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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.07.2012, 12:03
rum rum ist offline
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16 Danke in 5 Beiträgen
Standard Boot übermotoriesieren

Hallo, ich habe ein wiking oktant,welches eine Motorleistung bis 10 ps max vom Hersteller empfohlen ist.
10 ps sind aber für dieses Boot eindeutig zu wenig und so habe ich beim schifffahrtsamt Minden einen 15 ps Motor eintragen lassen.für das Amt war es kein Problem den Motor einzutragen obwohl der Hersteller nur 10 ps angibt. Also lautet der bootschein 15 ps. Das Boot wurde mit diesen bootsschein auch versichert.der Versicherer wollte den bootstyp,Marke,alter des Boots und die Daten vom Motor haben.
Er hat ohne Probleme das Fahrzeug versichert.
Allerdings habe ich ihm nicht mitgeteilt ,das das Boot 5 ps über motorisiert ist.
Aber dafür hatten sie ja von mir den Hersteller und den bootstyp.

Jetzt erzaählen mir hier die Leute auf dem campingplatz,das ich im Schadensfall Probleme mit der Versicherung bekommen würde, da das Boot außerhalb der herstelleangabe ist.
Ist das nun richtig?

Das Amt genehmigt den Motor und stellt Papiere aus, die Versicherung geht den Vertrag ein,mit den von ihnen geforderten Angaben.

Viele Grüße
Rolf
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  #2  
Alt 16.07.2012, 12:10
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi Rolf ,
das Amt trägt das ein was du ihnen vorlegst.
Da kannst du dir an ein 10 PS Schlauchboot auch einen 100 PS Motor eintragen lassen.

Die "Leute" vom CP haben Recht , wenn die Versicherung dir nachweist das der Schaden mit der Übermotorisierung zusammen hängt dann zahlt sie nicht.
Und das ist schnell passiert
Gruß Udo
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  #3  
Alt 16.07.2012, 12:14
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von rum Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe ein wiking oktant,welches eine Motorleistung bis 10 ps max vom Hersteller empfohlen ist.
10 ps sind aber für dieses Boot eindeutig zu wenig und so habe ich beim schifffahrtsamt Minden einen 15 ps Motor eintragen lassen.für das Amt war es kein Problem den Motor einzutragen obwohl der Hersteller nur 10 ps angibt. Also lautet der bootschein 15 ps. Das Boot wurde mit diesen bootsschein auch versichert.der Versicherer wollte den bootstyp,Marke,alter des Boots und die Daten vom Motor haben.
Er hat ohne Probleme das Fahrzeug versichert.
Allerdings habe ich ihm nicht mitgeteilt ,das das Boot 5 ps über motorisiert ist.
Aber dafür hatten sie ja von mir den Hersteller und den bootstyp.

Jetzt erzaählen mir hier die Leute auf dem campingplatz,das ich im Schadensfall Probleme mit der Versicherung bekommen würde, da das Boot außerhalb der herstelleangabe ist.
Ist das nun richtig?

Das Amt genehmigt den Motor und stellt Papiere aus, die Versicherung geht den Vertrag ein,mit den von ihnen geforderten Angaben.

Viele Grüße
Rolf
jupp ist korrekt du kannst probleme bekommen.

Dem WSA ist erst mal egal was für einen Motor du da dran hängst. Du kannst auch einen 100PS motor dranhängen und bekommst ihn zugelassen.

Die versicherung ist dann gut raus wenn der Schaden aussschließlich durch die Übermotorisierung geschehen ist.

edit: Udo wahr schneller
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Gruß Volker
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Geändert von billi (16.07.2012 um 12:23 Uhr)
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  #4  
Alt 16.07.2012, 14:11
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Matrosenbändiger Matrosenbändiger ist offline
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Moin!

Habt ihr etwa alle eure (betone: ) Nußschalen Kasko versichert??? Also ich hatte mein altes Boot lediglich auf Haftpflicht, was für meine Bedürfnisse, das Böötchen und meine Fahrgewohnheiten auch völlig ausgereicht hat...
Und von daher gäbe es wohl eh keinen Cent im Schadensfall.

