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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Vorrechte überholender Segler
Hallo Bootsfreunde,
in unseren Berliner Seglerrevieren habe ich mich schon daran gewöhnt, dass ich mit dem Mobo meistens ausweichpflichtig bin. Bei einer Situation, die auf dem freien Wasser z. B. des Wannsees gar nicht so selten ist, bin ich mir allerdings nicht sicher, ob ich mich tatsächlich zwangsweise so verhalten muss wie ich bislang gehandelt habe: Folgende Situation: Ich orientiere mich nach hinten und bemerke einen Segler, der mich überholen will, meinen Kurs aber im spitzen Winkel kreuzen wird. Er läuft am Wind 7 kn, ich 6 kn, sodass es bei sturem Kurshalten zu einer Kollision kommen würde. Ich entziehe mich der Situation, indem ich entweder auf Parallelkurs gehe oder aber mein Tempo steigere. Was mich stutzig macht, ist die häufig zu beobachtende Freude der Jungs, mich abgedrängt bzw. verscheucht zu haben. Bin ich bei überholenden Seglern etwa doch berechtigt, Kurs und Tempo beizubehalten? Schließlich muss ich bereits wegen der vielen Berufsschiffe häufig genug den Hals nach achtern verdrehen und Rückspiegel gelten ja nun mal als unsportlich. Was meint ihr?
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Gruß Wilfried |
#2
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Zitat:
"Ein Kleinfahrzeug mit Mashcinenantrieb muß einem Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb ausweichen". Damit ist alles gesagt (ok, dann gibt´s noch denn Sonderfall, daß wir, wenn wir kreuzen müssen, ein Kotorboot nicht an das rechte Ufder abdrängen ...). |
#3
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Bin ich mir nicht sicher:
http://www.justsailing.at/Segelkunde_Ausweichregeln.php Überholer, auch unter Segeln, muss sich freihalten. |
#4
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Zitat:
KVR: ja, BinschstrO: nein. Wannsee: Bundeswasserstraße - ergo Binschstro
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#5
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Überholen
Ein Fahrzeug (dies gilt für alle Fahrzeuge, auch Segelfahrzeuge), das überholt, muss dem anderen Fahrzeug ausweichen. Als Überholer gilt ein Fahrzeug in Bezug auf ein anderes, wenn es sich diesem aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert und daher gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug so steht, dass es bei Nacht nur dessen Hecklicht, aber keines der Seitenlichter sehen könnte
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Andree Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren!
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#6
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Zitat:
Na dann ist ja gut: Segler können sich doch alles erlauben.... |
#7
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Zitat:
Aber das sehen manche Berliner wohl anders. Komisches Völkchen
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#8
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Wird ja auch immer viel interpretiert, siehe die ganzen Mobo gegen Segler themen....
ICH, sofern ich mal ein MoBo überholen konnte, was selten genug war, hab mich frei gehalten. ENDE. Ob das nun ein Jollensegler in Berlin anders sieht, weiss ich nicht. |
#9
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Auch auf See muss das MoBo ausweichen, Ausnahme betonntes Fahrwasser (wissen nur viele Sechler nicht)
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Gruss Vestus |
#10
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Moin,
wenn so eine Situation zustande gekommen ist dann hat der Segler doch schon im Vorfeld etwas falsch gemacht. Wenn jemanden in so spitzem Winkel überhole bzw. dessen Weg kreuze dann würde ich: Falls ich aus Lee komme immer versuchen schon vor dem überholen so viel Höhe zu machen daß ich das andere Fahrzeug in Luv überhole um freien Wind zu bekommen. Sollte es dafür zu spät sein wenn ich das andere Fahrzeug ausmache dann würde ich abfallen auf parallelkurs um schneller dran vorbei zu sein. Um deutlich voraus dann wieder zu luven und auf den alten Kurs zu gehen. Falls ich aus Luv komme würde ich rechtzeitig abfallen und knapp am Heck vorbei fahren. Sollte es dafür zu spät sein wenn ich das andere Fahrzeug ausmache würde ich mit dem anderen Wassersportler Kontakt aufnehmen und klären ob er etwas Raum gibt damit ich keine Höhe verliere oder, wenn er nicht darauf eingeht, halt wenden. Beides bei Kursen hoch am Wind. Bei allen anderen Kursen sehe ich gar kein Problem sich frei zu halten bis man vorbei ist.
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Gruß Christoph
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#11
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Man kann nun räsonnieren, was ist. Die Regelungen sind ziemlich eindeutig. Nach der Binnenschiffahrtsstraßenordnung weicht das Motorboot aus.
Wenn man die Regelungen aus KVR, Seeschstro und Binnenschstro durcheinanderrührt, kommt nix gescheites raus. Die Regelungen im Binnenbereich sind eben so. Genau so, wie sowohl der Segler als auch det Mobo-Skiper der Berufsschiffahrt auszuweichen haben. Anderenthreads wird da ja ein Bohei gemacht - ich haben als Segler damit noch nie ein Problem gehabt, auch im Kanal nicht. |
#12
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Zitat:
Ich wollte nur wissen, wozu ich wirklich verpflichtet bin - ganz unabhängig davon, wie ichs dann tatsächlich handhabe. Und da erscheint es mir mehr als logisch, dass sich der Überholende letztlich freizuhalten hat. Dank an alle, besonders auch für den Hinweis auf die 22,5°. Und noch was: Mit dem immer wieder angeprangerten Zoff zwischen Seglern und Mobis sollte mein Trööt überhaupt nichts zu tun haben. Den gibt es tatsächlich wohl nur hier im Forum.
