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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.09.2012, 17:20
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 5.999
7.018 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard Gäste gegen Entgelt mitnehmen?

Hallo,

ich fahre ganz gerne mit anderen Leuten Boot und auch oft, da kam mir die Idee das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden

Um die Spritkosten ein wenig abzufedern, könnte man ja Bootsfahrten z.B. bei ebay anbieten. Z.B. 5 Std. Bootsfahrt fü 50 €. Gewinn will ich damit nicht machen, maximal die Treibstoffkosten rausbekommen. Die Frage wäre allerdings, wie das die Behörden und die Versicherung sehen

In den meisten Versicherungen wird ja explizit gefragt ob man vor hat das Boot gewerblich zu nutzen oder zu verchartern. Beides wäre nicht der Fall. Aber sehen die Versicherungen das genau so?

Und was sagen die Behörden dazu?

Gruß
Chris
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  #2  
Alt 27.09.2012, 17:23
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Hardy 20 Familie Pilot
Rufzeichen oder MMSI: EY DIGGA, bring Bier mit
5.873 Danke in 2.081 Beiträgen
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Da reicht auch dein SBF nicht aus.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #3  
Alt 27.09.2012, 17:24
Benutzerbild von Robinson62
Robinson62 Robinson62 ist offline
Commander
 
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Ort: Zingst
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Boot: Sealine 305 Fly mit 2x180PS BMW-Sechszylinder
443 Danke in 184 Beiträgen
Standard

Wäre dann eigentlich wie bei der Mitfahrzentrale, da ist man ja auch kein Taxi... man darf nur keinen Gewinn machen!

LG Peter
__________________
Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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  #4  
Alt 27.09.2012, 17:28
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: Oberpfalz
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Boot: Volksyacht Fishermen
44.789 Danke in 16.508 Beiträgen
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Ich würde so was z.B. "Suche Mitfahrer gegen Kostenbeteiligung" oder so nennen.
Wenn das eine Auktion wird sehe ich das aber als kritisch an, auch da du dann niemanden ablehnen kannst.
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  #5  
Alt 27.09.2012, 17:29
Amigo Amigo ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Touring 670
124 Danke in 66 Beiträgen
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Hallo Chris
in dem moment wo Du auch nur 1 Euro verlangst, ist die Sache als gewerblich zu betrachten. Versicherung und Finanzamt stehen dann bei Dir auf den Füßen. Laß das sein.
Besser ist, Du machst das heimlich per mundpropaganda und läßt Dir beim wieder anlegen eine kleine Spende geben. Dann kann man das als Freundschaftsdienst sehen. Trotzdem Mund halten sonst sind die beiden o.g. sofort wieder da.

Gruß
Amigo
__________________
Zeit ist das, was man an der Uhr abliest.
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  #6  
Alt 27.09.2012, 17:32
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Boot: Volksyacht Fishermen
44.789 Danke in 16.508 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Amigo Beitrag anzeigen
Hallo Chris
in dem moment wo Du auch nur 1 Euro verlangst, ist die Sache als gewerblich zu betrachten. Versicherung und Finanzamt stehen dann bei Dir auf den Füßen.
Ich kann ganz offiziell beim Finanzamt eine Fahrgemeinschaft angeben. Hat der eine kein Auto geht auch Kostenbeteiligung.

Edit: heute zählt nur noch die Strecke, aber früher war das möglich.
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  #7  
Alt 27.09.2012, 17:47
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Amigo Beitrag anzeigen
Hallo Chris
in dem moment wo Du auch nur 1 Euro verlangst, ist die Sache als gewerblich zu betrachten. Versicherung und Finanzamt stehen dann bei Dir auf den Füßen. Laß das sein.
Besser ist, Du machst das heimlich per mundpropaganda und läßt Dir beim wieder anlegen eine kleine Spende geben. Dann kann man das als Freundschaftsdienst sehen. Trotzdem Mund halten sonst sind die beiden o.g. sofort wieder da.

Gruß
Amigo
Ne - also mit dem Finanzamt wird es sicherlich keinen Ärger geben, das müsste mir erst einmal Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Das wird aber den Teufel tun mir diese zu unterstellen, denn dann könnte ich ja meine ganzen Ausgaben für das Boot steuerlich als Verlust geltend machen und mit meinen anderen Einnahmen gegen rechnen - das wäre schön

Das mit der Mundpropagande wird nicht funktionieren.

