#1
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Trailerfrage Niederlande
Moin Foristi!
Werde übermorgen mein Schiffchen per Trailer von Heeg/Friesland nach Flensburg schaffen. Nu tauchte die Frage auf, ob und wenn ja wie weit der Mast nach hinten über den Anhänger überstehen darf. Wisst Ihr da was zu den niederländischen Regularien? Und zu einer eventuellen Kennzeichnungspflicht (rotes Schild oder so)? Danke für Eure Hilfe, Markus |
#2
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Zu kompliziert zu übersetzen und weiss auch nicht ob die Regel auch für Deutsche Kfz gelten. Solche regel sind oft abhängich von ursprung land.
Am besten fragen sie die ADAC
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#3
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Eigentlich ganz einfach:
Nimm das Maß von den Rückleuchten des Trailers bis zum hintersten Punkt. Ist es bis zu einem Meter, ist alles ok, Gute Reise! Ist es größer, muss dieser letzte - also hinterste Punkt - tagsüber mit einer roten Fahne/Flagge und nachts mit einem aktiven roten Licht gekennzeichnet werden. Dazu kommen die mittlerweile europäischen Maximal-Maße für reguläre Kraftfahrzeuge: Die Länge dürfte eher kein Thema sein, sie beträgt 18 m über den Zug. Die Breite (ohne Aussenspiegel) darf max. 2,55m betragen, und die Höhe 4,00m. Drunter? Alles ok! Drüber? Viel Spaß beim Beantragen der Schwertransport-Genehmigung... ;)
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg
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#4
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Hallo Jörg!
Das krieg ich so alles gebacken. Super, vielen Dank!!! Achja, und auch Dir @RobG NL danke für Deine Nachricht - der Anruf beim ADAC hat sich ja erledigt. Schönen Abend Euch allen, Markus
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#5
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Moin!
Nur kurze Rückmeldung: Gestern die alte Dame geholt - alles schick, Mast stand hinter den Rückleuchten nur knappe 30 cm über. Der Rest war eh kein Thema. Und nächste Woche gehtse ins Wasser ... Schönes Wochenende, Markus |
#6
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Dann wünsche ich viel Freude mit dem Boot.
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg |
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