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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Fragen über Fragen zum Radar
Hallo Leute
Da ich im Keller noch eine Radarantenn liegen habe, und ich ein Nachtfahrfreak bin mache ich mir momentan Gedanken rund ums Radar. Außerdem blutet mir immer das Herz wenn so ein Gerät im Keller versauert. Bei der Antene handelt es sich im übrigen um eine R21x Balkenantenne von Raytheon mit 4kw Leistung. Kabel zum Sichtgerät habe ich auch, nur kein Sichtgerät (irreperabel defekt). Aber nun zu den Fragen. 1. Habe vom Radarpatent gehör und, daß man auch ohne fahren darf sobald die Sicht schlecht ist. Gilt das für gesamt Deutschland oder nur für Rein und Mosel? Darf ich das Ding überhaupt benutzen (habe SBF Binnen/See und UBI) 2.Wo ist der unterschied zwischen Binnenradar und Seeradar? Das X im Typenschild bedeutet X-Band, bedeutet dass das ich diese Antenne auf See und im Binnenbereich benutzen kann? 3.Da ich kein funktionierendes Sichtgerät habe würde mich interessiern welche Sichtgeräte an die Antenne passen. (Ich meine nicht das Originale Display sondern die neueren mit LCD) 4. Ist es eventuell preiswerte wenn ich einen Signalumwandler für den PC kaufe? Welche Software kann ich dann benutzen um das Radarbild auf den PC zu zaubern? ( Laptop vorhanden) 5. Wo gibt es solche Wandler (Antenne zu Wandler zu PC) |
#2
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Re: Fragen über Fragenj zum Radar
Zitat:
Auf See brauchst Du jedenfalls kein Patent, wenn Du nicht "schiffs"beruflich unterwegs bist. zu den anderen Fragen. Wenn Dein Sichtgerät kaputt ist, dann kannst Du wahrscheinlich die Antenne "vergessen", denn in dem Kasten ist alles drin, was die Antenne zum Funktionieren braucht, das ist nicht wie bei GPS, wo nur Signal und Stromversorgung durchs Kabel transportiert wird. Das siehst du auch schon am Kabel, da sind bestimmt so an die zwanzig Adern drin. Denn beim Umlaufen von dem Antennenschlitz müssen an das nachgeschaltete Empfangssystem einHaufen Infos durchgegeben werden, von denen ein Teil (z.B. Durchlaufen der Nulllinie) über ganz normale Schalter in der Antenne rückgemeldet werden. Du brauchst also den "Sichtgerät"kasten mit dazu. Gruss Moskito |
#3
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Naja die Antenne vergessen?
Also vergleichbare Antennen kosten schnell mal um die 4000€ das Sichtgerät aber nur 1300€, also warum sollte ich die Antenne vergessen ? Ich überlege ja nur was billiger ist ein neues Sichtgerät oder ein Signalwandler für den Laptop. Das teure am Radar ist doch meines Wissens die Antenne (Magnetron).
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#4
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Re: Naja die Antenne vergessen?
Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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Die Antenne ist auf jeden Fall bei den Hobbyteilen auf das Gerät spezifisch gefertigt. Also Raytheon zu Raytheon und nicht mischbar ohne die Werte zu kennen und deuten zu können.
Das "Teure" ist der eigentliche Empfänger und nicht die Antenne. ich würde ja mal bei Raytheon nachfragen welches aktuelle Gerät überhaupt zur Antenne passt . Auf See kannst einschalten was Du magst, solange Du keinen störst. Binnen meine ich mal gerader auf Rhein und Mosel gehört zu haben, dass es einen Radarschein gibt, aber Freizeitskipper bei unsichtigem Wetter und Nachts nicht fahren dürfen. wohlgemerkt, meine ich gehört zu haben, denn es interessiert mich nicht, da ich nur auf See unterwegs bin.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#6
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Bei unsichtigem Wetter darfst du auf dem Rhein nicht ohne Radargerät fahren. Das Radargerät darf nur von einem Radarpatentinhaber benutzt werden. Voraussetzung zur Erlangung des Radarpatentes sind ein nautischer Befähigungsnachweis und ein gültiges Sprechfunkzeugnis.
