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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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noch angemeldetes boot neu anmelden beim wsa
Hallo
Also ich habe zu meinem neuen boot den bootsschein vom Verkäufer mit bekommen und wollte den denn beim ummelden beim wsa ab geben. So nun ist das Problem das der vorbesitzer das boot auch noch nicht umgemeldet hatte, der schein läuft also noch auf den vor vorbesitzer...also kann ich es nicht ummelden. Meint ihr ich kann einfach zum wsa fahren und das boot sozusagen neu anmelden?also einfach den schein nicht mit nehmen? Wsa ist ein anderes als das auf dem das boot noch angemeldet ist. Gruß Justin |
#2
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Hallo, Justin,
Wenn Du die Bugnummernkennzeichnung gerne behalten möchtest, müßte es reichen, wenn Du den Kaufvertrag vorlegst und die Bootszulassung. Sollte das WSA den Vor-Vor-Besitzer noch als Bootseigner eingetragen haben, dann hat Dein Bootsverkäufer Dir seinen Kaufvertrag (da reicht auch eine Kopie ohne Kaufpreis, wenn er diesen nicht nennen möchte) auszuhändigen. So lässt sich lückenlos der Eignerwechsel dokumentieren. Sicher kannst Du aber auch ohne diese Dinge das Boot anmelden, Dich quasi Dumm stellen, nur wäre das rechtlich nicht i.O.
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Gruß Heinz, |
#3
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Das Problem ist der Verkäufer kommt nicht ausn knick mir seinen Kaufvertrag zu schicken...er wollte dass schon lange tun aber er lässt auf sich warten... Und ohne den brauch ich nicht mit dem schein zum wsa fahren das machen die nicht...
Deshalb mein Plan einfach das boot sozusagen neu anmelden zu fahren da es ja ein anderes wsa ist. Oder haben alle wsa ein zentrales System? |
#4
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Zweite Möglichkeit: Lass das WSA aussen vor und melde beim ADAC an, aber die sind sehr genau, also Konformitätserklärung, Kaufvertrag sollte da sein, sonst wird das nichts.
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Gruß Heinz, |
#5
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Du hast schon super Ideen, ich würd sie hier nicht breittreten
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#6
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Zitat:
Verkäufers, bis er doch Zitat:
Aber mal ehrlich, der Eigentumsübergang (hoffentlich) und der Besitzübergang hat schon statt- gefunden, sprich, das Boot hast du schon, aber... Zitat:
auch den Erhalt des Kaufpreises quittieren...
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gregor |
#7
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Gregor, im Fall des Falles kommst du damit nicht durch ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#8
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Das ist klar, wenn da nix zu holen ist, kommen Sie zum Fahrer. Daher mein Standpunkt
im Rechtsstreit: Bisher hat nur der Besitzübergang stattgefunden... Und für meine private Zuständigkeit, könnte man ja eine Skipperhaftpflicht abschließen. Diesen Standpunkt würde ich als Handlungsbeschleuniger erwähnen! Eine Versicherung oder Deckuingszusage meines Versicherers ist bestimmt auch bei der ursprünglich erwähnten Konstellation möglich. Aber vielleicht mangelt es einfach am Vordruck, bzw. am Unvermögen sich einen aus dem Internet runterzuladen. Hier ist meiner, gerne auch per Mail als Excel-Datei, dann kann man einzelne Formulierungen wie z.B. "den unter 1. beschriebenen Gegenstand" durch die tatsächliche Bezeichnung (Motor / Boot / Auto / Roller ) ersetzen und die Felder wie Zubehör / Ausstattung / Sonder- vereinbarungen so erweitern und ausfüllen, dass keine separaten Beiblätter erwähnt und angefertigt werden müssen. http://up.picr.de/11814311eg.pdf
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gregor Geändert von Dicke Lippe (12.09.2012 um 18:19 Uhr)
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#9
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Hallo, wenn du wirklich rechtmäßiger eigentümer bist (davon gehe ich jetzt einfach mal aus), dan schreib eine "Eigentums Erklärung" die gibst du dann mit den alten Papieren beim wsa ab. dann ist es nur eine Ummeldung die NUR 10€ kostet.
