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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zur Haftpflicht
und rein hypothetisch.....
Beim Auto ist es klar, die Halterhaftpflicht kommt für Schäden auf, der Halter ist immer in der Verantwortung, egal wer fährt. Würde ich ein nicht versichertes Boot verleihen, und der Bootsführer richtet damit einen Schaden an, ist er dann dafür verantwortlich oder ich? Wie gesagt, rein hypothetisch, es gibt diesen fall nicht in meinem Umfeld und ich habe es auch nicht vor
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#2
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Zitat:
Verantwortlich ist immer der Schiffsführer. Außer der Schaden tritt durch einen Technischen defekt auf der der Eigner bekannt war aber dem Schiffsführer nicht. Dann kann die Haftung wieder auf den Eigner zurückfallen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Und für einen technischen Defekt tritt die Haftpflicht nicht ein.
Nur für Schäden, die aktiv durch den Schiffsführer verursacht werden. Es gibt beim Boot keine Grundsatzhaftung, deswegen ist die eigene Kasko fast wichtiger. War schon oft Thema.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#4
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Zitat:
Daher haftet immer der SChiffsführer.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Wenn du dein Boot an einen bekannten verleist und er hat eine Privathaftpflichtversicherung, sollte es dadurch abgedeckt sein.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum |
#6
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Kritisch, da Motorfahrzeug.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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#7
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Zitat:
Die setzt immer ein Verschulden voraus. Das kann Vorsatz sein (der ist natürlich nicht versicherbar), oder irgendeine Form von Fahrlässigkeit voraus. Wenn du das Boot verleihst und derjenige fährt dann damit irgendwo gegen, ist das sein Verschulden und somit auch seine Haftung. Du kannst ja nichts für sein Fehlverhalten. (Wäre das Boot aber versichert, würde die Bootshaftpflicht einspringen) Anders wäre es, wenn du ihm ohne etwas zu sagen das Boot leihst, obwohl du z.B. wusstest, dass der Tank undicht ist und er jetzt munter mit der Bilgepumpe das Naturschutzgebiet mit Benzin "veredelt" hat. Hier wäre das Verschulden dann wohl eher auf deiner Seite. Gruß Norman |
#8
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Danke für die Aufklärung Norman
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum |
#9
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Yepp, ich danke auch, so ähnlich hatte ich mir das vorgestellt
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#10
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und trotzdem besteht auch beim Boot eine Gefährdungshaftung. (siehe Benzinbeispiel weiter oben). Deshalb macht auch die Haftpflicht Sinn. Grundsätzlich hafte ich für Dinge die in meinem Eigentum stehen und von denen eine Gefährdung ausgehen kann. Ausnahme: Höher Gewalt. Bei den Spritpreisen fallen die paar Euro für die Haftpflicht sowieso nicht ins Gewicht.
Für alle, die es genau wissen wollen, nachstehend der maßgebliche Auszug, veröffentlich von der Bundeszentrale für öffentlche Bildung: Die Gefährdungshaftung beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der eine gefährliche Betätigung ausübt oder eine gefährliche Anlage betreibt und daraus Nutzen zieht, auch für Schäden haften soll, die Außenstehende dadurch erleiden, dass die Gefährdung sich verwirklicht. Um in einer Industriegesellschaft das Wirtschaftsleben und den technischen Fortschritt nicht unnötig zu behindern, erlaubt die Rechtsordnung bestimmte Tätigkeiten und Anlagen (z. B. den Betrieb eines Kfz, Energieanlagen) um ihrer Vorteile willen, auch wenn sie mit Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden sind. Realisiert sich die Gefahr und kommt es - auch ohne Verschulden des Betreibers - zu Personen- und Sachschäden, so wäre es unbillig, den Verletzten den Schaden tragen zu lassen oder ihm den Schadensausgleich nur dann zuzugestehen, wenn er dem Schädiger ein Verschulden nachweist. Letzteres wird ihm bei den oft komplizierten Geschehensabläufen nicht oder nur mit Mühen gelingen. Daher begründet die Rechtsordnung auch bei einem nicht verschuldeten Schadenseintritt eine Haftung desjenigen, der die Gefahrenquelle beherrscht und daraus seinen Nutzen zieht. LG Lalao0
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#11
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Du bist zwar für dein Boot verantwortlich, aber die Haftpflicht tritt nur bei ursächlichem Verschulden ein.
Wenn dein Stegnachbar abfackelt und du einen Schaden hast, der Gutachter stellt fest, ... nur zufälliger technischer Defekt... dann darfst du deinen Schaden schön selber zahlen, denn deinen Nachbarn, auch wenn sein Boot deinen Schaden verursacht hat ist Versicherungstechnisch ... schuldlos. Du bekommst keinen Cent von ihm, nur von deiner Kaskoversicherung. Wenn der Gutachter aber rausfindet, das dein Nachbar an der Elektrik gebastelt hat, dadurch hat es kurz nachher einben kurzen gegeben, der das Feuer verursacht hat, dann zahlt die Versicherung vom Nachbarn. Beides schon hier im Hafen gehabt. Das Anlegemanöver deines Nachbarn geht schief und er fährt deinen Bugkorb krumm... klarer Fall... seine Versicherung zahlt, da er den Schaden durch einen Fehler verursacht hat. Anders beim Auto, da tritt sie schon ein, das das Auto einfach da ist.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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#12
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Nein, die gibt es dort nicht. Vertraue Norman, der kennt sich wirklich aus.
Die Gefährdungshaftung muss als Rechtsnorm in einem Gesetz verankert sein. Wir kennen so 'was nur bei Kfz,Tieren, chemischen Anlagen, Luftfahrzeugen, etc.. Jedoch niemals bei Schiffen. Das ist wichtig zu wissen. Aus diesem Grunde muss immer ein Verschulden des Schiffsführers vorliegen. Sonst kann man keine Ansprüch geltend machen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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Zitat:
Darin steht dann auch gleich die Erklärung für das Gegenteil deiner Behauptung: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexik...hrdungshaftung @ Feddo Zu deinem Beispiel mit dem Brand ist hier auch die rechtliche Grundlage aus einem Urteil zu genau so einem Fall: http://www.potsdam-rechtsanwälte.de/...0000366939,8,1 Gruß Norman |
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