Gruß
Chris
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  #8  
Alt 27.09.2012, 17:47
Benutzerbild von Kalle
Kalle Kalle ist offline
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Eine Fahrgemeinschaft ist etwas ganz anderes. Hier suchst Du zahlende Mitfahrer, auch Fremde, die mit Dir und dem Boot fahren und dafür bezahlen sollen. Du fährst also um diese "Gäste" zu befördern und alle komischen Konstruktionen (Spende, "ich wäre sowieso gefahren und habe die nur mitgenommen" usw. usw.) führen nicht daran vorbei dass Du Geld oder Geldwertes bekommst für diese Fahrt. Wenn Du das sogar noch anbietest, völlig egal ob über ebay oder als Kleinanzeige oder auch nur über einen fotokopierten Zettel am Zaun - das alles wird als Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt, auch wenn Du nur Deine Kosten wieder ´reinbekommen willst. Letzteres müsstest Du dem Finanzsamt dann im Rahmen der Steuererklärung beweisen. Für die Versicherungen, andere Behörden usw. ist das aber egal. Und damit kommt der ganze Rattenschwanz der Personenbeförderung auf dem Wasser auf Dich zu. Klar kann man das einfach machen, ohne Kläger kein Richter, vielleicht fällt es nicht auf. ABER: EIN Unfall, und da braucht nur einer auf dem Niedergang ausrutschen, einen dicken Knöchel haben und einen Arzt aufsuchen müssen und Du hast ein Problem, von schlimmeren Dingen will ich gar nicht reden.

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Gruß an alle
Kalle
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  #9  
Alt 27.09.2012, 17:57
Benutzerbild von Kalle
Kalle Kalle ist offline
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Wenn Du beim Finanzamt negative Einkünfte hast in der Nähe zur Liebhaberei schaut man sich das drei oder vier Jahre an - kommt es nicht zu positiven Einkünften kannst Du eventuelle "steuerliche Besserstellungen" zurück zahlen - aber das alles hilft Dir nicht um die Tatsache herum dass Du gewerblich tätig bist, eben ohne finanziellen Erfolg - aber das ist zweitrangig bei der Entscheidung zu nötigen Qualifikationen, Veränderungen am Boot, ggf. SeeBG-Abnahme, nötigen zusätzlichen Versicherungen usw. usw.

Trotzdem machen es immer wieder einzelne Kollegen - bieten "Hafenrundfahrten" an und ähnlichen Quatsch...
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Kalle
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  #10  
Alt 27.09.2012, 18:04
v4d3r v4d3r ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Robinson62 Beitrag anzeigen
Wäre dann eigentlich wie bei der Mitfahrzentrale, da ist man ja auch kein Taxi... man darf nur keinen Gewinn machen!

LG Peter

Ganz genau!!!

Solange du keine Gewinnabsichten hast, musst du auch kein Gewerbe etc. anmelden und bist kein Kaufmann im Sinne des HGB ;)

Ich finde du hast es hier für manche etwas unmissverständlich dargestellt. Du suchst vielmehr Leute die Lust hätten mit dir eine Runde zu drehen und die sich dann halt an den Spritkosten beteiligen zum Eigennutzen!

Das ist das gleiche, wie wenn ich zu nem Freund sage, dass wir nach Buxtehude fahren und jeder zahlt die Hälfte an Spritgeld. Lass dich nicht ans Bein pissen, du handelst völlig legal.

Nachtrag:

Achso zum Thema Ebay, dass würde ich lassen, denn dann sieht das alles wieder ganz anderst aus! Such doch einfach Leute hier im Forum oder in deinem Bekanntenkreis, jeder geht gerne mit aufs Boot außer man ist seekrank ;)
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  #11  
Alt 27.09.2012, 18:06
inselfan54 inselfan54 ist offline
Lieutenant
 
