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  #1  
Alt 05.08.2012, 17:56
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Standard Ab 12 m Länge zwei rote Rundumlichter?

Moin,

führt die hier im Forum vertretene Fraktion >12 m Länge tatsächlich zwei rote Rundumlichter mit? Ist das schon einmal kontrolliert worden?
__________________
Alex
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  #2  
Alt 05.08.2012, 18:03
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Moin.

Also die von mir bis dato gecharterten Boote, allesamt >12m., waren alle ohne Doppel-Rot-Umlicht.
__________________
Grüße Richard
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  #3  
Alt 05.08.2012, 18:08
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IV. Signallichter
Fahrzeuge von mindestens 12 m Länge müssen,
Fahrzeuge unter 12 m Länge sollten im
Bedarfsfall Fahrtstörungslaternen (zwei rote
Signallichter) führen, wo sie am besten gesehen
werden. Fahrtstörungslaternen sind im
senkrechten Abstand von mindestens 1 m zueinander
zu setzen.


Manövrierunfähige Fahrzeuge und
Fahrzeuge auf Grund
Fahrzeuge von mindestens 12 Meter Länge
müssen die u. g. Lichter und Signalkörper
führen, Fahrzeuge unter 12 Meter Länge
können dies tun.

Wiederspruch in einem Dolument?

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Geändert von schimi (05.08.2012 um 18:17 Uhr)
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  #4  
Alt 05.08.2012, 18:21
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Moin,

führt die hier im Forum vertretene Fraktion >12 m Länge tatsächlich zwei rote Rundumlichter mit? Ist das schon einmal kontrolliert worden?
Zu 1 Nein
2 Nein
Bin aber auch vorerst nur Binnen unterwegs
__________________
Servus Willi
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  #5  
Alt 05.08.2012, 18:33
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Müssen diese beiden roten Rundumlichter eine BSH-Zulassung haben?
__________________
Alex
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  #6  
Alt 05.08.2012, 18:36
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Müssen diese beiden roten Rundumlichter eine BSH-Zulassung haben?

Ja, siehe PDF vom BSH(Einführung)
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  #7  
Alt 05.08.2012, 19:47
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Das gilt aber nur für ausrüstungspflichtige Schiffe.
__________________
Gruß
Christoph
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  #8  
Alt 05.08.2012, 20:10
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
Das gilt aber nur für ausrüstungspflichtige Schiffe.
Aha, jetzt wird es interessant.
Wo steht das?
__________________
Alex
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  #9  
Alt 05.08.2012, 20:27
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es ist für mich unbegreiflich, dass es dem BSH immer noch gelingt Bestandsschutz im eigenen Interesse zu betreiben.

Die Ausrüstungspflicht mit BSH geprüften Lampen für Sportboote udn die noch unterschiedlich für Binnen und See war schon immer grober Unfug. Dass dies aber noch nach so vielen Jahren in der EU Bestand hat ist für mich unbegreiflich. Hier sollte es doch wirklich ausreichen, dass auf den Lampen -analog zum KFZ Bereich- ein " E" Zeichen o.ä. bescheinigt, dass der Hersteller die Mindestanforderungen nach EU Recht beachtet hat. Und dabei sollte es auf einem 5 Meter Sportboot keine Rolle spielen wie groß die Abstände oder ähnliches sind.
Oder glaubt jemand ernsthaft das in den USA reihenweise Sportboote überfahren werden, weil sie nur eine kleine 2 Farbenlaterne am Bug und eine Rundumleuchte am Heck fahren ???

Das es auch noch WSP`ler gibt die mit dem Zollstock bewaffnet Knöllchen schreiben, schlägt dabei dem Fass den Boden aus.....
__________________
Gruß Olli

Geändert von hilgoli (05.08.2012 um 21:07 Uhr)
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  #10  
Alt 05.08.2012, 20:52
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Wat weiß ich denn wo das steht, hab's damals beim BR-Schein so gelernt und beim SSS genau so.

Bin seit 22 Jahren mit >12 unterwegs und wurde, inbesondere als ich Teenie war, durchaus öfter bis ins Detail geprüft worden von der Waschpo, die haben alles Mögliche beanstandet aber nicht das fehlen der beiden roten Rundums.

Anders aber bei der Zulassung zum Charterschiff, da wurden die beiden roten Rundums dann verlangt und wurden nachgeliefert.
__________________
Gruß
Christoph
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  #11  
Alt 05.08.2012, 22:38
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Moin,
wo ist eigentlich das Problem? Zwei rote Rundumlichter und die entsprechenden zwei Bälle sind doch, wenn man sich ein 12 m Boot leistet, nicht unbezahlbar. Und so völlig überflüssig sind die ja nun auch nicht. Unsere hatten wir selbst montiert. Ansonsten die Pfeife und Kuhglocke (auch BSH zugelassen) nicht vergessen. Ach ja, kontrolliert wurde das auch schon (Entenpolizei Heiligenhafen).
gruesse
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  #12  
Alt 05.08.2012, 22:50
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
es ist für mich unbegreiflich, dass es dem BSH immer noch gelingt Bestandsschutz im eigenen Interesse zu betreiben.