Und ich hatte meine mehr als doppelt übermotorisiert, was rein gewichtstechnisch für den Spiegel überhaupt kein Problem darstellte! (Ein zulässiger 4 takter mit der vorgegebenen Leistung hätte nämlich mindestens das gleiche Gewicht auf die Waage gebracht...)

Man muß es ja nicht gleich übertreiben, aber die Entscheidung liegt doch bei jedem selbst, was er seinem Boot zumutet (es sei denn es ist ein Neuboot, bei dem auch noch die Garantie usw.eine Rolle mitspielt ... )

- Sonst würden wir wohl schon lange alle regelmäßig mit unsern Booten beim lieben Onkel Tüv antreten dürfen.

Gruß Tido
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  #5  
Alt 16.07.2012, 14:14
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Zitat:
Zitat von Matrosenbändiger Beitrag anzeigen
Moin!

Habt ihr etwa alle eure (betone: ) Nußschalen Kasko versichert??? Also ich hatte mein altes Boot lediglich auf Haftpflicht, was für meine Bedürfnisse, das Böötchen und meine Fahrgewohnheiten auch völlig ausgereicht hat...
Und von daher gäbe es wohl eh keinen Cent im Schadensfall.

Und ich hatte meine mehr als doppelt übermotorisiert, was rein gewichtstechnisch für den Spiegel überhaupt kein Problem darstellte! (Ein zulässiger 4 takter mit der vorgegebenen Leistung hätte nämlich mindestens das gleiche Gewicht auf die Waage gebracht...)

Man muß es ja nicht gleich übertreiben, aber die Entscheidung liegt doch bei jedem selbst, was er seinem Boot zumutet (es sei denn es ist ein Neuboot, bei dem auch noch die Garantie usw.eine Rolle mitspielt ... )

- Sonst würden wir wohl schon lange alle regelmäßig mit unsern Booten beim lieben Onkel Tüv antreten dürfen.

Gruß Tido
Es geht ja nicht darum was man versichert sondern ob man damit probleme bekommen kann. Was bringt eine Versicherung wenn sie Im Zweifelsfall sagt wegen Übermotorisierung entfällt der Versicherungsschutz.

Ich würd so ein Boot auch nur Haftpflicht versichern.
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 16.07.2012, 14:19
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das stimmt natürlich, wäre vermutlich ein gefundenes Fressen...
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  #7  
Alt 16.07.2012, 16:02
rum rum ist offline
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Hallo, das Boot ist nur Haftpflicht versichert.
Die Versicherung hat die Bootsmarke und den Typ. Die Versicherung ist spezialisiert auf Boote. Also im Normalfall hätten sie im computerzeitalter sagen müssen das sie das Boot nicht versichern.
Im Moment kann ich es eh nicht ändern ,da ich im Urlaub bin.
Sobald ich wieder Zuhause binwerde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und den fall schildern. Entweder erlischt der Versicherungsschutz,oder ich lasse mir vom Versicherer bestätigen das sie alles so wie angegeben akzeptieren.
Mal ein Beispiel, es gibt doch auch selbstbauer von Booten. Wer schreibt ihnen den vor wieviel ps ihr Boot haben darf? Es gibt für solche Boote ja keine einzelabnahme beim TÜV wie für Autos oder Motorräder.
Dann baue ich mir z.b. eine crakerbox (amerikanisches Rennboot) und pflanze dieser Nussschale einen Ami V8 mit Kompressor und 700 ps ein.
Sowas bekommt man zugelassen und versichert. Wo bleibt da die Logik?
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  #8  
Alt 16.07.2012, 16:13
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Es geht in diesem Fall um Versicherungsbedingungen, die sehr individuell sind und um das Versicherungsrecht.

