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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute!
Nachdem wir uns unsere erste Segelyacht angeschafft (siehe hier http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=162595 und hier http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=161051) und sie erfolgreich ins Winterlager (Bootswerft Gerdes in Varel ![]() ![]() Wir planen, das Boot nach einer bekannten Zeichentrickfigur aus den 90ern zu benennen (welche wird noch nicht verraten), ich habe allerdings keine Ahnung, ob es da irgendwelche rechtlichen Probleme geben könnte? Hat jemand derartige Erfahrungen, bzw. kennt sich irgendjemand mit dem Urheberrecht aus? Da wir eine größere Reise planen, hätten wir auch vor, eine Internet-Domain zu registrieren (so in der Form http://www.sy-[name].at oder so), um Fotos etc. zu veröffentlichen. Könnte da irgendetwas sein? Ich weiß auch nicht, wie ich am besten den Rechteinhaber herausfinden könnte, um um "Erlaubnis" oder so zu fragen...kann mir jemand Tipps geben? Danke & Lg Michael |
#2
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Das Urheberrecht gilt ja nur im gewerblchen Bereich.
Du darfst ja auch für deinen privaten Bereich ein Buch oder eine DVD kopieren. Wenn Du Deinen Sohn Asterix nennst, dann kannst Du das! Machst Du ne Kneipe auf und nennst die Asterix, könnte das Probleme geben. Macht Dein Sohn, den Du Asterix genannt hast, später ne Kneipe auf, die Asterix heißt, könnte es weniger Probleme geben. Nennst Du dein privates Sportboot Asterix, kannst Du das. Machst Du aus dem Schiff allerdings nen Vergnügungsdampfer und nennst den Asterix könnte es Probleme geben. Ich weiß allerdings, dass irgendein US Prominentenpaar den namen ihres Kindes als Patent angemeldet hat, weil sie vermeiden wollen, dass irgendwein anderes Kind genauso heißt. Ob das aber rechtlichen Bestand hat, ist nicht sicher! Bei der Internet Domain wäre ich sehr,sehr vorsichtig! Da kannst Du Probleme bekommen. Auch wenn Du diese nur für private Dinge benutzt, kann Dir da leicht etwas untergeschoben werden! www . asterix . de könnte sicherlich zu Problemen führen, www . segelyachtasterix. de glaube ich eher nicht! Gruß Chris |
#3
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![]() Zitat:
Probleme könnten entstehen, wenn Du Dich mit Deiner SY irgendwie gewerblich betätigst. Zitat:
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#4
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![]() Zitat:
Und es hat sicher keinen Bestand, soweit es nur darum geht, dass andere Eltern ihre Kinder genauso nennen. Das dürfen die. Ob irgendwelche Leute dann Magarine unter dem gleichen Namen verkaufen dürfen, ist eine andere Frage. ![]()
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#5
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![]() Zitat:
Der Rapper JAY-Z und Beyonce haben den namen Ihres Kindes zum US Patent angemeldet. Sie sind allerdings damit gescheitert! Nun haben sie den Namen als geschütztes Warenzeichen (Trademark) eingetragen. Chris Geändert von WhiteShark225 (13.11.2012 um 14:35 Uhr) |
#6
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Moin,
Zitat:
![]() mfg Martin
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#7
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Hehehe, "kleines Arschloch" wäre auch sehr gut, aber wir wollen es englisch halten, wer weiß wo es uns noch hinverschlägt.....
Aber vielen Dank für die Antworten, d.h. den Bootsnamen werden wir auf jeden Fall verwenden, und für die Internetadresse müssten wir uns wohl was anderes ausdenken...wobei das natürlich schon sehr cool wäre.... Mal sehen, vielleicht finde ich wirklich den Rechteinhaber raus und kann höchstpersönlich um Erlaubnis fragen.... Lg Michael |
#8
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![]() Zitat:
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#9
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Wie heißt es so schön: Sprechenden Menschen kann geholfen werden und Fragen kostet (meistens) nix.
