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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Frage zu Funkgerät
Hallo Gemeinde, als ich mir letztes Jahr mein gebrauchtes RIB gekauft habe war ein Navman VHF 7100 Funkgerät eingebaut.
Meine Frage: ich habe keine so Nummer MM?? die müsste doch eingentlich gespeichert sein oder? ich habe auch kein Funkzeugnis (werde ich auch nicht machen) möchte es nur so mal im Urlaub inKroatien verwenden. funktioniert das ganze einfach wenn ich es einschalte und auf Kanal 16 gehe?? Wie das funken generell geht weiß ich (bin berufl. teilw im 4m Band und Digitalfunk unterwegs) wollte nur wissen ob es generell funktioniert danke für die Antwort gruß aus bayern courtino |
#2
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Moin Courtino,
ganz schön heißes Pflaster, auf dass du dich begibst. Ich kenne die Einstellung der Kroaten dazu nicht, aber in Deutschland würde ich nicht einfach so mit einem betriebsbereiten Funkgerät ohne Funkschein rumfahren. Das gibt Mecker von der Rennleitung. Die Nummer nennt sich MMSI. Und du brauchst einen Funkschein und eine Frequenzzuteilungsurkunde. Wenn eine MMSI gespeichert ist, dann wird das Gerät funktionieren. Aber genau das ist das Problem! Ist beides nicht vorhanden, dann nützt dir auch deine Erfahrung in anderen Bereichen nichts. "Nur mal so" rumfunken wird wohl auch in Kroatien nicht gerne gesehen. Liebe Grüße Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#3
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Dazu:
- Navman 7100 ist ein DSC gerat und dan braucht mann das (Int) Marcom B Funkschein (weiss nicht ob es eine Deutsche Name dafur gibt) - In alle Rheinufer Staten (D, F, NL usw) braucht mann auch noch die ATIS code ein zo programmieren (ist nicht dasselbe) Beide (MMSI und ATIS) bekommt mann (jedenfals in NL) nur mit das richtige Funkschein.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#4
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Die "MM" ist - wie schon genannt - die Maritime Mobile Service Identity (MMSI). Wenn Dein Funkgerät schonmal in Betrieb war, ist vermutlich sogar eine programmiert, denn die lässt sich bei den meisten Geräten nicht durch den Anwender ändern oder löschen, sondern nur durch das Servicenetz des Händlers.
Sprechfunk auf Kanal 16 etc. wird vermutlich sogar ohne gehen, die MMSI ist vor allem wichtig für DSC, insb. den digitalen Notruf. In Deutschland wäre die Benutzung des Funkgeräts ohne SRC (See) bzw. UBI (binnen) zwei Straftaten: Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (zuhören) sowie illegale Inbetriebnahme einer Sendeanlage (senden). Da reden wir nicht über 15 EUR oder den erhobenen Zeigefinger, sondern Strafanzeige(n). Kroatien mag das entspannter sehen, die formale Funkzeugnispflicht gilt aber auch für Dich. "Wie das funken generell geht weiß ich" ist lustig ... "links drücken und vorne reinsprechen" ist nicht der einzige Inhalt des Funkzeugnisses.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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Funkgerät
danke euch mal für die Antworten,
mir ist es eigentlich darum gegangen ob es funktioniert, ich denke das macht es, ich bin seit über 15 Jahren in Kroatien unterwegs, habe immer brav meine Vignette gelöst (auch teilweise nicht direkt sichtbar für die Polizei) x-mal schon die Polizei vorbeigefahren und noch nie kontrolliert, drum denke ich mir Funkgerät dabei, sollte ich Probleme haben kann ich ja mal funken oder mit jemand quatschen danke gruß courtino |
#6
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wenn die ne Antenne sehen, quatschen die Dich sogar an... Kontrolle der Abhörpflicht....
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor |
#7
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Klar, kannste machen.
Würde ich aber seinlassen. Die Kroaten sind auch Mitglied der ITU, haben deren Richtlinien also auch in nationales Recht umgesetzt und damit ist es schlicht und ergreifend verboten. Zum "nur mal quatschen" gibt's CB-Funk, da stört man dann auch keine wichtigen Verkehrskreise.