Mit Logik hat das rein gar nichts zu tun.
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Es muss nicht immer alles Sinn machen.
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  #9  
Alt 16.07.2012, 18:54
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Wenn ein Schaden verursacht wurde zahlt die Haftpflichtversicherung an den Geschädigten. Regreß und Stress ist möglich, aber es gibt keinen Verlust des Versicherungsschutzes.
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Andreas
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  #10  
Alt 16.07.2012, 19:03
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Wenn ein Schaden verursacht wurde zahlt die Haftpflichtversicherung an den Geschädigten. Regreß und Stress ist möglich, aber es gibt keinen Verlust des Versicherungsschutzes.
Häh?

Das wäre aber neu für mich... und es ist Grundlage dafür, überhaupt in Regress genommen werden zu können.

Dass deswegen DRITTEN kein Nachteil entstehen darf ist etwas anderes - die Versicherung reguliert zwar dem
Unfallpartner gegenüber, aber holt sich die Kohle samt Kosten von Dir wieder = Null Versicherungsleistung, und
das geht ja wohl nur, wenn der Versicherungsschutz nicht gegeben war.

Oder irre ich mich da?
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  #11  
Alt 16.07.2012, 19:42
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen

Dass deswegen DRITTEN kein Nachteil entstehen darf ist etwas anderes - die Versicherung reguliert zwar dem
Unfallpartner gegenüber, aber holt sich die Kohle samt Kosten von Dir wieder = Null Versicherungsleistung, und
das geht ja wohl nur, wenn der Versicherungsschutz nicht gegeben war.
Leider zahlen wir als Versicherungnehmer für Säufer, Rüpel und Idioten immer mit. Weil die nicht ohne Netz bleiben dürfen gibt es sogenannte geschäftsplanmässige Erklärungen der Versicherungen. Nehmen wir mal an, ein Auto ohne ABE, also getunt ohne TÜV-Segen, mit Vollrausch, blanken Reifen und Fahrerflucht gefahren. Hinzu kommen noch falsche Angaben bei der Schadensmeldung, denn der Versicherungsvertrag sah kleine Jahreslaufzeit und persönliche Nutzung vor. Die Versicherung zahlt an das Unfallopfer alles und kann wegen nach erzwungener Rechtsprechung und sogenannter geschäftplanmäßiger Erklärung lediglich 5000 Euro Regreß nehmen. Wegen der Summe der Dumm- und Frechheiten = Unfallflucht kommen 2.500 Euro dazu. Wer alles richtig macht bekommt das Strafverfahren auch noch von der Rechtsschutzversicherung bezahlt.
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  #12  
Alt 16.07.2012, 19:47
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Ohne Kack jetzt?

Ich kann Mist bauen wie ich will und bin trotzdem mit max. 5 Kilo dabei?

Irgendwie geht mir die Sache mit den Netzen und Schirmen eine Spur zu weit... wieso sollte
man sich denn bitte über sein Tun vorher Gedanken machen, wenn man doch weiß, dass
hinterher schon irgend ein Netz, ein Schirm, eine (Hänge)matte oder nur ein Sprungtuch auftaucht?

Nee nee nee.... ich will aber nicht, dass der mir zwangsabgepresste Teil meines sauer verdienten
Geldes zur Refinanzierung von Idioten und/oder deren Glanzleistungen aufgewandt wird.
Kann ich mich irgendwie dagegen wehren, Auswanderung mal ausgenommen?

Hrgn,
Erik
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  #13  
Alt 16.07.2012, 19:53
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Ja, wir leben in einem Sozialstaat. Der arme Unfallverursacher muss ja noch eine Chance haben. Für seine Trunkenheitsfahrt mit anschließender Fahrerflucht und für die "Obliegenheitsverletzungen" gibt es Erklärungen. Bei der Rechtsschutzversicherung wird es leider auch nicht billiger wenn ich Alkohol- und Drogenfahrten nicht versichert haben möchte. Aber versuch mal ein Boot bei der Rechtsschutzversicherung günstig unterzubringen. Da wird regelmässig nach der Motorstärke kassiert.
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  #14  
Alt 16.07.2012, 19:54
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Trost dabei ist, dass neben der Versicherungstechnischen Seite eben auch das Strafrechtliche dazu kommt und da ist nicht bei 5K schluß sondern schnell auch mal Knast angesagt.

