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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Notwendige Beleuchtung/Positionslichter
Hallo Freunde des schwimmenden Tannenbaums,
nun blicke ich bei der Beleuchtung doch nicht mehr ganz durch. Was muss ich denn nun tatsächlich führen, wenn ich ein kleines, ca. 100 KG, 5 M länge, 1,30 Breite Böötchen mit 3,5 PS auf der Ostsee fahre? - Schaffe ich damit mehr als 7 Knoten? - Oder langt dann eine kleine Rundumleuchte (auch bei Nachfahrten) -Muss ich dann zusätzlich so eine 2-Farben-Laterne oder links und rechts bunte Funzeln montieren oder ist das rundumlicht hinreichend? Irgendwie steht überall was anderes und durch den Paragraphenwulst blick ich nicht mehr so ganz durch. Tausend Dank DerBastl |
#2
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Hallo Bastl(hier könnte dein Name stehen)
Mit dem Motor wirst du nicht schneller als 7 Knoten kommen. Also reicht ein BSH abgenommenes Rundumlicht .
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Gruß Rüdiger
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#3
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Hallo DerBastl,
wenn du nicht bei unsichtigem Wetter fahren mußt, dann brauchst du gar keine Beleuchtung
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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Ich hätte immerhin eine starke Taschenlampe zum erkenntlich machen dabei.
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Mi'm freundlichen Gruß aus'm Rheinland! Floh |
#5
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Die Taschenlampe reicht nicht!
Wer mal bei unsichtigem Wetter einem schlecht beleuchteten Schlauchboot begegnet ist, wird auch in dem Fall für eine 2-Farbenlaterne plädieren! Und die Nummer mit der Taschenlampe geht auch nur im Notfall! Gruß Ulli
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Mein Profilbild muss geändert werden... |
#6
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Moin, Du sollst ja auch nicht überall was lesen, für Deinen Fall gilt der folgende BSH Text: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
Und Dein 7m Boot unter 7 kn findest Du bei Maschinenfahrzeugen in Fahrt unter 3.Ausnahme. Also weisses Rundumlicht und die Seitenlichter (oder ne sehr stichhaltige Begründung, warum die nicht zu montieren sind). Alles andere ist verkehrt. gruesse Hanse |
#7
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Also doch wie vermutet. Aber zumindest zeigen oben stehende Posts, dass scheinbar nicht nur ich nicht ganz durchblicke.
Hat von euch wer Beispiele für die Ausnahme i.S.d. "wenn möglich" bei Regel 23 d (ii) der KVR? Scheint ja, als wären Fälle vorgesehen, die nur mit rundumlicht fahren dürfen. Nur diese interpretation wäre ja auch konform mit § 10 SeeSchStro "...und Maschinenfahrzeuge von weniger als 7 Metern Länge, auf denen die nach Regel 23 Buchstabe a und d der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht geführt werden können, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren..." da de die Ausnahme ja zu § 23 der KVR zählt. Aber wann greift die Unmöglichkeit der Führung der Seitenlichter bzw. wo ist der Anwendungsbereich der Norm? Motor ohne Sromversorgung? Vielleicht kann hierzu ja noch wer was fundiertes schreiben. Hab gerade keine Lust unmengen von Enstehungsmaterialien zu wälzen oder in die Bundestagsprotokolle von 77 zu schauen ;) |
#8
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Was für eine Art Boot hast du denn? Gibt es irgendeinen Bügel o.ä. um rot/Grün zu befestigen? Wenn nich würde ein weißes Rundumlicht genügen. Ich hatte mal eine ähnliche Diskussion mit der Waspo. Denen war die Geschwimdigkeit an wichtigsten. Klein < 5kn= Rundumlicht , schneller : + Positionsleuchten
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#9
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Ist ein Delphin 110 Faltboot. Auch für das Rundumlich muss ich schon ein Loch in das Schöne Holz bohren
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#10
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Wo willst du denn fahren?
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#11
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Hab ich doch geschrieben: Ostsee (Also Kieler Förde und strandnahe Ostsee bis 500 Meter raus ca. Wollte primär ein bisschen Fischen von See aus.
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#12
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Moin,
bei deinem Faltboot genügt das weisse Rundumlicht. Nix mit wenn und aber. Wenn Du das nicht glaubst, einfach beim BSH anrufen oder ne mail schicken: Doreen Thoma 040 3190 - 7320 gruesse Hanse |
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