenigsten. Hab ich am Samstag nachmittag auch noch gemacht. Da brauchst Du keine Sorgen wegen Radlager, Reifen usw haben. Gruss Micha |
#11
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würde ich auch so machen,
ein Autotransporter kostet bei uns pro Tag 30 Euro Plus Kaution
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#12
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Was es nicht alles gibt ... Danke für den Hinweis.
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#13
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Erstmal danke für die vielen guten Ratschläge. Ich werde jetzt gleich zur Zulassungsstelle gehen und einen Versuch bzgl. des KZK starten.
Autotransporter fällt denke ich flach weil auf dem Trailer ein weiteres Boot steht ;) Ich gebe mal Rückmeldung wenn ich mehr weiß. |
#14
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Zitat:
Das ist dann mit KZK nur bedingt möglich. Na berichte mal.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#15
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Schreib mal bitte eine Begründung, Jörg.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#16
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Das KZK ist zur Überführung gedacht.
Ist ein Boot auf dem Trailer, gilt das nur dann als Überführung, wenn nachweislich Boot und Trailer zusammen gerade erworben wurden und das Gespann nach Haus rollt. In allen anderen Fälle ist das sonst als Transport zu sehen, der mit KZK nicht zulässig ist. Darüber gibt es Grundsatzurteile, die wir hier schon nannten und die über die Suchfunktion zu finden sind.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#17
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Ach, wenn man das zusammen gekauft hat, darf man? Ich kenne es generell so, dass mit KZK keine Ladung transportiert werden darf.
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#18
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Zitat:
Lies mal ab hier oder auch etwas davor... http://www.boote-forum.de/showthread...%FChren&page=7
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#19
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Zitat:
...das kann der Autotrailer ab. Mußt nur ordentlich festzurren.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#20
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Ich würde es bei der Zulassungsstelle versuchen ein KZK ohne Vorlage eines eVN zu bekommen! Habe das selbst zweimal gemacht, beide Male war viel Überzeugungsarbeit nötig, es hat aber beide Male geklappt. Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle haben dann in den rosa Schein geschrieben, dass das Kennzeichen ausschließlich für einen Bootsrailer gültig ist.
Gruß Benjamin |
#21
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Und wenn du es gleich auf dich zulässt ? Würde ja gehen wenn der Trailer TÜV hat und er dann noch auf Grüne Kennzeichen läuft braust du auch keine Nummer von deiner Versicherung um es zu zulassen.
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#22
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Ok, hier mein Bericht für alle die in einer ähnlichen Situation stecken oder es noch vor sich haben.
Da ich weder Papiere oder sonstwas von dem Hänger habe, habe ich mir die Betriebserlaubnis per Mail vom Besitzer zukommen lassen. Eine Versicherung ist für Kleinbootstrailer überflüssig da diese automatisch mit über das KFZ versichert sind. Ich hatte aber unnötigerweise über das www eine KZK Vers. abgeschlossen. 39€ also total überflüssig ausgegeben. Beim Straßenverkehrsamt wird die Betriebserlaubnis (in Kopie) vorgelegt und dementsprechend, in Verbindung mit dem Personalausweis ein KZK zugeteilt. Eine EVG-Nummer(Doppelkarte) ist nur für ein KFZ nötig, nicht für Kleinbootstrailer! Da bekommt man ein Kennzeichen auch ohne diese Nummer! Nach der Zuteilung geht man sich das Schild holen und bekommt sofort das Siegel drauf geklebt. Mit dem KZK kann man nun den Bootsanhänger für 5 Tage von A nach B bringen und auch zum TÜV. Beim TÜV erfolgt die Abnahme des Hängers! Nach erfolgreicher TÜV-Abnahme kann man wieder zum Bürgerbüro (Straßenverkehrsamt) gehen und sich ein grünes Kennzeichen (Steuerfrei weil nur für verwendung eines kleinen Sportbootes) zuteilen lassen. Nach der Zuteilung geht es direkt zum Schildermacher. Schild anfertigen lassen, Stempel vom Straßenverkehrsamt aufkleben lassen und anbringen. Nun könnt Ihr nach Herzenslust überall hinfahren Übrigens ist dieser Vorgang bundesweit gleich geregelt!!! Oh wie umständlich du bist, du deutsche Demokratie :o Danke nochmal an alle hier! Leider gibt es soviel unterschiedliche Meinungen deshalb habe ich das in diesem Post nochmal genau erläutert. Gruß Michael |
#23
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Hi!
Genau wie oben. Ich habe bei der Zulassungsstelle gesagt, dass das Kurzkennzeichen für einen Bootsanhänger ist und außer Verwaltungsgebühr und Kennzeichen keine Kosten. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#24
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Noch etwas, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei dient nur einer Sache und zwar das man eine Bestätigung hat, dass der Hänger nicht gestohlen wurde und sich in eurem Besitz befindet.
Mir wurde aber fälschlicherweise gesagt das ich damit den Hänger überführen kann, was total falsch ist. Ich bin deshalb extra nochmal zur Polizei selbst gegangen um dies zu erfragen. |
#25
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Zitat:
leider wissen das nicht alle Straßenverkehrsämter und weigern sich ohne Versicherungsnachweiß ein KZK rauszugeben und hast du schlechte Karten ist mir selbst schon passiert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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