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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Fähre rammt Segelboot ...
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#2
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Geil. Einfach geil... was soll man dazu sagen?
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#3
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Immer die blöden Segler.... dürfen die eigentlich alles?
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#4
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Wieso darf einer weiter fahren, der gerade durch einen vorsätzlich verursachten
Unfall mit Personenschaden (eigentlich) seinen Führerschein verloren hat.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#5
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Das ist garnicht so weit hergeholt, finde ich.
Der Sechler hat ja anscheinend nichtmal ein Paddel dabei gehabt...
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#6
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Anzeige wegen versuchten Totschlags wäre hier angebracht. Dann käme die Staatsanwaltschaft auf Touren!
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Gruß Ewald
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#7
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Die Lampe kriegt der Sechler...
Zitat:
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#8
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Kapitän den Kurs halten muss, wenn er damit einen anderen vorsätzlich gefährdet. Hier müßte ganz klar nachgewiesen werden, dass eine Kursänderung wirklich andere in Gefahr gebracht hätte.
Auch eine Betriebsanweisung kann nicht richtige sein, wenn diese Menschenleben aufs Spiel setzt! Das wäre ja noch schöner wie schön, wenn demnächst auch Linienbusse - wohlmöglich noch auf Grundlage einer Betriebsanweisung oder weil Linienbusse grundsätzlioch Vorfahrt haben - auf ein Auto, dass im Verkehr liegen geblieben ist, draufhalten können. Für mich ganz klar: es war nachdem, was im Bericht steht, Vorsatz. Dies hat nichts mit Vorfahrt zu tun, denn der Segler ist ja anscheinend nicht in der Lage gewesen zu fahren. Auch wenn es ein grundsätzliches Segelverbot in der Fahrrinne der Berufsschifffahrt geben würde, kann doch ein Kapitän nicht drauf halten. Mit was für einer menschlichen Eigenschaft der Schiffsführers haben wir es da zu tun??? H Wenn das nicht zu Bestrafung führt, was dann!!??? Unglaublich !! Chris Geändert von WhiteShark225 (30.04.2012 um 18:01 Uhr) |
#9
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Zitat:
Aber stell Dir mal den anderen Fall vor, das etwa ein Kriedefelsen mit Maschinenschaden, oder ein Verdränger mit 10 t +, vor, den paddelt man auch nicht so mal eben zur Seite. Maschinenbackup ist bei denen auch oft Fehlanzeige. Höchstens das der Kreidefelsenmann den Fährmann, noch vor dem rettenden Sprung, von der Fly aus auf Augenhöhe verfluchen könnte. Moppeds könnten also genau so liegen bleiben, fragt sich nur ob der Fährmann auch in einen Stahlverdränger mit Vorsatz oder auf schwachsinnige Anweisung hin reingelaufen wäre. Oder in einen großen teuren Plastikkreidefelsen.
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Gruß Kai |
#10
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Jeder Bootsführer ist verpflichtet einen Zusammenstoß zu verhindern. Dafür gibt es nun mal das "Manöver des letzten Augenblicks".
Unglaublich und der darf noch weiterfahren !!!
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Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb. |
#11
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DA gebe ich Dir Recht!!!! Auch wenn ich das Verhalten des Seglers auch für Kacke halte. Was macht er im Fahrwasser ohne jegliche Notausrüstung sprich Paddel, Aussenborder... Kein Funk keine Flagge...
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#12
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Mag alles sein, aber wie ich das verstanden habe, wurde der Kapitain auf die Notlage des Seglers hingewiesen und fährt den dann trotzdem über den Haufen. Wo sind wir denn???
Wer sein Fahrgebiet kennt und sieht das kein Wind ist kann seinen Kurz frühzeitig etwas anpassen und fährt dann automatisch ein paar Meter dran vorbei ohne einen zu gefährden.
