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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.04.2012, 20:37
svencarlsaon svencarlsaon ist offline
Ensign
 
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Standard Anmeldung Kleinfahrzeug in BRB

Hallo Zusammen,

Ich habe mal ne Frage zum Thema Anmeldung von Kleinfahrzeugen: Ich habe einen Anka Kahn aus DDR Zeiten. Dieser war noch nie angemeldet, als AB habe ich einen '92er Mariner 4PS (2-Takter). Wo muss ich das Boot mit dem Motor anmelden (Kennzeichen) bekommen.
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  #2  
Alt 11.04.2012, 20:48
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
Admiral
 
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Standard

Beim für deinen Bereich zuständigen WSA.
Oder beim ADAC oder beim DMYV.
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #3  
Alt 11.04.2012, 21:07
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nagel254 nagel254 ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Beim für deinen Bereich zuständigen WSA.
Oder beim ADAC oder beim DMYV.
Diese Aussage ist nur zum teil richtig.
Das Boot kann er bei jedem WSA in der BRD anmelden! Ich empfehle dir das WSA in Duisburg -Meiderich. Sind Super schnell und alles geht dort problemlos über die Bühne . Ich hatte 2 Tage später meine Papiere fürs Boot! ( 2 Tage und das von einem Amt !)
__________________
Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #4  
Alt 11.04.2012, 21:15
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D!RK D!RK ist offline
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aber wenn es schnell gehen soll, selbst hin fahren !
z.B. WSA Eberswalde
oder ich glaube beim ADAC direkt in Berlin.

Dein Wohnort bindet Dich nicht an einer bestimmten Stelle bzw. Bundesland oder Landkreis

ich komme aus OHV und bin nach Eberswalde in BAR
geht aber auch als Brief, musst nicht selber hin
__________________
Bye
Dirk

"Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz."
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  #5  
Alt 12.04.2012, 05:38
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Einmal freie Auswahl .

Gruß Lutz
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  #6  
Alt 12.04.2012, 06:07
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Dann habe ich wohl was verkehrt gemacht!? Ich bin zum Straßenverkehrsamt Fürstenwalde gegangen (landläufig Zulassungsstelle) und habe ein Kleinfahrzeug angemeldet.

Fahrzeugart: Motorboot
Hersteller: Plaue
Fabrikat: Plaue
Baunummer: ohne
Hauptbaustoff: GFK

Dann gleich noch den Motor mit ...

Ebenso hatte ich meine "Anka" angemeldet. Da habe ich jeweils mein Bootskennzeichen bekommen.

Die "Anka" fahre ich nun schon einige Jahre mit solch einem Kennzeichen - ohne Probleme mit der Wasserschutzpolizei.

Ist diese Bootszulassung nun ungültig, weil nicht über WSA ... oder muss ich nun dort auch noch eine Anmeldung machen????

Wolfgang
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  #7  
Alt 12.04.2012, 06:59
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Wie sieht denn Dein Kleinfahrzeug-Kennzeichen aus
Das vom WSA sieht so und ein IBS (je nach Aussteller DSV, DMYV oder ADAC) in etwa so aus.
In der KlFzKV, §§ 4 und 5 sind alle anerkannten Kennzeichen genannt.

Gruß Lutz
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  #8  
Alt 12.04.2012, 08:13
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Lutz, hier mal die Rück-/Vorderansicht. So sieht die Zulassung von der "Anka" übrigens auch aus ...

Wolfgang

PS: Ich hoffe ja nicht, dass sie nur für das Land Brandenburg gilt ...!??
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  #9  
Alt 12.04.2012, 10:23
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Lutz, hier mal die Rück-/Vorderansicht. So sieht die Zulassung von der "Anka" übrigens auch aus ...

Wolfgang

PS: Ich hoffe ja nicht, dass sie nur für das Land Brandenburg gilt ...!??
Hmm, komisch- Beim WSV gibt es keine Nummer : LOS-... - ( siehe Liste )
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  #10  
Alt 12.04.2012, 10:35
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Auf den Brandenburger Landesgewässern werden neben den von einem Landkreis oder von einer kreisfreien Stadt ausgestellte Kennzeichen §2 der LschiffV , entsprechend §34 der LschiffV auch die amtlichen (WSA) und amtlich anerkannten (DMYV, DSV und ADAC) Kennzeichen akzeptiert.

