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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.12.2012, 09:35
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Standard Für die Anhängerfahrer

Neulich las ich in einem anderen Forum für Segler eine Interessante Bewandnis.

Na, wo macht Ihr (ich auch) Euer Sicherungsseit vom Anhänger, Railer fest?

Über der Kupplung.

Ist aber nicht korrekt.

Da soll es eine Befestigungsöse dahinter geben, wo das Seil zu befestigen ist.

Hättet Ihr es gewusst?

Der Themenstarter in dem anderen Forum hat für die Erlkenntnis eine Spende bei der Rennleitung in NL gelassen.

Viel Glück weiter beim trauilern.

Guido
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  #2  
Alt 05.12.2012, 09:45
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

wenn die Öse vorhanden ist, dann kann ich es ja noch verstehen, aber wenn keine vorhanden ist?
Z.B beim Golf II und beim Sharan gibt/gab es sie definitiv nicht.

Jörg
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  #3  
Alt 05.12.2012, 09:50
Johnny Johnny ist offline
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Unsere Nachbarn sind da scheinbar recht hart. Ich hatte das Vergnügen noch nicht, weil ich immer in der Öse einharke.

In NL gibt es Ösen zum festschrauben/ anklemmen an die Anhängerkupplung. Also das Argument "Habe ich nicht, brauch ich nicht" zieht bei unseren Niederländischen Ordnungshütern überhaupt nicht.

Gruß Johnny
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  #4  
Alt 05.12.2012, 09:54
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nohhh15 nohhh15 ist offline
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Wie schon geschrieben, gilt das nur in NL. Hat sonst also keine Bedeutung.

In NL ist das so, weil man davon ausgeht, daß der Kugelkopf abrechen kann. Ist ja drunter die dünnste Stelle. Wo wir schon dabei sind: Ebenfalls in NL müssen ungebremste Anhänger in NL mit einem Drahtseil an einer Öse am Fahrzeug verbunden werden.
Hab mal irgendwo gelesen, daß man rein rechtlich seine Strafe nach dem EU-Recht zurückbekommen könnte, da es über NL-Recht steht und bei der EU sowas nicht vorhanden ist.
Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Neulich las ich in einem anderen Forum für Segler eine Interessante Bewandnis.

Na, wo macht Ihr (ich auch) Euer Sicherungsseit vom Anhänger, Railer fest?

Über der Kupplung.

Ist aber nicht korrekt.

Da soll es eine Befestigungsöse dahinter geben, wo das Seil zu befestigen ist.

Hättet Ihr es gewusst?

Der Themenstarter in dem anderen Forum hat für die Erlkenntnis eine Spende bei der Rennleitung in NL gelassen.

Viel Glück weiter beim trauilern.

Guido
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  #5  
Alt 05.12.2012, 09:58
-Sascha- -Sascha- ist offline
Deckschrubber
 
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Hat ja auch nicht jedes Auto serienmäßig eine Anhängerkupplung. Für unseren Zafira haben wir z.B. eine zum dranbauen. Ösen für das Sicherungsseil hab ich da nirgendwo gesehen. Werden dann wohl auch nicht da sein, wenn das "Grundauto" ohne Anhängerkupplung konzipiert ist.
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  #6  
Alt 05.12.2012, 10:13
murphys law murphys law ist offline
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Ich habe an meinem MB 211 einen Klapphaken. Öse würde die Funktion beeinträchtigen.
Da hier eine Bauartgenehmigung füe EU besteht, bezweile ich die Strafe in NL an. Würde mich mit Sicherheit versuchen dagegen zu wehren.
Die Holländer sollten sich mal viel mehr um ihre eigenen Trailer kümmern. Was da so durch die Gegend fährt. In Holland kann sich jeder selbst eine Kupplung anbauen, ohne sie prüfen zu lassen etc. . Habe im Bekanntenkreis schon die tollsten Sachen erlebt(Die wären nicht die nächsten 2km weit damit gekommen)
Ich würde mich dagegen wehren. Unsere nachbarliche Polizei hat manchmal etwas eigenartige Interpretationen.
Es ist mir schon im Laufe der Jahre häufig etwas ähnliches passiert, daß sie sich über EU Dinge hinwegsetzen wollen. Manchmal ist es für mich ganz hilfreich wenn ich sie erst ausreden lasse und nach einer Weile mich mit Ihnen in Holländisch in eine Diskussion einlasse. Sie werden dann manchmal, nicht immer, etwas freundlicher, eventuell auch unsicherer und last but least gnädiger
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #7  
Alt 05.12.2012, 10:28
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Reiner Reiner ist offline
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218 Danke in 134 Beiträgen
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Der ADAC war so freundlich und hat die Frage bereits 2009 hier beantwortet im Beitrag 43...

