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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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"Beifahrer" steuert Boot - legal?
Mich beschäftigt derzeit ein immer wieder in Diskussionen hochkommendes Problem, zu dem es unterschiedliche Auffassungen gibt.
Es geht um die Frage, ob ein "Beifahrer", der selbst nicht im Besitz einer Berechtigung ist, ein Boot mit einem Bootsmotor > 5 PS fahren darf, wenn der mitfahrende Eigentümer im Besitz einer entsprechenden Berechtigung ist. Vom Gros meiner Bekannten wird diese Frage eindeutig bejaht mit der Begründung, es sei ja einer an Bord mit der entsprechenden Berechtigung ... Ich bin der Auffassung, das geht nicht, weil ich das mit dem Autofahren vergleiche. Da darf ja auch nicht der Beifahrer fahren, nur weil ich einen FS habe ... Wer irrt? Danke. Wolfgang |
#2
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Beim Boot ist das aber so.Der am Steuer ist muß geistig und körperlich in der Lage sein das Boot zu steuern.Es reicht also aus wenn einer an Board ist der den Schein hat.
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#3
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Du !
Solange die Person welche am Steuer steht zum fahren des Bootes im Stande ist und Du es ebenfalls wärst (darfst also nicht schlafend in der Kabine liegen und Deinen Rausch ausschlafen) ist das absolut legal. Thomas
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#4
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War da nicht noch was mit einem Mindestalter von 16 Jahren ?
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Grüße Jens
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#5
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Hallo Wolfgang,
spannende Frage ! Ich glaube aber, daß es beim Boot möglich ist. Wir haben schon einmal so eine Situation gehabt, Kumpel am Steuerrad, bei einer Kontrolle und hatten keine Probleme. Ob es aber gesetzeskonform ist kann ich nicht sagen. Es war halt eine nette Plauderei mit eben meiner Führerscheinüberprüfung und weiter ging es mit meinem Kumpel an der Lenke !!
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799
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#6
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So siehts aus, der "Rudergänger" muss mind. 16 sein und tauglich.
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Sebastian
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#7
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Nö.
Das Mindestalter und die Tauglichkeit bezieht sich auf die Erteilung der Fahrerlaubnis, bzw. auf das "Führen" eines Sportbootes. Führer ist demnach derjenige mit dem FS und muss die genannten Bedingungen erfüllen. KEIN Führer ist, wer unter Aufsicht eines FS-Inhabers das Boot steuert. Damit ist man aber nicht "Bootsführer". Also: legal. |
#8
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Zitat:
lg
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#9
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Ups, da habe ich mich fälschlicherweise auf Teufel komm' raus gestritten ... und also Unrecht.
Man lernt eben nie aus, auch wenn es immer etwas blöd ist, Unrecht zu haben .... Könnt ihr mir vielleicht auch genau die gesetzliche Regelung verlinken, wo das steht? Recht vielen Dank für die schnelle Antworten. Wolfgang |
#10
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...koerperlich u geisitg in der lage muss er sein...
un der mittm schein, der "verantwortliche " bootsfuehrer wies heisst, muss soweit ich mich erinnere die moeglichkeit der einflussnahme auf den rudergaenger haben - denn er bleibt letztlich, egal wer da steuert, der verantwortliche.... mit allen folgen.
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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#11
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Zitat:
Aha Seite 3, Punkt 12!!! http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...log-Binnen.pdf
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Sebastian
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#12
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SBF binnen Fragenkatalog:
80: Welche Anforderungen muss der Rudergänger eines Sportbootes mit Antriebsmaschine grundsätzlich auf den Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen? Richtige Antwort: Er muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
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#13
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Das geht ja wie das sprichwörtliche Brezelbacken ... .
Vielen Dank auch für den Fragenkatalog. Da kann ich gleich mal mein Wissen aktualisieren bzw. prüfen ... . Da ich meinen Binnen-FS vor mehr als 30 Jahren gemacht habe, tut das sicher mehr als not. Wolfgang |
#14
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http://www.gesetze-im-internet.de/bu...inv/gesamt.pdf
Zitat:
Dies: Zitat:
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#15
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Der Steuermann brauchte noch nie ein Kapitänspatent. Allerdings gibt es im Binnenbereich international höchst unterschiedliche Regelungen mit dem Mindestalter. Eine allgemeine Aussage kann man also nicht treffen.
Gruß Kurt |
#16
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Zitat:
Wir sind hier in Deutschland, brauchen als Sportbootfahrer wohl allesamt kein "Kapitänspatent" (geschweige denn als Rudergänger) und selbstverständlich können wir für diesen Geltungsbereich eine allgemeine Aussage treffen. Die Begründungen und Quellen stehen nun mehrfach da oben.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#17
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Laut Fragenkatalog SBF Binnen ist vor fahrtbeginn ein fahrzeugführer zu bestimmen. Der muss im Besitz eines Befähigungszeugnisses sein. Also sbf binnen oder See, oder die höheren. Er muss außerdem geistig und körperlich in der Lage sein das Fahrzeug zu führen.
Soweit zum fahrzeugführer. Der Rudergänger wurde ja schon zitiert. Somit ist klar, einer muss das Patent haben und "klar" sein. Ein anderer darf das Ruder übernehmen, wenn er oben zitierte Erfordernisse erfüllt. Der Kontakt zwischen beiden muss gewährleistet sei .
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Viele Grüße, Henc
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#18
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Woraus ergibt sich, dass ein Kontakt zwischen Schiffsführer und Rudergänger gewährleistet sein muss
Außerdem was heißt Kontakt jetzt konkret, Funkkontakt, Hörweite oder Sichtkontakt Bei Letzterem dürfte der Schiffsführer nicht mal aufs Klo gehen Der "Rudergänger" ist "Rudergänger", weil er selbständig (also ohne sofortige Eingriffsmöglichkeit des Schiffsführers) den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen darf. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#19
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Zitat:
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#20
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Die Besetzung des Ruders ist im §1.09 der BinSchStrO eindeutig geregelt:
1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist. 2. Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug, soweit dieses mit keiner Antriebsmaschine ausgerüstet ist. Unter 5. steht dann auch, auf welchen Gewässern unter welchen Umständen, ein Mindestalter von 12 Jahren ausreicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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Zitat:
Falls bei Dir der Kontakt im genannten Fall nicht möglich ist, herzlichen Glückwunsch zum SCHIFF Wenn ich kurz auf dem Thron bin, könnte ich vom Steuerstand aus zur Not jedenfalls ohne Problem kontaktiert werden
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Grüße vom Rhein, Edi
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#22
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Wo "oben" ist ein Link zu Elwis
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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Beitrag 11
ebenfalls Punkt 18 und 19
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... Geändert von (B)Eule (19.06.2012 um 09:52 Uhr)
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#24
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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Liebe Forenmitglieder, schade, dass ihr wegen meiner Fragestellung in Streit geratet ....
Nochmals vielen Dank, ihr habt mir meine Frage schlüssig beantwortet, ich sehe jetzt durch. Also, bitte keinen weiteren Streit deswegen. Wolfgang
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