Auf den Bundeswasserstraßen gilt die KlFzKV und die "kennt" ausser den Kennzeichen eines WSA [§4 (1)], den Kennzeichen nach einer anderen Rechtsvorschrift des BUNDES [§4 (2)] und den amtlich anerkanntes Kennzeichen von DMYV, DSV oder ADAC [§5] Keine Kennzeichen nach LANDES-Recht.

Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
... Ich hoffe ja nicht, dass sie nur für das Land Brandenburg gilt ...!??
Nach den Buchstaben des Gesetzes hört es sich sogar noch schlimmer an, denn dann gilt "Dein" Kennzeichen ausschließlich auf brandenburger LANDES-Gewässern und nicht einmal auf Bundeswasserstraßen, die sich im Land Brandenburg befinden.

Ob das so ist, würde ich VOR einer evtl. Kontrolle mit den WSA/ der WSP abklären.

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 12.04.2012, 10:36
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Hat mir keine Ruhe gelassen. Aktuelle Auskunft WSA:

WSA erteilt amtliche Zulassung, andere Träger können ebenfalls Zulassungen erteilen, sind dann " ... amtlich zugelassene ..." Zulassungen.

Geltungsbereiche: uneingeschränkt.

Uff, jetzt bin ich beruhigt.

Wolfgang
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  #12  
Alt 12.04.2012, 10:36
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Hmm, komisch- Beim WSV gibt es keine Nummer : LOS-... - ( siehe Liste )

Meine Zulassung sieht so aus- Vielleicht gilt deine wirklich nur für Brandenburg- Schon komisch das du es beim Strassenverkehrsamt angemeldet bekommen hast. Man kann ja bei der WSV auch kein Auto anmelden . ( Ausnahme " Amphibienfahrzeug) . Denke es wird eine Sonderregelung sein die sich auf Brandenburg bezieht. Ist nur ne Vermutung, bin mir nicht sicher !

Gruss
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .

Geändert von nagel254 (16.01.2013 um 10:47 Uhr)
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  #13  
Alt 12.04.2012, 10:37
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Hat mir keine Ruhe gelassen. Aktuelle Auskunft WSA:

WSA erteilt amtliche Zulassung, andere Träger können ebenfalls Zulassungen erteilen, sind dann " ... amtlich zugelassene ..." Zulassungen.

Geltungsbereiche: uneingeschränkt.

Uff, jetzt bin ich beruhigt.

Wolfgang
Ah, ok! Wieder was dazu gelernt .
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  #14  
Alt 12.04.2012, 10:38
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Hmm, komisch- Beim WSV gibt es keine Nummer : LOS-... - ( siehe Liste )
Weil "LOS"- ein LANDES-Kennzeichen ist kann es nicht in der Liste des WSV des BUNDES enthalten sein .

Oder andreas herum, der Landkreis Oder-Spree hat kein WSA .

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 12.04.2012, 10:41
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
... Schon komisch das du es beim Strassenverkehrsamt angemeldet bekommen hast. ...
Ist ja nach den §§ 34 und 2 der LschiffV explizit für Kleinfahrzeugkennzeichen zuständig.

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 12.04.2012, 10:49
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Hat mir keine Ruhe gelassen. Aktuelle Auskunft WSA:

WSA erteilt amtliche Zulassung, andere Träger können ebenfalls Zulassungen erteilen, sind dann " ... amtlich zugelassene ..." Zulassungen.

Geltungsbereiche: uneingeschränkt.

Uff, jetzt bin ich beruhigt.

Wolfgang
Das ist ja mal positiv, dass hier nicht der Amtsschimmel wiehert

Nur drei Worte an der richtigen Stelle im §4 würden für Klarheit sorgen:

(2) Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Verordnung gelten auch unverwechselbare Unterscheidungszeichen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder, insbesondere:

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #17  
Alt 12.04.2012, 10:51
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tlaki tlaki ist offline
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Warum sollte das Fahrzeug Kennzeichen nicht gültig
seien. Es ist ein amtliches Dokument, mit Stempel Unterschrifft
und den Daten von Motor und Boot.
Das Kennzeichen muß nicht unbedingt von den
vorgenannten Stellen ( WSA, DMYV usw.) ausgestellt sein.
Bei uns in NRW kannst du das Boot auch bei der
Bezirksregierung Düsseldorf Aussenstelle Mühlheim-Ruhr
registrieren. Kennzeichen sieht dann z.B. so aus:
"Rhr-123/12" . Auch der Bodensee hat seine eigene
Kennzeichnung.
Das einzige was dir passieren kann, das die Waspo
solche ungewohnten Kennzeichen kontrolliert.
__________________
Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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  #18  
Alt 12.04.2012, 10:56
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Zitat:
Zitat von tlaki Beitrag anzeigen
....Das einzige was dir passieren kann, das die Waspo
solche ungewohnten Kennzeichen kontrolliert.
Thomas, hier bei uns fahren ja fast alle mit dem LOS-Kennzeichen rum. Ist die WaPo schon gewohnt.

