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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Kennzeichnung/Registrierung Boot
Hallo,
wir verstehen mal wieder etwas nicht, wir haben uns dieses Jahr ein Boot zugelegt und ordnungsliebend wie wir sind fix zum nächsten WSA und das Boot angemeldet. Wir planen damit auch ins Ausland zu fahren und haben jetzt erst geschnallt, dass wir dafür einen IBS brauchen Da hätten wir uns doch diese Anmeldung sparen können, oder? Jetzt haben wir eine Kennzeichnung vom WSA und jetzt kommt noch die vom IBS dazu, welche kleben wir denn dann ans Boot? (die vom WSA klebt noch nicht). Warum ist das denn so kompliziert? Ein Auto oder ein Wohnmobil muss ich doch auch nicht fürs Inn- und Ausland extra anmelden oder stehen wir einfach nur auf der Leitung??? Habt bitte Verständniss, ist für uns doch das erste Mal.... Liebe Grüße, Heike |
#2
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Das Kennzeichen vom WSA wird innerhalb der EU und auch in Kroatien annerkannt.
Wohin willst du ins ausland ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Hallo Volker,
ja, z.B., wollen wir nächstes Jahr nach Kroatien, und da haben ich an mehreren Stellen gelesen , dass man den internationalen Schein braucht, aber nicht nur dort, auch für Dänemark usw. Für uns ist es unlogisch, dass ich beim WasserschifffahftsAMT nur ein amtliches Kennzeichen bekomme,aber ein AMTLICH anerkanntes (!) Kennzeichen beim Yachtverband, Automobilclub.... |
#4
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bei den Verbänden wie DMYV und ADAC steht immer wieder das der IBS vorgeschrieben ist. Die wollen ja ihren schein verkaufen.
In Kroatien und im EU ausland wird das WSA Kennzeichen definitiv annerkannt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Hallo, Heike
Das ist ein immer wiederkehrendes Thema, benutzt mal die Suchfunktion, da werdet Ihr viel zu lesen bekommen: http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=wsa+ibs http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=wsa+ibs http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=wsa+ibs Grundsätzlich könnt Ihr mit der WSA Zulassung problemlos in HR anmelden, mache ich seit 40 Jahren! hier die Formulare zum Ausfüllen zu Hause, dann gehts bei der zulassung in HR schneller: Anhang 405049 Anhang 405050
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Gruß Heinz, Geändert von jugofahrer (02.12.2012 um 15:54 Uhr)
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#6
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Entweder WSA oder IBS bei Sportbooten. Keiner kann dir vorschreiben was, aber eines davon musst du nehmen. Du hast WSA, also reicht das auch.
Es gibt soviel geschreibe wie, was hat Vorteile und und und... Fakt ist das eines reicht. Lass dich nicht verwirren. Das gilt wie Billi schon geschrieben hat Europaweit. Willst du weiter weg solltest du den IBS nehmen, der vom WSA wird offiziell nicht überall anerkannt. Was mir aber auch egal wäre. Richtige Probleme wirdst du in der Praxis wohl kaum bekommen.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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#7
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Danke für die Links, hatte die Suchfunktion auch aktiviert, aber wohl nicht die richtigen Begriffe eingegeben...
Die Beiträge sind aber auch schon älter...und trotzdem scheint man sich ja manchmal nicht einig zu sein. Meine Angst ist, wir trailern das Boot 1800km nach Kroatien um dann festzustellen,daß dieser Schein fehlt... Liebe Grüße, Heike |
#8
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Jährlich werden Tausende von Bootsbesitzern mit WSA-Papieren an der kroatischen Grenze abgewiesen!!
Wenn Du das Geld für die Ausstellung und regelmäßige Erneuerung des IBS statt dem ADAC der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger spendest, hast Du wenigstens einen Beitrag für die Allgemeinheit geleistet. |
#9
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hä ?
das war ja wohl ironisch gemeint oder? wenn dies so wär würd man das ja hier lesen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#10
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Ein herzliches "Guten Morgen" nach St.Leon-Rot!
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#11
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du hättest den Ironie modus einschalten sollen. Manche nehmen solche aussagen ernst und sind verunsichert.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#12
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Denen ist eh nicht zu helfen!
