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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich bin gerade dabei mir einen LKW Bootstransporter passend zu zimmern, am liebsten natürlich steuerbefreit. Zwar steht bei mir im Fzg. Schein bereits Bootstransporter, aber eben nicht "für Sportzwecke". Unser Haus-TÜV würde mir das schon eintragen, braucht aber dazu die entsprechende Schlüsselnummer zu Ziffer 1 d. KFZ-Scheins. Könnte mir jemand der einen LKW - "Bootstransporter für Sportzwecke" besitzt und die Steuerbefreiung geschafft hat, seine Schlüsselnummer mitteilen. Besten Dank yello |
#2
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Das wird leider nichts werden, als Bootstransporter LKW bekommst du ihn nicht steuerfrei, einzige Möglichkeit als Landwirtschaftfliche Zugmaschine wenn du Landwirtschaft hast aber dann solltest du dich nicht erwischen lassen mit Boot drauf.
Ich habe da auch einige Diskussionen mit Finanzamt durch, die waren zwar sehr kooperativ aber der Gesetzestext lässt es nicht zu
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Gruß Jörg |
#3
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Soweit ich mich erinnere, habe ich mindestens von zweien gelesen, die das angeblich geschafft haben. Ohne diese Schlüsselnummer zu 1 ist es aber schwierig.
Unser TÜV-er meinte, er hätte auch schon steuerbefreite LKW Autotransporter gesehen, die z.B. nur Stock-Cars zu Rennen kutschen. yello |
#4
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![]() Zitat:
Ruf beim FA an und frag nach
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Gruß Jörg |
#5
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hallo yello,
wie schon jörg geschrieben hat, kläre es mit deinem finanzamt und deiner zulassungsstelle ab wird aber sicher sehr schwierig. welche erstzulassung hast du den an deinem lkw ? geht vieleicht schon ein h-kennzeichen ? (brauchst dann auch keine umweltplakette) mit freundlichen grüssen aus dem bayerisch-schwäbischen donaumoos kurt |
#6
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Hallo
Habe auch schonmal gehört, dass so ein Vorhaben hin und wieder gelungen ist. Wenns bei dir auch klappt, sei es dir gegönnt. Aber das dürfte dann ein Fehler deines Finanzamtes sein. Das Problem: Es gibt keine unmittelbare Steuerbefreiung für Sportzwecke. Was es gibt ist eine Zulassungsfreiheit für Sportzwecke, allerdings nur bei Anhängern, nicht aber für irgendwelche Arten von LKW. Das, was zulassungsfrei ist, ist wiederum nun mittelbar von der KFZ-Steuer befeit. Trotzdem derartige Anhänger vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, haben sie ein eigenes Kennzeichen zu führen. Wenn du nun irgendwo einen Boots-LKW mit grünem Kennzeichen siehst oder gesehen hast, so heisst das noch nicht, dass da jemand die Hürde Finanzamt genommen hat. So ein grünes Schild ist schon bei der Zulassung zu beantragen und es gibt offenbar Strassenverkehrsämter, die so ein Schild auf Antrag vorab schon mal erteilen. Die Steuerbefreiung wird allerdings erst nach der Zulassung vom Finanzamt geprüft. Es ist durchaus denkbar, dass trotz Erhebung der KFZ-Steuer so ein vorab erteiltes grünes Kennzeichen am Fahrzeug verbleibt. Christoph vom Niederrhein drückt dir die Daumen. Geändert von filius (11.04.2012 um 01:55 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler |
#7
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![]() Zitat:
yello |
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