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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 31.10.2012, 06:34
Benutzerbild von Michael1975
Michael1975 Michael1975 ist offline
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Hallo liebe Bootsfreunde,

ich möchte 2013 das erste mal nach Kroatien. Unser Zugfahrzeug ist gleichzeitig mein Dienstwagen. Und da steht im Fahrzeugschein nicht nur mein Vor- und Nachname, sondern auch meine Berufsbezeichnung.

Könnte es da Probleme an der Grenze geben?

LG Michael
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  #2  
Alt 31.10.2012, 06:37
Benutzerbild von Thomas_B
Thomas_B Thomas_B ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael1975 Beitrag anzeigen
Hallo liebe Bootsfreunde,

ich möchte 2013 das erste mal nach Kroatien. Unser Zugfahrzeug ist gleichzeitig mein Dienstwagen. Und da steht im Fahrzeugschein nicht nur mein Vor- und Nachname, sondern auch meine Berufsbezeichnung.

Könnte es da Probleme an der Grenze geben?

LG Michael
Wenn du nicht Zuhälter oder Koksdealer bist ist das kein Problem.
Ich fahre seit über 10 Jahren mit Firmenwagen nach HR.
__________________
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

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  #3  
Alt 31.10.2012, 08:01
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AlexH AlexH ist offline
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Je nachdem was du von Beruf bist wird halt die Strafe bei einer Kontrolle etwas höher ausfallen
__________________
Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #4  
Alt 31.10.2012, 09:37
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael1975 Beitrag anzeigen
Könnte es da Probleme an der Grenze geben?

LG Michael
Probleme an der SLO oder HR Grenze kann es immer geben.
Ist eben die Aussengrenze nach Schengener Abkommen und die SLO,
nächstes Jahr evtl. die Kroaten erhalten viel Geld für ihre hoheitliche
Aufgabe die einzelne Zöllner sehr ernst nehmen.
Meist aus Gründen die du aber nicht verursacht hast.
Dein Kennzeichen wird an der Grenze automatisch gescannt und per Computer ausgewertet. Der Perso wird inzwischen auch eingescannt.

Mir wurde an der SLO-HR Grenze vor einer Woche ein mehrstündiger
Zwangsaufenthalt angedroht, da mein Fahrzeugkennzeichen
in SIS gespeichert ist.
Also erst mal Befragung, Verdachtsmomente oder -vorwürfe wurden nicht
geäussert. Dementsprechend habe ich mich natürlich bedeckt gehalten,
da ich das Kennzeichen mittlerweile auf dem zweiten Fahrzeug führe.
Ich dachte an einen eventuellen Tempo- oder anderen kleineren
Verkehrsverstoß.
Erst im Verlauf des Gesprächs erfuhr ich dann den Grund -
mein Kennzeichen sei als gestohlen eingetragen.
Mir wurde aber noch nie ein Kennzeichen gestohlen!
Nun sollte ich mit ins Büro und dem Verlauf des Prozederes folgen.
Nun wurde ich energischer und bat um Einsicht der Unterlagen bzw.
Kennzeichen im SIS System. Der wurde mir natürlich verwehrt.
Aber ein kurzer Blick darauf lies eine Ahnung in mir aufkeimen.
Deshalb bat ich den Grenzbeamten das Kennzeichen genau zu vergleichen.
Dies tat er mehrmals, an seiner Reaktion konnte ich erkennen, dass
vermutlich seinerseits ein Lesefehler vorlag den er selbstverständlich
bis zum Schluß nicht zugegeben hat. Trotzdem hat er mir dann die
Weiterfahrt nach über 30 Minuten erlaubt. Sein Auftrag, ich solle das
nach meiner Rückreise bei der deutschen Polizei klären lassen, da mir das
sonst immer wieder passieren könnte und er mich normalerweise
3-4 Stunden bis zur restlosen Klärung festsetzen müsste.
Meine Frau wartete bereits sehr ungeduldig im Auto.

Ich führe das KFZ-Kennzeichen KA - X 1234.
das vermutlich gespeicherte Kennzeichen ist aber K - AX 1234.
Anfrage bei der deutschen Polizei zur Klärung läuft.

