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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.04.2005, 20:27
moin2000 moin2000 ist offline
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Standard Boot im Schlepp

Hallo Gemeinde,

ich habe vor, demnächst an/auf der Schlei zu angeln. In Ermangelung von Sitz/Stehkapazität, will ein Kollege mit seinem kl. Banaboot sich schleppen lassen. Strecke ca. 5 km.

Ist das zulässig, oder analog zum Strassenverkehr nur im Notfall gestattet? Ist es ein Unterschied, ob das geschleppte Boot Besatzung hat oder nicht? Darf ich es als Rettungboot deklarieren und ev. deshalb schleppen?

Sicher hab´ ich das mal während meiner Führerscheinstunden schonmal gehört, aber leider habe ich zwei Ohren (in das eine hinein und zum anderen ...).



.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´)
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  #2  
Alt 10.04.2005, 20:35
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Superpapa Superpapa ist offline
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Solange das zu schleppende Boot nicht führerscheinpflichtig ist, kann es ohne Führerschein auch geschleppt werden. Aber gleich kommen bestimmt noch Experten mit Gesetzestexten, um meinen persönlichen Kenntnisstand zu untermauern
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  #3  
Alt 10.04.2005, 20:39
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Boote kannst Du schleppen bis der Arzt kommt.
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  #4  
Alt 10.04.2005, 20:47
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eben, wird halt ein schleppverband draus
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  #5  
Alt 10.04.2005, 23:00
moin2000 moin2000 ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Boote kannst Du schleppen bis der Arzt kommt.
genau das wollte ich eigentlich vermeiden.

Wie muss ich mich denn kennzeichnen, ich meine so als Schleppverband? Soetwas sieht sicher sehr ungewöhnlich (bescheiden) aus, "kleines Boot schleppt noch kleineres Boot".
.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´)
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  #6  
Alt 10.04.2005, 23:18
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RAlf,

ich schleppe mein Schlauchboot immer ohne Kennzeichnung
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  #7  
Alt 11.04.2005, 07:45
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JCM JCM ist offline
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Zitat:
Zitat von moin2000
Zitat:
Zitat von Cyrus
Boote kannst Du schleppen bis der Arzt kommt.
genau das wollte ich eigentlich vermeiden.

Wie muss ich mich denn kennzeichnen, ich meine so als Schleppverband? Soetwas sieht sicher sehr ungewöhnlich (bescheiden) aus, "kleines Boot schleppt noch kleineres Boot".
.

also, der Bootsführer im geschleppten Boot muß auf jeden Fall einen von diesen Rot-weiß gestreiften Kegeln die auf Baustellen rumstehen auf dem Kopf tragen und dazu bei Annäherung eines anderen Fahrzeugs laut rufen "VORSICHT, ICH WERDE GESCHLEPPT"

noch eine Frage: wann wollt ihr auf der Schlei angeln? Ich bin dann mit der Kamera da

Grüße Jan
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  #8  
Alt 11.04.2005, 19:42
moin2000 moin2000 ist offline
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Verrate ich nicht, ist mir schon peinlich genug