Die Ausrüstungspflicht mit BSH geprüften Lampen für Sportboote udn die noch unterschiedlich für Binnen und See war schon immer grober Unfug......... .....
Moin,
lies mal den link aus Schimis Beitrag #3. Dann brauchste Dich nicht mehr so aufzuregen. Was Du da schreibst, gilt schon lange nicht mehr. Und wieso ist ne Ausrüstungspflicht mit vernünftigen (geprüften) Lampen grober Unfug? Ich würde da eher die Ausrüstung mit irgendwelchen Funzeln für ziemlich schlecht halten.
gruesse
Hanse
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  #13  
Alt 06.08.2012, 08:37
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#3 kapier ich nicht, wo soll da ein Widerspruch sein? Weil er einmal bei <12m was fett markiert und einmal bei >12m ebenfalls was fett markiert, so haben die beiden doch nichts miteinander zu tun.
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  #14  
Alt 06.08.2012, 08:52
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
#3 kapier ich nicht, wo soll da ein Widerspruch sein? Weil er einmal bei <12m was fett markiert und einmal bei >12m ebenfalls was fett markiert, so haben die beiden doch nichts miteinander zu tun.
Ich finde das schon widersprüchlich, wenn da steht das die Leuchten vorhanden sein sollten (also nicht müssen) und wenn das Ereignis dann eintritt, diese dann vorhanden sein müssen.
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  #15  
Alt 06.08.2012, 09:53
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich finde das schon widersprüchlich, wenn da steht das die Leuchten vorhanden sein sollten (also nicht müssen) und wenn das Ereignis dann eintritt, diese dann vorhanden sein müssen.
Widersprüchlich ist es nicht, es ist eben dir überlassen, ob du dich auf dein Glück verlässt oder nicht ...
Was mich mehr interessiert: verstehe ich den Link richtig, dass Ankerball und -licht erst ab 12m vorgeschrieben sind?
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  #16  
Alt 06.08.2012, 10:07
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Nein, das ist wohl anders.
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Alex
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  #17  
Alt 06.08.2012, 10:41
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich finde das schon widersprüchlich, wenn da steht das die Leuchten vorhanden sein sollten (also nicht müssen) und wenn das Ereignis dann eintritt, diese dann vorhanden sein müssen.
Moin,
die Festbeleuchtung (oder die entsprechenden Taglichtzeichen) müssen nur bei Booten von grösser 12 m Länge vorhanden sein. Auch wenn Du Dich festgefahren hast. Kleiner 12 m ist es nett, die zu haben, aber keine Vorschrift. Einfach komplett lesen.
gruesse
Hanse
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  #18  
Alt 06.08.2012, 14:35
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen

Einfach komplett lesen.


Entschuldigung, habs noch mal nachgelesen.
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  #19  
Alt 06.08.2012, 17:18
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
...........Was mich mehr interessiert: verstehe ich den Link richtig, dass Ankerball und -licht erst ab 12m vorgeschrieben sind?
Moin,
nee, wäre auch merkwürdig. Aus dem BSH link:

Alle Fahrzeuge vor Anker müssen im Bedarfsfall
ein Ankerlicht führen und zwar dort, wo
es am besten gesehen wird. (Ausnahme < 7m)

Aber Du hast recht, das Beispiel für Fahrzeuge vor Anker ist dem BSH ziemlich danebengegangen. Da steht zwar noch der § 10 (4) SeeSchStrO
unter dem Bildchen, der hier kommt:

(4) Auf den nach § 60 Abs. 1 als Anker- und Liegestellen bekanntgemachten Wasserflächen brauchen Fahrzeuge
von weniger als 12 Metern Länge nicht die nach Regel 30 Buchstabe a, b oder c der Kollisionsverhütungsregeln

vorgeschriebenen Sichtzeichen zu führen; Regel 30 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln bleibt unberührt.
Im Umkehrschluss heisst das, Fahrzeuge> 12m müssen da auch das Ankerlicht zeigen, ausserhalb natürlich sowieso! Nur viel dämlicher konnte man das nicht darstellen, das kommt davon, wenn man zuviel Sachverhalte in ein Bild quetschen will.

Ansonsten ist soon Ankerlicht schon richtig nützlich: wir hatten auf dem Illinois geankert und den ersten Schubverband gefragt, ob der Platz, den wir uns da ganz am Rand ausgesucht hatten, wohl ok wäre. Antwort: ja, keine Probleme. Also Ankerlicht an und irgendwann schlafen gelegt. Etwas später kommt ein Schubverband irgendwie nicht um die Kurve (der übte noch), hatte aber früh genug unser Licht gesehen und uns freundlicherweise nicht übergemangelt. Während seine Kollegen da einfach gefahren sind, hat er ne dreiviertel Stunden rumgewirtschaftet. Und in der Tat, wir haben ihn später noch ein paare mal auf dem Weg Richtung Süden gesehen, immer mit reichlich Gebüsch auf den vorderen Barges. Ob der es noch gelernt hat??

gruesse
Hanse
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  #20  
Alt 06.08.2012, 22:01
Wohnbusfahrer
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Gut, was ich meinte scheint nur auf See zu gelten.
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  #21  
Alt 08.08.2012, 15:05
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Hallo, kurze Frage noch dazu oder besser eine Bestätigung:
Ich gehe davon aus, dass die Rundumlichter NICHT fest installiert sein müssen!?
Ich habe 2 an Bord, die batteriebetrieben sind und die ich entsprechend aussen für den Fall anbringen kann.
Reicht das?
Gruß
Chris
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  #22  
Alt 08.08.2012, 15:12
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jannie jannie ist offline
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Moin,
ja, die müssen nicht fest installiert sein (nur zugelassen und gut sichtbar angebracht, Abstand 1m). Wenn Du im Dustern fährst, solltest Du sie allerdings vor Antritt der Fahrt anbringen, im Bedarfsfall ist evt. dafür keine Zeit.
gruesse
Hanse
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