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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.06.2012, 07:43
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Boot: ANKA, LOTOS I im Umbau
1.838 Danke in 809 Beiträgen
Standard "Beifahrer" steuert Boot - legal?

Mich beschäftigt derzeit ein immer wieder in Diskussionen hochkommendes Problem, zu dem es unterschiedliche Auffassungen gibt.

Es geht um die Frage, ob ein "Beifahrer", der selbst nicht im Besitz einer Berechtigung ist, ein Boot mit einem Bootsmotor > 5 PS fahren darf, wenn der mitfahrende Eigentümer im Besitz einer entsprechenden Berechtigung ist.

Vom Gros meiner Bekannten wird diese Frage eindeutig bejaht mit der Begründung, es sei ja einer an Bord mit der entsprechenden Berechtigung ...

Ich bin der Auffassung, das geht nicht, weil ich das mit dem Autofahren vergleiche. Da darf ja auch nicht der Beifahrer fahren, nur weil ich einen FS habe ...

Wer irrt?

Danke.
Wolfgang
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  #2  
Alt 19.06.2012, 07:47
jaguar10 jaguar10 ist offline
Captain
 
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Ort: Thüringen
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4.131 Danke in 983 Beiträgen
Standard

Beim Boot ist das aber so.Der am Steuer ist muß geistig und körperlich in der Lage sein das Boot zu steuern.Es reicht also aus wenn einer an Board ist der den Schein hat.
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  #3  
Alt 19.06.2012, 07:48
Benutzerbild von Thomas.R
Thomas.R Thomas.R ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.07.2008
Ort: nähe Landshut
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Boot: Doral Monticello
252 Danke in 129 Beiträgen
Standard

Du !
Solange die Person welche am Steuer steht zum fahren des Bootes im Stande ist und Du es ebenfalls wärst (darfst also nicht schlafend in der Kabine liegen und Deinen Rausch ausschlafen) ist das absolut legal.

Thomas
__________________
Thomas


Rechnen für den guten Zweck http://www.rechenkraft.net
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  #4  
Alt 19.06.2012, 07:53
Benutzerbild von Kpt. Blaubär
Kpt. Blaubär Kpt. Blaubär ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Ruhrpott
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Boot: Saver 550 Open@E-Tec 75, Flipper 630 OC@E-Tec
1.266 Danke in 646 Beiträgen
Standard

War da nicht noch was mit einem Mindestalter von 16 Jahren ?
__________________
Grüße Jens

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  #5  
Alt 19.06.2012, 07:53
Peter. Peter. ist offline
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Ort: Im Norden
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Boot: Hille
470 Danke in 353 Beiträgen
Standard

Hallo Wolfgang,

spannende Frage ! Ich glaube aber, daß es beim Boot möglich ist. Wir haben schon einmal so eine Situation gehabt, Kumpel am Steuerrad, bei einer Kontrolle und hatten keine Probleme. Ob es aber gesetzeskonform ist kann ich nicht sagen. Es war halt eine nette Plauderei mit eben meiner Führerscheinüberprüfung und weiter ging es mit meinem Kumpel an der Lenke !!
__________________
Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten
Georg Christoph Lichtenberg
deutscher Physiker und Schriftsteller
* 01.07.1742, † 24.02.1799
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  #6  
Alt 19.06.2012, 07:54
Benutzerbild von Pitri
Pitri Pitri ist offline
Captain
 
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Boot: 1,5t Plaste und 9t Stahl
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Standard

Zitat:
Zitat von Kpt. Blaubär Beitrag anzeigen
War da nicht noch was mit einem Mindestalter von 16 Jahren ?

So siehts aus, der "Rudergänger" muss mind. 16 sein und tauglich.
__________________



Sebastian
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  #7  
Alt 19.06.2012, 08:02
else else ist offline
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Boot: 5 KR Mahagonie-Vertens Modell: Schweriner Jolle "Elseken"
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Nö.

Das Mindestalter und die Tauglichkeit bezieht sich auf die Erteilung der Fahrerlaubnis, bzw. auf das "Führen" eines Sportbootes. Führer ist demnach derjenige mit dem FS und muss die genannten Bedingungen erfüllen.
KEIN Führer ist, wer unter Aufsicht eines FS-Inhabers das Boot steuert. Damit ist man aber nicht "Bootsführer".
Also: legal.
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  #8  
Alt 19.06.2012, 08:03
milagrosro milagrosro ist offline
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39 Danke in 27 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jaguar10 Beitrag anzeigen
Beim Boot ist das aber so.Der am Steuer ist muß geistig und körperlich in der Lage sein das Boot zu steuern.Es reicht also aus wenn einer an Board ist der den Schein hat.
...richtig..aber der Inhaber von den schein muss Nüchtern sein...)
lg
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  #9  
Alt 19.06.2012, 08:05
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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Boot: ANKA, LOTOS I im Umbau
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Ups, da habe ich mich fälschlicherweise auf Teufel komm' raus gestritten ... und also Unrecht.