Ist zwar schon 3 Jahre her, könnte aber noch stimmen.
__________________
Reiner vom Rhein-Boot Netz

Wassersport auf der Mosel und die Ferienwohnung gibt es bei Mosel115
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  #8  
Alt 05.12.2012, 10:48
murphys law murphys law ist offline
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Der Link ist sehr interessant (wahr mir mit dem Abkommen zwar bekannt) , aber es geht nicht daraus hervor, wo dieses Abrißseil befestigt werden muß!
Dies ist dann , wie häufig für mich, so ein fall wo die Jungens eben teilweise interpretieren, oder es sogar mal versuchen!
Laßt Euch als nicht verars...... sagt ihr wollt genau diese Anweisung bzw. Ausführungsbescheid sehen.
__________________
Thomas

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  #9  
Alt 05.12.2012, 12:16
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nohhh15 nohhh15 ist offline
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Das Seil komm an eine Schelle mit Öse, die am Haken befestigt ist, einige Kupplungen haben auch Ösen an der Konstruktion mit dran.


Hab noch ein Foto gefunden. Die verzinkte Schelle. Hier wird ein Seil durchgefädelt. Hab ich auch schon mit Haken gesehen.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	nieuwe-trekhaak-7-polig-kia-sportage-1.jpeg
Hits:	177
Größe:	21,9 KB
ID:	409112  

Geändert von nohhh15 (05.12.2012 um 15:05 Uhr) Grund: Hab im Netz noch ein Foto gefunden.
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  #10  
Alt 05.12.2012, 13:03
Benutzerbild von nagel254
nagel254 nagel254 ist offline
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Ich habe an meinem MB 211 einen Klapphaken. Öse würde die Funktion beeinträchtigen.
Da hier eine Bauartgenehmigung füe EU besteht, bezweile ich die Strafe in NL an. Würde mich mit Sicherheit versuchen dagegen zu wehren.
Die Holländer sollten sich mal viel mehr um ihre eigenen Trailer kümmern. Was da so durch die Gegend fährt. In Holland kann sich jeder selbst eine Kupplung anbauen, ohne sie prüfen zu lassen etc. . Habe im Bekanntenkreis schon die tollsten Sachen erlebt(Die wären nicht die nächsten 2km weit damit gekommen)
Ich würde mich dagegen wehren. Unsere nachbarliche Polizei hat manchmal etwas eigenartige Interpretationen.
Es ist mir schon im Laufe der Jahre häufig etwas ähnliches passiert, daß sie sich über EU Dinge hinwegsetzen wollen. Manchmal ist es für mich ganz hilfreich wenn ich sie erst ausreden lasse und nach einer Weile mich mit Ihnen in Holländisch in eine Diskussion einlasse. Sie werden dann manchmal, nicht immer, etwas freundlicher, eventuell auch unsicherer und last but least gnädiger
Ist doch in D,land nicht anders- Wenn du eine Kupplung mit E norm hast dann kannst du sie dir selber anbauen und brauchst sie noch nicht mal mehr eintragen lassen! Musst nur immer die Anbauanleitung/ ABE mitführen. Damit hier keine Diskussione kommen: Nein, man muss Sie nicht überprüfen lassen ob alles richtig verbaut/ angebracht wurde. Das setzen Die voraus .
Tolles Europa,wa?
__________________
Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #11  
Alt 05.12.2012, 13:09
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Achko Achko ist offline
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Zitat:
Zitat von Reiner Beitrag anzeigen
Der ADAC war so freundlich und hat die Frage bereits 2009 hier beantwortet im Beitrag 43...
Das hilft aber jetzt auch nicht wirklich weiter ? Oder ?
__________________

