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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.05.2012, 21:28
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
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Standard Fahren ohne Führerschein

Was passiert, wenn man nur einen Binnenschein hat und auf der See erwischt wird?
__________________
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  #2  
Alt 20.05.2012, 21:44
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drave110 drave110 ist offline
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Standard

das interessiert mich auch
__________________

Gruß Dave
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  #3  
Alt 20.05.2012, 21:47
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Da du das Boot nicht führen darfst, dürfen dich die Schupos nicht weiter damit fahren lassen, weil sie, im Falle eine Unglücks, dann mit Schuld sind.

Also muss jemand her, der dein Boot führen darf....das kost schon mal.

Da kommen sicher einige Euro zusammen.....wo wir beim Unglück sind, sollte eins passieren, wird auch die Versicherung mucken....


Gruß
Willy

Geändert von Giligan (21.05.2012 um 04:51 Uhr) Grund: Schreibfehler
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  #4  
Alt 20.05.2012, 21:58
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Was passiert, wenn man nur einen Binnenschein hat und auf der See erwischt wird?

Nix.
Außerhalb der Hoheitsgewässer, wird dich keiner kontrollieren.
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  #5  
Alt 20.05.2012, 22:07
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Was passiert, wenn man nur einen Binnenschein hat und auf der See erwischt wird?
Kostet Geld. Ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat wie beim KFZ.

Weiterfahrt wird untersagt. Wenn die Jungs gut gelaunt sind schleppen sie Dich rein, ansonsten wird ein Skipper angefordert, natürlich kostenpflichtig.
__________________
Gruss Vestus
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  #6  
Alt 20.05.2012, 22:10
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Kostet Geld. Ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat wie beim KFZ.

Weiterfahrt wird untersagt. Wenn die Jungs gut gelaunt sind schleppen sie Dich rein, ansonsten wird ein Skipper angefordert, natürlich kostenpflichtig.

Wer soll den auf SEE kontrollieren? Einen Sportbootsee braucht man nur auf den Seeschiffahrtsstraßen und die liegen innerhalb der Hochheitsgewässer eines Landes.
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  #7  
Alt 20.05.2012, 22:20
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vestus vestus ist offline
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Wir können uns gern über Spitzfindigkeiten austauschen, aber ich interpretiere Panna Frage so: "im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung".

Ansonsten würde die Frage, auch mit dem Hinweis auf den Binnenschein, keinen Sinn ergeben.
__________________
Gruss Vestus
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  #8  
Alt 21.05.2012, 00:09
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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Und wie wird´s im Ausland gehandhabt?
Ich kann mir nicht vorstellen dass die Carabinieri das so locker angehen.

Thomas
__________________
Thomas


Rechnen für den guten Zweck http://www.rechenkraft.net
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  #9  
Alt 21.05.2012, 00:12
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Hohensteinchen Hohensteinchen ist offline
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Ich denke auch, daß das größere Problem letztendlich sein wird, wenn irgendein Unfall o.ä. passiert.
Wahrscheinlich freut sich dann die Versicherung, weil sie eventuell nicht zahlen muß.
__________________
.
.
Herzliche Grüße von Jutta
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  #10  
Alt 21.05.2012, 05:27
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Panna Panna ist offline
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Mir gehts nur um die Frage was es kostet.
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  #11  
Alt 21.05.2012, 06:04
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Mir gehts nur um die Frage was es kostet.
Teurer als der Schein selbst....
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gregor

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  #12  
Alt 21.05.2012, 06:24
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coolibri coolibri ist offline
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Wer ist denn erwischt worden?
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so long, der Thomas...

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  #13  
Alt 21.05.2012, 06:27
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Keiner.Mir gehts nur um nen Bekannten,der kein Seeschein hat.
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  #14  
Alt 21.05.2012, 06:39
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Zahlst Du 31,- € und dann kannst Du es nachlesen

Mal im Ernst, der BVKatBin-See unterliegt offensichtlich der höchstmöglichen Geheimhaltungstufe VDLV, im Netz sind nur Auszüge zu finden.

Gruß Lutz

VDLV = Vor dem Lesen vernichten
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #15  
Alt 21.05.2012, 06:47
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Fahren ohne Sportbootführerschein: 150,- €

Wer auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ohne Fahrerlaubnis ein Sportboot mit einer Motorisierung von mehr als 5 PS führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und wer dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Das passiert leider immer wieder. Nachdem ich in der vergangenen Woche gleich zwei Mal gefragt wurde, wie hoch das Bußgeld ausfallen wird, habe ich mich bei der für die Ostsee zuständigen Bußgeldstelle erkundigt: 150,- € beim ersten Mal. Bei wiederholtem Verstoß steigt nicht nur die Höhe des Bußgelds rapide an, es droht auch eine Führerscheinsperre. Dann darf kein Sportbootführerschein mehr erworben werden.
...das findet man im Netz... Ist aber nichts "gerichtsfestes".
__________________
gregor

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  #16  
Alt 21.05.2012, 07:29
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Bei Ordnungswidrigkeiten haben die Beamten immer Ermessensspielraum, so wie ich es herausgelesen habe, ist fahren ohne Führerschein keine Straftat und die folgen bleiben überschaubar.
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so long, der Thomas...

