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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Verhalten bei Haftpflichtschaden ?
Im Mai dieses Jahres hatte ich einen Haftpflichtschaden. Der geschädigte hat mir eine Rechnung geschickt die ich der Versicherung eingereicht habe.
Die Rechnung war sehr allgemein gehalten, der Inhalt war in etwa Reparaturkosten 859€ zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Die Versicherung hat den Geschädigten nun angeschrieben er möge die Rechnung aufschlüsseln und die beschädigten Teile fotografieren. Dies ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Heute kommt die zweite Mahnung mit 40€ Zinsen und der Mahngebühr von 10€. Mache ich jetzt was falsch oder muß der Geschädigte aktiv werden??
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Viele Grüße Dieter |
#2
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Moin
Ich würde sagen, du machst alles richtig. Benachrichtige deine Versicherung.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#3
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Gibt es einen Kostenvoranschlag? Wenn ja, hat der Ähnlichkeit mit der Rechnung?
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Gruß Ewald |
#4
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Nein, nur die Rechnung.
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Viele Grüße Dieter |
#5
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Normalerweise verlangen die Haftpflichtbedingungen, dass du unmittelbar nach dem Schaden mal eine Schadensmeldung mit Geschädigtem, Unfallhergang, grober Schadensbeschreibung etc. an die Versicherung übermittlest.
Diese Schadensmeldung ist mal die unmittelbar wichtigste Obliegenheit. Ich gehe davon aus, dass du das gemacht hast. Dann ist der Ball bei der Versicherung: die besichtigen den Schaden (oder auch nicht) und wickeln das mit dem Geschädigten ab. Wirf mal einen Blick in deine Bedingungen, nimm Kontakt mit deinem Versicherungsbetreuer auf. Dann sollte das ins Reine kommen. Hier ist das doch wieder nur Kaffeesatzlesen ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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