Mit maritimen Gruß
........... Achim

---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
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  #12  
Alt 05.12.2012, 13:49
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Ich bin mit Achim einer Meinung. Wir haben immer noch nicht klären können, wo laut Vorschrift dieses Abrißseil, oder Kette befestigt werden muß
Ich kann momentan nichts darüber finden.....
Natürlich kann man sich an die Vorrichtung, sofern es paßt eine Zusatzöse etc. anschrauben, aber muß ich dies , oder nicht. In D hat noch keiner etwas gesagt, wenn man es über die Kupplung hängt (ist ja wohl auch gängige Handhabung)
Also loß Paragraphenwisser. Wo steht es genau!
__________________
Thomas

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  #13  
Alt 05.12.2012, 14:30
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Zitat:
Zitat von nohhh15 Beitrag anzeigen
In NL ist das so, weil man davon ausgeht, daß der Kugelkopf abrechen kann..
Das Gesetz sieht dieses Seil als Sicherung vor, wenn sich der Anhänger
vom Fahrzeug löst. Da diese Ösen aktuell, bis auf an wenigen Nutz- und
Geländefahrzeugen, nicht mehr existent sind, halte ich auch vom Gesetz
her eine Befestigung durch umschlingen der Kupplung für ausreichend.

Wenn sich die Kupplung oder Teile davon selbst lösen, dann lösen sich
Fahrzeugteile und nicht der Anhänger vom Zugfahrzeug. Und da sieht
der Gesetzgeber keine Sicherung vor.
__________________
.
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Akki

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  #14  
Alt 05.12.2012, 14:41
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Es gibt lediglich eine Richtlinie aus 1971 : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...101%3aDE%3aPDF

Hier ist unter I 2.2.2.9.71/320/EWG nachzulesen, dass lediglich eine Sicherung vorzunehmen ist (also ein Abreißseil), aber NICHT, wo es anzubringen ist.

Demgegenüber hat sich eine Ansicht etabliert, dass bei abnehmbaren Anhängevorrichtungen das Seil in eine extra Öse gehängt werden soll, da ja die abnehmbare Kupplung u.U., z.B. durch Fehlbedienung, verloren gehen könnte mitsamt dem eingehängten Seil.
Eine Vorschrift oder gar ein § in der StvzO hierfür gibt es nicht, worauf sich ein Polizist, egal welchen Landes, berufen könnte.
__________________

Gruß Heinz,


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  #15  
Alt 05.12.2012, 14:43
murphys law murphys law ist offline
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Akki, Du hast m.E.n. voll Recht, aber.......
Wo steht denn nun etwas von Ösen und der Vorschrift wie und ob man sie benutzen muß
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Thomas

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  #16  
Alt 05.12.2012, 14:50
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von nohhh15 Beitrag anzeigen
Ebenfalls in NL müssen ungebremste Anhänger in NL mit einem Drahtseil an einer Öse am Fahrzeug verbunden werden.
Hab mal irgendwo gelesen, daß man rein rechtlich seine Strafe nach dem EU-Recht zurückbekommen könnte, da es über NL-Recht steht und bei der EU sowas nicht vorhanden ist.
das war so. ist es nicht mehr. ausser das seil ist am anhänger, dann muß es festgemacht werden
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  #17  
Alt 05.12.2012, 14:56
murphys law murphys law ist offline
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
das war so. ist es nicht mehr. ausser das seil ist am anhänger, dann muß es festgemacht werden
Muß ich dies jetzt verstehen?
Reden wir nicht die ganze Zeit über ein Seil etc. , was vom Hänger als Sicherung zum Zugfahrzeug läuft? Ich denke wir können die Sache doch verkürzen.
Kann nun einer die Vorschrift zur Befestigung uns bringen, oder nicht?
Alles andere läuft sonst aus wie leider häufig....
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Thomas

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  #18  
Alt 05.12.2012, 15:02
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5.13.66 en 5.13.67 (kogel) koppeling aangepast Hulpkoppeling is niet meer verplicht.
Op grond van EG-regelgeving is de hulpkoppeling voor aanhangwagens tmm 750 kg niet meer verplicht.

