|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Motor eintragen - Zwang?
Hallo,
ich habe mal eine "rechtliche" Frage. Muss ich eigentlich meinen Motor zwingend in meine "Zulassung" für mein Boot eintragen lassen? Oder genügt es, einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag o.Ä.) mitzuführen? Dank Euch |
#2
|
||||
|
||||
Moin,
bei der Erstausstellung wird es wohl erforderlich sein. Nach neuesten Gerüchten ist ein Motortausch nicht mehr meldepflichtig, da es eine Bootsregistrierung ist und keine Motorregistrierung. Im Zweifelsfall einfach bei einem WSA anrufen. Bei Auslandsfahrten würde ich aber auf Nummer sicher, was bei uns gilt muss nicht zwingend auch woanders Bestand haben.
__________________
Gruss Vestus |
#3
|
||||
|
||||
Beim ADAC schon...
__________________
Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
|
#4
|
||||
|
||||
Kommt einfach auch auf das Revier an, zB spielt der Motor am Bodensee schon eine Rolle...
|
#5
|
||||
|
||||
Wenn man sich beim WSA in HL anmeldet, wird der Bootspass nach den persönlichen, mündlichen Angaben ausgestellt
Es scheint wirklich sehr unterschiedlich ab zu laufen
__________________
Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#6
|
||||
|
||||
Ich durfte 20 Euronen an die Potsdamer Waschpo zahlen, wegen einer Probefahrt mit einem neuen noch nicht eingetragenden AB zahlen
Ist aber schon 5 Jahre her. PS: Kaufvertrag hatte ich der Waschpo gezeigt....
__________________
MfG der Carsten wenn du nicht weisst, wohin Du fahren willst,dann solltest Du wenigstens als Erster da sein Geändert von ilver (30.05.2012 um 22:55 Uhr) |
#7
|
|||
|
|||
Dank Euch, die Dame beim WSA meinte, "Den sollten Sie schon eintragen"... na toll... ;) ist ja auch nicht schlimm, aber wenn man so einen kleinen 4PS Motor mal an einem anderen Boot betreiben will... was ja nicht selten der Fall ist...
|
#8
|
|||
|
|||
geht es dabei denn nicht nur um den Eigentumsnachweis?
|
#9
|
||||
|
||||
Wenn es nur darum geht kann man ja auch eine Kopie vom Kaufvertrag mit den anderen Papieren mitführen...?
Einfacher gehts ja nicht
|
#10
|
|||
|
|||
das meine ich ja auch, nur ist es ok oder gibts n Ticket?
|
#11
|
||||
|
||||
Hallo CMP,
das gibt ein Ticket man kann sich aber auch mehrere Motoren eintragen lassen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
|
#12
|
||||
|
||||
Du kannst den Motor auf mehreren booten eintragen und fahren. Das hab ich auch so gemacht.
|
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
Im §7 (2) 3. e. heißt es (u.a.): §7 Antrag (2) Der Antrag muss enthalten: 3. Angaben über das Fahrzeug: b. das Baujahr; d. den Hersteller, das Fabrikat und die Baunummer oder die internationale Bootsidentifizierungsnummer, soweit diese am Schiffskörper fest angebracht ist; e. die Motornummer (Seriennummer), den Hersteller, das Fabrikat und die Motorleistung in kW, bei Innenbordmotoren mit Z-Antrieb - soweit vorhanden - auch die Seriennummer des Antriebs; f. bei Eigentumsänderung das bisherige Kennzeichen; Im §9 (1) heißt es jedoch: (1) Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich 1. sein Name oder seine Anschrift, 2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b, d oder f gemachten Angaben oder 3. die Eigentumsverhältnisse geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen. Demnach sind (weil "e." nicht genannt) Änderungen der Motorisierung (nach KlFzKV-BinSch) NICHT melde- und eintragspflichtig. Gruß Lutz P.S. Würde mich interessieren, womit (Gesetz, §) die Potsdamer WSP das "Knöllchen" begründet hat
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#14
|
|||
|
|||
Wow!!!! Was für eine Antwort.