Aber noch ´ne Frage. Wenn ich mich zum ankern entschliesse, das "Beiboot" an der Leine hängt, reicht mein Ankerball aus um die Situation zu kennzeichnen? Oder darf ein Schleppverband vielleicht garnicht ankern?
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´)
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  #9  
Alt 11.04.2005, 20:01
avivendi avivendi ist offline
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nein reicht nicht, auf dem geschleppten muss ein zweiter ball, mindestens einen meter höher als das schleppende boot angebracht sein.
ausserdem nach seeschstro /kvr müssen, da der schlepp/ankerverband länger als 7m ist, die für diese zwecke vorgeschriebenen lichter bzw sichtzeichen (manöverbehindert) geführt werden. bei schlechter sicht die entsprechenden schallsignale, wobei ein nicht zugelassener schallgebender körper in diesem fall als ausreichend anerkannt wird. natürlich müssen ausreichende sicherheitseinrichtungen den schleppgasten ausgehändigt werden, deren prüfung nicht länger als 2 jahre zurückliegt.
beim schleppen ist natürlich auf die zu berücksichtigende höchstgeschwindigkeit über grund zu achten. die mindestgeschwindigkeit (am ufer angegeben) darf nicht unterschritten werden.
des weiteren muss die uneingeschränkte kommunikation zwischen schlepper und geschlepptem unter allen umständen sichergestellt sein, in diesen fällen gilt ein ukw handy als ausreichend, sofern die entsprechenden patente (src z.b.) vorgelegt werden kann. bei diesen patenten sollte das passbild des inhaber die masse 38X45mm nicht unterschreiten,da sonst ein ordnungsgemässer betrieb nicht gewährleistet werden kann.
sollte aber aufgrund besonderer umstände erforderlich sein (hitze), den schleppverband über eine dem verband aussen angebrachte ausstiegvorrichtung zu verlassen (z.b. verlängerte badeleiter mit gültigem bauartnachweis und ce-norm) ist die taucherflagge ersatzweise am flaggenstock zu setzen, der eine projezierte länge von nicht weniger als 650mm bei einem schleppverband über 7m haben soll.
bei unwohlsein (seuchen, skorbut o.ä.) ist, bis ein auf grund seiner ausbildung zugelassener marinearzt (ersatzweise notarzt) hinzugezogen wurde, die flagge "Q" zu setzen. diese auf dem boot, auf welchem das unwohlsein zuerst auftrat.
ansonsten kannst du aber deinen schlepp fröhlich und unbeschwert angehen!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen....
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  #10  
Alt 11.04.2005, 20:11
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und das ist nur die erste Seite der EU- Richtlinie.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #11  
Alt 11.04.2005, 20:17
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Zitat:
Zitat von avivendi
nein reicht nicht, auf dem geschleppten muss ein zweiter ball, mindestens einen meter höher als das schleppende boot angebracht sein.
.............
Axel,
du hast aber wirklich das WICHTIGSTE nicht aufgeführt
Als SCHLEPPER muss ich das Schengener Durchführungsübereinkommen
unterschrieben haben, sonst ist man kein SCHLEPPER

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #12  
Alt 11.04.2005, 20:18
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Nicht vergessen, daß die Geschwindigkeit des Schleppverbandes die Rumpfgeschwindigkeit des geschleppten Fahrzeugs nur nachts und bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m unterschreiten darf.
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HOR

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  #13  
Alt 11.04.2005, 20:34
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So, jetzt habt Ihr mich geschafft.
Vielleicht sollte ich doch lieber in den nächsten Fischladen gehen? Nur da bekommt man als Antwort die zu zahlende Summe gesagt. Hier im Forum, ist es schon viel interessanter.
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  #14  
Alt 11.04.2005, 20:35
avivendi avivendi ist offline
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@uwe:

mist, ich wusste, ich habe was vergessen. danke für den tip!
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  #15  
Alt 11.04.2005, 20:38
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Zitat:
Zitat von moin2000
So, jetzt habt Ihr mich geschafft.
Vielleicht sollte ich doch lieber in den nächsten Fischladen gehen? Nur da bekommt man als Antwort die zu zahlende Summe gesagt. Hier im Forum, ist es schon viel interessanter.
.
klar kriegst du da die summe gesagt: nach wahl in euro, englische pfund unter berücksichtigung der 30jährigen übergangszeit, dänischen kronen, mit denen man die duschautomaten, nicht aber die parkuhr füttern kann.... aber ansonsten´,viel freude im fischladen!
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  #16  
Alt 11.04.2005, 20:40
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Superpapa Superpapa ist offline
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Wieso verschei...ert Ihr den Ärmsten so? Die Frage nach der Ankerboje beantworte ich dann eben: Meines Wissens gibt es kein Ankerbojenausbringungsgesetz. Man macht das nur, damit die Motorbootfahrer sich vorstellen können, daß die Ankerleine am Wassereintritt nicht senkrecht nach unten abknickt.
Im Sinne einer guten Seemannschaft wählt man die Ankerleinenlänge und -gewichte so, daß auch bei Wetteränderungen keine Gefahr vom Schiff(bzw. Schiffsverband) ausgeht.
Im Fischladen mußt Du Dir den Fisch zuwerfen lassen, damit Du sagen kannst: "selbst gefangen"
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  #17  
Alt 11.04.2005, 20:59
moin2000 moin2000 ist offline
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@Superpapa,

keine Sorge, ich fühle mich nicht versch... Die Antworten sind schon ganz nach meinem Geschmack. Die Frage ist zwar ernstgemeint, aber ich war mir der Komik der Geschichte von vornherein bewusst.

Also macht nur weiter so. Ich werde schon sehen was Ihr davon habt )

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