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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Erlaubte Zuladung bzw. Anzahl Personen
Hallo Bootsfreunde,
laut dem Handbuch für unser Tuckerboot dürfen wir max. 650 kg oder 8 Personen laden. In der Konformitätserklärung finde ich keinerlei entsprechende Angaben, in der Zulassung auch nicht. Nun frage ich mich, woran die Waschpo ggf. überhaupt einer Überladung festmachen könnte. An Bord befindet sich nur die Zulassung des Waschiamtes. Hätte ich als neunte Person z. B. meine Schwiegermutti an Bord, würde ich behaupten, wegen ihr statt 120 nur 20 l Diesel an Bord zu haben. Was kann mir also aufgrund welchen Vergehens passieren? Lasst mich bitte nicht dumm ins neue Jahr rutschen. Euch allen wünsche ich auch einen guten Rutsch und alles Gute fürs Neue.
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Gruß Wilfried |
#2
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[QUOTE=Kielholer;2936656]
Was kann mir also aufgrund welchen Vergehens passieren? Ersetz dein-r-in deinem Usernamen durch ein -n- Vergehen:Überladung Guten Rutsch... Glück Auf! Gunar
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#3
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Soweit ich weiss, gibt es kein Gesetz, welches die Überladung des Bootes i.S. einer fixen Personenanzahl regelt und unter Strafe stellt.
Die Beladung liegt in der Verantwortung des Skippers. Das Handbuch bezieht sich auf die Herstellerangaben und die Zahlen basieren sicher auf deren Berechnungen. Die Wasserschutzpolizei wird lediglich dann einschreiten, wenn Du mit Deinem Boot aufgrund von offensichtlicher Überladung auffällst. Und dann dürfen die auch sicher darauf bestehen, dass jemand aussteigt; im Zweifel wohl die Schwiegermutter Dann heisst das Vergehen auch wohl Überladung....auch ohne Nachwiegen. Ich habe noch nie gehört, dass die Waschpo routinemäßig nachgezählt hat. Ebenfalls einen guten Rutsch, viele Grüße, Dirk |
#4
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Überladen?
Zitat:
Wenn deine Schwiegermutti ans nachrechnen kommt, wie Du ihr Gewicht schätzt, kann es anschließend viel teurer werden, den Familiensegen wieder zu richten. Guten Rutsch Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#5
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Bei meiner letzten Kontrolle durch die Rennleitung war in NL, wurde nur auf eines geachtet . meine Zuladung sind 6 Pers. waren mit 7 Pers. an Bord,
Die Rennl. wollte für alle Pers. eine Schwimmweste sehen diezulässige Beladung hat keinen Interssiert.
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Gruß Volker Nur Tischler können Frauen glücklich machen
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#6
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Die hatten schon richtig gezählt, Du und 6 als Zuladung = 7.
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#7
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Moin Wilfried,
ganz einfach: Überladen = Fahren ohne Zulassung = Kein Versicherungsschutz Wenn man zählen kann hat man keine Entschuldigung mehr! Kein verantwortungsbewußter Bootsführer nimmt zu viele Personen an Bord!!! Allzeit "Gute Fahrt" Atlas
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#8
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Zitat:
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Gruß Wilfried
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#10
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Zitat:
Kann sie eben nicht vergessen.
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Gruß Wilfried |
#11
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Hätte ich ihr blos nicht gesagt das alles aussenbords geht. Musste jetzt jedes mal in einer Marina anlegen oder beim Schleusen auf sie warten.
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#12
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Da haste wahr, besonders die blasenschwachen alten Wxxxxr können einem das Leben ganz schön schwer machen. Über Bord damit.
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Gruß Wilfried
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#13
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Hallo Wilfried,
hat dein "Tuckerboot" keine CE-Plakette?
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#14
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Guckst du hier:
http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf IMHO Auch wenn ich kein Binnenskipper bin: Die Zuladung ergibt sich aus der Pflicht einen Wasserpaß am Schiff zu führen. Ist die Tauchtiefe zu groß, wird geguckt und nach dem Bußgeldkatalog vorgegangen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#15
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Nur mal aus Neugier: Hieße das im Umkehrschluss, dass Böötchen der "Vor CE-Ära" dann nach Vernunft beladen werden und nicht für Faxen belangt werden können?
Unser 70`er Jahre Eimer kennt ja keine CE, das wesentliche neuere Schlauchboot dagegen hat so eine komische Plakette mit Strichmännchen und Zahlen.