Wir fahren seit über 25 Jahren regelmäßig nach Jugoslawien, Kroatien.
Ausweis und Fahrzeugpapiere vorzeigen kommt regelmäßig vor.
Grüne Versicherungskarte erst einmal.
Zur Seite fahren musste ich in all den Jahren nur vier mal.
Einmal in Österreich, dort wurden die bootspapiere sorgfältig unter die
Lupe genommen, einmal Jugoslawien aber eher stichprobenartig und nun
schon zweimal SLO.
Ist aber immer noch eine kleine Quote zu den unbeschwerten Reisen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 31.10.2012, 14:47
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dieter dieter ist offline
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... und noch nie hat es geschadet, wenn man bei einem Fahrzeug, dass auf jemanden anderen oder eine Firma zugelassen ist, eine schriftliche Vollmacht mitführt....

https://www.ace-online.de/fileadmin/...it_Stempel.pdf

http://www.geldsparen.de/sparen/Reis...dabei-sein.php
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servus
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #6  
Alt 31.10.2012, 15:15
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Zitat:
Zitat von Michael1975 Beitrag anzeigen
[..] Dienstwagen. Und da steht im Fahrzeugschein nicht nur mein Vor- und Nachname, sondern auch meine Berufsbezeichnung.
[..]
Freiberufler (schließe ich aus Name + Beruf) sollten mit dem Dienstwagen keine Probleme haben.

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
[..] wenn man bei einem Fahrzeug, dass auf jemanden anderen [..] zugelassen ist, [..]
__________________
Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 31.10.2012, 15:18
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dieter dieter ist offline
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...aha, du kennst also keine Firmenwagen/Dienstwagen, die auf die Firma zugelassen sind...
könnte ja sein, dass dies noch andere lesen und aber da kann man ja auch etwas engstirnig denken...
__________________
servus
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #8  
Alt 31.10.2012, 15:32
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...aha, du kennst also keine Firmenwagen/Dienstwagen, die auf die Firma zugelassen sind...
könnte ja sein, dass dies noch andere lesen und aber da kann man ja auch etwas engstirnig denken...
Ich kenne sehr wohl die Möglichkeit, Dienstwagen auf eine Firma zuzulassen.

Wenn aber der Fragesteller ausdrücklich sagt, dass der Wagen auf seinen
Vor- und Nachnamen zugelassen ist, scheidet diese Möglichkeit aus und ein
Posting in dieser Hinsicht gibt dem Thema keinen nützlichen Hinweis.

Deine sich über meinen Beitrag beschwerende PN schreit deshalb auf dem falschen Bein hurra.
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Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 31.10.2012, 15:47
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Vielleicht kann der TE ja noch einige Detailinformationen zur Verfügung stellen, da es ja bez. einer firmenunterstützten Fortbewegung unterschiedliche Möglichkeiten gibt.

Firmenwagen, Dienstwagen, Leasing über AG (dann steht man nämlich selbst im Fahrzeugschein)...

Wäre evtl. auch für andere Leute interessant zu wissen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #10  
Alt 31.10.2012, 18:05
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Michael1975 Michael1975 ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
...aha, du kennst also keine Firmenwagen/Dienstwagen, die auf die Firma zugelassen sind...
könnte ja sein, dass dies noch andere lesen und aber da kann man ja auch etwas engstirnig denken...
Zugelassen ist das Auto auf mich. Aber da ich freiberuflich arbeite, ist auf dem Fahrzeugschein, außer mein Vor- und Nachname, auch die Berufsbezeichnung eingetragen.
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  #11  
Alt 31.10.2012, 18:12
skipperjames skipperjames ist offline
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Rück doch der Einfachheit halber....,

mal mit Deiner " Berufsbezeichnung "raus!!!!

Gruß
Hans
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Wer Montag-Früh GUT aus sieht...
hatte ein schlechtes " Wochenende"
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  #12  
Alt 01.11.2012, 10:06
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es gibt nicht nur den Threadersteller sondern sehrwohl noch andere User, für die diese Information war ...

und zum Thema nützlichen Hinweis....: Wer im Glashaus sitzt....
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servus
dieter


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  #13  
Alt 18.11.2012, 20:39
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Ich war mittlerweile 6 x in Kroatien, 4 mal davon mit dem Firmenwagen, der auf meine Firma zugelassen ist.

Das mit der Vollmacht der Firma wie von Dieter angeregt ist sicher sinnvoll, ich hatte jedoch nie eine - nennen wir es Leichtsinnigkeit oder Optimismus, aber an der Grenze wurde bislang noch nie kontrolliert, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.
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  #14  
Alt 18.11.2012, 20:50
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Zitat:
Zitat von Michael1975 Beitrag anzeigen
... Unser Zugfahrzeug ist gleichzeitig mein Dienstwagen. Und da steht im Fahrzeugschein nicht nur mein Vor- und Nachname, sondern auch meine Berufsbezeichnung...
Also kein klassischer Firmenwagen (xyz GmbH), sondern auf Deinen Namen als Freiberufler und Halter zugelassen. Wo sollte das Problem sein? Weil zusätzlich eine Berufsbezeichnung drinsteht?
Wahrscheinlich würde das bei einer Kontrolle eh keiner irgendwie realisieren.

