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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Flaggenführung - Wie und Wo?
Hallöchen zusammen,
ich würde gerne wissen wo ich diese tolle Boote Forum Flagge die ich letztes Jahr erworben habe an meinem MoBo befestigen darf? Hinten rechts am Flaggenstock habe ich die deutsche Flagge. Da ich mal vor längerer Zeit gelesen habe das ein(ige) Forumsmitglieder Probleme mit des WaschPo bekommen haben, weil Sie Ihre Flaggen nicht ordnungsgemäß montiert haben würde ich gerne von dem ungeheuren Wissensschatz des Forums profitieren
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#2
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Re: Flaggenführung - Wie und Wo?
Zitat:
Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#3
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..... und ein Beispiel wie es eigentlich nicht sein sollte.......
Geändert von TomHH (14.05.2007 um 11:21 Uhr) |
#4
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Zitat:
aber du darfst das doch jetzt, oder Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#5
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Ich hätte das jetzt wie Tom gemacht... Darf ich die Flagge generell nicht hinten anbringen? Z.B. auf meiner Badeleiter? Eine Reling habe ich leider nicht. Oder wie wäre es Backbordseitig neben der Scheibe an einem kleinen Flaggenstock?
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#6
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Uwe,
das weiss ich nicht, ich habe den WaschPo Beamten seitdem nicht wieder getroffen. |
#7
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Alex, das waren damals verkettungen von unglücklichen Umständen, es sollte eigentlich keine Probleme geben.
Bei mir ist es nur so das ich die Landesflagge (Hamburg) über dem Adenauer habe und das ist nicht zulässig, sonst no Problem.... |
#8
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Okay,
wieviel kostet es mich denn falls es denen doch nicht gefällt Ich klemme mir dann halt noch ne Piratenflagge ans Boot, vielleicht bekommen Sie dann ja Angst...
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#9
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Zitat:
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#10
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Zitat:
Schau dir das mal an. http://bundesrecht.juris.de/bundesre...grg/index.html Zitat:
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#11
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Ixy,
da steht aber SEESCHIFF oder BINNENSCHIFF, und sooo gross sind unsere Pötte nicht, oder? Martin
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Machts gut, und danke für den vielen Fisch |
#12
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Zitat:
Ich denke schon. Und dann bist du auch verpflichtet den Regelungen im Flaggenrechtsgesetz nachzukommen. Erster Abschnitt; 1. Recht zur Führung der Bundesflagge |
#13
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Flaggenführung
Hi, die Piratenflagge ist nur eine Erfindung von Holywood. Das Flaggenrechtsgesetz gilt auch für Deutsche Schiffe im Ausland.
Ich selbst durfte mal DM 30.-bezahlen, weil der Adenauer ausgefranst und ausgeblichen war. Im Ausland sehen es manche Länder sehr eng mit ihrer Flagge. Ich habe in Dänemark mal erlebt, wie ein Segler mit einer Gastlandsflagge, die mehr einem alten Scheuerlappen ähnelte, aus dem Hafen komplementiert wurde. Einen schönen Tag wünscht katibert |
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