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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Gasanlagenprüfung nicht überall Pflicht?
Hallo Forum,
hab gerade in Berlin die obligatorische 2-jährige Gasanlagenprüfung machen lassen. Zu meinem Erstaunen sagte dann der "Gasmann", dass die Pflicht zu diesen Prüfungen Ländersache ist, in Berlin z.B. wäre sie freiwillig, in Brandenburg aber Pflicht und würde kontrolliert - aber nur auf Landeswasserstraßen! Auf Bundeswasserstraßen dürften Boote auch ohne gültige Prüf-Plakette unterwegs sein. Was ist das?? Stimmt das, und habt ihr Erfahrungen damit? |
#2
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Genau so ist es wohl!
Allerdings können auch Hafenbetreiber eine Gasprüfung verlangen! Steht gelegentlich in den Pachtverträgen der Dauerlieger! Daher sollte man sich schon vor Urlaubsantritt mal schlau machen ,in welchen Regionen eine Gasprüfung erforderlich ist!-oder gleich die Anlage abnehmen lassen!-was eigentlich zur Pflicht werden sollte! Finde es schon manchmal seltsam, wenn Leute viele tausend € fürs Boot ausgeben und an der Gasprüfung für 30-40€ sparen wollen-ist ähnlich wie mit den telefonieren im Auto!-die fettesten Schleudern fahren ,aber kein Geld für nee Freisprecheinrichtung!-und dann noch zu dämlich mit einer Hand zu fahren!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben Geändert von bootsmann (26.04.2012 um 17:16 Uhr)
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#3
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Zitat:
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Gruß Heiner vom "unteren Oberrhein" |
#4
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Zitat:
Eine regelmäßige Prüfung verhindert z.B.auch ,dass das Ablaufdatum bei Gasanschlußschläuchen und Druckreglern überprüft und eingehalten wird. Von Schottdurchführungen,Scheuerstellen,rostenden Bauteilen aus dem Campingsektor u.s.w mal ganz zu schweigen. Daher ist dein Vergleich völlig aus der Luft gegriffen! Übrigens wird bei einer Kaminprüfung einiges mehr geprüft !-auch bei einer Gasheizung!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben Geändert von bootsmann (26.04.2012 um 23:57 Uhr) |
#5
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Hallo blue marlin 2,
das stimmt soweit, in einigen Gegenden wird auch vom Hafenbetreiber verlangt, das die Gasprüfung i.O. ist, sonst gibt es keinen Liegeplatz
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#6
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Hallo,
vergesst nicht den Versicherungsschutz. Wenn es mal knallt und die Anlage hat keinen TÜV, wer bezahlt? TÜV Bescheinigung nicht auf dem Boot aufheben " verbrennt mit " wenns so weit kommen sollte. mfg Kurt |
#7
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Keine Gasprüfung, kein Versicherungsschutz.
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#8
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Zitat:
Gasheizungen sind besonders gefährlich da Du das Abgas u.U. überhaupt nicht bemerkst. Und aus eigenem Erlebnis (Kamin akut verstopft durch Rußplatte) kann ich sagen, daß einige Menschen eine CO-Vergiftung nicht erkennen. In meinem Fall hatte eine Person bereits 3 Tage Übelkeit und schob dies auf eine Magenverstimmung. Als ich die Wohnung betrat, ganz leichten Rauchgeruch (Holz/Ölheizung) wahrnahm und keine 2 Stunden später Kopfschmerzen bekam, räumte ich sofort die Bude. Beteiligte Personen beschwerten sich darüber, als aber der Kaminkehrer mit aktiviertem Meßgerät (vor dem Haus aktiviert und kalibriert!!) die Wohnung betrat, schlug dieses sofort an!!!!
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#9
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Also das stimmt so nicht ganz. Wenn einmal die Gasanlage abgenommen worden ist muß Sie alle 2 Jahre abgenommen werden, wenn nicht braucht man es nicht. Aber ganz klar keine Abnahme kein Versicherungsschutz.
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#10
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dieses Thema wird immer gern genommen und mit den abenteuerlichsten Vermutungen ausgeschmückt. Ich muss gerade meine Heizung austauschen und habe mich ein wenig schlau gemacht. Du hast mit deinen Annahmen 100% recht. Es gibt gar keine offizielle Prüfplakette wie beim WoMo, hier kann sich jeder, der ein Druckprüfgerät halten kann, was buntes einfallen lassen. Wichtig ist, dass die Geräte eine Typzulassung für Boote haben, das ist beileibe nicht immer der Fall. So spart sich z.B. Truma 55k€ für die Zulassung ihrer Combi-Geräte, auf Booten geht nur Heizung und Boiler extra. Druckminderer von 50 auf 30 mbar dürfen auch nicht eingebaut werden! Das mit der Versicherung ist Quatsch. Entweder es steht in den Bedingungen drin oder nicht. Sonst könnte die ja hinterher auch verlangen, dass ich einen Schwimmfähigkeitsnachweis habe . Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#11
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Moin
Und der Versicherungsschutz ist das Eine,wenn jemand durch einen Fehler an einer Gasanlage(oft ist die eigene Familie betroffen)zu schaden kommt kann man sich für die paar gesparten Euro auch keinen Trost kaufen. Auf booten die ja im gegensatz zu den meisten Häusern ständig in bewegung sind halte ich schon zwei Jahre für viel zu lang.Jeder Skipper der eine Gasanlage hat sollte wenigstens immer ein Lecksuchspray an Bord haben und nach jedem Flaschenwechsel mindestens den Teil der Anlage überprüfen an dem gerüttelt wurde. gruss hein
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#12
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Auf brandenburger Landesgewässern sind 3 Jahre vorgeschrieben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#13
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Ansonsten prima geraten ! Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#14
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Also, wenn man eine Gasanlage nicht beachtet, wartet, kontrolliert, ist das in meinen Augen Leichtsinn.