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg |
#8
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Funkgerät
und wie verhält sich das ganze wenn ich z.b. es nur eingebaut lasse, aber ausgeschaltet und ich benutze es nicht?
gruß courtino |
#9
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Wäre in D zumindest auch verboten.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#10
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Zitat:
Ich bin in Kroatien noch nie "angequatscht'" worden - selbst bei einer Kontrolle (war ein kleines bißchen zu schnell ) wollte die Rennleitung weder ein Funkzeugnis noch die Zulassung des / der Funkgeräte sehen. Denen war das wichtigste das Permit und das Bootspatent .... Das ist eine persönliche Erfahrung und keine Aufforderung zu einer Straftat !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#11
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In HRV kann es sein, dass dein nicht angemeldetes Funkgerät, das Senden mit falschem Rufzeichen (Du hast ja keines) und das Fehlen eines Funkerzeugnisses verschieden gesehen wird.
Von es geschieht garnichts bis du sitzt in Haft und dein Boot ist beschlagnahmt sind alle Varianten möglich. Ich kann dir nur raten: Anmelden und Funkerzeugnis machen oder ausbauen. Alles andere ist ein Glückspiel. Aber du und etliche Andere im Forum wissen es sicher besser.
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Liebe Grüße Willi
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#12
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Zitat:
Hast Du da einschlägige Erfahrungen erlangt ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#13
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Funkgerät
da bin ja mal froh, das ich noch keine Alimente bezahlen musste, denn eine funktionsfähige Anlage habe ich (evtl. auch ausgeschaltet)
Gruß und danke für die Hinweise courtino aus bayern |
#14
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Ein Bekannter hat in Kroatien zusammen mit dem Bootsführerschein (kroatisch) auch den Funkschein (kroatisch) gemacht. Nach seinen Angaben musste er nur ein paar Fragen beantworten und Funkalphabet aufsagen.
Wenn Du also nur in Kroatien funken willst, mach da den Schein. Dann bist Du in Kroatien auf der sicheren Seite. Lothar |
#15
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Das schon.
Aber das Gerät muss zugelassen sein. Und eine Zulassung bekommt man mit einem in D zugelassenen Fahrzeug nur mit entsprechendem Funkzeugnis. Das gleiche Problem habe ich gerade auch. HR-Schein ist vorhanden, aber das Boot nicht in HR zugelassen. |
#16
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Das wundert mich jetzt aber schon:
Als ich im Januar mein Gerät bei der Bundesnetzagentur Hamburg angemeldet habe, hat niemand nach meinem Zeugnis gefragt. Die Zeugnisvorschrift sagt ja nur aus, dass der Skipper ein Zeugnis haben muss, nicht der Eigentümer.
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg
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#17
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Stimmt.....du musst auch keinen Führerschein haben um ein KFZ zuzulassen....Du brauchst kein Funkzeugnis um die Frequenzzuteilungsurkunde zu beantragen.
In Deutschland und ich glaube auch in Kroatien muss allerdings der Skipper im Besizt des dementsprechenden Funkzeugnisses sein! Früher reichte wenn es ein Crewmitglied hatte.... Und trotzdem würde ich das Funkgerät ausbauen.....mir wäre das im "Ernstfall" zu gefährlich.. Mach den SRC und UBI.....beantrage ne Frequenzzuteilungsurkunde mit deinem in Deutschland zugelassenen Funkgerät.....und gut ists.... Ist in Kroatien wirklich noch "Abhörpflicht" in Zeiten von DSC ????? In Deutschland zumindest nicht....(oder habt ihr ausrüstungspflichtige Boote....äh oder Schiffe)? Und bei denen ist es Kanal 70 (DSC) und nur ne Empfehlung für Kanal 16. Wir könnten ja tauschen.....lach....ich habe zwar die Funkzeugnisse aber kein fest installiertes Gerät sondern ne Icom Handfunke mit 5 W.... Da sieht zumindest keiner die Antenne oder das Gerät bei ner möglichen Kontrolle in Kroatien.... Geändert von Cyberrat (29.07.2012 um 12:45 Uhr) |
#18
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Echt? Das wäre ja klasse.
