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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Kennzeichnungspflicht
Hallo Ihr Seebären,
habe für meinen Nachbarn mal `ne Frage. Braucht er für sein Schlauchboot mit Elektromotor auf Binnengewässern ein amtl. Kennzeichen? Gruß an ALLE.
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Gruß Horst Wer's nicht probiert, wird's nie erfahren |
#2
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Kommt ganz stark auf die Stärke des Motors an.
Mit den kleinen muß er seinem Boot einen Namen geben, Namen und Anschrift innen innen fest anbringen und gut ist. Die Grenze liegt irgendwo bei 3,5 PS oder so. Edit: Binnengewässer ist ein weiter Begriff. Auf einzelnen Seen mag es andere Bestimmungen geben, ich meinte Binnenwasserstaßen.
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#3
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Hi,eine kurze Zusammenfassung gibt es z.B. hier: http://www.wsa-b.de/service/merkblae...kleinfahrz.pdf Darüber hinaus gibt's noch etliches an Sonderkennzeichen in diversen Naturschutz-/Trinkwasserschutzgebieten (alle haben ein eigenes Nummern-System) die dann auch für die kleinen E-Motoren vorgeschrieben sind.
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MfG Bernd
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