Man lernt eben nie aus, auch wenn es immer etwas blöd ist, Unrecht zu haben ....

Könnt ihr mir vielleicht auch genau die gesetzliche Regelung verlinken, wo das steht?

Recht vielen Dank für die schnelle Antworten.
Wolfgang
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  #10  
Alt 19.06.2012, 08:06
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joschka joschka ist offline
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Boot: Charterer
986 Danke in 491 Beiträgen
Standard

...koerperlich u geisitg in der lage muss er sein...

un der mittm schein, der "verantwortliche " bootsfuehrer wies heisst, muss soweit ich mich erinnere die moeglichkeit der einflussnahme auf den rudergaenger haben - denn er bleibt letztlich, egal wer da steuert, der verantwortliche.... mit allen folgen.
__________________
Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #11  
Alt 19.06.2012, 08:07
Benutzerbild von Pitri
Pitri Pitri ist offline
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3.590 Danke in 1.085 Beiträgen
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Standard

Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
Nö.

Das Mindestalter und die Tauglichkeit bezieht sich auf die Erteilung der Fahrerlaubnis, bzw. auf das "Führen" eines Sportbootes. Führer ist demnach derjenige mit dem FS und muss die genannten Bedingungen erfüllen.
KEIN Führer ist, wer unter Aufsicht eines FS-Inhabers das Boot steuert. Damit ist man aber nicht "Bootsführer".
Also: legal.

Aha
Seite 3, Punkt 12!!!

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...log-Binnen.pdf
__________________



Sebastian
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  #12  
Alt 19.06.2012, 08:09
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DB8017
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Standard

SBF binnen Fragenkatalog:
80: Welche Anforderungen muss der Rudergänger eines Sportbootes
mit Antriebsmaschine grundsätzlich auf den Binnenschifffahrtsstraßen
erfüllen?

Richtige Antwort: Er muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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  #13  
Alt 19.06.2012, 08:15
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
Vice Admiral
 
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Beiträge: 1.444
Boot: ANKA, LOTOS I im Umbau
1.838 Danke in 809 Beiträgen
Standard

Das geht ja wie das sprichwörtliche Brezelbacken ... .

Vielen Dank auch für den Fragenkatalog. Da kann ich gleich mal mein Wissen aktualisieren bzw. prüfen ... . Da ich meinen Binnen-FS vor mehr als 30 Jahren gemacht habe, tut das sicher mehr als not.

Wolfgang
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  #14  
Alt 19.06.2012, 08:21
else else ist offline
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Standard

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...inv/gesamt.pdf

Zitat:
(§ 10a Abs. 1) vollziehbar angeordnet wurde. Ein Sportboot im Sinne dieser Vorschrift führt nicht, wer es unter Aufsicht des Inhabers einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart fortbewegt. In diesem Fall ist Führer allein der Beaufsichtigende.

Dies:
Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
SBF binnen Fragenkatalog:
Zitat:
80: Welche Anforderungen muss der Rudergänger eines Sportbootes
mit Antriebsmaschine grundsätzlich auf den Binnenschifffahrtsstraßen
erfüllen?

Richtige Antwort: Er muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
trifft m.A. auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zu, bzw. das "Führen" eines Sp.bootes.
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  #15  
Alt 19.06.2012, 08:38
123 123 ist offline
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Der Steuermann brauchte noch nie ein Kapitänspatent. Allerdings gibt es im Binnenbereich international höchst unterschiedliche Regelungen mit dem Mindestalter. Eine allgemeine Aussage kann man also nicht treffen.