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Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
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#13
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Also ich denke das den Kapitän wenig interessiert ob Wind ist oder nicht. Ich will hier aber auch keine Diskussion Segler anstreben..... Fakt ist, das er nicht hätte drauf halten dürfen. Er hätte mit Sicherheit auch auf einen motorisierten Kahn drauf gehalten. Es sind halt Idioten die ihr Recht auskosten und dann Menschenleben in Gefahr bringen und nicht mal bestraft werden.
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#14
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Zitat:
und falls nicht muss man eben tunlichst zu sehen nicht in das Fahrwasser eines Fahrzeuges zu geraten was nicht ausweichen kann/darf. Die Fähre hat lt. Artikel rechtzeitig Signal gegeben und versucht aufzustoppen, also gehe ich einfach mal davon aus dass ein Umfahren nicht möglich war denn dies wäre sicher einfacher gewesen als volle Kraft zurück zu geben. Aber ich war nicht dabei - Kaffeesatzleserei… Ich kenne das jedoch sehr gut von meinem Revier, so ein 300m Pott auf der schmalen Elbe hat null Chance zu reagieren, deshalb hängt man dort auch nicht im Fahrwasser rum - ohne Backup gleich zweimal nicht und wenn doch spielt man halt auf eigenes Risiko…
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#15
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Zitatauszug:
Nach Angaben der Augenzeugin hätten die anderen Führer der Privatboote auf den Fährkapitän eingeredet, dass er doch nicht draufhalten könne, er habe doch gesehen, dass der Segler nicht von der Stelle komme! Eigentlich kann man sich jeden Kommentar sparen! -und sowas kutschiert Menschen durch die Gegend!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#16
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Zitat:
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Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
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#17
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Genaue Länge: 36,36 m
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#18
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Daß ein so kleines Fährboot (klein im Vergleich zu dem oben genannten 300m -Schiff) in einem übersichtlichen Gewässer nicht ausweichen kann, halte ich für sehr fraglich. Daß er nicht darf - Verstoß gegen die Menschenrechte! Es gibt keinen Grund jemand überzumangeln, der - aus welchem Grund auch immer - nicht ausweicht!
Es gibt da auch noch den "Paragraph 1" Und daß gegen den Segler ermittelt wird ist Formsache. Er ist nicht ausgewichen, obwohl er mußte. Warten wir die Ermittlungen ab.
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Gruß Ewald
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#19
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#20
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#21
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Alter Fragenkatalog zum Binnenschein, Frage Nr. 5 Man könnte auch Frage Nr. 16 heranziehen. Bei einem zusammenstoß könnte die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen nicht gewährleistet sein.
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Gruß Ewald |
#22
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Also doch nicht §1 Ich dachte schon ich hätte was verlernt
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#23
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Nirgends, das war ein Vergleich aus seinem Revier.
Auf der Elbe hat man mit 300 m -logisch- keine Chance auf Ausweichfaxen. In dem speziellen Fährmannfall schien aber ein frühere Reaktion mögliuch gewesen. Im Grunde haue ich vor Berufern auch lieber ab, aber wenn ich das nicht kann und dann quasi mit Vorsatz übermangelt werde, würde ich wohl auch sparsam gucken
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Gruß Kai
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#24
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Zitat:
Genau auf den Punkt getroffen!!! So jemand gehört nicht dahin, wo er war. Und er braucht für das, was er getan hat, ein Strafe, damit er das nächste mal darüber gründlicher nachdenkt, was in so einer Situation zu tun ist! |
#25
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Zitat:
"... hätten die anderen Führer der Privatboote auf den Fährkapitän eingeredet ..." muss genauer erklärt werden. Ansonsten ist der Fall echt eine Frechheit. Berufsschifffahrt hin oder her. Solche Typen müssen ein Berufsverbot bekommen. Die Lichterfelde ist berüchtigt. Die BVG sollte den Schiffsführer entlassen. Mit dem Paddel hätte der Segler nicht mehr viel ausrichten können. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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