Als hij nog wel aanwezig is, moet deze wel deugdelijk bevestigd zijn en op de juiste wijze met het trekkend voertuig zijn verbonden.
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  #19  
Alt 05.12.2012, 15:07
murphys law murphys law ist offline
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Hallo Andreas,
was Du schreibst ist wohl unumstritten, aber genau der Punkt ist doch die Aussage muß auf die richtige (gute) Art befestigt sein. Was ist die richtige Art?Das ganze hört sich doch, unter uns gesagt, recht gummimäßig an, oder nicht
Wir reden hier auch ubrigens, oder gerade über Hänger >750kg mit Auflaufbremse!
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Thomas

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  #20  
Alt 05.12.2012, 15:11
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
das war so. ist es nicht mehr. ausser das seil ist am anhänger, dann muß es festgemacht werden
Ich habe vor einiger Zeit einen Fernseh-Bericht über einer Verkehrskontrolle
der niederländischen Polizei gesehen. Sie hielten ein Wohnwagen-Gespann
aus Deutschland an. Ein Arbeitsloser wollte seinem kleinen Sohn etwas bieten,
hatte sich einen alten Wohnwagen vom Kollegen geliehen und wollte ein
paar Tage an die holländische Küste.

Leider fehlte das Sicherungs-Seil und sie haben ihm seine gesamte Urlaubskasse
von 120,-€ Euro dafür abgenommen obwohl er anbot, eben solch ein Seil
an der Tankstelle zu kaufen und vor den Augen der Polizei zu montieren.
Er fuhr weinend wieder nach hause.

Seit dem hab ich die niederländische Polizei besonders lieb...
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Akki

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  #21  
Alt 05.12.2012, 15:13
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich habe vor einiger Zeit einen Fernseh-Bericht über einer Verkehrskontrolle
der niederländischen Polizei gesehen. Sie hielten ein Wohnwagen-Gespann
aus Deutschland an. Ein Arbeitsloser wollte seinem kleinen Sohn etwas bieten,
hatte sich einen alten Wohnwagen vom Kollegen geliehen und wollte ein
paar Tage an die holländische Küste.

Leider fehlte das Sicherungs-Seil und sie haben ihm seine gesamte Urlaubskasse
von 120,-€ Euro dafür abgenommen obwohl er anbot, eben solch ein Seil
an der Tankstelle zu kaufen und vor den Augen der Polizei zu montieren.
Er fuhr weinend wieder nach hause.

Seit dem hab ich die niederländische Polizei besonders lieb...
ja hausfrauen tv für hartz4 menschen
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  #22  
Alt 05.12.2012, 15:16
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Akki Akki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
ja hausfrauen tv für hartz4 menschen
Alles klar bei dir

Das kam auf Explosiv oder SternTV...
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  #23  
Alt 05.12.2012, 15:16
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,
was Du schreibst ist wohl unumstritten, aber genau der Punkt ist doch die Aussage muß auf die richtige (gute) Art befestigt sein. Was ist die richtige Art?Das ganze hört sich doch, unter uns gesagt, recht gummimäßig an, oder nicht
Wir reden hier auch ubrigens, oder gerade über Hänger >750kg mit Auflaufbremse!
ja genau. gummiparagraph. gibts hier genauso wie in deutschland.
hier genau wie in deutschland wird halt alles eu geregelt. wer soll da noch was verstehen?

über 750 kg ist das seil pflicht. ich habe bei mir an der kuplung einen extra halter angeschraubt für das seil. da kann ich es in den karabiener hängen der bei gefühlten 50kg last bricht
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  #24  
Alt 05.12.2012, 15:17
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tommes-os tommes-os ist offline
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Soweit es mir bekannt ist, muß das Seil an eine extra Öse wenn die Kupplung abnehmbar ist. Wenn man eine Starre AHK hat kann das Seil wie üblich um den Haken gelegt werden. Das hat den Hintergrund... Sollte sicht die abnehmbare Kupplung lösen wird das Seil die Bremse ziehen. Das kann dir bei einer Starren nicht passieren.
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Geändert von tommes-os (05.12.2012 um 15:22 Uhr)
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  #25  
Alt 05.12.2012, 15:24
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Zitat von tommes-os Beitrag anzeigen
Soweit es mir bekannt ist, muß das Seil an eine extra Öse wenn die Kupplung abnehmbar ist. Wenn man eine Starre AHK hat kann das Seil wie üblich um den Haken gelegt werden. Das hat den Hintergrund... Sollte sicht die abnehmbare Kupplung lösen wird das Seil die Bremse ziehen. Das kann dir bei einer Starren nicht passieren.
Gefühlt ist das richtig, aber wo steht es geschrieben.
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Akki

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