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#13
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Flaggenschein geht auch.
IBS vom ADAC ist nur Abzocke. Die wollen alle 2 Jahre wieder Kohle sehen.
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#14
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Fahre seit 27 Jahren mit WSA Schein nach Kroatien und hatte noch nie Probleme damit.Weder an der Grenze noch bei der Kroatischen Anmeldung.
Gruß aus dem Westerwald Jupp
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#15
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Hallo,
wir waren 2012 das erste Mal mit unserem Boot in Kroatien. Mit WSA Zulassung hat alles Bestens geklappt. Sogar am Sonntagmorgen in RAB-Stadt Ich hatte im Sommer die gleich Frage schon mal gestellt und hätte mir fast einen IBS besorgt, wenn ich nicht hier so prima informiert worden wäre. So long, KAI
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#16
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Hallo Schnecke14,
nun ich hatte ein ähnliches Problem. Nun noch ein paar prüfbare Tipps von mir. 1. Boote sind kennzeichnungspflichtig, ab bestimmten Maßen. Das wissen wir aus dem Bootskurs. Kennzeichen vergibt u.a. das WSA (finde ich übrigens besser als den ADAC). Wenn du das Flaggenzertifikat beim BSH dir holst, ist es etwas aufwendiger aber dafür perfekt. Hier kannst du dann angeben, dass das bisherige Bootskennzeichen verwendet werden soll. Spatz gefangen, Kosten 75 Euro. Gültig 8 Jahre. 2. Ich rate dir nimm vom Boot und vom Trailer auf alle Fälle den Nachweis der bezahlten MwStr. mit. Hier reicht die Rechnung des Bootes und des Trailers mit dem ausgewiesen Betrag. Es gibt viele die erzählen hier anderes, aber das stimmt so nicht. Ja, es gibt Ausnahmen, wenn das Boot schon sehr alt ist. Nur soviel, ein Freund von uns hatte bei den HR´s echt Stress wegen dem Zettel und das Boot lag am Hacken. Nächstes Jahr kommen die unisono vielleicht noch in die EU. HG time4boat |
#17
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OK, ok,wir werden dann wohl eher irgendwo was spenden...
So ist das nun mal, um so älter man wird, desto sicherheitsfanatischer wird man...manchmal echt krank. Haben uns schon mit vielen Dingen verunsichern lassen, was man unbedingt braucht und was nicht... Jetzt schreibt wieder jemand was von der MWST, auch das habe ich nachgelesen, die brauch ich doch nur, wenn ich das Boot länger als 18 Monate liegen lasse, bitte sagt mir, dass ich damit nichts zu tun habe, wenn ich für 2 Wochen das Boot da ins Wasser lasse!!!!! Danke nochmal für die Antworten und Listen |
#18
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Den Mehrwersteuernachweis brauchst du generell. Eigentlich ja schon für die Anmeldung beim WSA.
Den solltest du auch dabei haben sonst kanns beim Zurückkommen teuer werden. du musst nämlich an der EU grenze eventuell die Bezahlte Mehrwertsteuer nachweisen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (19.11.2012 um 16:50 Uhr) |
#19
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Jetzt wird es mir wieder zu bunt, wir haben Kaufverträge natürlich über das Boot (auch für den Trailer), haben wir natürlich auch beim WSA vorgelegt, war aber ein Privatkauf, da steht keine MWST Ich versteh den ganzen Sinn nicht, wofür wollen die das haben? Vom Auto wollen die ja auch nichts haben.
Bitte lasst es mich verstehen Liebe Gr üße, Heike |
#20
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Heike, lass dich hier nicht verrückt machen, ich habe noch NIE derartiges gehört, geschweige denn, ist es von mir verlangt worden (seit 1972!!)
