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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 26.09.2012, 15:37
TageDieb TageDieb ist offline
Vice Admiral
 
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Standard Falsche Mengenangabe bei Amazon - was tun?

Hallo,

folgendes Problem:

Habe bei Amazon Filter bestellt. In der Artikelbeschreibung steht "10 Paar".
Bekommen habe ich 1 Paar. Der Verkäufer entschuldigt sich und meint, in seinem Online-Shop wäre es richtig eingestellt und er weiß nicht, wieso es beim Übertrag zu Amazon Fehler gab...

Aber wenn er das so anbietet, bin ich doch im Recht, oder?
Was kann ich jetzt machen?

Gruß
Mario
__________________
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  #2  
Alt 26.09.2012, 15:39
Benutzerbild von Robinson62
Robinson62 Robinson62 ist offline
Commander
 
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Standard

Rückabwicklung! Bei Amazon kein Problem...

LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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  #3  
Alt 26.09.2012, 16:17
else else ist offline
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Innerhalb von 14 Tagen zurückschicken und fertig.
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  #4  
Alt 26.09.2012, 16:47
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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Nachfordern, wenn du 10 Paar haben wolltest.
Der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #5  
Alt 26.09.2012, 17:00
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Nachfordern, wenn du 10 Paar haben wolltest.
Der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich.
Das läuft unter Pech, es wird keine Nachlieferung geben.

Angebot>Lieferung>Abnahme. Ist ein Teil der gegenseitigen Willenserklärung gestört, findet der Eigentumsübergang nicht statt.

Nur das was auf der Rechnungsstellung steht ist verbindlich.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #6  
Alt 26.09.2012, 17:34
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Nur das was auf der Rechnungsstellung steht ist verbindlich.
Nicht, wenn er eine e-mail erhalten hat, die die Lieferung von 10 Paar verspricht.
Das wäre die Annahme des Angebots des Käufers.

Gruß

Volker
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  #7  
Alt 26.09.2012, 18:10
dutschmann dutschmann ist offline
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Jörg hat Recht.

Eine Internetbestellung ist kein Kaufvertrag
Ein Vertrag erfordere stets zwei Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, urteilte das Gericht. Das Anbieten einer Ware in einem Internetshop entspreche dem Auslegen von Waren im Supermarktregal und stelle daher kein Angebot dar. Stattdessen sei dies eine Aufforderung, ein Angebot zu machen. Das Angebot sei dann die Bestellung durch den Käufer. In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestllung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde.
Der Kaufvertrag komme erst zustande, wenn der Händler die Ware versendet. In dem Fall gelte dies aber nicht, weil der Händler die bestellte Ware nicht ausgeliefert hatte. Das Urteil des Amtsgerichts München vom 4. Februar 2010 ist bereits rechtskräftig (AZ 281 C 27753/09).

Quelle:

http://www.golem.de/1008/76916.html


gruß Jörg
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  #8  
Alt 26.09.2012, 23:24
Benutzerbild von hyman
hyman hyman ist offline
Captain
 
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Auch ein rechtskräftiges Amtsgerichtsurteil ist nicht allgemein verbindlich. Da sollte schon was aus einer deutlich höheren Instanz her...
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  #9  
Alt 27.09.2012, 05:47
Benutzerbild von Bubi
Bubi Bubi ist offline
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Fühlst du dich jetzt übervorteilt?
Weil der Preis/Einheit nur den wirklichen Marktpreis darstellt und nicht das eine Zehntel dessen, von dem du geträumt hast?
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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  #10  
Alt 27.09.2012, 07:41
moppydick moppydick ist offline
Deckschrubber
 
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Ich bin der Meinung du solltest auf die kostenfreie Nachlieferung der anderen 9 Stück bestehen.
Der Verkäufer ist ja dafür verantwortlich das der Verkauf reibungslos abgewickelt werden kann. Im Zweifel kann er Mehrkosten evt. auch gegenüber Amazon geltend machen.
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  #11  
Alt 27.09.2012, 08:09
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Nicht, wenn er eine e-mail erhalten hat, die die Lieferung von 10 Paar verspricht.
Das wäre die Annahme des Angebots des Käufers.

