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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Anmeldung Kleinfahrzeug in BRB
Hallo Zusammen,
Ich habe mal ne Frage zum Thema Anmeldung von Kleinfahrzeugen: Ich habe einen Anka Kahn aus DDR Zeiten. Dieser war noch nie angemeldet, als AB habe ich einen '92er Mariner 4PS (2-Takter). Wo muss ich das Boot mit dem Motor anmelden (Kennzeichen) bekommen. |
#2
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Beim für deinen Bereich zuständigen WSA.
Oder beim ADAC oder beim DMYV.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#3
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Zitat:
Das Boot kann er bei jedem WSA in der BRD anmelden! Ich empfehle dir das WSA in Duisburg -Meiderich. Sind Super schnell und alles geht dort problemlos über die Bühne . Ich hatte 2 Tage später meine Papiere fürs Boot! ( 2 Tage und das von einem Amt !)
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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#4
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aber wenn es schnell gehen soll, selbst hin fahren !
z.B. WSA Eberswalde oder ich glaube beim ADAC direkt in Berlin. Dein Wohnort bindet Dich nicht an einer bestimmten Stelle bzw. Bundesland oder Landkreis ich komme aus OHV und bin nach Eberswalde in BAR geht aber auch als Brief, musst nicht selber hin
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Bye Dirk "Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz." |
#5
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#6
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Dann habe ich wohl was verkehrt gemacht!? Ich bin zum Straßenverkehrsamt Fürstenwalde gegangen (landläufig Zulassungsstelle) und habe ein Kleinfahrzeug angemeldet.
Fahrzeugart: Motorboot Hersteller: Plaue Fabrikat: Plaue Baunummer: ohne Hauptbaustoff: GFK Dann gleich noch den Motor mit ... Ebenso hatte ich meine "Anka" angemeldet. Da habe ich jeweils mein Bootskennzeichen bekommen. Die "Anka" fahre ich nun schon einige Jahre mit solch einem Kennzeichen - ohne Probleme mit der Wasserschutzpolizei. Ist diese Bootszulassung nun ungültig, weil nicht über WSA ... oder muss ich nun dort auch noch eine Anmeldung machen???? Wolfgang |
#7
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Wie sieht denn Dein Kleinfahrzeug-Kennzeichen aus
Das vom WSA sieht so und ein IBS (je nach Aussteller DSV, DMYV oder ADAC) in etwa so aus. In der KlFzKV, §§ 4 und 5 sind alle anerkannten Kennzeichen genannt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#8
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Lutz, hier mal die Rück-/Vorderansicht. So sieht die Zulassung von der "Anka" übrigens auch aus ...
Wolfgang PS: Ich hoffe ja nicht, dass sie nur für das Land Brandenburg gilt ...!?? |
#9
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Hmm, komisch- Beim WSV gibt es keine Nummer : LOS-... - ( siehe Liste )
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#10
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Auf den Brandenburger Landesgewässern werden neben den von einem Landkreis oder von einer kreisfreien Stadt ausgestellte Kennzeichen §2 der LschiffV , entsprechend §34 der LschiffV auch die amtlichen (WSA) und amtlich anerkannten (DMYV, DSV und ADAC) Kennzeichen akzeptiert.
Auf den Bundeswasserstraßen gilt die KlFzKV und die "kennt" ausser den Kennzeichen eines WSA [§4 (1)], den Kennzeichen nach einer anderen Rechtsvorschrift des BUNDES [§4 (2)] und den amtlich anerkanntes Kennzeichen von DMYV, DSV oder ADAC [§5] Keine Kennzeichen nach LANDES-Recht. Zitat:
Ob das so ist, würde ich VOR einer evtl. Kontrolle mit den WSA/ der WSP abklären. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#11
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Hat mir keine Ruhe gelassen. Aktuelle Auskunft WSA:
WSA erteilt amtliche Zulassung, andere Träger können ebenfalls Zulassungen erteilen, sind dann " ... amtlich zugelassene ..." Zulassungen. Geltungsbereiche: uneingeschränkt. Uff, jetzt bin ich beruhigt. Wolfgang |
#12
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Meine Zulassung sieht so aus- Vielleicht gilt deine wirklich nur für Brandenburg- Schon komisch das du es beim Strassenverkehrsamt angemeldet bekommen hast. Man kann ja bei der WSV auch kein Auto anmelden . ( Ausnahme " Amphibienfahrzeug) . Denke es wird eine Sonderregelung sein die sich auf Brandenburg bezieht. Ist nur ne Vermutung, bin mir nicht sicher ! Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . Geändert von nagel254 (16.01.2013 um 11:47 Uhr)
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#13
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Ah, ok! Wieder was dazu gelernt .