Die RSV kommt in der Regel NICHT für Rechtsbeistand bei Strafsachen auf, bzw fordert das Geld zurück bei Verurteilung.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #15  
Alt 16.07.2012, 19:58
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Zitat:
Zitat von rum Beitrag anzeigen
...Sobald ich wieder Zuhause bin werde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und den fall schildern. Entweder erlischt der Versicherungsschutz,oder ich lasse mir vom Versicherer bestätigen das sie alles so wie angegeben akzeptieren....
Die Versicherung wird eine Freigabe des Herstellers über diese 15 PS von dir fordern,
also mußt du dich erst mal mit Wiking auseinander setzen.
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  #16  
Alt 16.07.2012, 20:07
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Die Versicherung wird eine Freigabe des Herstellers über diese 15 PS von dir fordern,
also mußt du dich erst mal mit Wiking auseinander setzen.
Wiking die gibt's doch gar nicht mehr ,zumindest nicht die Firma die 1994 das Boot gebaut hat.
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  #17  
Alt 16.07.2012, 20:18
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Zum konkreten Fall zurück: Der Hersteller hat eine Empfehlung ausgesprochen, TÜV gibt es nicht. Die Empfehlung der Motorstärke kann wegen damaliger Motorgewichte oder auch nur wegen Produzentenhaftung erfolgt sein. Ein Motor mit mehr PS, neuerdings kw, sorgt nicht automatisch für schnelleres Sinken oder Fliegen. In der Regel wird ein Unfall auch durch Dusseligkeit verursacht, also durch Menschen und nicht durch die Technik. Mit viel Leistung kann man auch langsam und sicher fahren.....
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Andreas
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  #18  
Alt 16.07.2012, 20:20
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Leute ihr spekuliert hier einfach rum und hat jemand wirklich Ahnung ?????
Wir haben hier im Forum doch Blaue Elise und wenn jemand diese Frage beantworten kann dann er .
Alles andere ist doch tralala
gruß Helmut
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  #19  
Alt 17.07.2012, 10:25
rum rum ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Zum konkreten Fall zurück: Der Hersteller hat eine Empfehlung ausgesprochen, TÜV gibt es nicht. Die Empfehlung der Motorstärke kann wegen damaliger Motorgewichte oder auch nur wegen Produzentenhaftung erfolgt sein. Ein Motor mit mehr PS, neuerdings kw, sorgt nicht automatisch für schnelleres Sinken oder Fliegen. In der Regel wird ein Unfall auch durch Dusseligkeit verursacht, also durch Menschen und nicht durch die Technik. Mit viel Leistung kann man auch langsam und sicher fahren.....
Sehe ich auch so,hatten vorher einen 10ps Motor angebaut, wenn die Bedingungen etwas schlechter wurden(Wind,Welle) viel das Boot gleich aus dem gleiten und es wurde schon langsam gefährlich. Mit den 5 ps mehr ,also 15 ps kann ich das Boot jederzeit im gleiten halten und sicher manövrieren.
Die Konstruktion der Montage ist die selbe wie bei anderen Wiking Booten die ohne weiteres 40 ps und mehr anhängen können.
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  #20  
Alt 17.07.2012, 13:07
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Wie schnell das in eine sehr unerfreuliche Richtung gehen kann, trotz Versicherung etc, stellt man fest wenn es Tote oder Schwerstverletzte gegeben hat und dann vom Sachverständigen oder der Poilzei festgestellt wurde, dass das Boot übermotorisiert war. Da stellt sich die Schuldfrage dann gar nicht mehr, du bist Schuld und hast die nächsten 30 Jahre nur noch den Sozailsatz zum Leben.
__________________
Grüße
Michael