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Gruß Kai |
#16
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Hallo Gerhard und Jörg, eine Plakette ist am Tuckerboot, dieses steht aber in einer Halle, in die ich z. Z. nicht hineinkomme. Erstaunlich, dass derart wichtige Angaben nur auf der Blechplakette, nicht aber auf der ansonsten viel ausführlicheren Papier-CE zu finden sind.
Ansonsten werden wir eh nicht in die Verlegenheit kommen, das Tuckerboot mit mehr als acht Personen zu besetzen. Ich habe die - nicht mehr existierende - Schwiegermutter mehr im eigenen Interesse vorgeschoben, weil mein künftiges Boot lt. Prospekt nur "max. 5 Personen" laden darf. Da kann sich beim normalen Gebrauch also schon mal eine Überladung ergeben. Drum also angesichts dieses gemeinen Bußgeldkatalogs meine Frage: Hatte schon mal jemand Ärger mit der Waschpo, nur weil auf seinem kleinen Kajütboot zwar nicht die Zuladung, wohl aber die zulässige Personenanzahl überschritten wurde?
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Gruß Wilfried |
#17
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Zitat:
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Gruß Wilfried |
#18
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Keine Ahnung, aber wohl eher nicht. Dieser Tatbestand ist im BVKat auch nicht aufgeführt.
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Gruss Vestus
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#19
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Wie man so schön sagt: Man wird so alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu. Wenn ich mit meiner Walker Bay 8 mit 2 Personen unterwegs bin, kann mich die Wasserschutzpolizei nicht dazu zwingen ihnen Zutritt zu gewähren, solange sie mir nicht sagen, um wieviel Polizisten es sich handelt.
Geändert von comet 11 plus (01.01.2013 um 19:10 Uhr) |
#20
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Auf jeden Fall sollte man sich Gedanken machen was passieren kann hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Schadenfall.
Gruß Frank |
#21
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Das mach ich ja gerade, Frank. Eine gewichtsmäßige Überladung des Bootes würde ich auch nicht akzeptieren. Aber eine Personenmäßige schon - wenn z. B. die unzulässige Person noch in einer Tragetasche liegt.
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Gruß Wilfried |
#22
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Woher wisst Ihr Alle, wieviele Personen auf Euer Boot dürfen ?
Bei mir steht nichts im Bootsschein, und auch nichts auf dem Boot, keine Plakette, nichts. Das Boot ist ursprünglich aus England, Relcraft Topaz, BJ 1980, Kajütboot, Gleiter, ca. 9 meter lang, knapp 3 m. breit. Wie erfahre ich die zulässige Personenzahl ?
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
#23
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Zitat:
Hi Jutta, blättere mal zurück zu Gerhards und Jörgs Beitrag: Nur Boote mit CE (also ab Bj. 1998) haben eine Blechplakette am Rumpf mit Angabe der zulässigen Zuladung. Ansonsten soll die Kennzeichnung eines Wasserpasses vorgeschrieben sein. Wenn du den also z. B. durch Ballast auffällig tief versenkst, könnte die Aufmerksamkeit der Waschpo angeregt werden.
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Gruß Wilfried
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#24
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Dazu gabs schon viele Diskussionen z.B.
http://www.boote-forum.de/showthread...t+mitnehmen%3F Von der Pflicht eines Wasserpasses hab ich noch nie was gehört Den hatte ich nur als Übergang zwischen Antifouling und Rumpflack angebracht,wegen der Verschmutzung an der Wasserlinie beim Dauerlieger. Auch die Aussage aus diesem alten Thread : http://www.boote-forum.de/showpost.p...7&postcount=10 Ich habe keine Herstellerangaben,deswegen lass ich den gesunden Menschenverstand und die Rettungsmittel, über die Anzahl meiner Mitfahrer entscheiden.
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Servus Willi
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#25
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Pflicht zum Wasserpass? Da würde ich gerne mal eine Quelle sehen. Ansonsten kann ich den ja etwas höher anmalen, oder ich verbreitere ihn auf 25cm, dann gibts auch keine Probleme mit der WaschPo.
Im Ernst, für mein Boot gibt es keine Angaben, die Werft ist längst Pleite und der Konstrukteur weiss sicherlich nicht mehr, was er sich vor 40 Jahren dabei gedacht hat. Wenn ich zusätzliche Personen unter Deck staue, sind die sogar unter der Wasserlinie und tragen somit zur Stabilität bei, also je mehr, desto sicherer, Siggi Siggi
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