boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 02.10.2012, 11:18
Benutzerbild von Müritzer
Müritzer Müritzer ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.08.2003
Ort: Waren
Beiträge: 740
Boot: Bavaria 32 Sport
156 Danke in 116 Beiträgen
Standard Was bedeutet das nun wieder...

Hallo an die Steuerfachleute....
Hab den Kauf eines Bootes zugesagt. Nun sollen die Formalitäten erfolgen. Der Vorbesitzer hat von seiner Vorbesitzerin eine Rechnung
wo der Vermerk steht nach §25 UstG Differenzbesteuert.
Kann ich nun davon ausgehen, dass die MWST bezahlt ist oder nicht?
Ach ja diese Vorbesitzerin kaufte von einem Deutschen Bavaria Händler.

Müritzer
__________________
ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt !
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 02.10.2012, 11:23
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.747
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
33.783 Danke in 9.300 Beiträgen
Standard

ist die Vorbesitzerin eine Firma gewesen?
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 02.10.2012, 11:26
Benutzerbild von QuickNick
QuickNick QuickNick ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.05.2012
Ort: bin balina, bleib balina
Beiträge: 1.497
Boot: Crownline 270 BR
9.959 Danke in 1.846 Beiträgen
Standard

Total simpel,

das Boot wurde von einer Privatperson oder juristischen Person erworben, die keine Mehrwertsteuer ausweisen darf.

Somit ist das Boot differenz- und nicht regelbesteuert. Das heisst, die Rechnung des Bootes an Dich kann nicht mehr mit separierter Nettokaufsumme zzgl. ausgewiesener Mehrwertsteuer, sondern nur noch Gesamthaft erfolgen.

Somit kann man z.B. bei einem Export außerhalb der EU keinen Nettokauf mehr tätigen, also das Boot bezahlen und bei Ausfuhr die Mehrwertsteuer erstatten lassen.

Die Zahlung der MwSt. sollte auf der Originalrechnung von Bavaria enthalten sein.

§25 UstG bedeutet nicht, das keine Steuer gezahlt wurde, nur das diese nicht extra ausweisbar ist.

Hoffe Dir hilft das weiter.

Nick
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 02.10.2012, 11:34
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.747
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
33.783 Danke in 9.300 Beiträgen
Standard

Ich dachte immer das "differenzbesteuert" heisst, dass die Umsatzsteuer nur auf die Marge und nicht auf den vollen Wert gezahlt wurde.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 02.10.2012, 11:36
Benutzerbild von Müritzer
Müritzer Müritzer ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.08.2003
Ort: Waren
Beiträge: 740
Boot: Bavaria 32 Sport
156 Danke in 116 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von QuickNick Beitrag anzeigen
Total simpel,

das Boot wurde von einer Privatperson oder juristischen Person erworben, die keine Mehrwertsteuer ausweisen darf.

Somit ist das Boot differenz- und nicht regelbesteuert. Das heisst, die Rechnung des Bootes an Dich kann nicht mehr mit separierter Nettokaufsumme zzgl. ausgewiesener Mehrwertsteuer, sondern nur noch Gesamthaft erfolgen.

Somit kann man z.B. bei einem Export außerhalb der EU keinen Nettokauf mehr tätigen, also das Boot bezahlen und bei Ausfuhr die Mehrwertsteuer erstatten lassen.

Die Zahlung der MwSt. sollte auf der Originalrechnung von Bavaria enthalten sein.

§25 UstG bedeutet nicht, das keine Steuer gezahlt wurde, nur das diese nicht extra ausweisbar ist.

Hoffe Dir hilft das weiter.

Nick
Ok also muss ich weiterhin dafür Sorge tragen eine MWST Erstbezahlung an ein Amt Nachweis zu bekommen. Klingt blöd aber ich glaube ihr denkt schon was ich meine mit diesem Steuernachweis.
Müritzer
__________________
ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt !
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 02.10.2012, 11:40
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.747
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
33.783 Danke in 9.300 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Müritzer Beitrag anzeigen
Ok also muss ich weiterhin dafür Sorge tragen eine MWST Erstbezahlung an ein Amt Nachweis zu bekommen. Klingt blöd aber ich glaube ihr denkt schon was ich meine mit diesem Steuernachweis.
Müritzer

nicht, wenn die Vorbesitzerin eine Privatperson war und aus der EU kam. Deswegen fragte ich ja danach.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 02.10.2012, 11:41
Benutzerbild von cylber
cylber cylber ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.06.2005
Ort: Renchen
Beiträge: 194
189 Danke in 78 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Ich dachte immer das "differenzbesteuert" heisst, dass die Umsatzsteuer nur auf die Marge und nicht auf den vollen Wert gezahlt wurde.
Genau so ist es. Und die USt auf die Marge darf auch nicht ausgewiesen werden.

Der Vor-Vor-Besitzern hat ggf. von einem gewerblichen Schiffsmakler -händler erworben, sonst macht der § 25 UStG keinen Sinn. Oder es ist einfach aus Unkenntnis drauf geschrieben worden. Lass Dir die Original-Rechnung geben und es ist alles i.O.


Gruss

Cylber
__________________

Formula 382 Fastech

Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 02.10.2012, 12:05
Benutzerbild von QuickNick
QuickNick QuickNick ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.05.2012
Ort: bin balina, bleib balina
Beiträge: 1.497
Boot: Crownline 270 BR
9.959 Danke in 1.846 Beiträgen
Standard

Hi,

Ihr habt natürlich absolut recht. Ich habe das Thema §25 UstG und seine Auswirkung eigentlich nur für den TO als Privatkäufer zusammengefasst, sorry wenn das zusätzliche Verwirrung gestiftet hat. Die genaue Art der Besteuerung für den Händler (Nur auf die Diff. zwischen Einkauf und Verkaufserlös) habt Ihr ja schon beschrieben.

Nick
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 02.10.2012, 12:42
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.786
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.206 Danke in 17.631 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Müritzer Beitrag anzeigen
Was bedeutet das nun wieder...
Ich persönlich fände es besser, wenn du in dem Titel etwas aussagekräftiges
über das Thema mit angeben würdest.
Jeder klickt das an und denkt an was Spannendes und dann:

Uhääää... wieder was mit Steuen...


__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 02.10.2012, 19:05
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Müritzer Beitrag anzeigen
Hallo an die Steuerfachleute....
Hab den Kauf eines Bootes zugesagt. Nun sollen die Formalitäten erfolgen. Der Vorbesitzer hat von seiner Vorbesitzerin eine Rechnung
wo der Vermerk steht nach §25 UstG Differenzbesteuert.
Kann ich nun davon ausgehen, dass die MWST bezahlt ist oder nicht?
Ach ja diese Vorbesitzerin kaufte von einem Deutschen Bavaria Händler.

Müritzer
Moin, ausgehen kannst Du davon, aber wissen tut es keiner.

Wer heute noch ein Boot kauft ohne den Nachweis der komplett bezahlten Mehrwertsteuer, hat, gelinde gesagt, nicht mehr alle Latten am Zaun.

Differenzbesteurung ist ja schön und gut, sagt aber nur aus dass die Margen der Händler besteuert wurden, nicht aber ob das Boot jemals versteuert wurde.

Der deutsche Bavaria Händler hätte auch ins EU-Ausland liefern können.

Es hilft alles nix: entweder die Original-Bavaria-Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis oder eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass für genau dieses Boot die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, bzw. Nachweis der nachträglichen Besteuerung zum Zeitwert. Eines dieser Papiere muss vorliegen.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.