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Gruß Wilfried
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#13
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Du bist im Irrtum. im Abschnitt der Binschstro, die das Verhalten der Kleinfahrzeuge untereinander regelt, wird nicht auf die unterschiedlichen Winkel eingegangen, in denen sich die Kurse kreuzen können. Motorboote weichen aus. Punkt. Egal, aus welchem Sektor das andere, nichtmotorisierte Boot heranrauscht.
WIR müssen ausweichen, wenn wir ein betonntes Fahrwasser im Geltungsbereich Seeschstro kreuzen. Wissen auch nicht alle, und auch da kommt es zuweilen zu peinlichen und unnötigen Gefahrsituationen. |
#14
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#15
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Zitat:
Hihi, bei meinem Bootsnachbarn kann man die Scheine für Mobo und Segel machen. Mal sehn, was der meint.
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Gruß Wilfried |
#16
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Zitat:
Im Geltungsbereich der KVR weicht ein Überholer grundsätzlich und ohne jede Ausnahme aus. Das gilt völlig unabhängig von der Antriebsart und damit uneingeschränkt auch für Segler.
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#17
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Zitat:
Wie dem auch sei, ich halt mich frei.
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Gruss Vestus |
#18
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Zitat:
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Gruß vom Oberrhein.
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#19
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Also ich habe vollstes Verständnis für Segler, die nun mal nicht so manövrierfähig sind wie Motorboote.
Mein Vater ist früher viel gesegelt, ich habe ein Motorboot, also ich kenne wirklich beide Seiten zur Genüge. Aber ich finde es ziemlich rücksichtslos, wenn ein Segler, der von hinten kommt, das Motorboot zur Kursänderung zwingen möchte, nur um zu überholen. Im Motorboot hört man sowieso nix, eigener Motor macht Lärm, Segler kommt geräuschlos, kann also eine gefährliche Situation geben. Außerdem ist es für das Motorboot, wenn drumherum viele Segler schwimmen, wie z.B. auf dem Wannsee, dann noch schwieriger, auszuweichen, ohne andere Segler zu gefährden. Ein bißchen mehr Rücksicht vom Segler wäre schon angebracht, meine ich. ____________ @ Wilfried: Rückspiegel fände ich sehr praktisch. Ich will mir auch mal einen zulegen. Das hat nix mit Unsportlichkeit zu tun, das ist nur eine Frage der Sicherheit. Hat man im Auto ja auch, und auch ein Porsche wird nicht unsportlich durch einen Rückspiegel.
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. . Herzliche Grüße von Jutta
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#20
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Zitat:
die meisten Segler wissen schon wo es lang geht. Idioten gibt es leider auf allen Seiten, es lässt sich nicht vermeiden mal auf einen zu treffen. Ist halt wie im Strassenverkehr.
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Gruss Vestus
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#21
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Zitat:
Aber den Hals oftmals drehen - ich muss sogar vom Steuerbock steigen, bevor ich nach BB rüberziehe - ist in unserem vollen Revier schon angesagt. Hihi, den Rückspiegel empfielt mir jeder Gast, den ich mal ans Ruder lasse. Klarer Fall eigentlich, aber bislang habe ich erst einen an einer fetten Pedro entdeckt. Also mach ich wohl noch weiter mit meiner Story von der Unsportlichkeit - bis ich das 80e Lj erreicht habe und die Halswirbel beim Drehen hörbar knirschen.
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Gruß Wilfried
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#22
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[QUOTE=Pusteblume;2842846]Du bist im Irrtum. im Abschnitt der Binschstro, die das Verhalten der Kleinfahrzeuge untereinander regelt, wird nicht auf die unterschiedlichen Winkel eingegangen, in denen sich die Kurse kreuzen können. Motorboote weichen aus. Punkt. Egal, aus welchem Sektor das andere, nichtmotorisierte Boot heranrauscht. .............
QUOTE] Wie angekündigt, habe ich heute meinen Liegeplatz-Nachbarn, der auf dem Marina-Gelände eine S- und MB - Fahrschule betreibt, gefragt, ob es sich tatsächlich so verhält. In dem Falle würden die Fahrschulen - s. auch Elses Webseite am Anfang des Trööts - zigfach Falsches lehren. Antwort: Der Überholende hat sich immer, also auch binnen, freizuhalten. Überholen ist definiert in den KVR (22,5° von der Querachse bzw. Seitenlichter nicht mehr sichtbar).
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Gruß Wilfried
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#23
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Es gibt eindeutige Regeln für Kurshalter und Überholer. Da ist Rücksichtnahme nur angesagt, wenn sie den KVR und Binnenregeln nicht widersprechen. Wenn jeder die eindeutigen Regeln kennt und sich daran hält, ist alles gut.
Gruß Ulli P.S.: Was wird wohl, wenn die freigegebenen 15 PSer das alles nicht kennen und beherrschen müssen
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Mein Profilbild muss geändert werden... |
#24
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Kuckt mal meinen neuen Thread betr. Rückspiegel.
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
#25
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