Bei mir war das so der fall: 40Jahre altes Schlauchi (Festrumpf 5mx2m max 35Ps)mit 40cm riss im Luftschlauch für eine Kiste bier ohne Kaufvertrag/Papiere mit genommen, dann hab ichs (einglück!!) reparieren, nun war auf dem typenschild nichts mehr zulesen, nur das Alte Kennzeichen war noch zu lesen.Da haben die vom WSA Dresden diese Eigentumserlärung empfohlen, die hab ich mit angabe des alten kennzeiches auch eingereicht und 10min später hatte ich die Papiere und konnte somit das kennzeichen auch behalten. Absoluter Vorteil was ich fand war das sowas dann nur eine Ummeldung ist , die ja nur 10€ kostet. Ich hoffe das hilft dir weiter! MFG Danilo
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#10
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Danke das hört sich gut an. Werd ich Morgen mal beim wsa anrufen und nach fragen.
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#11
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Heute beim WSA angerufen...nix zu machen. Mit einer Eigentums erklärung konnten die nichts anfangen
Ich soll mir den kaufvertrag vom verkäufer besorgen und dann kann ich ummelden |
#12
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Kann verstehen das die das Boot nicht zulassen.
Der Verkäufer des Bootes war nicht der eingetragene Besitzer laut WSA-Papieren. Somit könnte es sich um ein geklautes Boot handeln und du hast dich der Hehlerei schuldig gemacht. So lange du nicht den Kaufvertrag von dem in den Papieren eingetragenen Halter zu dem Vorverküfer hast wird das nichts. Tip wende dich doch an den in dem Paieren befindlichen Halter. Eventuell hat er noch den Kaufvertrag als er das Boot verkauft hat.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#13
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Seh ich auch so. Genau genommen hat sich der vorletzte Besitzer ebenso rechtswidrig verhalten wie der letzte: Das WSA schreibt eindeutig vor, dass er die Zulassung dem WSA zurückschicken muss bei Besitzwechsel, und dass er sie nicht an den nächsten Besitzer weitergeben darf.
Du hast nun zwar das Problem, aber der "alte" Besitzer hat die Schuld.
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#14
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Also bei mir hat es beim WSA Emden gereicht die Quittung vom Kaufpreis, aus der hervorgeht ,das es sich um das Boot handelt gereicht, die Nummer hab ich übernommen und 10 minuten und 15 euro später hatte ich die Papiere. Du hast doch sicher ne Quittung über den Kauf Die Papiere vom Boot hat mir der Verkäufer mitgegeben.
Gruß aus Ostfriesland,Detlef
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„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ ( Hermann Hesse ) |
#15
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Welches WSA ist eigentlich für dich zuständig?
hier ist noch einlink vom WSA: http://www.wsv.de/wsa-hb/alt/service...ege/index.html hier wird eindeutig entweder Kaufvertrag ODER Eigentumserklärung gefordert, mit entsprechenden Vordrucken..... Viel erfolg! |
#16
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Hmm, bei mir steht das so nicht drin, lediglich das er u.a. bei Eigentumswechsel vorzulegen ist.
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Gruss Vestus |
#17
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das ist ja egal ich kann mein Boot in Düsseldorf oder in Mannheim anmelden. Zuständigkeiten gibts da nicht.
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#18
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Zitat:
Nur einige WSA´s nehmen es übergenau, für andere muss es nur plausibel sein oder sie greifen im Zweifelsfall auch mal zum Hörer und rufen den Vor-Vorbesitzer einfach an.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (13.09.2012 um 18:03 Uhr) Grund: RSF |
#19
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Dusseldorf hat doch gar kein WSA, sowas können die gar nicht
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#20
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das war der grund für meine frage ob da vielleicht ein "ganz genauer" beim WSA sitzt?!
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#21
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ja hast recht ich meinte Duisburg
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