![]() Die hier hatten ihr Schiff nach einem Likör benannt und sind vom Hersteller sogar noch damit verproviantiert worden. mfg Martin
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#10
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![]() Zitat:
Warenzeichen = Trademark. Wird auf Deutsch jetzt "Marke" genannt, siehe Markengesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/ |
#11
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Um eine Marke auch gegen Dritte verwenden zu können, muss sie für die fraglichen Waren nicht nur eingetragen, sondern auch benutzt sein - und zwar gewerblich als Marke. Das ist bei der Verwendung als Kindernamen nicht der Fall. ![]()
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Beste Grüße John |
#12
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#13
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aber die beiden haben nen richtiges Rad ab ![]()
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Das Leben ist kein Ponyhof ![]() |
#14
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Bitte genau lesen! Ich habe geschrieben, dass die ein US Patent angemeldet haben. Die Patent-Regelungen in den USA unterscheiden sich! Z.B. kennt man dort unser 'kleines Patent' den Gebrauchsmusterschutz nicht. Auch Trademark Eintrageungen regelt die US-Patentbehörde. Gruß Geändert von WhiteShark225 (14.11.2012 um 09:00 Uhr) |
#15
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![]() Wenn man den beiden etwas DUMMES unterstellen will, dann magst Du recht haben. Prinzipiell ist der Sachverhalt aber ein ganz anderer! Die haben den Namen angemeldet, um sich und das Kind zukünftig vor dem Misbrauch des Namens zu schützen und um denen vorzubeugen, die sich diesen Namen im Vorfeld schützen lassen wollten, um dann einen finanziellen Vorteil zu bekommen oder - noch schlimmer - den beiden später das Schutzrecht teuer zu verkaufen. Nicht die beiden haben ein Rad ab, sondern die Pilotfische und Trittbrettfahrer, die nur auf so eine Glegenheit warten! Ich zumindest habe großes Verständnis! chris |
#16
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Das ist nur bedingt richtig! Ich kann eine Marke eintragen lassen, als zeitlich vorgezogenen Schutz. D.h. du weißt, dass Du in 4 Jahren ein Pulloverlabel auf den Markt bringen willst, dann kannst Du dir das Label schon heute schützen lassen. Bezogen auf den Kindesnamen: Die beiden haben sich den Namen heute schützen lassen, damit morgen nicht irgendwelche Haie den Namen benutzen, um Pullover mit diesem auf einmal populären Namen auf den Markt zu bringen. Sie behalten sich damit vor, das übermorgen lieber selber zu machen! Das ganze zeigt, dass die von sehr guten Beratern umgeben sind! Gruß |
#17
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Übersetze mal Blue Ivy Carter ins deutsche. Da kommt das dabei raus: Blauer Efeu Fuhrmann bzw. Fuhrunternehmer Also.. Für mich klingt das ziemlich bescheuert... ![]() Joachim
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Das Leben ist kein Ponyhof ![]() |
#18
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![]() Zitat:
![]() Ein bloßer Name ist bei uns auch als Gebrauchsmuster nicht schutzfähig und ich bin mir recht sicher, dass das in den USA nicht anders ist, großes und kleines Patent hin oder her. Dementsprechend wurde die Eintragung des Kindernamens als Patent von den US-Behörden ja auch verweigert - wie Du selbst ausgeführt hast. Zitat:
Denn dazu bestimmt §32 Abs.1 S.1 MarkenG: "Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Patentamt einzureichen." Zitat:
Geändert von karaya (14.11.2012 um 10:57 Uhr) |
#19
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nur mal so: Unser letztes Böötle haben meine Töchter nach einer Firma getauft, die machen glaube ich, Computer, Smartphones und solches Zeugs....
![]() Ärger gab es keinen, nur es gab wirklich Leute, die glaubten, der Hersteller wäre der gleiche.. ![]() Anhang 403875
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Gruß Heinz, ![]() Geändert von jugofahrer (02.12.2012 um 14:54 Uhr) |
#20
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![]() Zitat:
einige Unterschiede zwischen US (= anglikanisches Rechtssystem) und dem Rest der Welt. Das führt aber vom Thema ab. Wesentlich ist hier, dass der Name des armen reichen Mädchens bestenfalls für gewerblich vertriebene Produkte geschützt werden kann und nicht, wie es hier so durchklang, eine Monopolisierung als Kindesname möglich ist.
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Beste Grüße John |
#21
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![]() Zitat:
Also ich finde die Idee mit der Anmeldung des Kindernamens als Trademark ....hhmmm...nur sehr eingeschränkt sinnvoll. Geändert von karaya (14.11.2012 um 22:05 Uhr) |
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