Ob man dazu einen "Sachverständigen" aller 3 Jahre ins Boot schleppt, ändert nichts wesentliches daran. Selber regelmäßig, und nicht nur aller x Jahre, nach dem Rechten zu sehen, bringt mehr, als jede Phantasieplakette. Wer zu blöd ist, abgelaufene Daten, brüchige oder poröse Schläuche, rostende klappernde Rohre zu erkennen, dem ist nicht zu helfen - der sollte sich aber in wesentlich kürzeren Zeitabständen ne bunte Plakette holen. Für alle anderen ists Geldschneiderei und Bürokratenfutterr jedoch kein Sicherheitsgewinn. Übrigens den Druckminderer vor der Zeit zu erneuern ist kein Fehler, diese olle Membran ist mir vor Jahrzehnten mal weggerostet - war ein interessantes Erlebnis mit Action-Charakter beim Frühstückskaffeekochen! Gruß Michael |
#15
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Wenn ich eine hätte würde ich Sie prüfen lassen.
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Grüße Michael |
#16
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Hi Leute,
hat jemand eine Ahnung wie das in Holland aussieht??? Ist es da Pflicht??? Ich frage nur aus Neugierde, ich lasse das alle 2 Jahre machen. Gruß Achim |
#17
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Hier dürfen nur Materialien verwendet werden,die nichtrostend sind! Edelstahl,Kupfer,Messing! Würde daher doch mal einen Fachmann ran lassen!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#18
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Ich habe schon öfter steinzeitliche Anlagen gesehen.... Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#19
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Hallo,
nochmal zur "Gasprüfung": Dieses leidige Thema ist ja schon oft diskutiert worden. Ich habe mein Schiff seit Jahren dauerhaft in Frankreich liegen. Dort ist dieses Thema "Gasprüfung" unbekannt. Ich müßte folglich einen "Gasprüfer" aus Deutschland "einfliegen" lassen, um diese Prüfung vornehmen zu lassen - oder ich mache sie zu meiner Sicherheit selbst und vermerke dies in meinem Logbuch. Mir ist nicht bekannt, daß in Frankreich öfter "Gasexplosionen" auftreten als bei uns. Man sollte also die Kirche im Dorf lassen.
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Gruß Heiner vom "unteren Oberrhein" |
#20
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Hallo,
eigendlich Schade... wenn einen die eigene Sicherheit keine 20€ in Jahr Wert ist. Ich habe zwar nicht die G608, aber mache seit vielen Jahren die G607 Prüfungen. Prüfung heisst bei mir.... nicht bloss eine Bunte Plakette Verkaufen. Ich diesen Jahren habe ich schon vieles, Abenteuerliches gesehen und gefunden. Gerade bei den Leuten... die selbsternannte Allesmacher sind... und auch alles Kennen/Können/Erkennen. Gruss Robert
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#21
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Zitat:
1. einen "Gasprüfer" zu meinem Liegeplatz in Frankreich einfliegen zu lassen, oder 2, mein Schiff zur"Gasprüfung" nach Deutschland zu fahren. Das wären immerhin ca. 200 Schleusen für eine farce, wenn man weiß, was eine "farce" ist.
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Gruß Heiner vom "unteren Oberrhein" |
#22
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#23
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Der Ausdruck "Quatsch" ist für eine sachdienliche Diskussion wenig hilfreich und zeigt nur, wie "Gasprüfer" denken !!
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Gruß Heiner vom "unteren Oberrhein"
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#24
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Zitat:
Sicherlich gibt es schwarze Schafe bei den "Sachkundigen"! aber die gibt es ebenso in allen anderen Berufen! Einige "Gasanlagen" ,die ich bei den Prüfungen vorgefunden habe,würde ich heute unter dem Begriff "Selbstmordvorbereitung" einordnen! Da wird das komplette Material vom Campingfritzen gekauft-(Stahlrohr,verzinkte Verschraubungen,falsche Schläuche,falsche Druckregler und Kabelbinder als Rohrhalter!) und selber zusammengefriegelt und dann wundern die "Experten" sich, wenn ich denen die Plakette verweigere
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#25
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Zitat:
Und für alle, die gottseidank keine "Gasprüfer" brauchen können/wollen: Selbstprüfung: Maßstab ist das blaue Abnahmeheft der Erstprüfung. Also: Sichtkontrolle aller Komponenten, Sind alle Geräte innerhalb des Gebrauchzeitraumes ? Korrosion ? Festigkeitskontrolle - Rütteltest Dichtigkeitstest mit angebautem Druckminderer Wenn 1 h bei abgedrehter Flasche kein Druckabfall vorkommt - dann OK -kann man regelmäßig machen. Flamme ausblasen oder Abgasrohr zuhalten. Wenn gaszufuhr autom. durch Zündsicherung unterbrochen wird - dann OK Prüfung mit Blasen-Spray. Und zu guter Letzt, einen Gaswächter einbauen und regelmäßig mit Gasfeuerzeug testen. Mehr geht nicht. Wenn man diese Prüfung dann auch noch ins Logbuch einträgt, hat man schon den Nachweis erbracht, daß man nicht grob fahrlässig handelt. Einen "Gasprüfer" braucht man nicht mehr. Basta !
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Gruß Heiner vom "unteren Oberrhein" |
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