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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Was bedeutet das nun wieder...
Hallo an die Steuerfachleute....
Hab den Kauf eines Bootes zugesagt. Nun sollen die Formalitäten erfolgen. Der Vorbesitzer hat von seiner Vorbesitzerin eine Rechnung wo der Vermerk steht nach §25 UstG Differenzbesteuert. Kann ich nun davon ausgehen, dass die MWST bezahlt ist oder nicht? Ach ja diese Vorbesitzerin kaufte von einem Deutschen Bavaria Händler. Müritzer
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt ! |
#2
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ist die Vorbesitzerin eine Firma gewesen?
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#3
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Total simpel,
das Boot wurde von einer Privatperson oder juristischen Person erworben, die keine Mehrwertsteuer ausweisen darf. Somit ist das Boot differenz- und nicht regelbesteuert. Das heisst, die Rechnung des Bootes an Dich kann nicht mehr mit separierter Nettokaufsumme zzgl. ausgewiesener Mehrwertsteuer, sondern nur noch Gesamthaft erfolgen. Somit kann man z.B. bei einem Export außerhalb der EU keinen Nettokauf mehr tätigen, also das Boot bezahlen und bei Ausfuhr die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Die Zahlung der MwSt. sollte auf der Originalrechnung von Bavaria enthalten sein. §25 UstG bedeutet nicht, das keine Steuer gezahlt wurde, nur das diese nicht extra ausweisbar ist. Hoffe Dir hilft das weiter. Nick
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#4
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Ich dachte immer das "differenzbesteuert" heisst, dass die Umsatzsteuer nur auf die Marge und nicht auf den vollen Wert gezahlt wurde.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#5
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Zitat:
Müritzer
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#6
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Zitat:
nicht, wenn die Vorbesitzerin eine Privatperson war und aus der EU kam. Deswegen fragte ich ja danach.
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#7
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Zitat:
Der Vor-Vor-Besitzern hat ggf. von einem gewerblichen Schiffsmakler -händler erworben, sonst macht der § 25 UStG keinen Sinn. Oder es ist einfach aus Unkenntnis drauf geschrieben worden. Lass Dir die Original-Rechnung geben und es ist alles i.O. Gruss Cylber
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Formula 382 Fastech
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#8
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Hi,
Ihr habt natürlich absolut recht. Ich habe das Thema §25 UstG und seine Auswirkung eigentlich nur für den TO als Privatkäufer zusammengefasst, sorry wenn das zusätzliche Verwirrung gestiftet hat. Die genaue Art der Besteuerung für den Händler (Nur auf die Diff. zwischen Einkauf und Verkaufserlös) habt Ihr ja schon beschrieben. Nick |
#9
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Ich persönlich fände es besser, wenn du in dem Titel etwas aussagekräftiges
über das Thema mit angeben würdest. Jeder klickt das an und denkt an was Spannendes und dann: Uhääää... wieder was mit Steuen...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#10
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Zitat:
Wer heute noch ein Boot kauft ohne den Nachweis der komplett bezahlten Mehrwertsteuer, hat, gelinde gesagt, nicht mehr alle Latten am Zaun. Differenzbesteurung ist ja schön und gut, sagt aber nur aus dass die Margen der Händler besteuert wurden, nicht aber ob das Boot jemals versteuert wurde. Der deutsche Bavaria Händler hätte auch ins EU-Ausland liefern können. Es hilft alles nix: entweder die Original-Bavaria-Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis oder eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass für genau dieses Boot die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, bzw. Nachweis der nachträglichen Besteuerung zum Zeitwert. Eines dieser Papiere muss vorliegen.
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Gruss Vestus |
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