Meinen "Kleinen" nutze ich auch als Dienstwagen, steht auch mein Name drin, allerdings ohne Berufsbezeichnung.

Die private Nutzung eines überwiegend dienstlich genztzten PKW ist auch eher eine steuerrechtliche Frage.
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Gruß
Stefan
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  #15  
Alt 19.11.2012, 12:28
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Ich kenn da nix von, habe nur gerade so an Berufsbezeichnung + Name an Hausmeister Krause gedacht, wie liege ich damit? ;) nee, mal ohne Scherz, ist das dann sowas wie Gärtnerei Franz Meier?
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  #16  
Alt 19.11.2012, 12:31
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Flybridge Flybridge ist offline
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Ich verstehe das immer noch nicht...
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Micha


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  #17  
Alt 19.11.2012, 12:43
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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ich kann mir das nur wie folgt zusammenreimen:

Michael Meier Dachdeker.... oder Dr. Erwin Sommer Consulting....etc.

Habe ich selbst so bei Einzelunternehmern oder "Freiberuflern" nie gesehen, nie gehört.

Bei mir steht der Firmenname drin XY Spedition GmbH........

Vollmacht hatte ich noch nie dabei.

Cheers, Guido
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  #18  
Alt 19.11.2012, 13:35
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Ich nutze auch einen Dienstwagen, für den mein Arbeitgeber einen Leasingvertrag hat. Als Halter steht mein Arbeitgeber in den Papieren.
Ich bekomme nach der 1%-Regelung (Geldwerter Vorteil) 1% des Kaufpreises jeden Monat mit meinem Gehalt versteuert und soziealversicherungstechnisch abgezogen.
Dafür darf ich das Fahrzeug gemäß individuellem Nutzungsvertrag ausnahmslos wie meinen eigenen Privatwagen nutzen, also auch für Auslandsfahrten.
So kenne ich das auch von Kollegen anderer Firmen.
Wo ist also das Problem?
Den Grenzern ist es doch völlig egal, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, solange alle Papiere, also der Fahrzeugschein und die grüne Versicherungskarte vorhanden sind.
__________________

Gruß Heinz,


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  #19  
Alt 19.11.2012, 18:12
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
[...]
Wo ist also das Problem?
Den Grenzern ist es doch völlig egal, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, solange alle Papiere, also der Fahrzeugschein und die grüne Versicherungskarte vorhanden sind.
Vielleicht in einer Verwechslungsgefahr? Stell Dir vor, Dein Auto ist auf "Hans Meier Bäcker" zugelassen, Dein Personalausweis lautet aber nur auf "Hans Meier" (klar). Das kann ein nur der slowenischen Sprache mächtiger Zöllner vielleicht nicht sauber auseinanderdividieren und verlangt dann eine Vollmacht von Hans Meier-Bäcker. Schon blöd.

Bei einer Zulassung auf eine Firma ist das vermutlich ein geringeres Problem, weil die Rechtsform dabei steht (AG, GmbH) - die erkennt auch ein ausländischer Zöllner.

Und natürlich ist einem Zöllner nicht automatisch völlig egal, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, wenn er den Verdacht der unrechtmäßigen Nutzung hat.

Ich hatte mal einen Firmenwagen, der auf zwei Unternehmen gleichzeitig zugelassen war - meinen frisch gegründeten Arbeitgeber GmbH i.Gr. und die bürgende Kapitalmutter (AG) -, weil der Sachbearbeiter in der Kfz-Stelle zu blöde dafür war. Das wäre bestimmt im Falle eines Rechtsstreits auch lustig geworden.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #20  
Alt 19.11.2012, 18:32
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ich nutze auch einen Dienstwagen, für den mein Arbeitgeber einen Leasingvertrag hat. Als Halter steht mein Arbeitgeber in den Papieren.
Ich bekomme nach der 1%-Regelung (Geldwerter Vorteil) 1% des Kaufpreises jeden Monat mit meinem Gehalt versteuert und soziealversicherungstechnisch abgezogen.
Dafür darf ich das Fahrzeug gemäß individuellem Nutzungsvertrag ausnahmslos wie meinen eigenen Privatwagen nutzen, also auch für Auslandsfahrten.
So kenne ich das auch von Kollegen anderer Firmen.
Wo ist also das Problem?
Den Grenzern ist es doch völlig egal, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, solange alle Papiere, also der Fahrzeugschein und die grüne Versicherungskarte vorhanden sind.
Ich auch.
Trotzdem hat mir mein Arbeitgeber die Vollmacht wie in Beitrag#5 von Dieter ausgehändigt. Er meinte es könne mal wichtig werden, in der CH oder sonstigem Ausland. Also es KÖNNTE ein Problem entstehen ohne die Vollmacht, meint mein AG und gibt sie mir im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für mich mit.