Gruß

Volker
Naja macht er ja aber nicht.
Und Amazon stellt nur die Verkaufsplattform her, über (nicht mit) die Verkäufer Käufer erreichen können -ähnlich eBay. Deren AGB's enthält eine übliche Freistellungs- Klausel.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #12  
Alt 27.09.2012, 08:12
dutschmann dutschmann ist offline
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Zitat:
Zitat von hyman Beitrag anzeigen
Auch ein rechtskräftiges Amtsgerichtsurteil ist nicht allgemein verbindlich. Da sollte schon was aus einer deutlich höheren Instanz her...
Aber lieber ein Urteil vom Amtsgericht, als Richtlinie als gefühltes Halbwissen.
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  #13  
Alt 27.09.2012, 08:25
georgk georgk ist offline
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Dazu gibt es nicht nur ein Amtsgerichtsurteil, wird regelmäßig so bewertet...

Der juristische Fachbegriff lautet invitatio ad offerendum. Einfach mal googeln!
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  #14  
Alt 27.09.2012, 08:40
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jac jac ist offline
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Zitat:
Zitat von moppydick Beitrag anzeigen
.....Im Zweifel kann er Mehrkosten evt. auch gegenüber Amazon geltend machen.
Erklärst Du mal bitte wie?


Das ganze ohne Gerichtsurteile,Kaufverträge und sonstigen juristischen Erguss betrachtet sollte für brauchbare Nichtegozentriker ein ganz klares Ergebniss ergeben. Haste 10 bezahlt besteht auch ein Anrecht auf 10, hat der Tagedieb nur den Wert von 1 Stück bezahlt sollte er sich mal selber fragen ob das richtig ist was er da fordert oder ob das vielleicht nicht doch so ein kleines bisschen daneben sein könnte.
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Es grüßt
Martin

Bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
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  #15  
Alt 27.09.2012, 08:48
TageDieb TageDieb ist offline
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Moin,

habe mal verglichen. Ich habe den üblichen Marktpreis für 1 Paar bezahlt.

Rechnung, Bestellbestätigung etc. ist alles auf 10 Paar ausgestellt.

Ich will mich eigentlich nicht an Fehlern von anderen bereichern und habe dem Verkäufer vorgeschlagen, das Ganze ad acta zu legen...

Aber interessant, dass der Fall wohl keine eindeutige Lösung hat...

Gruß
Mario
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  #16  
Alt 27.09.2012, 08:50
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Wegen jedem Muckenfurz nen Rechtsstreit,ihr tut mir leid
Wurde schon mehrmals richtig beantwortet, Artikel zurück, entspricht nicht dem Angebot,fertig.
__________________
Servus Willi
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  #17  
Alt 27.09.2012, 08:54
Benutzerbild von jac
jac jac ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Moin,

habe mal verglichen. Ich habe den üblichen Marktpreis für 1 Paar bezahlt.

Rechnung, Bestellbestätigung etc. ist alles auf 10 Paar ausgestellt.

Ich will mich eigentlich nicht an Fehlern von anderen bereichern und habe dem Verkäufer vorgeschlagen, das Ganze ad acta zu legen...

Aber interessant, dass der Fall wohl keine eindeutige Lösung hat...

Gruß
Mario

Das ist genau das was vielen Menschen heut zutage fehlt: einfach mal einem anderen Menschen einen Fehler ein zu gestehen ohne gleich davon profitieren zu wollen.
Aus meiner Sicht: alles richtig gemacht Mario!
__________________
_______________________________________________
Es grüßt
Martin

Bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
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  #18  
Alt 27.09.2012, 08:59
brmpfl brmpfl ist offline
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Mir läuft es kalt den Rücken runter, wenn ich hier lese, wie einige so drauf sind.
Da bin ich froh, nicht vom I-Net Handel zu leben und mich mit solchen Kunden rumschlagen zu müssen


Hajo
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  #19  
Alt 27.09.2012, 09:33
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Aber lieber ein Urteil vom Amtsgericht, als Richtlinie als gefühltes Halbwissen.
Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Rechnung, Bestellbestätigung etc. ist alles auf 10 Paar ausgestellt.
Ob der TO es durchzieht, ist etwas anderes, aber auch gefühltes Vollwissen hilft nicht, wenn man nicht den ganzen Sachverhalt kennt.

Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Aber interessant, dass der Fall wohl keine eindeutige Lösung hat...
Natürlich hat der Fall eine eindeutige Lösung, ist schließlich nicht so kompliziert..

Gruß

Volker

Geändert von Volker Sch (27.09.2012 um 09:45 Uhr)
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  #20  
Alt 27.09.2012, 10:11
WeserW WeserW ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Nicht, wenn er eine e-mail erhalten hat, die die Lieferung von 10 Paar verspricht.
Das wäre die Annahme des Angebots des Käufers.

Gruß

Volker
Genau da liegt der Hase im Pfeffer, hat man tatsächlich eine echte Annahme der Bestellung erhalten, hat der Verkäufer das Angebot des Käufers angenommen (Die Präsentation der Ware im Webshop wird ähnlich einer Schaufensterauslage gewertet) und der Vertrag ist geschlossen. Typischerweise versenden die Verkäufer diese Bestätigung aber nicht, sondern nur eine "Eingangsbestätigung" der Bestellung.

Bei Amazon z.B.:
Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.

Soweit ich weiss bestätigen Gerichtsurteile i.d.R. auch dieses Vorgehen.
__________________
vg
Sascha
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  #21  
Alt 27.09.2012, 16:51
dutschmann dutschmann ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Moin,

habe mal verglichen. Ich habe den üblichen Marktpreis für 1 Paar bezahlt.

Rechnung, Bestellbestätigung etc. ist alles auf 10 Paar ausgestellt.

Ich will mich eigentlich nicht an Fehlern von anderen bereichern und habe dem Verkäufer vorgeschlagen, das Ganze ad acta zu legen...

Aber interessant, dass der Fall wohl keine eindeutige Lösung hat...

Gruß
Mario
Mario, Du schlägst vor die Sache ad acta zu legen ?
Nochmal zum mitschreiben. Du hattest kein Recht auf die 10 Paar.
Entweder Du behälst das eine Paar freust Dich und bezahlst, oder Du schickst per Widerruf Deine Lieferung zurück. Und der Kauf wird gewandelt.

lg Jörg
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  #22  
Alt 27.09.2012, 18:06
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Nochmal zum mitschreiben. Du hattest kein Recht auf die 10 Paar.
Er hat sogar eine Rechnung über 10 Paar. Man sollte davon ausgehen, das eine Rechnung eines Geschäftsmannes spätestens die Annahme des Angebotes ist, oder?

Und eine Wandelung ist hier überhaupt nicht das Mittel der Wahl. Die gab es zum einen nur bis 2001 und bezog sich zum anderen auf einen Gewährleistungsanspruch. Und dazu gibt der Sachverhalt überhaupt nichts her.

Gruß

Volker
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  #23  
Alt 28.09.2012, 18:02
dutschmann dutschmann ist offline
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Volker, du schreibst immer was von Rechnung.Als du Jörg zitiert hast wo er schrieb das er eventl. nur Anspruch auf die 10 Paar hat wenn er eine ausgewiesene Rechnung hat.
Der Threadersteller schreibt doch nur das im amazon Angebot was von 10 Paar stand.

Aber egal Volker 1 Paar 2 Paar 10 Paar mir ist das zu nervig geworden und meine zeit für so lapalien zu kostbar.
Wenn ich die Dinger gekauft hätte wären maximal 2 mails mit dem Verk. vonnöten.

Deshalb lass uns ein trinken und lächelnd ins WE starten.

lg Jörg
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  #24  
Alt 28.09.2012, 18:27
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Volker, du schreibst immer was von Rechnung.
Richtig, denn so interpretiere ich das:

Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen

Rechnung, Bestellbestätigung etc. ist alles auf 10 Paar ausgestellt.
Im übrigen sehe ich das hier als Diskussion, und nicht als Streit. Ob man das durchzieht ist auch was anderes. Aber mal im Ernst. wie viele Geschäftsleute bestehen auch auf ihr Recht, um den Gewinn zu maximieren, obwohl das auch dem eigentlichen Willen des Kunden widerspricht.

Gruß

Volker
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  #25  
Alt 29.09.2012, 06:32
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Bubi Bubi ist offline
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und da war sie wieder, die Frage

nach dem Unterschied
zwischen
juristischem Recht und moralischem Recht

traurig wenn man das auch noch erklären muss.
__________________
Grüße
kay

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