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277 Danke in 124 Beiträgen
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Ein Gewerbe liegt erst dann vor, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Es kommt also nicht darauf an, ob Du tatsächlich einen Gewinn realisierst oder Verlust einfährst, sondern auf die Absicht. Wenn Du das nicht beabsichtigst, dann liegt kein Gewerbe vor und Du darfst ohne steuerliche Konsequenzen eine Kostenbeteiligung fordern.
Du solltest dies jedoch vom Finanzamt bestätigen lassen, indem Du ihm deine Absicht mit der Bitte um eine verbindliche Einschätzung bei z. B 5000,00 Euro jährlichen Kosten und erwarteten 2000,00 Euro Aufwandsersatz mitteilst. Bei einem Bescheid mit der Einschätzung als Hobby unterliegst Du dann auch nicht der Aufzeichnungspflicht.
Bei Pferden ist das z. B. mit kostenpflichtigen Reitbeteiligungen ein durchaus übliches Verfahren.
Bei den übrigen rechtlichen Fragestellungen ist zwischen "gewerblicher Mitnahme " und "Mitnahme von Personen gegen Entgeld" zu unterscheiden. Die zweite Formulierung ist restriktiver und greift auch bei Nichtvorliegen eines Gewerbes.

Gruß Udo
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  #12  
Alt 27.09.2012, 18:06
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
Admiral
 
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Boot: Berkut S-TC/ Yamaha 30 PS
Rufzeichen oder MMSI: Meine Rente ist sicher ;-)
6.150 Danke in 2.323 Beiträgen
Standard

Hi Chris ,
du willst dir das wirklich antun ?
Du möchtest gegen Geld dir fremde Menschen mit auf deinem Boot fahren lassen ?
Sorry , ist für mich völlig unbegreiflich .
Wenn ich jemanden mitnehme dann weil ich ihn leiden kann , aber nicht weil er mir Geld zahlt.
Wie auch immer , ich wünsche dir viel Spaß dabei.
Gruß Udo
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  #13  
Alt 27.09.2012, 18:13
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: z.Zt. mal ohne
16.656 Danke in 8.680 Beiträgen
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Verdienen Rechtsanwälte heutzutage so schlecht, dass sie sich gegen Bezahlung wildfremde Leute auf´s Böötchen holen müssen, um ihr Hobby zu finanzieren....

Wenn ich mir vorstelle, das ich irgendwelche Deppen auf´s Boot lassen müsste, weil sie ja schließlich dafür bezahlt haben,
dann wäre bei mir der Punkt, wo ich mir über Briefmarken sammeln Gedanken machen würde...

nur meine persönliche Meinung und weder verkäuflich, noch übertragbar....
__________________
Gruß - Georg
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  #14  
Alt 27.09.2012, 18:18
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
Registriert seit: 16.01.2006
Beiträge: 2.060
7.181 Danke in 3.356 Beiträgen
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Auch intressant:
http://www.boote-forum.de/showthread...nbef%F6rderung
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Servus Willi
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  #15  
Alt 27.09.2012, 18:20
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
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Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
Eine Fahrgemeinschaft ist etwas ganz anderes. Hier suchst Du zahlende Mitfahrer, auch Fremde, die mit Dir und dem Boot fahren und dafür bezahlen sollen. Du fährst also um diese "Gäste" zu befördern und alle komischen Konstruktionen (Spende, "ich wäre sowieso gefahren und habe die nur mitgenommen" usw. usw.) führen nicht daran vorbei dass Du Geld oder Geldwertes bekommst für diese Fahrt. Wenn Du das sogar noch anbietest, völlig egal ob über ebay oder als Kleinanzeige oder auch nur über einen fotokopierten Zettel am Zaun - das alles wird als Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt, auch wenn Du nur Deine Kosten wieder ´reinbekommen willst. Letzteres müsstest Du dem Finanzsamt dann im Rahmen der Steuererklärung beweisen. Für die Versicherungen, andere Behörden usw. ist das aber egal. Und damit kommt der ganze Rattenschwanz der Personenbeförderung auf dem Wasser auf Dich zu. Klar kann man das einfach machen, ohne Kläger kein Richter, vielleicht fällt es nicht auf. ABER: EIN Unfall, und da braucht nur einer auf dem Niedergang ausrutschen, einen dicken Knöchel haben und einen Arzt aufsuchen müssen und Du hast ein Problem, von schlimmeren Dingen will ich gar nicht reden.

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Meiner Meinung nach sind Deine Ausführungen grundsätzlich falsch !

