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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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SKS bei Überschreitung der 3SM-Grenze?
Im Chartervertrag eines von mir gecharterten Bootes stand, daß sich das Fahrgebiet auf die gesamte Ostsee innerhalb 3sm von der Küste erstreckt.
Auf Nachfrage sagte mir der Vercharterer, daß dies darauf zurückzuführen ist, weil es sich um ein Kategorie-C-Boot handelt und man ab 3sm Leuchtraketen mitführen muß und somit den Pyro-Schein braucht. Auch war kein Funk an Bord. Dies alles ist nachvollziehbar. Ein anderer Charterer behauptete aber, daß man bei Fahrten >3sm von der Küste entfernt den SKS bräuchte. Dies ist aber doch Unsinn, den mit dem SBF See darf ich überall fahren. Und ab 3sm braucht man ja eigentlich gar keinen Führerschein mehr. Es mag sein, daß Leuchtraketen und Funk ab einer gewissen Distanz zur Küste vorgeschrieben sind, aber doch keine höheren Führerscheine, oder? Zumindest im nicht-gewerblichen Bereich. Sehe ich das richtig? |
#2
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Zitat:
Hat dieser Chaterer noch zufällig eine Fahrschule dabei? Mit dem SBF See kannst du fahren soweit dein Sprit reicht und wenn du über den Teich kommst, hattest du einen großen Tank Das mit dem Funk und den Leuchtraketen steht auf einem anderen Blatt. Die hätte ich schon aus meinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis dabei.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#3
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So weit ich weiß kann ich mit dem SBS rechtlich eigentlich alles im privaten Bereich fahren (auf See). Was in Versicherungsverträgen steht, steht auf einem anderen Blatt. Hinzu kommt die seemännische Sorgfaltspflicht!
Zu deinem anderen Beitrag mit dem Charterboot: ich habe die Beiträge nur überflogen....sag mal...was für ein Boot charterst du? Gerade bei der Navigation ist der Unterschied für den Stoff bei SBS und SKS doch sehr groß. Ich werde mit meiner Lebensgefährtin noch dieses oder spätestens nächstes Jahr den SKS machen SBS und SRC bzw. UBI haben wir beide schon. Allerdings würd ich mich nicht "trauen" mit meinen jetzt schon halb vergessenen wissen in der Ostsee auf nem Charterboot ohne "kundigen" Skipper oder auch Crewmitglied einen größeren Törn zu fahren. Selbst nach Bestehen des SKS werden wir zumindest noch eine Woche unter sachkundiger Anleitung als Crewmitglieder einen "Schlechtwetter Törn" mitmachen. Und dann fühle ich mich eigentlich erst in der Lage selbst ein verantwortungsvoller Skipper zu sein. Da ist mir mein Respekt über die See und das Wetter viel zu groß. Und......erst recht wenn meine Kinder mit dabei sind.... |
#4
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Wo Du privat mit dem eigenen (Kategorie C) Boot fährst ist völlig Banane und mehr als den SBF-See brauchst Du dafür auch nicht . (ja, ich weiß - im Fall der Fälle und Versicherungsschutz usw.)
Sobald Du aber Charterst kommt die SeeSpbootV ins Spiel . Im §12 heißt es: (2) Mieter und Bootsführer haben dafür zu sorgen, dass 2. die in dem Bootszeugnis angegebenen Fahrtgrenzen nicht überschritten und die erteilten Auflagen eingehalten werden, 3. die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord ist, Der Blick in das Bootszeugnis gibt dann Aufschluss über das Fahrtgebiet und die erforderliche Ausrüstung. So ganz Unrecht hat der Vermieter also nicht . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#5
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#6
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Zitat:
Ein sehr schönes Boot, hat mir gut gefallen. Zitat:
Ich hab mir jedenfalls getraut, von der Flensburger Förde bis ins dänische Sonderborg zu fahren und es ist alles gut gelaufen. Wenn man Seekarten lesen und mit dem Kartenplotter umgehen kann sowie die wichtigsten Seezeichen (v.a. Gefahrenzeichen) kennt, dann sehe ich kein Problem darin, sowas zu machen, auch wenn man "nur" den SBF See und nicht den SKS hat. Zitat:
Aber es war ja ein anderer Mieter des Bootes, der das mit dem SKS behauptet hat. |
#7
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#8
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Zitat:
Also von jemandem, der genauso wie ich ein Boot gechartert hat. Ich traf ihn zufällig im Hafen und habe mich mit ihm ein wenig unterhalten. Und da sagte er mir eben das mit dem SKS, was so nicht stimmt. |
#9
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Der SKS ist ein freiwilliger amtlicher Schein, der den früheren verbandseigenen BK-Schein des DSV ersetzt hat. Es gibt kein Fahrtgebiet, für die er vorgeschrieben ist, ob ein Vercharterer dir sein Boot ohne weiteres Befähigungszeugnis als den Sportbootschein See überlässt, ist seine Sache, bzw. die seiner Versicherung,
Siggi |
#10
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Soweit ich weiß ist der SKS eher der Nachfolger des BR-Scheins und er gilt bis 12sm Abstand von der Festlandsküste.
In der westlichen Ostsee also praktisch immer ausreichend. Die zusätzlichen Kenntnisse, die man beim SKS im Fach-Navigation gegenüber dem SBF-See erwirbt, sind beim Chartern eines Motorbootes m.E. eher irrelevant. gruß Friedhelm |
#11
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Hast recht,
Siggi |
#12
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#13
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Zitat:
Andererseits stimmt es schon, daß die allermeisten Charterer nur tags und bei gutem Wetter rausfahren, meist mit Küstensicht und auch keine GPS-Plotter-Defekte haben - also im Prinzip auch ohne jegliche Navigationskenntnisse losfahren könnten. |
#14
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Zitat:
nicht nur die allermeisten Charterer. Auch die allermeisten Eigneryachten. Jörg |
#15
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Die mit dem SBF-See vermittelten/ geprüften Navigationskenntnisse werden als "minderwertig" dargestellt und für eine Segelyacht braucht man nichtmal den SBF-See.
Ich bezweifel, dass nun alle Segler einen SKS haben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Ne die haben alle den SSS
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#17
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@b4skipper:
Zitat:
Von daher dürften SBF-See plus Funkschein die Mindestanforderung für den Charterer sein. Außerdem, so kenne ich das jedenfalls, unterschreibt der Charterer noch, dass er die erforderlichen Kenntnisse, die zum Führen der Yacht nötig sind, besitzt, also unabhängig davon, ob man den SKS oder mehr hat oder nicht. Und zu den erforderlichen Kenntnissen gehören m.E., zumindest bei Segelyachten, definitiv auch Kenntnisse die erst beim SKS-Schein vermittelt werden. |
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