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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zur Trailerbremse/Rückfahrautomatik!
Hallo Forum
Ich habe grade meinen 2004er HEKU Trailer TÜV fertig gemacht,hoffe ich! Es standen an: HU,Ablastung und 100er Zulassung. Reifen,Radlager und Bremsen habe ich erneuert. Stoßdämpfer sind auch montiert.Bis jetzt war die Bremsanlage ohne Auffälligkeit.Gestern bei einer Probefahrt fiel mir nach dem abstellen auf das die Handbremse bis zum Endanschlag nach hinten ging.Wenn sie gelöst ist war das ganze Gestänge total locker. Habe heute nach dem Fehler gesucht und mußte feststellen das die Bremsseile auf einmal absolut fest waren.Das war vor einigen tagen noch nicht der Fall.Denke das nachstellen der Bremse aht das verursacht. Auch nach Demontage waren die Innenzüge nicht mehr zu bewegen.Kurze Rede langer Sinn,ab zum Anhängerbau um die Ecke und neue geholt.Sah meinen TÜV Termin Dienstag schon schwinden,aber die hatten passende da! Ärgerlich war nur das wieder die Bremstrommeln runter mußten, die ich grade mit Fett ohne Ende eingesetzt hatte. Bremse nun eingestellt wie es sich gehört.Erst an den Bremstrommeln von hinten bis die Beläge anlagen und das Rad noch frei drehte.Dann das Bremsgestänge passend eingestellt.Alles geht jetzt soweit sehr gut.Die durch Dämpfer unterstütze Handbremse geht nur 2-3 Rastungen hoch und auch die Auflaufbremse kommt sehr schnell! Einzige Frage die ich habe: Wenn ich den Trailer minimal Rückwärts bewege schnellt die Handbremse noch ein Stück nach oben,bzw einige Rastungen nach hinten.Meiner Meinung nach ist das doch normal weil die Rückfahrautomatik ja die Bremsbeläge löst und der Gasdruckdämpfer der Handbremse diese ja dann automatisch nachspannt. Würde mich freuen ob ich das Richtig sehen denn mit der Bremse ist ja nicht zu spaßen. Mfg michael |
#2
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Ich hab noch nie gesehen, dass beim Rückwärtsfahren der Handbremshebel hoch geht.
Ich behaupte mal da stimmt was nicht. |
#3
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Halt halt! Das passiert natürlich nur wenn die Handbremse angezogen ist und der Trailer rückwärts geschoben wird!
der Trailer hat ja eine RÜCKFAHRAUTOMATIK die die Bremsbeläge beim Rückwärtsfahren löst! Mfg Michael
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#4
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Ich denke er hat die Handbremse drinnen, und versuchte mit dem Auto und Trailer rückwärts zu fahren , dann wäre es , glaube ich , normal.
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#5
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Hallo,
wenn die Handbremse angezogen ist, Du den Trailer nach hinten bewegst und sich dabei die Räder entgegen der normalen Drehrichtung bewegen soll die Rückfahrautomatik ein feststellen der Bremse vermeiden. Das dabei dein Gasdruckdämpfer dafür sorgt, dass der Bremshebel weiter in Richtung Vollbremsung geht ist völlig normal. Also: alles i. O. Gruß Willi
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer
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#6
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Ja,genau so meine ich das! Wenn die Handbremse angezogen ist und man bewegt den Trailer rückwärts geht der handbremshebel nochmal ein Stück nach hinten!Der wird ja durch den gasdruckdämpfer auf Druck gehalten.
An der Bremstrommel ist alles 100% richtig zusammengebaut. Habe den Trailer erst einige Wochen und er stand die ganze Zeit nur.Da achtet man nicht auf sowas.Zudem mein erster der diesen Gasdruckdämpfer für die Handbremse hat. Mfg Michael |
#7
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Ok das passt. Ich dachte das es beim normalen Fahren passiert
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#8
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Danke an Alle!
Da bin ich ja beruhigt! Jetzt sollte beim TÜV auch alles klar gehen! Schauen wir mal! Mfg Michael |
#9
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Zitat:
Berichte bitte
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#10
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Kann ich gerne machen.Habe einiges an Arbeit in der Trailer gesteckt.
Reifen und Radlager neu.Stoßdämpferhalter angefertigt mit neuen Dämpfern verbaut.Felgen lackiert.Va Kielrollenhalter angefertigt und mit neuen Rollen verbaut.Langauflagen(2,5m) neu bezogen und die Stützen dafür gekürtt und neu lackiert. Das Boot hatte vorher keine Kielrollen und lag wegen zu langer Stützen 10 cm zu hoch auf dem Trailer.Der passt jetzt auch optisch endlich zum schicken Boot. Achja,Windendrahtseil hab ich noch gegen einen Gurt getauscht. Dienstag früh zum Tüv,dann ummelden und bei Raiffeisen mal auf die Waage damit.Möchte mal das genaue Gewicht wissen. Mfg Michael |
#11
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Bilder nicht vergessen
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#12
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Kein Problem!