Wie auch in der Sportfliegerei gibt es beim Bootfahren die Möglichkeit, Gäste auf reiner Selbnstkostenbeteiligung mitzunehmen.
Das ist sowohl finanzrechtlich als auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.
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Gruß Fred
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  #16  
Alt 27.09.2012, 18:25
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toxy toxy ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Wenn ich mir vorstelle, das ich irgendwelche Deppen auf´s Boot lassen müsste, weil sie ja schließlich dafür bezahlt haben,
dann wäre bei mir der Punkt, wo ich mir über Briefmarken sammeln Gedanken machen würde...
Ich hab das beim Auto schon öfter gemacht und festgestellt dass die meisten Menschen ziemlich nett sind. So kann man auch neue Leute kennenlernen.
__________________
Felix

I hear the ferryman is half man, half boat
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  #17  
Alt 27.09.2012, 18:28
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Ich hab das beim Auto schon öfter gemacht und festgestellt dass die meisten Menschen ziemlich nett sind. So kann man auch neue Leute kennenlernen.
klar... - das geht halt nur nicht mehr, wenn ich vorher über Ebay und Co. Geld bekommen habe von potentiellen Mitfahrern, die damit ein Recht zur Mitfahrt gekauft haben.
dann ist nix mehr mit freiwillig und aussuchen und so weiter.....
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Gruß - Georg
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  #18  
Alt 27.09.2012, 18:42
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
... Die Frage wäre allerdings, wie das die Behörden und die Versicherung sehen
... Aber sehen die Versicherungen das genau so?
... Und was sagen die Behörden dazu?
Moin Chris,

Deinem Nick nach bist Du Anwalt? Dann bist Du im Bürokratendschungel ja zu Hause.
Mein Vorschlag (habe ich bisher immer so gehandhabt und es hat gut funktioniert): Frage die Versicherungen und Behörden. Alles schriftlich und gut ist.

In die Glaskugel blicken hier viele, im Zweifel ist aber ein klares Wort mit der Obrigkeit das Beste und die am meisten belastbare Aussage. Auf der anderen Seite sitzen auch nur (fast immer nette) Menschen.
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Alex
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  #19  
Alt 27.09.2012, 18:48
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
klar... - das geht halt nur nicht mehr, wenn ich vorher über Ebay und Co. Geld bekommen habe von potentiellen Mitfahrern, die damit ein Recht zur Mitfahrt gekauft haben.
dann ist nix mehr mit freiwillig und aussuchen und so weiter.....
Eben.
Ganz anders sieht es mit einer Kleinanzeige aus.
Du kannst persönliches Kennenlernen oder zumindest ein Telefonat voraussetzen und nur bei Sympatie mitnehmen.

Wenn ich vorstelle, jeder xbeliebige schießt für 1 € bei ebay eine Mitfahrt und läßt dann mal richtig die Sau raus sag ich nur "Mach bitte ein Video".
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  #20  
Alt 27.09.2012, 19:00
Benutzerbild von Zzindbad
Zzindbad Zzindbad ist offline
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Über die Mitfahrzentralen werden täglich massenhaft Fahrten gegen eine Unkostenbeteiligung angeboten. Als Gewerbe werden solche Fahrgemeinschaften nicht betrachtet.
In ähnlicher Form kann man sicherlich auch Mitfahrten auf dem Boot anbieten.

Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com
Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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  #21  
Alt 27.09.2012, 19:04
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
...
Ganz anders sieht es mit einer Kleinanzeige aus.
Du kannst persönliches Kennenlernen oder zumindest ein Telefonat voraussetzen und nur bei Sympatie mitnehmen.
...
"bei Sympathie mehr." ...das wird bei Kleinanzeigen gerne missverstanden, Wolf.
__________________
gregor

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  #22  
Alt 27.09.2012, 19:09
sharky01 sharky01 ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hallo,

ich fahre ganz gerne mit anderen Leuten Boot und auch oft, da kam mir die Idee das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden

Um die Spritkosten ein wenig abzufedern, könnte man ja Bootsfahrten z.B. bei ebay anbieten. Z.B. 5 Std. Bootsfahrt fü 50 €. Gewinn will ich damit nicht machen, maximal die Treibstoffkosten rausbekommen. Die Frage wäre allerdings, wie das die Behörden und die Versicherung sehen

In den meisten Versicherungen wird ja explizit gefragt ob man vor hat das Boot gewerblich zu nutzen oder zu verchartern. Beides wäre nicht der Fall. Aber sehen die Versicherungen das genau so?