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  #17  
Alt 21.05.2012, 08:01
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Was die Polizei machen kann ist ersichtlich, aber übersehen wird die zivilrechtliche Seite, denn die Versicherung wird nicht zahlen wollen.

Wer einen großen Haftpflicht-Fremdschaden verursacht sollte sich überlegen ob es besser ist direkt an Bord des sinkenden Schiffs zu bleiben. Kasko sucht immer nach solchen Ablehnungsgründen.
__________________
Andreas
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  #18  
Alt 21.05.2012, 08:11
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
[URL="http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2008/05/16/fahren-ohne-sportbootfuhrerschein-150-e/"]

...das findet man im Netz... Ist aber nichts "gerichtsfestes".
Ja, wenn der Rolf das sagt ...
Außerdem ist der Beitrag vom 16.05.2008, muss nach 4 Jahren also auch nicht mehr aktuell sein.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #19  
Alt 21.05.2012, 08:12
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Baja by Fountain Baja by Fountain ist offline
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Moin,
also ich in Spanien hatte nur den deutschen Binnen und bin zig mal kontrolliert worden.......Da gabs weder fragen noch Probleme. Hatte einfach "Binnen" sauber durchgestrichen.
Warum holt sich Dein Bekannter für seine Auslandsfahrten keinen internationalen Schein? Den hab ich auch und der wird überall anerkannt.
Für mich sogar in DE, da ich dort nicht mehr wohne.
__________________
Mit sonnigen Grüßen

Achim
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  #20  
Alt 21.05.2012, 08:23
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
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Es geht hier um Deutschland. Es ist auch klar, dass kein Versicherungsschutz besteht.Mir gehts nur um die Stafe, die man bekommt.
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  #21  
Alt 21.05.2012, 08:38
Skibbää Skibbää ist offline
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Im Zweifel bei der WaschPo anrufen und die Sache klären!
Oder ausprobieren (lassen)
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  #22  
Alt 21.05.2012, 08:55
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L0B0 L0B0 ist offline
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Hi !

Ich denke der Binnenschein dürfte akut gefährdet sein, falls vorhanden. Das wäre *meine* größte Sorge.

Gruß, Jörg
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  #23  
Alt 21.05.2012, 14:50
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holzwurm holzwurm ist offline
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Falls das auf Problem des führerscheinlosen Kollegen in Burgtiefe auftritt soll er sich einen Seescheininhaber ins Boot nehmen und gut ist.
Dann darf er ja.
__________________
Ich bin nicht blöd.
Ich hab nur soviel Pech beim denken.

Erhard
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  #24  
Alt 21.05.2012, 14:57
inselfan54 inselfan54 ist offline
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277 Danke in 124 Beiträgen
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Achim, das sauber durchstreichen hättest Du Dir ruhig sparen können.
Da es in Spanien keine Differenzierung in Binnen und See gibt, gilt der deutsche Binnenschein dort auch für die See. Ebenso wie die spanischen Scheine, die nur für bestimmte Bootsleistungen und -größen gelten, für Spanier in Deutschland analog zum SBF für alle Bereiche und Boote anerkannt werden.
Hat aber nix mit der Eingangsfrage zu tun.

Gruß Udo
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  #25  
Alt 21.05.2012, 15:12
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Hatten wir schonmal: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=99805

oder im Klartext: aus der deutschen LSchiffV-Tabelle für Verstöße gegen die Landesschifffahrtsverordnung vom 21. Mai 2002 (GVBl. II S. 294)
13 Fahren eines Kleinfahrzeuges oder Sportbootes ohne den Sportbootführerschein -
Binnen § 8 Abs. 5 Jederm Nr. 4 nein 100-500€

Mit Gefährdung wird das Bußgeld verdoppelt.


wissenswertes auszugsweise, wenn auch nicht zum Fahren ohne Führerschein, gibt es in den häufig veröffentlichten Auszügen:
des Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen
(BVKatBin-See)

siehe hier: http://www.bortfeldt.eu/bussgeld.htm
__________________

Gruß Heinz,



Geändert von jugofahrer (21.05.2012 um 15:33 Uhr)
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