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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Falsche Mengenangabe bei Amazon - was tun?
Hallo,
folgendes Problem: Habe bei Amazon Filter bestellt. In der Artikelbeschreibung steht "10 Paar". Bekommen habe ich 1 Paar. Der Verkäufer entschuldigt sich und meint, in seinem Online-Shop wäre es richtig eingestellt und er weiß nicht, wieso es beim Übertrag zu Amazon Fehler gab... Aber wenn er das so anbietet, bin ich doch im Recht, oder? Was kann ich jetzt machen? Gruß Mario
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Willst Du schnell gehen, dann geh alleine. Willst Du weit gehen, dann geh zusammen. |
#2
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Rückabwicklung! Bei Amazon kein Problem...
LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt... |
#3
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Innerhalb von 14 Tagen zurückschicken und fertig.
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#4
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Nachfordern, wenn du 10 Paar haben wolltest.
Der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#5
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Zitat:
Angebot>Lieferung>Abnahme. Ist ein Teil der gegenseitigen Willenserklärung gestört, findet der Eigentumsübergang nicht statt. Nur das was auf der Rechnungsstellung steht ist verbindlich.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#6
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Nicht, wenn er eine e-mail erhalten hat, die die Lieferung von 10 Paar verspricht.
Das wäre die Annahme des Angebots des Käufers. Gruß Volker
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#7
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Jörg hat Recht.
Eine Internetbestellung ist kein Kaufvertrag Ein Vertrag erfordere stets zwei Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, urteilte das Gericht. Das Anbieten einer Ware in einem Internetshop entspreche dem Auslegen von Waren im Supermarktregal und stelle daher kein Angebot dar. Stattdessen sei dies eine Aufforderung, ein Angebot zu machen. Das Angebot sei dann die Bestellung durch den Käufer. In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestllung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. Der Kaufvertrag komme erst zustande, wenn der Händler die Ware versendet. In dem Fall gelte dies aber nicht, weil der Händler die bestellte Ware nicht ausgeliefert hatte. Das Urteil des Amtsgerichts München vom 4. Februar 2010 ist bereits rechtskräftig (AZ 281 C 27753/09). Quelle: http://www.golem.de/1008/76916.html gruß Jörg
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#8
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Auch ein rechtskräftiges Amtsgerichtsurteil ist nicht allgemein verbindlich. Da sollte schon was aus einer deutlich höheren Instanz her...
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#9
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Fühlst du dich jetzt übervorteilt?
Weil der Preis/Einheit nur den wirklichen Marktpreis darstellt und nicht das eine Zehntel dessen, von dem du geträumt hast?
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#10
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Ich bin der Meinung du solltest auf die kostenfreie Nachlieferung der anderen 9 Stück bestehen.
Der Verkäufer ist ja dafür verantwortlich das der Verkauf reibungslos abgewickelt werden kann. Im Zweifel kann er Mehrkosten evt. auch gegenüber Amazon geltend machen. |
#11
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Zitat:
Und Amazon stellt nur die Verkaufsplattform her, über (nicht mit) die Verkäufer Käufer erreichen können -ähnlich eBay. Deren AGB's enthält eine übliche Freistellungs- Klausel.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#12
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Aber lieber ein Urteil vom Amtsgericht, als Richtlinie als gefühltes Halbwissen.
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#13
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Dazu gibt es nicht nur ein Amtsgerichtsurteil, wird regelmäßig so bewertet...
Der juristische Fachbegriff lautet invitatio ad offerendum. Einfach mal googeln!
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#14
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Zitat:
Das ganze ohne Gerichtsurteile,Kaufverträge und sonstigen juristischen Erguss betrachtet sollte für brauchbare Nichtegozentriker ein ganz klares Ergebniss ergeben. Haste 10 bezahlt besteht auch ein Anrecht auf 10, hat der Tagedieb nur den Wert von 1 Stück bezahlt sollte er sich mal selber fragen ob das richtig ist was er da fordert oder ob das vielleicht nicht doch so ein kleines bisschen daneben sein könnte.