Seit wann ist es allen Offiziellen Trachtenträgern egal, wer wann, wo in welchem Auto sitzt
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #21  
Alt 19.11.2012, 19:03
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RedPoseidon RedPoseidon ist offline
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Leute.... was geht denn hier ab?!

Vollmacht des AG zur Privatnutzung ist im Ausland immer hilfreich, sogar auch bei Dienstfahrten habe ich es sinnigerweise schon vorzeigen müssen.

Das Problem des TE sowie seine Geheimhaltungstaktik ist mir komplett unverstäbdlich. Oder steht da "Horst Mustermann - Geheimagent der BRD mit der Lizenz zu töten"?

Ich steh auf dem Schlauch.
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  #22  
Alt 20.11.2012, 06:50
Benutzerbild von Michael1975
Michael1975 Michael1975 ist offline
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Zitat:
Zitat von RedPoseidon Beitrag anzeigen
Leute.... was geht denn hier ab?!

Vollmacht des AG zur Privatnutzung ist im Ausland immer hilfreich, sogar auch bei Dienstfahrten habe ich es sinnigerweise schon vorzeigen müssen.

Das Problem des TE sowie seine Geheimhaltungstaktik ist mir komplett unverstäbdlich. Oder steht da "Horst Mustermann - Geheimagent der BRD mit der Lizenz zu töten"?

Ich steh auf dem Schlauch.
"Geheimhaltungstaktik"???? Ich habe eine einfache Frage gestellt, welche beantwortet wurde. Vielen Dank an die Teilnehmer, welche konstruktive Hilfe gaben.
Die nun folgende Diskussion verstehe ich nicht....
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  #23  
Alt 20.11.2012, 09:36
baggergert-oh baggergert-oh ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael1975 Beitrag anzeigen
"Geheimhaltungstaktik"???? Ich habe eine einfache Frage gestellt, welche beantwortet wurde. Vielen Dank an die Teilnehmer, welche konstruktive Hilfe gaben.
Die nun folgende Diskussion verstehe ich nicht....
Mach nicht wichtig, ist nicht wichtig.

Eine Nutzungsberechtigung für den Lenker muß in einigen Ländern dabei sein, auch wenn selten danach gefragt wird.
MvG Gert
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  #24  
Alt 24.11.2012, 17:35
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speedhinrich speedhinrich ist offline
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Standard Vollmacht ist sinnvoll

Wie schon geschrieben wurde, eine Vollmacht kann einem die eine oder andere halbe Stunde Zeitverlust sparen.

Bin vor einiger Zeit mit meinem damaligen Firmenwagen, einem Cabrio aus Zuffenhausen, an der slowenischen Grenze nach Kroatien herausgewunken worden.
Ich sollte glaubhaft machen, dass ich das Auto berechtigt fahre. Hatte keine Vollmacht und noch nicht mal Visitenkarten dabei. Habe dann vorgeschlagen, im Betrieb anzurufen, mit eingeschalteten Lautsprechern, so dass der Zöllner mithören konnte. Das Fragespiel mit der Sekretärin klappte gut. Automarke, Modell, Farbe, Dach. Alles wurde von ihr korrekt beantwortet. Dann ließ ich mich mit meinem Partner verbinden. Der sollte mein Kennzeichen sagen. Klappte überhaupt nicht. Der Zöllner schmunzelte und dachte wohl, dass man so schlecht gar nicht schauspielen könnte. Ich durfte dann fahren, nicht ohne eindringliche Hinweise, das Auto in Kroatien nie aus den Augen zu lassen.

Dort in Kroatien passierte dann aber, wie in all den Vorjahren, rein gar nichts. Weder auf dem unbewachten Parkplatz, nachts vor einem Motel in Slunj, noch am Urlaubsort Brela.
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Viele Grüße, Carsten
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  #25  
Alt 25.11.2012, 09:08
Fisch66 Fisch66 ist offline
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Hallo,

ich fahre nicht mehr nach Kroatien und ich wäre da sehr vorsichtig.

Beispiel: du Parkst an einer Straße die dir öffentlich erscheint aber in wirklichkeit gehört diese Straße ein Privat Unternehmen!!!
Ein Rechtsanwalt aus Düsseldorf wird dich dann nach ein paar Monate anschreiben und wird Geld verlangen!!!!!!!!!!!!!

Legale Abzocke a la Kroatien

Gruß Frank
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