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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Spanischer Bootsführerschein in Deutschland gültig?
Hallo zusammen, zuerst mal einen guten Rutsch in das Neue Jahr. Ich habe da die Frage von einem Freund aus Spanien. Ist der Bootsführerschein aus Spanien auch in Deutschland gültig? Er hat den Führerschein für See und Binnen. Vorab schonmal Danke!!! und viele Grüsse
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#3
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Zitat:
wenn dein Freund die Spanische Staatsbürgerschaft besitzt, darf er mit dem Spanischen-Bootsführerschein in Deutschland fahren. Gruß Klaus
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#4
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Er ist Spanier und möchte nach Deutschland ziehen um hier zu Leben. Danke!!!
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#5
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Zitat:
Gruß Klaus
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#6
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Vielen Dank Euch allen, das hat schon erheblich geholfen. Ihr seid alle Grosse Klasse. Vielen Dank, Einen guten Rutsch und jede Menge Gesundheit Euch allen.
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#7
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Als Tourist ein Jahr, sobald der Wohnsitz in D ist braucht er die deutschen Scheine. Hat nix mit EU zu tun.
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Gruss Vestus
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#8
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Zitat:
Gruß Klaus
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#9
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Das hört sich alles gut an,, dann werden wir mal Anfragen was man alles beibringen muss. Nochmals Dank an alle.
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#10
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Zitat:
Sagt wer -gibt es eine Quelle? IMHO Der spanische Schein ist doch relativ neu (vielleicht 10 Jahre) und ist anders gruppiert als unserer. Deren Binnenschein gilt für einen örtlich definierten KÜSTENABSCHNITT in spanischen Gewässern und ist auch Längenbegrenzt. Deutsche Flagge am Schiff bedeutet in unseren Gewässern auch deutsche Ausbildung. Anerkannte anderweitige Scheine haben 1 Jahr Gültigkeit, ab Anmeldung Wohnsitz. Alles Andere würde ich gerne per seriöse Quellangabe nachlesen. Das hätte sich dann geändert. EDit Ich vergaß: Die STCW 95 gilt für die Ausbildung der Berufsschifffahrt. Wer solchen Befähigungsnachweis hat, bleibt natürlich auch in DLand Seemann. Aber wir reden bestimmt über den Sportbootführerschein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#11
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...so wie ich mir das in meinem unwissenden Wahn vorstelle, müsste er, wenn er länger als ein Jahr in Deutschland lebt, den deutschen Führerschein machen.
Die spanischen Führerscheine werden NICHT in deutsche konvalidiert! Ausser vielleicht der "capitan de yate"; in Spanien gibt es keine Unterscheidung zwischen Buten und Binnen, allerdings 4 verschiede Umgekehrt... naja wen's interessiert...
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Gruss Konny Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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#12
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Nochmal das Thema Spanischer Bootsführerschein. Er hat den 'Patron de embarcaciones de recreo' "PER" Wisst Ihr wie das damit ist? Jetzt kommt noch dazu, er sucht auch noch Arbeit in Deutschland. Er hat bisher GFK Boote als selbstständiger gebaut "Astilleros Alboran" ist der Name und verkauft, Bootsliegeplätze vermietet, mit gebrauchten Booten gehandelt, einfach alles rundum Boote. Durch die wirtschaftliche Lage in Spanien ist es fast unmöglich dieses Geschäft zu betreiben und davon zu leben. Einen LKW bis 7,5 T mit Hänger fahren kann er auch, evtl bei einem Abschlappdienst, Spedition o.ä. Er arbeitet viel und ist entgegen unserer Meinung sehr zuverlässig und pünktlich, ein langer Arbeitstag ist für ihn nichts besonderes. Kennt Ihr da vielleicht jemanden, der Arbeit für ihn hat, das sollte möglichst in der Nähe von Duisburg sein. Vorab schonmal Danke!!! Schöne Karnevalstage. Yako
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#13
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Wenn er in D wohnt ist dieser Schein genauso viel wert wie ein Fahrradführerschein aus Papua-Neuguinea.
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Gruss Vestus
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#14
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...es gibt den "Titulin" bis 1 BRT und 90 PS, max 5 Sm vom Basishafen,
"Patron de Recreo" , 12m ohne Leistungsbegrenzung, max 12 Sm, "Patron und dann Capitan de Yate", Der spanische Schein ist bis zu einem Jahr gültig, damit man Zeit hat, währenddessen den deutschen zu machen. Der spanische Bootsführerschein muss genauso wie der PKW-Schein alle 10 Jahre (C1 und grösser alle 5!) verlängert werden. ...Fahrrad geht aber noch ohne (allerdings ausserhalb von Ortschaften ist Helmpflicht)
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Gruss Konny Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will. |
#15
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Zitat:
See: http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm Keiner Erlaubnis bedürfen .....ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist, Binnen:http://www.buzer.de/gesetz/3277/a45917.htm Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
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Gruss Vestus |
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