Hier mal einige!Die Langauflagen hatten recht vergammelten Teppich drauf der angetackert war.Nur waren fast alle Tackernadeln weggerostet.Das hat ohne Ende Rostsspuren hinterlassen und der Teppich hielt kaum noch.Ich hab ihn jetzt verklebt. Wollte Optitrail Slipphilfe montieren,aber ich mußte feststellen das die nicht passt wegen der Langauflagen.Werde jetzt 2 kurze VA Vierkantrohre mit Gleischienen drauf montieren.Im Prinzip wie die Optitrail,nur kürzer!Deswegen ist an der letzten Rolle auch die lange Gewindestange drin! Auf den Bildern sind die neuen dämpfer noch nicht dran und die Achsarme sind noch nicht gestrichen. Mein Hallennachbar hat auch einen HEKU Trailer,orginal mit Dämpfern, und da hab ich die Stoßdämpferaufnahme am Rahmen einfach kopiert,natürlich aus VA! Mfg Michael |
#13
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Hallo Forum
Wollte grade meine Papiere am Tüv abholen.War soweit alles klar,auch mit der 50kg Ablastung und 100er Zulassung.Da eröffnet der Prüfer mir das er das Mindestleergewicht vom Auto miteintragen muß!! Ist das wirklich Vorschrift??? Problem ist das die neue Alko Kupplung bei der Abnahme noch nicht montiert war.Die liegt noch verpackt im Keller.Brauche die aber am Mondeo um die Gewichte einzuhalten.Soll daher nochmal wiederkommen.So eine Antischlingerkupplung wird doch normal nicht eingetragen,oder?? Mfg Michael Geändert von michael.b (12.07.2012 um 14:48 Uhr) |
#14
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Zitat:
http://www.bootstechnik.de/?p=7 Die Antischlingerkupplung halte ich nicht für eintragungsnotwendig, wenn Du darfst an ihrer Stelle ja auch ein Zugfahrzeug mit Anhänger-ABS verwenden. So würde ich auch argumentieren: sag, Du ziehst den Anhänger sonst z.B. mit einem BMW E61 525d touring (von dem weiß ich gerade, dass er ein Anhänger-ABS Serie hat), dann dürfte die Alko keine Voraussetzung mehr sein.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#15
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Deswegen versteh ich das ganze auch nicht.Hab noch einen Opel Frontera der eh schwer genug ist um auch ohne Alko 100 zu fahren.
Wie will der das eintragen? 2 verschiedene Gewichte einmal mit einmal ohne Alko?? Was ist mit der 100er Zulassung wenn die Alko nachher wieder abkommt? Wollte Boot mit Trailer nach dem Urlaub ohne die neue Alko verkazfen. Dachte der Fahrer muß auf das Gewicht seines Autos selber achten. Mfg Michael |
#16
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Genau die 100er Zulassung ist nicht ans Zugfahrzeug gebunden, das war früher mal.
Ob du mit deinem Zugfahrzeug 100 km/h mit dem Trailer fahren darfst bleibt in Deiner Verantwortung
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#17
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bei meinm 3,5To-TRailer ist beides eingetragen...
die Alko 3504 steht da genau so drin wie auch die notwendige Leermasse vom Zugwagen ist mit 2500 KG eingetragen....
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Gruß - Georg |
#18
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Ich bin jetzt nochmal zur DEKRA rein mir eine zweite Meinung zu holen.Denke ich schreib das hier mal weil sicher einige anderes mit ihren Gespannen unterwegs sind!
Fakt ist das immer das Mindestleergewicht vom Zugfahrzeug einzutragen ist! Das wird errechnet nach dem Änhangergesamtgewicht. Wird der Hänger ohne ALKO oder Ähnliche Kupplung geprüft gilt das Gewicht was in den Papieren steht.Wird nachträglich eine Antischlingerkupplung montiert muß das ganze WIEDER geprüft werden! Also einfach eine Alko Kupplung dranbauen,auch wenn mit ABE, und auch mit leichterem Zugfahrzeug weiter 100 Km/H fahren ist nicht drin! Definitiv wird durch den nachträglichen Anbau auch die vorherige 100er zulassung wieder ungültig. So ist die Rechtslage! Also dranbauen und wieder vorführen! Mfg Michael Geändert von michael.b (12.07.2012 um 16:19 Uhr) |
#19
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Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#20
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Leer oder voll spielt keine Rolle weil immer das zulässige Gesamgewicht vom Anhänger zur Berechnung rangezogen wird.
Zur elekronischen Version hab ich jetzt nicht gefragt! Eingetragen wird in die Hängerpapiere das Mindestleergewicht vom Auto mit Alko (Typ und Nummer). Auch eine andere Alko müßte neu eingetragen werden. Achja,transportiern geht immer,dann aber nur mit 80!! Mfg Michael |
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