Gruß Hank |
#7
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Das mit Rein und Mosel ist mir bekannt, meist bin ich aber in Mecklenburg Vorpommern unterwegs (Binnen und bald Ostsee). Mit anderen Worten
Rein und Mosel werde ich wohl in den nächsten Jahren nicht zu gesicht bekommen. |
#8
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Eine Frage konnte ich mir nach einigen Stunden Internetforschung selbst
beantworten (die X Band Frage) X Band bedeutet lediglich, daß das Radar mit einer Wellenlänge von 3,1 cm arbeitet. Da das Thema Radar selbst hier noch ziehmlich frisch ist werde ich weiter Forschen und euch auch die Ergebnisse mitteilen. |
#9
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Radar
Hi, ich will dich ein bißchen aus deinen Träumen reissen. Wenn du binnen offiziell mit einem Radargerät fahren willst, muß das Gerät für den Binnenbereich zugelassen sein. Dazu brauchst du noch ein zugelassenes Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit und natürlich eine UKW-Anlage.
Der Besitz eines Sprechfunkzeugnisses und des Radarrheinpatentes ist obligatorisch. (§4.06BinSchStrO) Die Binnenanlagen haben eine größere Nahauflösung, d.h. die Antennen haben eine Länge von 1,80-2,00m Länge. Sieht auf Sportbooten üblicher Größe bestimmt toll aus. Auf See kannst du machen was du willst, da reichen die üblichen Yachtradar Anlagen aus. Schönes Wochenende wünscht katibert |
#10
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Radarpatent
Hab mal meine Unterlagen angeguckt, ein Radarpatent ist da nicht bei - wir hatten aber natürlich immer auf dem Rhein und binnen das Radargerät an Bord, ob wir es genutzt haben weiß ich gar nicht mehr, aber ich denke schon........ Gabs das schon immer? Gefragt hat da nie einer nach. Anneke |
#11
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Ihr habt Recht! Der Nahbereich dieser Antenne fängt erst bei 30m an, mit
anderen Worten ist das Radar wirklich nur auf See zu gebrauchen. Ich werde trotzdem versuchen ein Sichtgerät zu bekommen. Vieleicht verkaufe das Teil dann (wird bestimmt noch was bei rausspringen). Vieleicht warte ich aber auch noch ein bisschen bis ich wieder einen Innenborder in meinem Boot habe und lege das dann an die Ostsee. |
#12
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@ Anneke
Welche eigenschaften hatte euer Radar? War es ein Radom oder ein Schlitzstrahler? Ich glaube auch nicht das die Polizei bei Nacht oder im Nebel wenn du dein Radar an hast nach einem Radarpatent fragt. Die haben bei schlechter Sicht genauso viele Sorgen wie du und ich. |
#13
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Hallo Markus
Schick doch mal dem Rolf (Atlas) eine PN. Der ist Profi auf dem Gebiet und kann dir die Fragen beantworten.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#14
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Hier noch ein Foto von der Antenne
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#15
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Radar
hallo Anneke, also mein Radarpatent für den Rhein ist von 1986. Da gab es das schon eine Weile.
Aktuell stehts in § 1.10 Abs 1 i der BinSchStrO. Gruß katibert |
#16
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Zitat:
Ein Yachtradar darf man ohne Radarpatent betreiben z.B. bei Dunkelheit aber eben nicht bei "unsichtigem Wetter" Wenn man plötzlich in unsichtiges Wetter gerät, darf man selbstverständlich ein Yachtradar benutzen um sich schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen (Fahrwasser verlassen zum Ankern, nächsten Hafen anlaufen) aber man darf seine Fahrt nicht fortsetzen. Und was die Polizei nicht ahndet versäumt die Versicherung bestimmt nicht wenn es zu einem Schaden kommt.
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Charly |
#17
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Nur so zur Info
Habe jetzt billig ein passendes Sichtgerät samt Kabel bekommen, bei einem Testlauf funktionierte das Radar ohne Probleme. So nun habe ich ein funktionierendes 4Kw Radar und überlege jetzt was ich damit mache . Mal sehen vieleicht demnächst bei eBay. |
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