Und was sagen die Behörden dazu?

Gruß
Chris
Beim einstellen einer Auktion oder eines Festpreisangebot mit diesem Hintergrung wird eine Gewinnabsicht unterstellt - Gewerbe - Steuerpflicht.

Versicherungs usw... Behördlich fällt soetwas unter ein Kleingewerbe (was u.U. Steuerbefreit sein kann...

In deiner Art, wie du es machen möchstest würde ich die Finger weg lassen... Öffentlich bekanntmachen würde ich das so nicht.

Die Finanzpolitische Lage wurde in einem Newsletter von DATEV irgendwann im 1 Quartal beschrieben (da ging es zwar ums Mitfahren bei Pferdekutschen und Oldtimer . denke aber das der Vergleich passend ist.


Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi Chris ,
du willst dir das wirklich antun ?
Du möchtest gegen Geld dir fremde Menschen mit auf deinem Boot fahren lassen ?
Sorry , ist für mich völlig unbegreiflich .
Wenn ich jemanden mitnehme dann weil ich ihn leiden kann , aber nicht weil er mir Geld zahlt.
Wie auch immer , ich wünsche dir viel Spaß dabei.
Gruß Udo

genauso und nicht anders

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach sind Deine Ausführungen grundsätzlich falsch !

Wie auch in der Sportfliegerei gibt es beim Bootfahren die Möglichkeit, Gäste auf reiner Selbnstkostenbeteiligung mitzunehmen.
Das ist sowohl finanzrechtlich als auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.
Deine Aussage ist grundsätzlich Falsch, denn die sog. Selbstkostenbeteiligung gibt es Steuerlich nicht!

Wenn du auf die Fliegerei abspielst, da ist sogar die Ausschreibung eines Freifluges / frei Ballonfahrt, in einem Preisausschreiben, Steuerlich (je nach Veranlagung) ansatzfähig, wenn der Pilot mehr als 4 Flüge / Jahr gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung stellt.
__________________
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  #23  
Alt 27.09.2012, 19:17
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
"bei Sympathie mehr." ...das wird bei Kleinanzeigen gerne missverstanden, Wolf.
Das steht ja auch nicht in der Kleinanzeige sondern findet in deinem Kopf statt.
Ist mir jemand unsympatisch, würde ich den nie mitnehmen.
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  #24  
Alt 27.09.2012, 19:23
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
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Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von sharky01 Beitrag anzeigen
Deine Aussage ist grundsätzlich Falsch, denn die sog. Selbstkostenbeteiligung gibt es Steuerlich nicht!
Das habe ich ja auch garnicht behauptet !



Zitat:
Zitat von sharky01 Beitrag anzeigen
Wenn du auf die Fliegerei abspielst, da ist sogar die Ausschreibung eines Freifluges / frei Ballonfahrt, in einem Preisausschreiben, Steuerlich (je nach Veranlagung) ansatzfähig, wenn der Pilot mehr als 4 Flüge / Jahr gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung stellt.
Ist ja schön, dass Du mir als Piloten und Fluglehrer solch einen Unsinn unterbreiten möchtest .....
Lies mal bitte nach im § 20 LuftVG .
__________________
Gruß Fred
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  #25  
Alt 27.09.2012, 20:41
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Können wir uns darauf einigen die ganzen überflüssigen Kommentare nach dem Motto "Warum willst du dir das antun etc." und "Verdienst du nicht genug?" aus der Diskussion rauszulassen? Die helfen wirklich NULL weiter.

Mir geht es um Fakten und nicht um glauben. Steuerlich mache ich mir gar keine Sorgen. Das Finanzamt besteuert ja nur Gewinne und die werde und will ich nicht machen. Ich hätte auch kein Problem eine Mini GmbH aufzumachen wenn es gar nicht anders geht.

Die eigentliche Frage ist, wie sieht die Versicherung das? Und: Wie sehen die Behörden dass? Muss ich dann vielleicht mein Boot vom irgendwem kontrollieren lassen über ne Rettungsinsel verfügen und vor Fahrtbeginn ne Sicherheitsübung abhalten?

@ Bernd: Kannst du mir den Newsletter irgendwie zukommen lassen?

Gruß
Chris
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