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  #21  
Alt 17.07.2012, 13:15
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Danke Michael, so ist es, kein bisschen anders!
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  #22  
Alt 17.07.2012, 18:29
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Ist ja soweit richtig.
Nur wieso versichert die bootsversicherung das Boot ,wieso trägt die Behörde den Motor in den Bootschein ein?
Sowas wäre im Bereich Kfz undenkbar.
Ich habe bei der Behörde den Motor mit besstengewissen angegeben und sie selber darauf hingewiesen das der Motor 5 ps Mehrleistung als vom Hersteller empfohlen hat.
Das Schifffahrtsamt hätte unter diesen umständen nie einen Bootschein ausstellen dürfen.
Oder ist das Amt nur für Spaß da???
Wie ich schon sagte ist das im Bereich Kfz undenkbar!!!
Auch die Versicherung trägt Mitschuld, sie kann doch kein Boot versichern was nicht den Bestimmungen entspricht .eine Kfz Versicherung kennt jeden kfz-Typ und die fahrzeug-Daten. Änderungen werden beim TÜV-strassenverkehrsamt genehmigt oder abgelehnt .
Ich bin bei einer Behörde gewesen und habe alles offen gelegt und einen Schein bekommen!!!

Was kann man als Halter noch mehr tun?

Gruß Rolf
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  #23  
Alt 17.07.2012, 18:44
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo Rolf

Zitat:
Zitat von rum Beitrag anzeigen
...
Was kann man als Halter noch mehr tun?
...
Klär das einfach mit Deiner Versicherung ab.
Wenn die Dir schriftlich geben (gegen eine individuelle höhere Prämie), daß sie von der Übermotorisierung Kenntniss haben und dies nicht zum Haftungsausschluss führt, dann ist alles in Butter.
Wenn die sich dabei vorab zieren, würde es im Schadensfall hinterher sicherlich nicht einfacher

Viele Grüße,

Oliver
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  #24  
Alt 17.07.2012, 19:16
rum rum ist offline
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Hallo Rolf



Klär das einfach mit Deiner Versicherung ab.
Wenn die Dir schriftlich geben (gegen eine individuelle höhere Prämie), daß sie von der Übermotorisierung Kenntniss haben und dies nicht zum Haftungsausschluss führt, dann ist alles in Butter.
Wenn die sich dabei vorab zieren, würde es im Schadensfall hinterher sicherlich nicht einfacher

Viele Grüße,

Oliver

Genauso werdeich es machen.
Beste Grüße Rolf
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  #25  
Alt 17.07.2012, 19:48
egleh egleh ist offline
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Zitat:
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Ist ja soweit richtig.
Nur wieso versichert die bootsversicherung das Boot ,wieso trägt die Behörde den Motor in den Bootschein ein?
Sowas wäre im Bereich Kfz undenkbar.
Ich habe bei der Behörde den Motor mit besstengewissen angegeben und sie selber darauf hingewiesen das der Motor 5 ps Mehrleistung als vom Hersteller empfohlen hat.
Das Schifffahrtsamt hätte unter diesen umständen nie einen Bootschein ausstellen dürfen.
Oder ist das Amt nur für Spaß da???
Wie ich schon sagte ist das im Bereich Kfz undenkbar!!!
Auch die Versicherung trägt Mitschuld, sie kann doch kein Boot versichern was nicht den Bestimmungen entspricht .eine Kfz Versicherung kennt jeden kfz-Typ und die fahrzeug-Daten. Änderungen werden beim TÜV-strassenverkehrsamt genehmigt oder abgelehnt .

Was kann man als Halter noch mehr tun?

Gruß Rolf

Und solche Verhältnisse willst du nun auch auf dem Wasser? CE ist ja schon der erste Schritt in die Verunselbständigung und Entverantwortung des einzelnen. Kommt dann bestimmt bald jemand auf die Idee mit nem Wassertüv Reibach zu machen, und die Waschpo hätt endlich wieder ne Aufgabe: Plakettenkontrolle
Oh, Gott da gibt es noch nen Bereich, wo ein bischen Freiheit besteht, daß können wir doch nicht zulassen! Orwell läßt grüßen
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