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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage an die Verkehrsrecht Experten
Moin
Ich bin im Februar von einer der berüchtigten stationären Blitzanlage zwischen Magdeburg und Hannover geblitzt worden. Diese sind an die Verkehrsleitsysteme gekoppelt. Dumm war, das diese keine Geschwindikeitsbegrenzung angezeigt haben. Gegen den Bescheid wurde Einspruch eingelegt, es kam zur Verhandlung. Dort wurde nach Faktenlage entschieden. Angeblich hatte die Anzeige eine Geschwindigkeit von 120 km/h angezeigt. Die Beantragung eines Gutachtens wurde im Vorfeld vom Gericht abgelehnt. Ich wurde zu einer erhöhten Geldbuße und 3 Punkten verurteilt. Nun stellt sich allmählich raus, das diese Anlage wohl fehlerhaft ist. Mittlerweile gibt es zahlreiche Beschwerden und auch eine Initiative die sich dem Thema angenommen hat. Meine Frage daher: Gibt es die Möglichkeit gegen dieses Urteil im Nachhinein noch etwas zu unternehmen? Die Einspruchsfrist ist bereits lange abgelaufen...
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Gruß Frank Ich werde zu oft auf mein Aussehen reduziert. Mein unsympathischer Charakter und mein zweifelhafter Humor bleiben da voll auf der Strecke |
#2
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Moin.
Es gab bei Automobil (die TV-Serie) mal einen ähnlichen Fall. Da hat es einen Fahrlehrer erwischt - mehrfach! Jedes mal war ein Fahrschüler, oder jemand anderes als Zeuge dabei, der gesehen hat, dass das Verkehrsleitsystem AUS war. Und trotzdem: Er musste die komplette Strafe zahlen. Gibt wohl keine echte Chance, es sei denn du hast noch andere Autofahrer die auch geblitzt wurden. Gibt wohl dazu auch schon Mutmaßungen, dass dieses Vorgehen bewusst gemacht wird Kann mal suchen, evtl finde ich die Folge ja wieder... Gruß, Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt."
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#3
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Wenn du anwaltlich vertreten wurdest, hast du mal wieder einen mächtigen Pappkopp erwischt,
der nur stur auf sein BRAGO gelinst hat, mit dem Gedanken: Ich bekomm mein Geld ja sowieso, egal von welcher Seite...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#4
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In dem Fall würde ich auf alle Fälle in die Hände spuken.
Das kann doch nicht sein....
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph-----
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#5
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Rechtsmittel sind bei einer abgelaufenen Einspruchsfrist nicht mehr möglich.
OT: Ich will ja niGS sagen, aber das die Geschwindigkeitsanzeige aus war und du geblitzt wurdest, halte ich schon fast für ausgeschlossen. (Sagt jemand, der auch bald den Lappen für längere Zeit sicher verwahren lassen wird.)
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#6
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Heißt jetzt RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#8
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Zitat:
Auch der niedersächsische Verkehrsminister hat hier ein Auge drauf geworfen... http://www.helmstedter-nachrichten.d...-id716814.html
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Gruß Frank Ich werde zu oft auf mein Aussehen reduziert. Mein unsympathischer Charakter und mein zweifelhafter Humor bleiben da voll auf der Strecke |
#9
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Ich sag 's mal so:
Auch wenn sich später heraus stellen sollte, dass die Blitzer an deinem Tag icht i.O. gewesen waren, ändert sich an dem Urteil nichts. Es ist rechtskräftig und kann nicht nachträglich geändert werden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#10
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ich bin da kein Experte... aber das liest sich so:
auch wenn sich später rausstellt, dass ich nicht der Dieb/Mörder/Verursacher war, das Urteil ist rechtskräftig... ??
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#11
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Auf dieser Ebene (OWi): Ja.
Nur wenn die Buße über 250 EUR liegt und die Sache weniger als vor 3 Jahren entschieden wurde, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wieder aufgerollt werden. Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufnahmeklage
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Beste Grüße John
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#12
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Ja.
In dem Fall kann das Verfahren wieder aufgenommen werden. Dann wird aber das Ersturteil nicht abgeändert, sondern bekommst dann im Bedarfsfall einen Fresipruch. Aber nicht wegen einer Knolle. Vielleicht bekommst du im nachhinein die Punkte erlassen. Aber ich vermute eher, dass - wenn es überhaupt so wäre - die Fehlfunktion nicht mehr nachweisbar oder reproduzierbar ist. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass dort Fehler passieren. Da wird jede Änderung nochmal per Logbuch dokumentiert, und evtl. fährt ein Fahrzeug zur Überprüfung raus. Da kommt man nicht gegenan.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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Da es hier um knapp 600€ Bußgeld geht, mach mich wohl mal in die Spur.
Erst mal vielen Dank für die Antworten...