BRB-Kennzeichen ist eher selten ... Ein Zeichen, dass die KFZ-Zulassungsstellen 1. Anlaufpartner in unserer Region sind.

Wolfgang

PS: In BRB ticken die Uhren sowieso anders ...
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  #19  
Alt 12.04.2012, 11:43
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Zitat:
Zitat von tlaki Beitrag anzeigen
Warum sollte das Fahrzeug Kennzeichen nicht gültig seien. Es ist ein amtliches Dokument, mit Stempel Unterschrifft
und den Daten von Motor und Boot.
Die Gültigkeit stand ja nicht in Frage, lediglich der Geltungsbereich

Auf Bundeswasserstraßen gilt nun mal Bundesrecht. Bezüglich der Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen ist das einzig die KlFzKV. In dieser Verordnung steht es aber definitiv NICHT, dass die von den Ländern ausgestellten Kennzeichen auf den Bundeswasserstraßen anerkannt werden.
Es werden nur Kennzeichen nach Bundesrecht aufgezählt und als amtlich anerkannt nur DMYV, DSV und ADAC genannt.
Das sind die Fakten.

Trotzdem ist es bürgerfreundlich und gut und ich habe auch nichts dagegen, dass die Landes-Kennzeichen auf den Bundeswasserstraßen ANERKANNT werden.

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 12.04.2012, 11:46
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
... PS: In BRB ticken die Uhren sowieso anders ...
Stimmt ...

Gruß Lutz
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  #21  
Alt 12.04.2012, 11:51
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Ich empfehle dir das WSA in Duisburg -Meiderich. Sind Super schnell und alles geht dort problemlos über die Bühne . !)
Hi ,
da hatte ich mein Kennzeichen auch beantragt .
Ohne danach gefragt zu haben bekam ich ein Wunschkennzeichen ,
glaube ja nicht das DU-MU 62 , Initialen meines Nach und Vornamens und mein Gebutsdatum Zufall sind
Gruß Udo
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  #22  
Alt 12.04.2012, 12:15
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, ja, Lutz, unsere heimliche "Nationalhymne" ... Sollte man schmunzelnd zur Kenntnis nehmen .

Trennung

Aber HIER ist mal - sozusagen von hoher Stelle - auf die Rechtmäßigkeit der Vergabe von Kennzeichen durch die Landratsämter verwiesen.


Wolfgang, der Brandenburger
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  #23  
Alt 12.04.2012, 13:30
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Bleibt die Frage, warum die "hohe Stelle" nicht ins Gesetz schreibt

Gruß Lutz
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  #24  
Alt 12.04.2012, 13:52
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Lutz, vor lauter Beschäftigung mit unnützen Gesetzen werden die nicht nachkommen ...

Wichtig wäre nur, dass die kontrollierenden "Organe" Kenntnis haben und es eben nicht monieren. Hat ja nichts mit tolerieren eines unklaren Zustandes zu tun, sondern mit Akzeptanz eines rechtlich (?) sauberen Zustandes. Liegt also sozusagen nicht im "Gutdünken" der WaPo ...

Ansonsten ist es in D - übertrieben dargestellt - so, dass Du schon mit dem ersten Schritt früh aus dem Hause wahrscheinlich gegen irgendwas verstoßen hast .
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  #25  
Alt 12.04.2012, 16:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die Gültigkeit stand ja nicht in Frage, lediglich der Geltungsbereich

Auf Bundeswasserstraßen gilt nun mal Bundesrecht. Bezüglich der Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen ist das einzig die KlFzKV. In dieser Verordnung steht es aber definitiv NICHT, dass die von den Ländern ausgestellten Kennzeichen auf den Bundeswasserstraßen anerkannt werden.
Es werden nur Kennzeichen nach Bundesrecht aufgezählt und als amtlich anerkannt nur DMYV, DSV und ADAC genannt.
Das sind die Fakten.

Trotzdem ist es bürgerfreundlich und gut und ich habe auch nichts dagegen, dass die Landes-Kennzeichen auf den Bundeswasserstraßen ANERKANNT werden.

Gruß Lutz
Einspruch euer Ehren
Schau mal hier rein:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...hen/index.html
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