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#14
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Weil "LOS"- ein LANDES-Kennzeichen ist kann es nicht in der Liste des WSV des BUNDES enthalten sein .
Oder andreas herum, der Landkreis Oder-Spree hat kein WSA . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#15
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Zitat:
Nur drei Worte an der richtigen Stelle im §4 würden für Klarheit sorgen: (2) Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Verordnung gelten auch unverwechselbare Unterscheidungszeichen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder, insbesondere: Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#17
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Warum sollte das Fahrzeug Kennzeichen nicht gültig
seien. Es ist ein amtliches Dokument, mit Stempel Unterschrifft und den Daten von Motor und Boot. Das Kennzeichen muß nicht unbedingt von den vorgenannten Stellen ( WSA, DMYV usw.) ausgestellt sein. Bei uns in NRW kannst du das Boot auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf Aussenstelle Mühlheim-Ruhr registrieren. Kennzeichen sieht dann z.B. so aus: "Rhr-123/12" . Auch der Bodensee hat seine eigene Kennzeichnung. Das einzige was dir passieren kann, das die Waspo solche ungewohnten Kennzeichen kontrolliert.
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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#18
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Zitat:
BRB-Kennzeichen ist eher selten ... Ein Zeichen, dass die KFZ-Zulassungsstellen 1. Anlaufpartner in unserer Region sind. Wolfgang PS: In BRB ticken die Uhren sowieso anders ...
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#19
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Zitat:
Auf Bundeswasserstraßen gilt nun mal Bundesrecht. Bezüglich der Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen ist das einzig die KlFzKV. In dieser Verordnung steht es aber definitiv NICHT, dass die von den Ländern ausgestellten Kennzeichen auf den Bundeswasserstraßen anerkannt werden. Es werden nur Kennzeichen nach Bundesrecht aufgezählt und als amtlich anerkannt nur DMYV, DSV und ADAC genannt. Das sind die Fakten. Trotzdem ist es bürgerfreundlich und gut und ich habe auch nichts dagegen, dass die Landes-Kennzeichen auf den Bundeswasserstraßen ANERKANNT werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#20
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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Zitat:
da hatte ich mein Kennzeichen auch beantragt . Ohne danach gefragt zu haben bekam ich ein Wunschkennzeichen , glaube ja nicht das DU-MU 62 , Initialen meines Nach und Vornamens und mein Gebutsdatum Zufall sind Gruß Udo |
#22
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, ja, Lutz, unsere heimliche "Nationalhymne" ... Sollte man schmunzelnd zur Kenntnis nehmen .
Trennung Aber HIER ist mal - sozusagen von hoher Stelle - auf die Rechtmäßigkeit der Vergabe von Kennzeichen durch die Landratsämter verwiesen. Wolfgang, der Brandenburger
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#23
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Bleibt die Frage, warum die "hohe Stelle" nicht ins Gesetz schreibt
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Lutz, vor lauter Beschäftigung mit unnützen Gesetzen werden die nicht nachkommen ...
Wichtig wäre nur, dass die kontrollierenden "Organe" Kenntnis haben und es eben nicht monieren. Hat ja nichts mit tolerieren eines unklaren Zustandes zu tun, sondern mit Akzeptanz eines rechtlich (?) sauberen Zustandes. Liegt also sozusagen nicht im "Gutdünken" der WaPo ... Ansonsten ist es in D - übertrieben dargestellt - so, dass Du schon mit dem ersten Schritt früh aus dem Hause wahrscheinlich gegen irgendwas verstoßen hast . |
#25
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Zitat:
Schau mal hier rein: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...hen/index.html
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas |
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