Hab vielen Dank für Deine Hilfe also sind Knöllchen dieser Art dann vollkommen unberechtigt, sofern ein Eigentumsnachweis des Motors erbracht oder der Nachweis des Nichteigentums des Motors seitens der WSP nicht erbracht wird. Wirklich zeigen wird sich das aber erst im Praxisfall. ;) |
#15
|
||||
|
||||
Und dann sollte man sich wirklich Gesetz und § nennen bzw. auf der Sprit-Nebenkosten-Rechnung bestätigen lassen
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#17
|
||||
|
||||
Moin,
ja, geht, bei einem Boot habe ich 3 Motoren eingetragen bekommen, WSA Lauenburg
__________________
Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#18
|
|||
|
|||
Perfekt, vielen Dank
Kommt das dann hinten bei amtliche Vermerke rein ? |
#19
|
||||
|
||||
Genau!
__________________
Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#20
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das scheint aktuell nicht mehr zu gelten, laut KlFzKV-BinSch, §9 hat man "den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen", wenn sich u.a. der Motor geändert hat: https://www.gesetze-im-internet.de/k...022600995.html Schöne Grüße Friedo
|
#21
|
|||
|
|||
...und auch heute noch einmal Bestätigung vom WSA Hann - Münden, bevor ich den Antrag auf Änderung der Motoreneintragung absende.
Auskunft der freundlichen Dame dort: "Sie müssen auf jeden Fall eine Änderung der Motoren eintragen lassen." Interessante Zusatzinfo auf Nachfrage: Auch drei Motoren könnten eingetragen werden, dann einfach den dritten Motor auf losem Zettel an Antrag angeheftet benennen. Schöne Grüße Friedo |
#22
|
|||
|
|||
Aussage WSA Rhein :
Jeder Motor muss eingetragen werden. Mein 6 PS Notmotor musste mit eingetragen werden. Ob er letztendlich montiert ist sei egal , aber sobald er dran ist muss er auch im Schein stehen. Der kann auch an mehreren Booten eingetragen werden. Bevor ich irgendwelche Diskussionen mit der WaPo anfange und mich rumärgere mach ich das auch so. Ist ja kein grosses Werk....... |
#23
|
||||
|
||||
Spannend finde ich ja die Frage, wie sich das mit einem zusätzlichen Motor verhält, wenn mit diesem aufgrund der geringen Leistung das Boot eigentlich gar nich kennzeichnungspflichtig wäre (also z. B. ein Elektromotor als Zweitmotor fürs Schlauchboot).
Schließlich muss ich ja auch nicht den Kennzeichenausweis vorlegen, wenn ich mal den Motor abmontiere und paddele. Gruß Andreas
__________________
|
#24
|
|||
|
|||
Bei der Emissionszulassung zählt als Motorleistung, die in Summe installierte Leistung auf dem Boot! Ich könnte mir vorstellen, dass es in diesem Fall genauso ist. Demnach müsstest du den defekten Motor ausbauen, um in die Rubrik nicht kennzeichnungspflichtig zu fallen. Wissen tue ich es nicht, wie es in Fall Motor Eintragung ausschaut, ich weiß nur, wie es bei der Emissionszulassung gehandhabt wird.
|
#25
|
||||
|
||||
Moin Bootsgemeinde,
auch wenn ich mir jetzt den Unmut einiger in der Runde zuziehe: Wo ist eigentlich das Problem? Es mag ja umständlich sein und neuen bürokratischen Aufwand beudeten, aber ich persönlich halte es für klug, jeden Motor für jedes Boot eintragen zu lassen. Beispiel: Ich habe es selbst erlebt, dass leichte Motoren von Booten geklaut worden sind (Gottseidank nicht von meinem, der war denen wohl zu schwer). Wie will man ggf der Versicherung nachweisen, dass der Motor am Boot war oder zu selbigem gehört (hat)? Über die Sicherung des Motors am Boot ist hier im Forum schon viel geschrieben worden, das steht aber auf einem anderen Blatt. Also eintragen lassen und gut isses. Gruß Torsten
__________________
Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem. |
|
|