Gruß
Kurt
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  #16  
Alt 19.06.2012, 08:51
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Der Steuermann brauchte noch nie ein Kapitänspatent. Allerdings gibt es im Binnenbereich international höchst unterschiedliche Regelungen mit dem Mindestalter. Eine allgemeine Aussage kann man also nicht treffen.
Na der Beitrag ging ja nunmal völlig in die Hose!
Wir sind hier in Deutschland, brauchen als Sportbootfahrer wohl allesamt kein "Kapitänspatent" (geschweige denn als Rudergänger) und selbstverständlich können wir für diesen Geltungsbereich eine allgemeine Aussage treffen. Die Begründungen und Quellen stehen nun mehrfach da oben.
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  #17  
Alt 19.06.2012, 08:57
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Blubber Blubber ist offline
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Laut Fragenkatalog SBF Binnen ist vor fahrtbeginn ein fahrzeugführer zu bestimmen. Der muss im Besitz eines Befähigungszeugnisses sein. Also sbf binnen oder See, oder die höheren. Er muss außerdem geistig und körperlich in der Lage sein das Fahrzeug zu führen.
Soweit zum fahrzeugführer. Der Rudergänger wurde ja schon zitiert. Somit ist klar, einer muss das Patent haben und "klar" sein. Ein anderer darf das Ruder übernehmen, wenn er oben zitierte Erfordernisse erfüllt. Der Kontakt zwischen beiden muss gewährleistet sei .
__________________
Viele Grüße, Henc
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  #18  
Alt 19.06.2012, 09:19
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Blubber Beitrag anzeigen
... Der Kontakt zwischen beiden muss gewährleistet sei .
Woraus ergibt sich, dass ein Kontakt zwischen Schiffsführer und Rudergänger gewährleistet sein muss

Außerdem was heißt Kontakt jetzt konkret, Funkkontakt, Hörweite oder Sichtkontakt

Bei Letzterem dürfte der Schiffsführer nicht mal aufs Klo gehen

Der "Rudergänger" ist "Rudergänger", weil er selbständig (also ohne sofortige Eingriffsmöglichkeit des Schiffsführers) den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen darf.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #19  
Alt 19.06.2012, 09:25
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Zitat:
Zitat von Blubber Beitrag anzeigen
Laut Fragenkatalog SBF Binnen ist vor fahrtbeginn ein fahrzeugführer zu bestimmen. Der muss im Besitz eines Befähigungszeugnisses sein. Also sbf binnen oder See, oder die höheren. Er muss außerdem geistig und körperlich in der Lage sein das Fahrzeug zu führen.
Soweit zum fahrzeugführer. Der Rudergänger wurde ja schon zitiert. Somit ist klar, einer muss das Patent haben und "klar" sein. Ein anderer darf das Ruder übernehmen, wenn er oben zitierte Erfordernisse erfüllt. Der Kontakt zwischen beiden muss gewährleistet sei .
Welche Erfordernisse denn?
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  #20  
Alt 19.06.2012, 09:26
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Die Besetzung des Ruders ist im §1.09 der BinSchStrO eindeutig geregelt:

1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.

2. Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug, soweit dieses mit keiner Antriebsmaschine ausgerüstet ist.

Unter 5. steht dann auch, auf welchen Gewässern unter welchen Umständen, ein Mindestalter von 12 Jahren ausreicht.

Gruß Lutz
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  #21  
Alt 19.06.2012, 09:35
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Woraus ergibt sich, dass ein Kontakt zwischen Schiffsführer und Rudergänger gewährleistet sein muss

Außerdem was heißt Kontakt jetzt konkret, Funkkontakt, Hörweite oder Sichtkontakt

Bei Letzterem dürfte der Schiffsführer nicht mal aufs Klo gehen

Der "Rudergänger" ist "Rudergänger", weil er selbständig (also ohne sofortige Eingriffsmöglichkeit des Schiffsführers) den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen darf.

Gruß Lutz
Dann lies mal bei ELWIS nach (oben der Link)
Falls bei Dir der Kontakt im genannten Fall nicht möglich ist, herzlichen Glückwunsch zum SCHIFF
Wenn ich kurz auf dem Thron bin, könnte ich vom Steuerstand aus zur Not jedenfalls ohne Problem kontaktiert werden
__________________
Grüße vom Rhein, Edi
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  #22  
Alt 19.06.2012, 09:45
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
Dann lies mal bei ELWIS nach (oben der Link)
Wo "oben" ist ein Link zu Elwis

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #23  
Alt 19.06.2012, 09:47
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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604 Danke in 353 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo "oben" ist ein Link zu Elwis

Gruß Lutz
Beitrag 11
ebenfalls Punkt 18 und 19
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...

Geändert von (B)Eule (19.06.2012 um 09:52 Uhr)
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  #24  
Alt 19.06.2012, 09:47
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
...Falls bei Dir der Kontakt im genannten Fall nicht möglich ist, herzlichen Glückwunsch zum SCHIFF ...
Darüber, dass auf meinem "Schiff" beim Klo-Gang KEIN SICHT-Kontakt besteht, bin ich wirklich recht Glücklich

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 19.06.2012, 09:48
Wolfgang EG Wolfgang EG ist offline
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1.838 Danke in 809 Beiträgen
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Liebe Forenmitglieder, schade, dass ihr wegen meiner Fragestellung in Streit geratet ....

Nochmals vielen Dank, ihr habt mir meine Frage schlüssig beantwortet, ich sehe jetzt durch.

Also, bitte keinen weiteren Streit deswegen.

Wolfgang
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