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_______________________________________________ Es grüßt Martin Bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
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#15
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Moin,
habe mal verglichen. Ich habe den üblichen Marktpreis für 1 Paar bezahlt. Rechnung, Bestellbestätigung etc. ist alles auf 10 Paar ausgestellt. Ich will mich eigentlich nicht an Fehlern von anderen bereichern und habe dem Verkäufer vorgeschlagen, das Ganze ad acta zu legen... Aber interessant, dass der Fall wohl keine eindeutige Lösung hat... Gruß Mario
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Willst Du schnell gehen, dann geh alleine. Willst Du weit gehen, dann geh zusammen.
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#16
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Wegen jedem Muckenfurz nen Rechtsstreit,ihr tut mir leid
Wurde schon mehrmals richtig beantwortet, Artikel zurück, entspricht nicht dem Angebot,fertig.
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Servus Willi |
#17
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Zitat:
Das ist genau das was vielen Menschen heut zutage fehlt: einfach mal einem anderen Menschen einen Fehler ein zu gestehen ohne gleich davon profitieren zu wollen. Aus meiner Sicht: alles richtig gemacht Mario!
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_______________________________________________ Es grüßt Martin Bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
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#18
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Mir läuft es kalt den Rücken runter, wenn ich hier lese, wie einige so drauf sind.
Da bin ich froh, nicht vom I-Net Handel zu leben und mich mit solchen Kunden rumschlagen zu müssen Hajo |
#19
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Zitat:
Natürlich hat der Fall eine eindeutige Lösung, ist schließlich nicht so kompliziert.. Gruß Volker Geändert von Volker Sch (27.09.2012 um 09:45 Uhr) |
#20
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Zitat:
Bei Amazon z.B.: Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde. Soweit ich weiss bestätigen Gerichtsurteile i.d.R. auch dieses Vorgehen.
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vg Sascha |
#21
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Zitat:
Nochmal zum mitschreiben. Du hattest kein Recht auf die 10 Paar. Entweder Du behälst das eine Paar freust Dich und bezahlst, oder Du schickst per Widerruf Deine Lieferung zurück. Und der Kauf wird gewandelt. lg Jörg |
#22
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Er hat sogar eine Rechnung über 10 Paar. Man sollte davon ausgehen, das eine Rechnung eines Geschäftsmannes spätestens die Annahme des Angebotes ist, oder?
Und eine Wandelung ist hier überhaupt nicht das Mittel der Wahl. Die gab es zum einen nur bis 2001 und bezog sich zum anderen auf einen Gewährleistungsanspruch. Und dazu gibt der Sachverhalt überhaupt nichts her. Gruß Volker
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#23
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Volker, du schreibst immer was von Rechnung.Als du Jörg zitiert hast wo er schrieb das er eventl. nur Anspruch auf die 10 Paar hat wenn er eine ausgewiesene Rechnung hat.
Der Threadersteller schreibt doch nur das im amazon Angebot was von 10 Paar stand. Aber egal Volker 1 Paar 2 Paar 10 Paar mir ist das zu nervig geworden und meine zeit für so lapalien zu kostbar. Wenn ich die Dinger gekauft hätte wären maximal 2 mails mit dem Verk. vonnöten. Deshalb lass uns ein trinken und lächelnd ins WE starten. lg Jörg |
#24
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Richtig, denn so interpretiere ich das:
Im übrigen sehe ich das hier als Diskussion, und nicht als Streit. Ob man das durchzieht ist auch was anderes. Aber mal im Ernst. wie viele Geschäftsleute bestehen auch auf ihr Recht, um den Gewinn zu maximieren, obwohl das auch dem eigentlichen Willen des Kunden widerspricht. Gruß Volker
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#25
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und da war sie wieder, die Frage
nach dem Unterschied zwischen juristischem Recht und moralischem Recht traurig wenn man das auch noch erklären muss.
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
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