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Gruß Frank Ich werde zu oft auf mein Aussehen reduziert. Mein unsympathischer Charakter und mein zweifelhafter Humor bleiben da voll auf der Strecke |
#14
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Hallo Frank,
es hilft Dir leider jetzt nicht mehr. Aber ich empfehle wirklich jedem dringend eine solche Anschaffung: http://www.amazon.de/Acme-CarCamOne-...6020578&sr=8-1 (PaidLink) (Ein Beispiel, diese habe ich. Aber es gibt auch andere, soll ja keine Werbung sein ). Ich bin ca. 60-80 tkm/Jahr unterwegs und seit ich diese Kamera habe, kann man solche Fälle einfach beweisen. Z.b. die von Dir benannte Anlage (war selber noch nicht betroffen), aber auch andere Fälle wie Ausbremsen, Vorfahrt nehmen etc. werden einfacher beweisbar. Viel Erfolg bei Deinem nachträglichen Versuch. Mfg Nick
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#15
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Zitat:
Viel Glück; Du wirst es brauchen. Rechnen wird sich das ohnehin nicht.
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Beste Grüße John
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#16
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Über die Qualität des Anwalts sag ich mal lieber nix. Für ihn war es ein Erfolg das Fahrverbot abzuwenden....
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#17
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Hallo Frank,
wenn du willst, kannst du mir per PN den Tattag und die genaue Messstelle (einschl. Fahrtrichtung) mitteilen. Aus dem Kopf heraus würde ich darauf tippen, dass die neue Taffistar S330 - Messstelle bei Helmstedt ist. Bei dieser Anlage ist auffällig, dass sie, ich glaube Mitte Mai 2012, vorzeitig neu geeicht wurde. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Neueichung aus "organisatorischen Gründen" erfolgte. Trotz Rückfrage wurde mir bisher nicht mitgeteilt, was unter "organisatorsichen Gründen" zu verstehen ist. Insbesondere ist eine vorzeitige Neueichung als Indiz dafür zu werten, dass an einer Messanlage etwas faul war. Bei Interesse und Mitteilung der genauen Messstellendaten kann ich morgen im Büro meine Unterlagen einsehen, und dir ggf. weitere Infos zur Verfügung stellen. Gruß Werner
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#18
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Zitat:
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Gruß Frank Ich werde zu oft auf mein Aussehen reduziert. Mein unsympathischer Charakter und mein zweifelhafter Humor bleiben da voll auf der Strecke |
#19
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Zitat:
http://www.braunschweiger-zeitung.de...-id714223.html Mit ein bisschen googlen findest du auch auch Fachanwälte die sich darauf spezialisiert haben. Der Scheidungsanwalt der Nachbarin ist da eher kontraproduktiv. Viel Glück.
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Gruss Vestus
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#20
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Exakt die war es... habe gerade noch einmal nachgeschaut.
Ja, ich habe da schon einen Anwalt in Helmstedt im Auge. Dieser hat erreicht das es ein Gutachten gibt. Zitat:
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#21
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Ich erkenne doch meine Schweine am Gang.
Im Anhörungsbogen müsste das Messverfahren angegeben sein. Stelle das mal ein.
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Gruss Vestus
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#22
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Hallo Vestus,
hier die Daten: Datum :2.2.2012 16:40 Bab2 KM 155,810 Fahrtrichtug Dortmund Messgerät: TraffiStar 330 Wenn Du informationen dazu hast, Info gern per PN
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Gruß Frank Ich werde zu oft auf mein Aussehen reduziert. Mein unsympathischer Charakter und mein zweifelhafter Humor bleiben da voll auf der Strecke |
#23
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TraffiStar 330 arbeitet mit in der Fahrbahn verlegten Koaxialkabeln. Der Verschleiss auf einer der meisten befahrenen BAB´s ist nicht unerheblich.
Das wäre mein Ansatzpunkt. Traffipax Traffistar S 330 - Messfehler aufgrund von Falschauslösungen Die Koaxialkabel (Sensoren) des Messgerätes Traffipax Traffistar S 330 liegen in der Fahrbahn und sind dadurch intensiven Belastungen z.B. durch darüber fahrende Fahrzeuge ausgesetzt. Aufgrund hoher Temperaturen, schwerer Achslasten oder Bremswirkung der Fahrzeuge kann es zu einer Veränderung des Abstands der Messschleifen kommen. Ein entsprechender Verschleiß kann gegebenenfalls wiederum zu Messfehlern des Traffipax Traffistar S 330 führen. Die Koaxialkabel des Traffipax Traffistar S 330 müssen gesondert, in der Regel alle 6 Monate, geprüft werden. Ob eine entsprechende Überprüfung erfolgte, lässt sich anhand der sogenannten Lebensakte zu dem eingesetzten Messgerät ermitteln. Ohne eine entsprechende Prüfung, worüber eine gesonderte Bescheinigung vorliegen muss, kann eine einwandfreie Funktion oder vorschriftgemäßer Schleifenabstand der Koaxialkabel nicht garantiert werden. Über ein Gutachten kann zudem herausgefunden werden, ob eine Falschauslösung des Traffipax Traffistar S 330 wegen einer Erschütterung durch Fahrzeuge durch die benachbarte Fahrbahn stattfand. Durch die Bremseinwirkung anderer Verkehrsteilnehmer in schweren Fahrzeugen können sogenannte Druckwellen in der Asphaltdecke entstehen, die eine verfrühte Messauslösung verursachen könnten. Quelle: http://rae-lingen.de/rechtsanwalt-ve...tsmessung.html
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Gruss Vestus
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#24
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#25
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