Und wieder ein Beweis, dass da ganz schön Verunsicherung besteht... Insofern geh ich der Sache nochmal nach... und habe dann eine Vivanco Funke übrig. |
#19
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Ich kann Dir sagen, wie es in Deutschland geregelt ist, also demnach für Schiffe unter deutscher Flagge:
Das Funkgerät benötigt eine Frequenz-Zuteilungsurkunde. Wer als Inhaber da drin steht, ist egal. Ist das Gerät an Bord, besteht Abhörpflicht auf dem jeweiligen Wachkanal. Das ist Binnen Kanal 10 oder ein veröffentlichter Blockkanal, auf See ist es die 16, ist das Gerät DSC-fähig, dann muss DSC aktiviert sein. Und der Skipper (und nur der) benötigt ein für das Gerät und für das Fahrtgebiet gültiges Zeugnis. Hast Du also ein Binnen-Gerät, kannst Du auch auf See funken, benötigst dazu aber mindestens das SRC und das Gerät darf auf See keine ATIS aussenden. Die ist aber i.d.R. auch abschaltbar bzw. umschaltbar zwischen ATIS und DSC. Hast Du ein reines See-Gerät, dürfte das heutzutage auch DSC-fähig sein. Die meisten in der EU erhältlichen Geräte können heutzutage beides, ATIS und DSC. Wenn beides nutzbar ist, also sowohl MMSI als auch ATIS-Code drin sind, empfhielt sich die Kombination SRC und UBI, dann bist Du immer auf der sicheren Seite. Da sowohl Deutschland als auch Kroatien der ITU angehören, die den ganzen GMDSS-Komplex vereinheitlicht hat und verwaltet, müssen sämtliche deutschen Dokumente für ein Schiff unter Bundesflagge in Kroatien anerkannt werden. In der heutigen Zeit der Windfähnchen-Politik kann ich das aber nicht in Stein meißeln. Für die Niederlande kann ich mich dafür verbürgen, für Kroatien (das aktuell immerhin EU-Beitrittskandidat ist) kann ich Dir leider nichtmal einen Ansprechpartner nennen.
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg
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#20
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Hallo Jörg,
vielen Dank für die Anmerkungen. Bei mir verhält es sich so: - Boot fährt unter deutscher Flagge - allerdings im Fahrtgebiet der kroatischen Adria - Funklizenz für dieses Fahrtgebiet ist vorhanden, also auch ITU-konform Somit dürfte das ja in der Kombination auch ok sein, solange wirklich nur in dem Bereich gefahren wird. Bei einer Fahrt in Nachbarstaaten (z.B. Slo/I) sieht das dann anders aus. Diese verlangen von Skippern, dass sie Liezenzen haben, die sie bei vergleichbaren Fahrten in ihrem Heimatland auch haben müssten. Da das kroatische Patent in D nicht anerkannt ist, wars das somit an der Stelle auch für die Funklizenz. VG Stephan Edit: Was mir nicht klar ist/war, ist wohl die Tatsache, dass man zur Frequenzzuteilung in D keine Lizenz vorweisen muss. (?) |
#21
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Hi, Stephan,
lass uns mal eben ein paar Begriffe klären, damit das klarer wird: Was verstehen wir unter der Funklizenz? Die Zuteilungsurkunde für das Gerät oder Dein Funkzeugnis? Was meinst Du mit Patent? EDIT: Ich würde nicht zwischen verschiedenen nationalen Dokumenten mischen; das kann immer problematisch sein.
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg
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#22
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wichtig ist mal nachzuschauen ob eine Nummer eingegebenist.
Diese ist auch einer Person zugeordnet (derjenige der diese Nummer beim ANtrag bekommen hat). Dieser wird auch wenn du z.B. binnen blödsinn funkst nen Strafzettel bekommen. Da wird ja die Atis nummer gesendet. Der Vorbesitzer wird sich dann sicher bei dir bedanken. Daher würde ich die Eingetragenen ATIS und MMSI nummer löschen und eine eigene Beantragen. bekommt man auch ohne Funkschein. Diese dann eintragen. Ich würd auch den Funkschein machen wenn ich dich wäre. zum löschen der MMSI und ATIS folgendermasen vogehen. EXIT -SCAN und CALL gleichzeitig drücken und Gerät einschalten. Dann kommt ne PIN ABfrage. PIN: 7100 eingeben im Menue dann Clear ATIS und Clear MMSI ausführen. danach gerät ausschalten und wieder normal einschalten und man kann im MEnue ne neue ATIS und ne neue MMSI nummer iengeben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#23
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Zitat:
Wobei man immer nur bereinigte Geräte, die keine Codes mehr haben, aus der Hand geben sollte. Das mal als Tipp für diejenigen, die ihr Gerät verkaufen wollen...
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg |
#24
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Kanal 16 im Seefunk ist nicht mehr abhörpflichtig (seit 2005). Kanal 70 schon....(über DSC halt).....
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#25
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wenn blödsinn mit seiner Nummer gemacht wurde und sie Nicht wieder vergeben wurde bekommt er trotzdem noch ärger. Nur weil sie zurückgegeben wurde wird die verbindung zu seinen Daten nicht gelöscht.
genauso. ABer wer weiss schon wie man diese löscht. bei manchen Geräten kann dies nur der Hersteller. Das ist manchmal teurer als der Restwert des Gerätes.
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