Es reicht völlig aus, wenn Du Deine WSA-Zulassung, Deinen Führerschein, die blaue internationale Haftpflichtversicherungsbestätigung, Deinen Perso (oder Reisepass) und die verlangte Gebühr (die nach Länge des Rumpfes berechnet wird) vorlegen kannst. Wenn Du es einfach haben möchtest, dann füllst Du noch die Personenlisten und die Anmeldung vorher zu Hause in Ruhe aus und legst Sie dem Sachbearbeiter im Anmeldebüro vor. (siehe mein Beitrag #5) Den Mehrwertsteuernachweis benötigst Du nur, wenn das Boot in Kroatien verbleiben soll. Trailerbootfahrer betrifft es definitiv nicht! Informiere Dich hier ausführlich: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html
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Gruß Heinz, Geändert von jugofahrer (19.11.2012 um 17:31 Uhr)
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#21
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Hallo Heinz, danke, haben uns die Listen schon angesehen und kopiert!!
Zum Thema MwST, das Thema wurde hier im Forum auch schon öfter diskutiert, habe ich mir auch angesehen, deinen Link von heute dazu auch. Trotzdem ist es verwirrend, da ist immer die Rede von...wenn das Boot in NL gekauft worden ist, es aber in Kroatien liegt, der Besitzer aber Deutscher ist...oder da steht, wenn das Boot in Kroatien stationiert ist...was heißt stationiert??? stationiere ich mein Boot,wenn ich in Deutschland einem Deutschen privat abgekauft habe, der wiederum das Boot neu vor 2 Jahren bei einem deutschen Bootshändler gekauft hat,in Kroatien für 2 Wochen im Urlaub??? |
#22
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Zitat:
Du fährst sicherlich wie ich 1 oder 2 x im Jahr für 2, 3 oder auch 4 Wochen im Urlaub nach HR.
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Gruß Heinz, |
#23
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#24
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Besser ist es
Salve Heinz,
ich möchte dir absolut nicht widersprechen. Dennoch habe ich, als auch Kameraden hier andere Erlebnisse besonders bei der Durchreise durch die Schweiz, durch Italien und Slowenien. Mag sein, das es an den realtiv neuen Booten mit eindrucksvollen Zugmaschinen lag. Wenn man den MwStr.-Nachweis hat, kann man die Kopie doch auch mitnehmen, denn dann gibt es bestimmt keinen Stress mit einem vielleicht verpeilten Beamten. Ein privater Kaufvertrag, wo drin steht, dass die MwStr. bezahlt wurde ist nix wert. Kann man auch beim Zoll kostenlos erfahren. Und genau das hat mir der Zoll auf meine Anfrage schriftlich mitgeteilt. Auszug: Mit Inkrafttreten der Abgabeverordnung im Bezug auf das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 1. Januar 1993 können EU-Bürger ihre Boote zoll- und abgabenfrei unbefristet in jedem anderen EU-Land benutzen (zitiert: das heist Trailern, Einfahren und so weiter) und stationieren. Dies setzt allerdings voraus, dass für das Boot, wenn es nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen worden ist, beim Kauf oder nachträglich in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat die Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) entrichtet wurde. Es ist deshalb empfehlenswert, bei Aufenthalten im EU-Ausland einen geeigneten Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer mitzuführen (beispielsweise Kaufvertrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer; Steuerbescheid). Gleiches gilt besonders für Aufenthalte in Nicht-EU-Ländern. In Kontollen bei Wiedereinreise nach Deutschland kann der Nachweis über die abgeführte Mehrwertsteuer verlangt werden. Dabei sind Bootspapiere nicht geeignet, diesen Nachweis zu erbringen! Bei längeren Aufenthalten deutscher Boote im Nicht-EU-Ausland gelten weiterhin die Bestimungen der Genfer Zollkonvention von 1956 und die nationalen Zollgesetze. Diese Auskunft erteilen die jeweiligen nationalen Zollbehörden oder wie bei mir das Zollamt Hamburg. @Schnecke, glaube uns am besten nicht und frage so wie ich direkt beim Zoll nach. Fragen kostet nichts. Aber das Nichtwissen kann ggf. kosten. HG time4boat |
#25
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Stationiert oder doch nur vorübergehende Einfuhr???
Moin,
ich habe zum Thema "Zolllager, stationiert oder doch nur vorübergehende Einfuhr" einen interessanten Artikel gefunden: http://www.seahelp.eu/c/files/Gesetz...20Kroatien.pdf Mag sich jeder selbst ein Bild machen. Mein Geld ist es nicht.
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Gruss Vestus
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