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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Mal ne andere CE-Frage
Kann ich als Hersteller meines Bootes selber ne CE ausstellen oder muß das jemand anders machen?
Weil, meinen Trailer hab ich zwar auch selber gebaut, doch der wurde dann ja vom TÜV geprüft. Und TÜV gibt es ja für Boote nicht... Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#2
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Moin,
der Tüv fürs Boot wäre wohl der German Lloyd (vermute ich) Gruß Stephan
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#3
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Ich denke, du müsstest quasi als Gutachten zumindest einmal die fürs Fahrgebiet notwendigen Stabilitätsberechnungen abliefern können, und nebenbei alles, was die CE fordert belegen. Das dürfte in di8e Zuständigleit eines Ing´s fallen, wenn Du Ing sein solltest, könntest Du das sicher auch machen, muss ja nur stimmen....
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#4
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Nur Sachverständige dürfen das und das bist du glaube ich nicht, geh zu GL oder einer anderen zertifizierten Einrichtung.
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Grüße Michael
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#5
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Zitat:
So haftet für ein CE zertifiziertes Kabel der Hersteller des Kabels und nicht der Bootshersteller wenn es zum Schaden kommt. Falls der Hersteller aber ein nicht CE zertifiziertes Kable verbaut muss er seine Konformitätserklärung um die entsprechenden Richtlinien für das Kabel ausweiten. Auch wenn er dieses nicht tut, bleibt er haftbar solange er das CE Zeichen an seinem Produkt anbringt und eine Konformitätserklärung ausstellt. Wird auch Baukastensystem genannt. Allerdings kann es sein, das für ein Boot ein anderes Modul gilt und dann gibt es besondere Anforderungen an z.B. Produktions- und Qualitätssicherungsprozesse, Dokumentation von verwendeten Chargen, Stabilitästberechungen und Nachweise etc. Alles im Rahmen von Audits duch zugelassen externe Stellen. @Snackman: Wenn du das Modul kennst, in welches Boote eingeordnet sind, dann weist was in welcher Form nachzuweisen ist um legal das CE Zeichen als auch die Konformitätserklärung auszustellen. So Long
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#6
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Zitat:
Die sogenannte "Konformitätsbewertung" ist gewerblichen Herstellern vorbehalten. Du müsstest also gewerblicher Bootsbauer sein UND nachweislich die geforderten Verfahren bei Produktion und Ausrüstung anwenden etc. Nicht einmal alle gewerblichen Bootshersteller sind dazu in der Lage. Für diese gibt es ein "Verfahren zur nachträglichen Bescheinigung ...". Das ist nun das bereits erwähnte Sachverständigen-Verfahren durch die sogenannten "benannten Stellen". Abgesehen von den Kosten ist es für die meisten Privatpersonen, die NICHT professionelle Bootsbauer sind, kaum zu schaffen, die geforderten Unterlagen für CE bei einem Eigenbau beizubringen. Daher sind Eigenbauten generell aus der CE-Pflicht ausgenommen, dürfen aber über einen bestimmten Zeitraum nicht verkauft werden (aber das ist ja wiederum hinreichend bekannt). Das alles ist ohnehin detailliert in der Sportboote-Richtlinie dokumentiert (auch welche Unterlagen notwendig wären für die sogen. Baumusterprüfung).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#7
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Damit ist also geklärt, dass ein Baumusterprüfung vorgeschrieben ist und wir uns nicht mehr in dem einfachsten Modul bewegen. Dann wird eine solche Prüfung lustig... und teuer.
So Long |
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